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Reichstag zu Frankfurt

April bis Mai 1427.

Schon am 6 Sept. 1426 hatte König Sigmund die Aufforderung zur Abhaltung eines Reichstages ergehen lassen (nr. 1), aber Monate um Monate verstrichen ohne daß 5 man weiter als bis zu einer vorläufigen Verabredung über den Feldzug (s. nr. 13) und zu dem Beschlusse daß sich die Reichsstände Ende April 1427 in Frankfurt versammeln sollen gekommen war. Damit war freilich der Termin sehr weit hinausgerückt; sollte noch im Sommer des Jahres 1427 eine große Unternehmung gegen die Hussiten ausgeführt werden, so konnten die Berathungen über die dazu erforderlichen Vorberei10 tungen nicht wol später stattfinden. Und jetzt durften diese Berathungen nicht, wie sonst so häufig, resultatlos verlaufen, da bei der so weit vorgerückten Jahreszeit eine Vertagung durchaus nicht angieng, wenn man überhaupt den Reichskrieg gegen die Ketzer noch für das Jahr 1427 wollte.

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A. Ausschreiben nr. 23.

Als Ausschreiben eines Reichstags nach Frankfurt auf 27 April kann nicht bloß unsere nr. 23 sondern auch nr. 13 bezeichnet werden, welch letztere wir jedoch mit Rücksicht auf ihren Anfang bei den Akten des Mainzer Tages eingestellt haben. Wie für diesen so haben wir, wenn wir nr. 13 und 23 zusammennchmen, auch für den Frankfurter Reichstag eine (indirekt) königliche (nr. 13 vgl. nr. 3) und eine kurfürst20 liche (nr. 23 vgl. nr. 5) Einladung. Das Schreiben des Herzogs von Sachsen (nr. 23) enthält die Nachricht, daß die Schlesischen Fürsten einen Brief an die in Mainz tagende Versammlung hatten abgehen lassen, daß aber der Überbringer die Sächsische Gesandtschaft auf ihrer Rückreise von Mainz in Aschaffenburg traf, also zu spät kam.

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B. Vollmachten und Gelcite nr. 24-28.

Der Erzbischof von Mainz verlangt von Frankfurt am 27 April für seine Freunde und Räthe Geleite und erhält es am 28 April (nr. 26 und 27). Am nächstfolgenden Tage stellt die Stadt auch für ihn selber und seine Begleitung einen Geleitsbrief aus (nr. 28). Dies geschah natürlich nicht ohne daß ein solcher verlangt worden wäre. War der Mainzer Kirchenfürst schon am 27 April entschlossen persönlich nach Frank30 furt zu kommen, so war es überflüssig auch für Freunde und Räthe Geleite zu fordern, wie er es in nr. 26 that, denn diese konnten füglich durch ein für den Erzbischof und seine Begleiter gültiges Geleitsschreiben (s. nr. 28) gedeckt die Stadt betreten. Daraus folgt, daß eine Zeit lang der Kurfürst von Mainz beabsichtigte nicht selber auf dem Tage zu erscheinen, daß er aber dann aus unbekannten Gründen seinen Entschluß

Deutsche Reichstags-Akten IX.

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änderte. Auch über den Erzbischof von Trier haben wir eine Nachricht, aus welcher hervorgeht, daß derselbe keineswegs vorhatte unter allen Umständen nach Frankfurt zu gehen (nr. 47), und daß er in Mainz wider umkehrte (nr. 40).

