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,,Xpifere virginis marie ac communi 2 faluberrima confra,,ternitate de fuper instituta ad eius honorem 2 gloriam."

Darnach die ganze übrige Seite einnehmend ein Holzschn. S. Maria mit den 7 Schwertern von der linken Seite her.

Bl. 1b,,am et fi dominus per prophetam de loco na: ,,tivitatis fue direrit | Et tu betlehem effrata terra u. f. w." (Zusammen 10 Zeilen.)

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Bl. 2a, Tabula alphabetica principalium materia= ,,rum in prefenti opere contentarum." Geht bis Bl. 4a Daselbst am Ende: Sequif tabula auctoritatü facre ,,fcripture i h' tractatu quodlibe || tico expofitarum u. s. w.“ bis Bl. 6a zu Ende. b weiss.

"

Bl. 7a beginnt erst (wie unser defectes Ex. schon auf Bl. 1a):,,Prologus quodlibetice decifionis fratris Miche,,lis francifci d'Infulis facre pagine pfessoris Colonien ,,ordinis pdica | to u. f. w."

Bl. 52b col. 2. die Schlussschrift: Impressum Schra ,,tñtal in || Austria. Anno dñi. M. || quingentefimo pmo. vice,,fimo die mēsis Marci."—

Hierauf folgen noch weitere 6 Bll. von gleichem Druckpapier und Wasserzeichen, des Inhalts: Sec sunt priuiz legia sanctiffime virginis Marie 2 progatiue || collecte|| ,,diligëter ex dictis 2 ser || monib9 scto2 ad laudez || dei 2 ,,deuotione legentium." (Die volle Seite zu 39 Z.) - Die Lettern haben denselben Typus, nur sind sie grösser als die in der voraufgehenden Abhandlung gebrauchten.

Zu 16. Thierhaupten. 1596.

Die beschriebene Martini-Predigt von Melchior de Fabris fand ich vor Kurzem ebenfalls erwähnt in dem sehr interessanten und brauchbaren Werke: Bücherschatz der deutschen National-Litteratur des XVI. u. XVII. Jahrh. (8o. Berlin. Stargardt. 1854.) S. 26. No. 354.

P. Gottfried Reichhart,

Subprior und Bibliothekar des Benedictiner-Stiftes Göttweig.

Verantwortlicher Redacteur: Dr. Robert Naumann. Verleger: T. O. Weigel. Druck von C. P. Melzer in Leipzig.

SERAPEUM.

Zeitschrift

für

Bibliothek wissenschaft, Handschriftenkunde und ältere Litteratur.

Im Vereine mit Bibliothekaren und Litteraturfreunden

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So angenehm und nützlich es ist, über unbekannte und seltene Werke und Ausgaben zu berichten, eben so nothwendig ist es, irrthümliche Angaben und nicht vorhandene Drucke als solche zu bezeichnen, und durch Nachweis der Quelle solche Irrthümer aus dem Bereiche der ohnehin genug schwierigen Bücherkunde für immer zu verbannen. Ja es wäre in gewissen Fällen nicht unrathsam, gewissermassen ein gerichtliches Verfahren anzunehmen, gewisse Bücherangaben, die sich von Quelle zu Quelle schleppen, ohne dass jemand aus Augenschein das Dasein bezeugen kann, geradezu als verschollen zu erklären, und dieselben aus Handbüchern ganz und gar oder wenigstens in Anhänge und dergleichen zu verweisen. Auf keinem Gebiete sind aber so viel Ausgaben und selbst Werke irrthümlich angegeben und wiederholt worden als auf dem hebräischen, schon allein wegen der Manier der Datirung durch Chronosticha u. s. w., was hier nicht weiter auszuführen; genug es sind hunderte solcher AngaXVII. Jahrgang.

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ben in Wolf's Bibliotheca hebr. und De Rossi's Dizionario anderswo nachgewiesen worden, und dürfte es vielleicht einmal an der Zeit sein, eine kurze Zusammenstellung dieser Bücher-Gespenster zu geben. Für diesmal nur eine schlagende Probe und zugleich ein Beispiel, welches Vertrauen gewisse Bücherverzeichnisse verdienen.

