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Mai 14

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1428 [3] Hannsen von Bretthain 6 post ascensionis domini gen Pingen zů der stette botten, als in von der manung der von Rotemburg uf der Thuber sache nachgeschriben ward, mit úberlouf und stilligen 2 guldin 13 sh. 8 hl.

1428 153. Kosten Nürnbergs zum Tag in Bingen 16 Mai 1428. 1428 Mai 5.

Mai 5

Mai 5

Aus Nürnbg. Kreisarch. Jahresreg. 2 f. 393a.

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Fer. 4 post invencionem sancte crucis: item dedimus 75 lb. und 18 sh. haller, die Sigmund Stromeir von der Rosen 3 verzert het gen Pingen zu dem tag.

1428 154. Kosten Frankfurts zum Fürsten- und Städtetag in Bingen 16 Mai. 1428

Mai 29

Mai 29

Mai 29.

Aus Frankf. St.A. Rechnungsbücher unter Rubrik ußgeben zerunge.

Item sabbato post Urbani 17 lb. 18 sh. 6 heller han verzert Jacob Brúne und Johan Breidenbach selbseste seß tage gein Binge zu unsern herren den korfursten als dar bescheiden was von der Hussen - sache wegen.

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E. Friedrichs von Sachsen Eintritt in den Kurfürstenbund v. J. 1424, nr. 155. 1428 155. Kurfürst Friedrich II von Sachsen, nach dem Tode seines Vaters in den 1424 15 errichteten Kurfürstenbund 5 aufgenommen, gelobt, alle Bestimmungen desselben zu erfüllen. 1428 Mai 30 Frankfurt.

Mai 30

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W aus Wirzburg Kreisarch. Mainz-Aschaffb. Ingrossaturbuch 18 f. 258b-259a cop. mb.
coaev.; gleichzeitige Überschrift Als der herzoge von Sachssen soliche einunge, so sin
vatter seliger mit unsern herren kúrfursten angangen hatt, auch zu halten globt hait.
B coll. Berlin kön. Hausarchiv I K. 5. H or. mb. lit. pat. c. sig. pend. delapso sed con-
servato; auf Rückseite von gleichzeitiger Hand Als man herczog Fridrichen von
Sachsen in der kurfursten eymung [sic] nympt, zum Theil zerstört, nach Fridrichen
zweimal der Buchstabe f was aber nur älteste Signatur zu sein scheint, daneben auch
ein Zusatz von späterer Hand. Dieses Original ist in einem Zustande der Vermode- 25
rung, der es unbedingt räthlich erscheinen ließ die gute Kopie W der für Kurmainz
ausgestellten Verschreibung beim Drucke zu Grund zu legen.

Wir Frederich von gots gnaden herzoge zu Sachssen des heiligen Romschen richs erzmarschalk lantgrave in Doringen und markgrave zu Myssen bekennen und thun

b

a) Vorl. am Rand von derselben Hand Hussen. b) W bekenn, B bekennen.

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1 Wol der in unserem Rechnungsbuch häufig berührte Streit Rotenburgs mit Graf Michel von Wertheim.

úberloufen d. h. laufend überholen (Lexer Hdwb. 2, 1642). In Folge von úberlouf mußte der Bote stillliegen d. h. verweilen und die später ankommenden Gesandten erwarten.

3 Die Stromer von der Rosen oder zu der goldenen Rose waren ein Zweig des bekannten Nürnberger Geschlechts der Stromer, s. Städte - Chron. 1, 9.

Das Frankfurter Rathsprotokoll von 1428 f. 9b enthält unter dem Datum fer. 3 p. exaudi d. h. Mai 18 die kurze Notiz: Item gein Binge zu den fursten Jacob Brun und Johan Breidenbach (Frankf. St.A.). Auf seine Gesandtschaft 35 nach Bingen weist Frankfurt in nr. 151 hin.

5 Über die Haltung der Kurfürsten von Trier und Köln dem Sohne ihres früheren Sächsischen Kollegen gegenüber s. unsere Einleitung Schluß.