C. Beschlüsse und Mandate nr. 29-35.

Die beiden kurfürstlichen Mandate nr. 30 und 33 differieren nicht bloß hinsicht- 5 lich des Datums sofern jenes vom 27 April dieses vom 4 Mai datiert ist, sondern auch in Form und Inhalt. Das frühere, nur in lateinischer Sprache uns erhalten, ist viel phrasenreicher als das spätere, das deutsche. In letzterem erscheinen als bei der Beschlußfassung anwesend die Gesandten des Herzogs Albrecht von Österreich der Fürsten und Herren aus Schlesien und der Städte Breslau und Eger, dort werden an der ent- 10 sprechenden Stelle die Gesandten des Römischen Königs und anderer Fürsten aufgeführt. Der lateinische Text erwähnt nicht, daß bei dem vierten Heer, dem Österreichischen, Truppen des Königs sein werden. In Betreff der persönlichen Theilnahme der Kurfürsten an dem Feldzug spricht sich das Schreiben vom 4 Mai zurückhaltend aus, während dasjenige vom 27 April einfach sagt, am Summelort Nürnberg werde man die 15 Kurfürsten persönlich treffen. In letzterem fehlt der in dem deutschen Mandat sich findende Hinweis auf die zaichnuß (nr. 31), der sicherlich nicht fehlen würde, wenn diese nr. 31 bei Abfassung von nr. 30 vorgelegen hätte; und vorgelegen hätte sie gewiß, wenn sie überhaupt schon vorhanden gewesen wäre. Erwägt man nun, daß nr. 30 vom 27 April datiert ist, daß die Versammlung an diesem Tage schwerlich eröffnet wurde 20 da der Mainzer Kirchenfürst erst 3-4 Tage später nach Frankfurt gieng (nr. 26-28) und auch der Erzbischof von Trier mit seinem Kommen zögerte weil der Kölner sich fernhielt (nr. 47), bedenkt man ferner, daß dem Stücke gerade diejenigen Momente fehlen welche sich erst während des Tagens der Versammlung ergaben, und zieht man endlich in Betracht, daß nr. 30 nur in einer Abschrift erhalten ist, so ist die Ver- 25 muthung nicht zu gewagt, daß sie nur Entwurf war und Entwurf blieb und an ihre Stelle nr. 33 mit ihrem konkreteren Inhalt gesetzt wurde und daß diese nr. 33 zur Ausfertigung und Expedierung kam. Daraus daß man nr. 30 nur in einem MainzAschaffenburger Ingrossaturbuch findet, darf vielleicht auf ihren Kurmainzischen Ursprung geschlossen werden. Man muß übrigens zugeben, daß die beiden Mandate sich nicht 30 ausschließen, daß nr. 30 ebenso gut als nr. 33 versandt werden konnte, und daß die oben aufgestellte Vermuthung nur so lange zu halten ist als nicht ein Original von nr. 30 nachgewiesen werden kann.

Die Heeresordnung nr. 31 ist bereits von v. Bezold a. a. O. 2, 100-102 eingehend besprochen worden. Das Bestreben des oder der Verfasser die zahlreichen einzelnen 35 Bestimmungen sachlich zu gruppieren kann nicht verkannt werden, freilich ist es nicht recht geglückt. So z. B. machen zwar die Vorschriften über die Heerespolizei art. 6-16 eine Gruppe für sich aus, aber weit von ihnen getrennt sind die doch gewiß zu derselben Gruppe gehörenden artt. 33 und 34. Den Schluß des Stückes bilden die Bestimmungen über die von einzelnen Fürsten und Städten zu stellenden Geschütze und 40 zu liefernde Munition (art. 35-46). Während nur an die Kurfürsten und einige Grenznachbarn von Böhmen und zwei Böhmische Städte bestimmte Anforderungen gestellt werden, gilt den Städten überhaupt der sehr allgemein gehaltene art. 46: sie sollen haben Büchsen Pulver Gezeug nach Vermögen". Einer der eben erwähnten Grenznachbarn war der Herzog Heinrich von Baiern-Landshut (vgl. art. 37). An ihn richtete 45 K. Sigmund das Friedgebot nr. 29, welches dieselbe Tendenz hat wie das im Jahre 1426 an Herzog Ludwig den Bärtigen erlassene (RTA. 8 nr. 393), und aus dem ersehen werden kann wie viel dem Könige daran lag daß zuerst Ruhe und Sicherheit

