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1510 nicht bloss abgefasst, sondern zum allgemeiuen Gebrauch auch alsogleich durch den Druck verbreitet worden ist,

19. Zwickau. 1523.

Nebst dem von Ternaux-Compans (S. 146.) aufgeführten: Sermon von der evangelischen Lehre: Zwickau, durch Jorg ,,Gastel 1523. in 4o." — kann ich aus unserer Bibliothek noch zwei andere gleichzeitige Druckwerkchen derselben Presse namhaft machen:

1. Die legste drey Psalmen von Orgeln / Paucke/ „Glocken vnd der gleychen eusserlichen Gotßdienst / ob vnd wie Got darynnen gelobt wyrdt / Verdeutscht durch WenBeßlaum Linck Ecclesiasten zu Aldenburgk. M. D. XXIII. 3 wickaw.

Schöner Holzschn. Rand auf dem Titelblatte.

Schlussschrift auf der Rückseite des letzten Blattes:,,Ge ,,druckt yn der fürstlichen Stat Zwickaw / durch Jörg Gastel ,,des Schönspergers diener von Augspurg/ Im drey vnd zweyngigsten Jar."

40. 11 Bll. Sign. A—Ciii.

2. Ein gesprechbu || chlin von einë || Stroschney,,der vnd || Holtzhawer / wie sie || hette ein gesprech_mit_eyn|| ,,ander vo wege / warüb || Petrus dem Malcho || das Or ,,hat abge || hawen. ||

3 wickaw.

Ebenfalls wie bei dem vorhergehenden Randverzierung in Holz.

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Bl. 2a beginnt:,,Conradt Distelmair zu dem Leser." Zu Ende Bl. 6a Z. 9-11:,,Sollich Tagwerker seind „gangen von || eyn Dorff gen Payrreût || zu arbeytten.“ || Darnach die Schlussschrift:,, Gedruckt in der fürst,,lichen Stat Zwickaw || durch Jörg Gastel deß Schönsper-|| „ger diener von Augspurg."

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4o. goth. 6 Bll. 35 Z. Sign. A-Bij. Ohne C. u. Bl. Ohne Jahr (höchst wahrscheinlich c. 1523).

P. Gottfried Reichharl,

Subprior und Bibliothekar des Benedictiner-Stiftes Göttweig.

Die Verdienste

des

Archivdirectors Franz Joseph Monej

und seines Sohnes

Dr. Fridegar Mone

um das Palimpsesten-Wesen.

(Schluss.)

Die Prolegomena behandeln zunächst §. 1. die Geschichte des Codex, welcher dem VIII. Jahrhundert angehörend den Commentar des heil. Hieronymus in Ecclesiast. mit Longobardischer Schrift, in Klein-Octav, auf 267 Paginen enthält, und im Jahre 1807 aus S. Blasien mit nach S. Paul übersiedelte, ohne dass er jedoch ursprüngliches Eigenthum von S. Blasien gewesen wäre. Vielmehr war er nach sicheren äusseren Merkmalen früher Eigenthum des Kloster Reichenau, in dessen uraltem Katalog von 822 auch eine ähnliche Schrift des heil. Hieronymus erwähnt wird. Aus dem Umstande nun, dass der fragliche Codex mit Longobardischen Zügen geschrieben, vermuthet Mone, dass er, weil nach Zeugschaft jenes Katalogs nicht selbst in der Reichenau gefertiget, aus Oberitalien gekommen, und zwar bei jenen Büchern gewesen sei, mit denen der Bischof Egino von Verona seine daselbst gewählte Celle schmückte. Desshalb die willkührliche Benennung Palimpsestus Veronensis." Denn das ganze, wenn auch der Wahrscheinlichkeit nahe, Assert ist dennoch nur Conjectur; solche Conjecturen aber zeigen sich öfters später unstichhaltig! 1)

Durch die Giobertische Tinctur (§. 2. De restitutione Scripturae) gelang es Mone, die Urschrift, mit Ausnahme einiger rothen Initialen wieder glücklich hervorzurufen, wobei sich denn folgendes Verhältniss (S. 3. De fragmentis Operis Pliniani) herausstellte: Der Codex besteht aus 134 Blättern oder 268 Blattseiten, von welchen 12, nämlich 80. 81. 86. 87 82. 83. 84. 85 261. 266. 267 nicht rescribirt sind, sondern ursprünglich den Text des Hieronymus bieten.