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Mai 30

kunt offentlich mit diesem brieve: als der hochgeborner furste her Frederich herzoge 1428 zu Sachssen des heiligen Romschen richs erzmarschalk lantgrave in Doringen und markgrave zu Myssen unser lieber herre und vatter seliger sich mit den erwirdigisten in got vettern und den hochgebornen fursten hern Conraten zu Mencze hern Otten zu Triere 5 und hern Dietherichen zu Collen erzbischofen und hern Ludewigen phalzgraven bi Rine etc. und herzogen in Beyern und hern Frederichen markgraven zu Brandenburg etc. und burkgraven zu Nuremberg allen des heiligen Romschen richs kurfursten fruntlichen vereiniget verstricket und verbunden hait, als daz der obgenanten unser herren ohmen und mitkurfursten und auch unsers egenanten vatters seligen einungesbrieve1, die 10 daruber zu Bingen versiegelt und gegeben sin im jare als man schreib nach Crists ge- 1424 burte tusent vierhundert 20a und vier jare uf sant Anthonien tag des heiligen bichtigers, Jan. 17 volliclichen inhalden und uẞwisen, und wann uns die obgenanten unser lieben herren oheimen und mitkurfursten zu solicher einickeit als des abegegangen unsers lieben vatters seligen eldisten son erben und herzogen zu Sachssen uf hute datum dieses briefes in- Mai 30 genomen und entphangen haben daz wir soliche fruntliche einunge und buntnisse zu halten und zu vollenfuren zuf allen iren puncten artickeln stucken sinnen und begrif fungen, und in aller maße als ob die hirinne von worte zu worte geschreben stunden, den obgenanten unsern herren oheimen und mitkurfursten mit gebenden handen geretd globt und liplichen zu den heiligen gesworn haben. zu orkunde versiegelt mit unserm 20 anhangenden insigel, der geben ist zu Franckfurt nach Crists geburte 1400 und im 28 jare am sontage der heiligen dreivaltickeit tage*.

g

a) B etc. statt des h. R. r. erzm. b) B vattern. c) om. B. d) B mit Buchstaben das Wort ausgeschrieben. e) add. B. f) in B scheint es in geheißen zu haben. g) B Zwischenraum, wol und stund hier, das schließende

d fast noch sichtbar. h) add. B. i) add. B. k) B das gleiche Datum, nur etwas anders gefaßt.

1428

1428 Mai 30

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Fürsten- und Städtetag zu Nürnberg

Juni bis Juli 1428.

Das Mandat der Kurfürsten vom 22 Mai an verschiedene Städte, das bei ihnen gesammelte Hussitengeld mit einer Rathsbotschaft auf 24 Juni nach Nürnberg zu schicken, findet man oben als nr. 142 bei den Akten des Bingener Tages eingereiht. 5 Die Kurfürsten drangen darauf, daß endlich art. 25 und 26 des Frankfurter Gesetzes nr. 76 ausgeführt werde, daß der Centralausschuß ernstlich in Wirksamkeit trete (nr. 142). Dies wurde denn auch auf der Versammlung von Fürsten und Städten, welche Ende Juni und Anfang Juli in Nürnberg tagte, erreicht.

A. Vorbereitung und Verhandlungen des Tages nr. 156-168.

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Von Nürnberg aus erließen Kurfürst Friedrich von Brandenburg und ander der kürfürsten und stete rette und frewnde die zu solichen sachen beschiden sein am 5 Juli 1428 eine Aufforderung zur Zahlung der Hussitensteuer (nr. 168). Von einer sonstigen Thätigkeit des Kollegiums läßt sich nicht viel berichten; das Wichtigste darüber hat v. Bezold 2, 154-156 zusammengestellt. Großes konnte schon deshalb nicht vorgenommen 15 werden, weil sich abermals eine geringe Anzahl von Reichsständen eingefunden hatte (cf. nr. 173). Und doch pochte der Feind nicht mehr an den Thoren des Reiches sondern hatte längst die Grenzlande überfluthet, Schlesien sowol als auch die Oberpfalz und Niederbaiern wurden schwer heimgesucht, und mit Schrecken sah man einem weiteren Vordringen der Ketzerschaaren entgegen (v. Bezold 2, 135f.; 3, 1f.). Um Ange- 20 sichts dieser überaus traurigen Lage das Steuergeschäft endlich in Fluß zu bringen und so die Mittel zur Kriegführung zu gewinnen, beschloß die Nürnberger Versammlung die Intervention des Reichsoberhauptes anzurufen. Zu dem Ende wurde eine Gesandtschaft an den königlichen Hof abgeordnet (nr. 169a art. 2, nr. 172, und v. Bezold a. a. O. 138). Der König entsprach nicht nur dieser Bitte (nr. 186), sondern auch 25 einer weiteren welche dahin gieng daß er für den Kurfürsten von Brandenburg die ihm bereits am 22 Merz 1428 (nr. 108) ertheilte Vollmacht reuige Ketzer zu Gnaden aufzunehmen in einer besonderen Urkunde widerholen möge (nr. 187). Von diesen beiden Urkunden gehört nr. 186 zu den Akten des Heidelberger Tages im Okt. (vgl. nr. 188), wo dann auch die an demselben 28 Aug. erlassene nr. 187 eingereiht wurde, obgleich so sie zu jener Versammlung in keiner ersichtlichen Beziehung steht.