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im Innern geschaffen werden bevor man sich gegen den äußeren Feind wende. Probst Michael von Priest hatte dieses Anliegen den Kurfürsten vorzutragen. Ob er es auch war, durch welchen der König sein und des Reiches Insigel zu den Kurfürsten schickte (vgl. Urk.-Buch der Stadt Lübeck 7, 31), mag dahingestellt bleiben; zweifellos ist, daß 5 diese, wenn sie mit des Reichs Sigel ausgerüstet waren, als Stellvertreter des Reichsoberhauptes auftreten Beschlüsse fassen und deren Ausführung anordnen und befehlen konnten. Ihr Erlaß vom 4 Mai nr. 33 hätte ihnen wol die nächste Veranlassung gegeben mit des Reichs Sigel zu sigeln; derselbe weist aber nur die 6 kurfürstlichen Sigel auf.

Von des Königs Wunsch, auch die Streitkräfte der Hansa für das große Werk der Bekämpfung der Ketzer frei zu machen, zeugen verschiedene Schreiben aus dem Anfang Juli, von welchen die Mehrzahl jetzt in Urk.-Buch der Stadt Lübeck 7, 27 f. gedruckt ist. Die Macht eines Römischen Königs erscheint nicht gerade in glänzendem Lichte, wenn man sieht wie Sigmund verschiedene Städte und Städtegruppen darum 15 angeht daß sie die Hansastädte vom Kriege mit König Erich von Dänemark abbringen mögen (Dortmund: Urk.-Buch der Stadt Lübeck 7, 32-33 nr. 36; Frankfurt: Aschbach 3, 409-410 und Janssen 1, 354-355 nr. 646; Nürnberg mit den befreundeten Städten in Franken: Palacky Btrr. 1, 544-545 nr. 474; Ulm mit seinen Schwäbischen Bundesstädten: München R.A. Nördl. Akten des Schwäb. Städtebundes vom Jahre 1427 nr. 17 20 blau; Köln: Urk.-Buch der Stadt Lübeck 7, 38-39 nr. 43).

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Was nützten aber Friedensmissionen und Friedensepisteln, wenn der erste unter den Deutschen Fürsten, der Erzbischof von Mainz, am 21 Juli also acht Tage vor dem Termin an welchem sich die Kontingente sammeln sollten, seinem langjährigen Gegner dem Landgrafen von Hessen den Fehdebrief sandte (s. nr. 49 nt.)?

D. Städtischer Briefwechsel nr. 36-46.

Das werthvollste Stück der unter Rubrik D zusammengefaßten Schreiben ist der Kriegsbericht des Heinrich von Stoffel an Ulm (nr. 46). Es bedarf nicht vieler Worte um uns wegen der Aufnahme des Berichts in unsere Sammlung zu rechtfertigen. Er enthält nämlich so viel Einzelheiten über die Ausführung der Frankfurter Beschlüsse 30 besonders hinsichtlich der Stärke verschiedener Kontingente, und bildet ein so wichtiges Seitenstück zu unserer nr. 52 daß er gewiß willkommen geheißen wird. Dazu kommt daß er nicht nur über die kriegerischen Vorgänge unterrichtet sondern auch über die Stimmung in dem Kreuzfahrerheer, die Zerwürfnisse und Zwietracht unter den Fürsten und anderes. In den anderen Briefen findet man einige Nachrichten über den Besuch 35 des Frankfurter Tages. Daß eine doch so angesehene Stadt wie Augsburg von den mit der Ausfertigung der Einladungen beauftragten Persönlichkeiten übersehen worden zu sein scheint, lehrt nr. 41.