In einem Verzeichnisse der Schulting'schen Bücher 1) wird ein angeblich A. 1545 zu Constantinopel auf Pergament gedruckter Exodus mit Chaldäischer, Arabischer und Persischer Uebersetzung und dem Commentar des Salomo Isaki (Raschi) aufgeführt, in welchem schon Wolf (Bibl. hebr. IV, 102-3) nichts Anderes als einen Theil des im Jahre 1546 erschienenen Pentateuch's vermuthete, wenn man nicht etwa den Exodus als ein früher herausgegebenes Specimen annehmen wolle. Masch (Le Long) 1, 394 entscheidet sich für Ersteres, weil hinter Genesis in der Gesammtausgabe kein Jahr angegeben, am Ende des Deuteronom aber das Jahr 306 (1546) Per biennium opus sub prelo fuit, et libri priores anno 305, posteriores anno 306 exscripti sunt." Diese letzte Bemerkung ist aber nicht etwa, wie man aus der positiven Hinstellung annehmen möchte, aus der vollständigen Ausgabe selbst geschöpft, sondern eine blosse Conjectur, deren Grundlage das Jahr 1545 des Exodus bildet. Ausserdem hat Masch im Index S. 37 unter 1545 die Ausgabe ohne Zeichen des Zweifels hingestellt. Als im Jahre 1852 die erste Section meines Katalogs gedruckt wurde, begnügte ich mich unter der Pentateuchausgabe 1546 (S. 22 Nr. 118) mit einer Notenhinweisung auf Wolf und Masch, ohne Berücksichtigung des Jahres 1545, wie sich zeigen wird mit einem richtigen Instincte. Eine Verweisung unter 1545 auf 1546 war grundsätzlich unstatthaft, da ich (aus triftigen, nicht hier auszuführenden Gründen) die nur ein Jahr betreffenden Verweisungen überall weggelassen. Als ich im Sommer 1853 in Oxford war, zeigte mir der Oberbibliothekar Hr. Dr. Bandinel einen englischen Auctionskatalog, worin ein ganz so beschriebener Exodus vorkam (das Nähere über jenen Katalog habe ich mir nicht notirt), und ich legte weiter keinen Werth darauf. Grösseres Interesse gewann aber die Sache für mich, als ich im Juli vorigen Jahres mit demselben die hebräischen Artikel in C. J. Stewarts serial catalogue (A., containing curious rare and important works in Theology etc. London, ohne Jahr, aber 1855) durchging und unter Nr. 160 demselben Exodus begegnete, ich sage demselben, nach eigener, und wahrscheinlich richtiger Annahme des Katalogs. Weniger richtig

1),, Catalogus bibliothecae Schultingianae Amstelodami an. 1726 sub hasta divenditae" citirt De Rossi, Annales Saec. XV. p. 172; ich habe diesen Katalog selbst nie zu sehen Gelegenheit gehabt.

erwiesen sich jedoch die anderweitigen Angaben desselben. Abgesehen von dem Jahre 1545, heisst es in der Note, nachdem die erwähnten Vermuthungen Wolf's wörtlich angeführt worden: A comparison of the type of that with the Pentateuch of 1546 will at once show, that it forms no part of that volume. Even the order of languages differs (!). The result of a carefull search in bibliographical works is that it that this volume is unique; for it appears to be the identical copy, the notice of which is copied from one authority to another; and not only so, but no other has been found noticed even as printed on paper." Bald darauf (4. August) verliess ich England, und obwohl der mein, Gemüth beunruhigende Zustand meiner Gesundheit mir nur einen äusserst kurzen Aufenthalt in London gestattete, so besuchte ich doch auf den Wunsch des Dr. B. das Antiquariat des Hrn. Stuart, um mich mit eigenen Augen von der Wahrheit jener Angaben zu überzeugen, um so mehr als der für das Buch geforderte Preis nicht weniger als 28 L. betrug. Das erste was mir bei Oeffnung des Buches auffiel, war die Signatur &, also 15, 1, fortgehend bis zur 25, und der Mangel jeder Jahresangabe. Es handelte sich aber hauptsächlich um die Identität dieses nunmehr als Theil oder Fragment erwiesenen Buches mit der Gesammtausgabe. Nun enthält derselbe Katalog unter Nr. 159 angeblich diesen Pentateuch, und zwar „the Colbert copy apparently two or three leaves wanting;" Hr. Stewart war gern bereit mich durch Vorlegung desselben von der gänzlichen Verschiedenheit zu überzeugen. Und dazu bedurfte es nur eines Blickes; denn in diesem Pentateuch beginnt Exodus auf der Rückseite des Blattes. Der Comm. Raschi ist dort mit Quadrat, im Exodus mit rabbinischen Lettern, in letzterem der Text mit grösseren, die Uebersetzungen mit kleineren Lettern gedruckt. Wem sollte soviel nicht hinreichen, um das Zeugniss der Verschiedenheit abzulegen? Und in meiner Eile vom West-Strand zu einem deutschen Arzt nach der City, in meinem erwähnten Zustande der tiefsten Aufregung, glaubte ich diese in ein Exemplar des Katalogs gemachten Notizen ausreichend, um in Kürze und Eile nach Oxford berichten zu können, dass der von mir gesehene Exodus zwar ein Fragment, aber von der Ausgabe des Pentateuch verschieden sei. In Folge dessen liess auch Dr. B. das Buch nach Oxford kommen, aber in seinem ersten Schreiben an mich versicherte mich derselbe, dass der Exodus vollständig mit dem in den 3 in Oxford befindlichen Exemplaren des Pentateuch-Papier - Drucks übereinstimme! Man denke sich mein Erstaunen und meine Verlegenheit. Inzwischen waren meine Bücher aus England angelangt, ich prüfte noch einmal meine Notizen, und siehe da, ich fand das Wort „spanische Uebersetzung." Da