Beachtenswerth ist die Notiz in nr. 187 über die zu friedlichen Verhandlungen einladenden Zustände in Böhmen. Was in dieser Richtung etwa auf dem Tage zu Nürnberg verabredet wurde (vgl. v. Bezold 2, 138) betrieb man natürlich geheim, und es ist auch in Dunkel gehüllt geblieben. Ebensowenig hat man über einen ratslag wie 35

der reitende Krieg in etlichen Kreisen Böhmens zu führen sei Kunde, welchen die Sendboten der Nürnberger Versammlung dem Könige vorlegten (vgl. nr. 217).

B. Kosten aus Anlass des Tages nr. 169-172.

Die Auszüge aus städtischen Rechnungsbüchern nr. 169-171 bereichern unsere 5 Kenntnis von der Versammlung freilich nur soweit es sich um den Besuch und um die Beschickung des Tages handelt. Daß die in nr. 169 Aufgezählten nicht sämmtlich nach Nürnberg kamen um den Verhandlungen beizuwohnen, ist klar; aber schwierig ja unmöglich ist es mit voller Sicherheit von dem oder jenem auszusagen daß er mit der Versammlung nichts zu thun hatte. Wir nahmen daher sämmtliche Propinationen Nürn10 bergs vom 2 bis 29 Juni auf.

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C. Anhänge nr. 173-184.

Wie man sieht, sind die Akten des Nürnberger Tages selber von wenig Belang. Dagegen sind die Schriftstücke, welche wir in

a. Erster Anhang: Schwäbischer Städtetag zu Ulm 31 Juli nr. 173-174,

b. Zweiter Anhang: König Sigmunds Pläne und die Städte nr. 175-182

zusammenstellen, wol geeignet durch ihren Reichthum an Inhalt die Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen. Wie man unten findet, ist der Inhalt von Anhang 1 und 2 theilweise 20 derselbe, sofern hier wie dort Akten zum Abdruck kommen, welche sich auf die Stellung der Städte zu den Plänen Sigmunds in Betreff seiner inneren und auswärtigen Politik beziehen. Der erste Abschnitt umfaßt aber auch noch anderes, deshalb zogen wir vor aus den inhaltlich so verwandten Schriftstücken zwei Gruppen zu bilden, welche sich jedoch gegenseitig ergänzen. An sie schließt sich an als

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c. Dritter Anhang: Kurfürstentag zu Lahnstein 1428 Sept. 14 nr. 183-184.

Über diese drei Anhänge sind im Zusammenhang noch einige Worte zu sagen. Mit den oben erwähnten Mandaten nr. 186 und 187 brachte der König kein Opfer für die große Angelegenheit des Reiches und der Christenheit. Fast scheint es als ob 30 er sich zur Zeit nicht mehr ernstlich mit dem Plane getragen, sein Erbkönigreich Böhmen wider zu erobern und die Irrgläubigen in den Schoß der Kirche zurückzuführen oder zu vernichten, und als ob er es nun einmal ganz den Deutschen überlassen wollte, ohne ihn mit den Feinden ihres Glaubens und ihrer Nation fertig zu werden. Er schreibt zwar, daß er vorhabe ins Reich zu kommen und mit den Fürsten und Städten 35 in Ulm zu tagen (nr. 175); was aber die gar trefflichen sachen sind welche dort vorgenommen werden sollen, erfährt man nicht. Der Tag kam nicht zu stande, weil der König nicht erschien. Auch die Romfahrt, zu welcher er schon im vorigen Jahre und auch jetzt wider (nr. 61; 175; 176) militärische Begleitung gefordert hatte, wurde nicht ausgeführt. Wenn er am Schluß von nr. 175 dies sein Verlangen wider bedingungs40 weise zurücknimmt, so konnten sich doch immerhin lässige Steuerzahler den Kurfürsten gegenüber darauf berufen daß es das Reichsoberhaupt sei welches an sie Ansprüche mache. Daß dem Neunerausschuß daran lag Sigmund zu einer öffentlichen Kundgebung seiner Billigung der Frankfurter Reichstagsbeschlüsse durch ein Mandat wie nr. 186 zu veranlassen, und daß er auch aus diesem Grunde jene oben erwähnte Gesandtschaft 45 an ihn abgehen ließ, ist immerhin möglich. Mehr Erfolg hatten diese Sendboten, als die vom König mit einer Mission an die Reichsstädte betrauten Haupt von Pappenheim