E. Kosten zu dem Tag nr. 47-49.

Das erste der unter E zusammengestellten Stücke nr. 47 ist schon deshalb beach40 tenswerth weil Ausgabenverzeichnisse eines Kurfürsten aus Anlaß eines Reichstags während der Regierung K. Sigmunds immer noch sehr selten sind. Es enthält übrigens auch manche Notizen, die für die Vorgeschichte des Frankfurter Tages von Bedeutung sind. Offenbar dauerte längere Zeit sowol auf fürstlicher als auf städtischer (vgl. nr. 36f.) Seite die Ungewißheit ob die Versammlung überhaupt zustande kommen, ob die 45 Kurfürsten in eigener Person erscheinen oder ob sie sich mit der Abordnung von Vertretern begnügen werden. Ob sich schließlich doch noch die Reichsstände in ansehnlicher

Zahl in Frankfurt einfanden, darüber hat man keine Nachrichten.

Von Fürsten Herren und Städten die dort getayt ist öfters die Rede, vgl. z. B. nr. 42; sehr summarisch ist die Aufzählung der Anwesenden in nr. 33.

For. 24

A. Ausschreiben nr. 23.

1427 23. Kurfürst Friedrich I von Sachsen an gen. und nichtgen. Schlesische Fürsten und Herren: sollen den wegen mangelhaften Besuches des Mainzer Tages Febr. 9 auf 27 April nach Frankfurt anberaumten Tag beschicken, und von dem Tag den sie mit einander ausgemacht ihm Nachricht geben. 1427 Febr. 24 Grimma.

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Aus Königsbg. St.A. Schbl. VIII nr. 4 cop. chart. coaer., ohne Sigel und Schnitte.
Adresse von anderer gleichzeitiger Hand. Nachlässig geschrieben.
Gedruckt in Scriptores rerum Siless. 6, 55-56 nr. 74 aus unserer Vorlage, und aus
Scriptores etc. l. c. in Palacky Urk. Btrr. 1, 493-495 nr. 431. Erwähnt in Grün-
hagen Hussitenkämpfe 116.

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Fruntlichen dinst und was wir gutes vormogen zuvoran. erwirdiger vater liber herre und hochgeboren fursten libin ohmen. noch dem und als unser herren mit- 15 Fbr. 9 kurfursten und wir eines gemeinen tages uf den suntag Appolonie schirstvorgangen ken Mencz obirkomen waren, dorzu denne ir und auch andir des reichs fursten herren und stete sulden komen sein odir ire treffliche bottschaft geschicket haben, denne zu rote zu werdin wi und in welcher weize die vordampdenten ketzer in Behmen durch einen gemeinen anslag mochten zustôret und awsgerewtet werdin uf den sommer schierst- 20 komftigen, die botschaft euwern liben aldar denne nicht gesant habin: umme des und auch umme andir abewesin willem sein derselbin unsir herren mitkurfursten unde unser Apr. 27 frunde eines andern gemeine tages uf den suntag quasimodogeniti zu latin genant schirstkomftigen einig geworden ken Frankenfurd unde obirkomen, dorzu denne abir alle ander des reiches fursten herren und stete vorbottet werdin unde komen sullen. unde 25 ist mit unsirn rethen, di wir dobei gehabt haben, vorlussin: mit uns anzutragen, euch den tag zu vorkundigen und, das ir dorzu euwern erber unde treffliche botschaft schicken woldet, zu schreibin. nu ist euwer herolt mit euwerm briffe bei unsirn rethen ken Asschaffenburg komen noch der zeit als der tag zu Mencz gereit was gehaldin unde vorgegangin. wir weldin wol daz her ehir und zu dem tage komen were. so hette 30 wir gehuft, euwern briff sulde den, di uf dem tage gefuget waren, grosirn trost den ketzern zu wedirsten gegeben und si ingehitziget haben. dovon bitte wir euwer fruntschaft so wir fleisigste mögen, ir wellet noch euwern frund und rethe mit macht Apr. 27 zu dem egnanten tage gen Frankenfurd an den Meyn uf di egenant zeit suntag quasimodogeniti schirste schicken und daz an euch keinen gebrechin werdin lasin. und 35 wenne wir in euwerm briffe, der uns und andirn unsirn mitkurfursten in einer gemeine

a) Vort. ed. und. b) om. Verl. c) om. Vorl. d) Vorl. gewerden. c) Voil, add. die. f) Vorl. add. in.