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mit war ich aber auch der Wahrheit auf der Spur. Sofort bat ich den Dr. B. auch den Pentateuch von St. kommen zu lassen, um zu sehen, ob es nicht etwa der zu Constantinopel A. 1547 mit chald., spanischer und neugriechischer Uebersetzung erschienene sei (in meinem Katalog Nr. 122); und so erwies es sich auch! Der Exodus, als Pergamentdruck unicum, ist nunmehr von der Bodlejama für einen von Hrn. St. bedeutend ermässigten Preis acquirirt worden, und Hr. St. wird es schwerlich bedauern, da der Pentateuch um soviel mehr werth ist, als die Ausgabe 1547 seltener. Ich habe aber die ganze Sache mit allen, sonst gleichgültigen, Umständen mitgetheilt, um ein Bekenntniss und Zeugniss abzugeben, mit welcher Vorsicht und Ausdauer solche Untersuchungen geführt werden müssen, ehe man es wage, sein Urtheil dem Publicum zu übergeben.

Vita Heinrici VII.

Unter den mehrern Handschriften des Martinus Polonus, welche die Dresdner Bibliothek besitzt, darf die mit F. 159. bezeichnete auf besondere Beachtung Anspruch machen: nicht des Hauptwerks halber, denn dieses ist nur die nicht seltene zweite Redaktion (s. Archiv für ält. deutsche Geschichtskunde IV. 38. u. V. 183.) der Martinschen Chronik, sondern wegen der derselben beigefügten Verlängerung.

Denn diese von ungenannter Hand bis 1313. geführte Fortsetzung, welche die Blätter 63. bis 69. der saubern Pergamenthandschrift einnimmt, enthält als integrirenden und daher mit dem besondern Rubrum: Imperator Heinricus bezeichneten Theil eine nicht unwichtige Lebensbeschreibung Kaiser Heinrichs VII., deren weder Barthold in König Heinrichs Römerzuge, Königsberg 1830., noch Dönniges in den Actis Heinrici VII. Berolini 1839. oder in seiner Kritik der Quellen für die Geschichte dieses Kaisers, Berlin 1841., noch endlich Fickers Abhandlung über die Reste des Reichsarchivs in Pisa, in den Sitzungsberichten der Wiener Akademie Band XIV. S. 142. fgde. erwähnt (Kopps Schrift über Heinrich VII. in den Geschichtsblättern aus der Schweiz, Luzern 1853. hat Schreiber dieses sich zu verschaffen noch nicht vermocht) und welche daher für noch unbekannt erachtet werden muss.

Zwar giebt diese vita nur Umrisse und dazu in einer eben so ungefügen als geistlich gesalbten nnd höfisch geschminkten Sprache: allein gerade um dieser Aehnlichkeit mit einem Hoftagebuche willen lässt sie auf einen Verfasser aus des Kaisers Umgebung schliessen; sie liefert zudem manche, wenn auch minder wichtige, doch eigenthümliche Nachrichten und besitzt

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