Deutsche Reichstags-Akten IX.

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und Peter Wacker (nr. 173 und 174, dann nr. 177-182, und v. Bezold l. c. 141-142). Die von den beiden überbrachte Ankündigung daß K. Sigmund nach Deutschland kommen wolle um Frieden zu stijten, und die Anfrage wie weit er hiebei auf Unterstützung rechnen könne, scheint auf die Städte keinen tiefen Eindruck gemacht zu haben, kannten sie ja doch derartige Annäherungsversuche Sigmunds von früher her (vgl. RTA. 8, 5 339-340 und 106), und wußten sie ja doch, jetzt wie vor Jahren, daß seine Macht und sein Einfluß im Reich viel zu gering seien als daß es gerathen wäre, sich ihm auf solch allgemein gehaltene und so weit reichende Anfragen hin blind zu verschreiben, und Verpflichtungen von ungemessenem Umfang und nicht übersehbaren Folgen zu übernehmen. Der Unbestimmtheit der Frage entspricht auch die Unbestimmtheit der Ant- 10 wort Nürnbergs Nördlingens Frankfurts und Mainz' (nr. 179; 174; 181; 182). Die Abweisung klang höflich, denn jetzt gerade waren die Städte wider einmal daran sich hilfesuchend an ihn zu wenden. Ein Posten in Frankf. St.A. Rechnungsbücher unter dem Datum sabb. a. Mich. d. h. 1428 Sept. 25 und unter der Rubrik ußgeben zerunge lautet wie folgt: item 5 gulden 14 sh. 4 hll. hat uns zu unserm anzale gebort an der 15 zerunge, als die von Mencze Worms Spire und wir eine botschaft mit der von Spire frunden gein Costencze taden zu andern steden sich da zu undersprechen umb eine botschaft zu tun an unsern herren den Romschen konig von des heimlichen gerichtes zu Westfolen von des burggravetums - gerichtis zu Nurenberg und sust anderer sache wegen als die stede damide faste gekrudt werden. Die Verhandlungen über die Ab- 20 ordnung einer städtischen Gesandtschaft reichen in das Jahr 1427 zurück. Basel schreibt ausführlich darüber an Freiburg 1428 Juni 13 (nr. 159). Die Mittelrheinischen Städte Frankfurt Mainz Speier und Worms befaßten sich im Laufe des Sommers 1428 mit der Angelegenheit (man vgl. Frankf. St.A. Reichssachen Urkk. nr. 305). Die Verhandlungen schleppten sich übrigens langsam hin und führten zu keinem nennenswerthen 25 Resultat. Hier ist auch nicht der Ort sie weiter zu verfolgen.

Nach dem Nürnberger Fürsten- und Städtetag gieng Kurf. Friedrich von Brandenburg in seiner Noth, da die Mahnschreiben so wenig Gehör fanden und die Centralkasse sich gar nicht füllen wollte, seine Mitkurfürsten an, sie möchten doch abermals Aufforderungen zur Zahlung der Kriegssteuer erlassen (nr. 183"). Daraufhin tagten die 30 Kurfürsten zu Lahnstein 14 Sept. Was sie thun konnten, geschah: sie versandten abermals ihre papierenen Mahnungen und Drohungen ins Reich (nr. 183; 183"; 184). In nr. 184 gesteht der Kurfürst von Brandenburg indirekt zu, daß der gegen ihn erhobene Vorwurf, in seinem eigenen Lande werde die Reichskriegssteuer nicht erhoben, begründet sei. Zur Beleuchtung des Vorwurfs wäre auch nr. 190 beizuziehen, in 35 welcher Säumige aus dem Fränkischen Herrschaftsgebiet des Markgrafen aufgeführt werden.

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