Die Blattseiten 263. 262. 265. 264 gehören nicht der Plinius-Handschrift an, sondern sind anderweitige Zuthat und enthalten jenes oben erwähnte, und S. 49-51 der Schrift: De libris palimpsestis" von Fredegar Mone veröffentlichte

1) Desshalb spricht die, übrigens sehr gelungene Anzeige in der Beilage zu Nr. 276 der Allg. Zeitung vom 5. October 1855. ,,Der neue Codex rescriptus von Plinius' Naturgeschichte" viel zu zuversichtlich von dieser Abstammung !

Fragment der Proverbien, welches an der fraglichen Stelle der Prolegomenen den verdienten Platz eingenommen hätte. Auf Plinius fallen sofort noch 126 Blätter oder 252 Blattseiten in 26 Quaternionen, die zum Theil nicht mehr vollständig sind. Theilweise oder ganz finden sich Quaternio I bis V. und VII. bis XXVII., indessen der ganze Plinius 60 Quaternionen gehabt haben mag.

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Ueber die §. 4 und 5 als rein diplomatisch weggehend findet man §. 6 die Frage: De aetate codicis et patria" auf Grund der vorhin übergangenen SS. beantwortet, dass der Codex des Plinius dem Ende des vierten oder dem Anfang des fünften Jahrhunderts angehöre, wo man noch gewohnt gewesen sei, des Pergamentes nicht zu schonen, sondern die Codices splendid zu fertigen. Bezüglich des Vaterlandes schreibt Mone S. XXI. Iam supra indicavimus codicem propter parvam rotundamque literarum formam et propter summam quae in scriptura cernitur diligentiam in Italia confectum videri, quod idem optime praeparata, tenuissima, subfusca membrana probatur, qua plerumque Itali usi sunt." Er fügt noch bei, dass der Codex auf nassem Wege was sicher und zwar zu Verona was ganz unsicher ist! rescribirt worden sein müsse. Ja er glaubt sogar, dass er Eigenthum der dortigen Dombibliothek (biblioteca dei canonici) gewesen sei, in der ja auch die im IV. Jahrhundert geschriebenen und später rescribirten Institutionen des Gaius und der Bibel sich befänden: „quam ob rem et hunc codicem Plinianum iure (wirklich ein zweifelhaftes Recht!) nobis licet Veronensem appellare! Dahin scheint ihm noch überdies das Idiom (§. 8) des Codex zu deuten. Nicht ohne Interesse wird man noch §. 7 „De antiquario atque emendatore" lesen, indessen S. 9,,De Archetypo ejusque aetate" auf reiner Vermuthung beruhend, so wie §. 10 De Auctoritate Codicis." §. 11,,De editionis adornandae ratione" dem Serapeum ferner liegen.

Die Behandlung des Textes, von S. 1-252, und die Druckweise selbst gewährt dem Bibliographen das grösste Interesse. Mit Recht verdient der Verleger Perthes alle Anerkennung, wie denn F. Mone von ihm schreibt: „Der Herr Verleger Fried. Andr. Perthes in Gotha hat weder Kosten noch Zeitaufwand gescheut meinem Wunsche in dieser Hinsicht nahe zu kommen" (nämlich einen correkten und zuverlässigen Abdruck der ältesten Handschrift des Plinius zu geben). Er liess nämlich nach meinen Zeichnungen die graphischen Zeichen, literae contignatae, sowie die uncialen Buchstaben in dem fast noch durchgehend quadratischen Alphabet des Originals eigen schneiden, und den Druck so anordnen, dass Blatt für Blatt, Zeile für Zeile, Buchstabe für Buchstabe dem Original entspricht. Was der Druck in Versinnlichung des

Originals nicht erreichen konnte, dem suchte der Verleger auf meinen Wunsch durch eine beigegebene Steintafel nachzuhelfen. Diese Lithographie veranschaulicht in der Mischung des Tons das Pergamen und giebt in der blauen Farbe der Schrift erster Hand ein Bild, wie diese durch Anwendung der giobertischen Tinktur hervortrat, in der schwarzen Schrift zweiter Hand aber ist eine Veranschaulichung gegeben, wie der Codex vor der Entzifferung und jetzt aussieht."

So Dr. Fridegar Mone, dessen Verdienste alle Anerkennung verdienen, und dem wir herzlich wünschen würden, es gelänge ihm, bei seinen jugendlich sanguinischen Hoffnungen, die in seinen zwei Schriften und seiner Anzeige bezüglich verlorener Classiker sich kund geben, wie:

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Es scheint mir für das Studium der classischen Philologie sowohl wie für die Geschichte weit erspriesslicher, wenn man .. statt der fast fabrikmässigen Vervielfältigung der erhaltenen Classiker die wichtigen Quellen für die Geschichte wie die verlorenen Bücher des Livius, Sallust, Tacitus, Plinius: bella germanica in den Palimpsesten aufzusuchen und zu entziffern unternehmen würde." (S. 680.)