1 hitzegen s. v. a. hitzig nachen (Lexer 1, 1307).

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For. 24

zugeschriben stet, an dem leczten vorsten und vornemen, das ir euch eines andirn tages 1 1427 zusampne zu komen unde euch genzlichen zu einem felde ken Behmen zu stellen und zu schicken vortragen habt, daz wir gerne von euch vornemen: ist unser ganze meinunge und beten daz mit fleise, ir wollet den tag alzo von euch berameten nicht 5 abeslaen sundir den einen unvorzogenlichen vorgangin habin lassin, und uns selben tag zuvor schreibin bei desin kegenwortigen unsern boten. so sei wir in meinunge unsern rethe auch do zu euch zu schicken. und was wir dorzu, wes ir der cristenheid zu hulfe unde beistand gutes rotes wurdet, gehelfin kunden, sal uns noch unsern vormögen nich vordrisen. euwe gutliche beschriben antwert. were auch derselbe tag iczunt von 10 euch gehaldin und vorgangin, so wellit uns doch zuschreibin was ir doruf habt beslossin und wi ir dovon seit abegescheiden, so vil euch daz fuget. daz wollen wir womit wir konnen umbe euch gerne vordinen. geben zu Grymme am montage senth Matheistage

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under unsiren sigel anno domini etc. 27.

[subtus] Dem erwirdigen in gote vater und herrn herrn Cunrade bischof zu Breßlaw und den hogeboren fursten herrn Bernhard zu Falkinberg herrn Ludwigen zum Brige und Legnicz und andir in Slesien fursten und herren unsirn liben herrn omen und besunder guten frunden debet.

Fridrich von gotes gnoden herzog zu Sachsin dez heiligen Romischen reichs erzmarschalk.

1427 For. 24

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B. Vollmachten und Geleite nr. 24-28.

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24. Herzog Albrecht V von Österreich an die Anwälte und Botschaften der Reichsstädte 1427 auf dem Reichstag zu Frankfurt, beglaubigt seine gen. 2 Gesundlen zur Aus- Apr. 3 richtung eines besonderen Auftrages. 1427 April 3 Krems.

Frankf. St.A. RTA. 1 f. 25 or. chart. lit. pat. c. sig. in verso impr.; Datum: 1427 Pfinztag vor Judica in der Fasten. Auf der Rückseite die gleichzeitige Kanzleibemerkung Herzoge Albrecht von Osterich glaubsbrief zu sagen.

Regest bei Janssen Frankf. Reichskorr. 1, 353 nr. 638 nach 2, XVII aus Frankf. St.A. ,,Registratur der Reichshandlungen".

25. K. Sigmund an Frankfurt, beglaubigt bei der Stadt den in seinem Auftrag und 1427 in seinem des Reichs und der Christenheit Interesse zu den Kurfürsten gehenden Apr. 8 Probst Michael 3. 1427 April 8 Marienburg im Wurzland.

Frankf. St.A. RTA. 1 f. 26 or. chart. lit. cl. c. sig. in verso impr. laeso; Datum: Di. vor dem Palmtag regn. Hu. 40 Ro. 17 Bo. 7. Auf der Rückseite die gleichzeitige Kanzleinotiz Unser herre der konig glaubsbrief uf hern Micheln.

Regest in Aschbach 3, 462, und bei Janssen Frankf. Reichskorr. 1, 353 nr. 639. Janssen schöpft nach 2, XVII aus Frankf. St.A. Registratur der Reichshandlungen“.

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1 Nach Grünhagen Hussitenkämpfe 116 die Ver40 sammlung Schlesischer Fürsten und der Oberlausitzer, welche 14 Merz in Jauer stattfinden sollte.

Der Brief sagt tag den des heiligen Römischen reichs kurfürsten zu Frankhfürt halten werdent. 3 Vgl. S. 30, 34.

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