Oder:

,,Itaque omnibus bene consideratis, quae de palimpsestis.. protulimus, sperare licet fore, ut ex his complura operum deperditorum fragmenta erui possint, si hanc artis palaeographicae ditissimam provinciam viri docti curis unitis summaque cum diligentia investigare velint." (De Palimps. p. 61.)

Oder:

,,Quare spes aliqua nobis data videtur Veronae et alia adhuc latere et aliquando reperiri posse ejusdem codicis Pliniani fragmenta." (Plin. p. XXI.)

wirklich die,,Bella Germanica" seines Plinius aufzufinden, einen Schatz, dessen Hebung wir Niemand lieber als dem jungen Manne gönnten, der bewiesen, dass er Zeit und Talent trefflich zu benutzen versteht, obschon dem Schreiber dieser Zeilen unwillkührlich die Worte des Johannes Cuspinianus an,,Bilibald Pirchheymer" ex Vienna XVIII. Oct. 1515. einfielen:,,Alia via ingredior, quam a te probatum iri spero. Disquiro ob id angulos omnes in Germania, ut possim reperire res perditas: quod ut et tu facias vehementer atque enixe peto atque obtestor. Credo adhuc latitare alicubi in Rheno Ammianum Marcellinum integrum. Disquire diligenter et tu. Ego, ut aperte fateor, heluo sum librorum, et undique ac undique singulos evolvo angulos." 1)

1) Vgl. Virorum Doctorum Epistolae selectae, ad Bilib. Pirchhey

So hoffte vor 340 Jahren Cuspinian! - und der Ammianus Marcellinus integer? Es war eine vergebliche Hoffnung.

Dr. Ant. Kuland,

K. Oberbibliothekar der Universität zu Würzburg.

Bibliothek chronik und Miscellaneen.

Am vergangenen 6. Januar feierte der verdiente Bibliothekar Professor Dr. Petersen das fünfundzwanzigjährige Jubiläum seiner amtlichen Wirksamkeit an der Stadtbibliothek zu Hamburg. Seine Collegen an dieser Anstalt begrüssten den Jubilar durch eine gemeinschaftlich herausgegebene Gratulationsschrift, welche den Titel führt:,,Ihrem verehrten Vorgesetzten Herrn Bibliothekar Professor Dr. Petersen wünschen am Seinem heutigen Jubeltage dem 6. Januar 1856. in Erinnerung an den Tag, an welchem vor 25 Jahren Seine segensreiche Wirksamkeit an der Stadtbibliothek begann, von Herzen Glück die Beamten der Stadtbibliothek. Hamburg 1856. (Gedruckt bei Johann August Meissner, Eines Hochedlen und Hochweisen Senats, wie auch des Gymnasiums und Johanneums Buchdrucker.) (4 und) 64 Seiten, 4. Die Jubelschrift enthält: 1) Beschreibung der auf der Stadtbibliothek zu Hamburg befindlichen Bücher - Mess - Kataloge von M. Isler, Dr. (S. 1-16.) 2) Einiges zur Textgeschichte des Vellejus Paterculus, von Laurent, Dr. (S. 17-34.) 3) Der Cryptocalvinistische Catechismus der Wittenberger in den Jahren 1571 und 1572, von C. R. W. Klose, Dr. (S. 35-46.) Hieran schliesst sich 4) eine Abhandlung des Dr. jur. Friedrich Lorenz Hoffmann, des verdienten Mitarbeiters an unsrer Zeitschrift, welcher seit 1852. an der Hamburger Bibliothek beschäftigt ist: Ein bibliothekarisches Gutachten, abgegeben zu Padua im Jahre 1631 von Johannes Rhodius. Aus einer Handschrift der Hamburger Stadtbibliothek abgedruckt; nebst einigen den Verfasser betreffenden und anderen Erläuterungen. (S. 47—64.) — Letzteres theilen wir wegen seines besonderen Interesse's, den es für das frühere Bibliothekwesen hat, in Num. 2. fgde. des Intelligenzblattes unserer Zeitschrift mit.

merum, Joach. Camerarium, Car. Clusium et Julium Episc. Herbip. datae. Edidit Th. Fr. Freytag. Lipsiae. 1831. S. 6. 7.

Verantwortlicher Redacteur: Dr. Robert Naumann. Verleger: T. O. Weigel. Druck von C. P. Melzer in Leipzig.

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