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Versammlungen zu Speier, Aschaffenburg, Worms, Bündnisse, im Sommer und Herbst 1429 nr. 244-271.

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b. Fürsten- und Städtetag zu Aschaffenburg 14 Merz 1430 nr. 300-312 394-402

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Versammlungen zu Nürnberg und zu Ulm, Hussitenkrieg, im Herbst 1430.

Einleitung

Versammlungen zu Nürnberg etc. nr. 379-391

Reichstag zu Nürnberg im Febr. und Merz 1431.

Einleitung

A. Ausschreiben nr. 392

B. Vorbereitendes: Städtische Besprechungen; Instruktionen nr. 393-401

471-473

473-492

493-503

503-504

504-512

C. Verhandlungen und Beschlüsse in Betreff des Hussitenkrieges nr. 402-426 513-561

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H. Erster Anhang: Städtetag zu Speier 29 April, und Städtetag zu Ulm 1 Juni

nr. 453-461 .

J. Zweiter Anhang: Herrentag zu Windsheim 1431 Sept. 30 nr. 362-365

613-624 624-628

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D. Anhang: Städtetage zu Ulm 26 Nov. und 1 Dez. nr. 483-487

642-645

Vorwort.

Als der zweite Band der Deutschen Reichstagsakten aus der Regierungszeit Kaiser Sigmunds (Deutsche Reichstagsakten Bd. 8) im Herbst 1883 die Presse verließ, war das Manuskript des dritten Bandes (des neunten der ganzen Sammlung) soweit fertiggestellt, daß der Druck desselben schon im Jahre 1885 beginnen konnte. Dieser neue Band, den wir hiemit vorlegen, umfaßt zwar nur fünf Jahre, nämlich den Zeitraum von 1427-1431, also eine kleinere Periode als jeder seiner beiden Vorgänger aus Sigmunds Zeit, übertrifft aber den einen wie den andern nicht nur an Umfang sondern auch an Bedeutung des Inhalts. Von den drei wichtigsten Reichstagen, die unter König Sigmund abgehalten wurden, dem Nürnberger vom Jahre 1422, dem Frankfurter vom Nov. bis Dez. 1427 und dem Nürnberger vom Jahre 1431, fallen zwei in seinen Bereich. Und gerade diese beiden Tage von 1427 und 1431 sind mit werthvollen Aktenstücken der verschiedensten Art so reich ausgestattet, daß sie, wie sie einen guten Theil des Bandes füllen, so auch in besonderem Grade die Aufmerksamkeit der Forscher auf sich ziehen werden. Von Prof. Weizsäcker beauftragt schicken wir nun einige Worte über die Bearbeitung des Bandes voraus und führen dann etliche Ergebnisse aus demselben auf.

I. Bearbeitung des vorliegenden Bandes.

An den von Weizsäcker in RTA. I, LXf. für die Widergabe der Texte aufgestellten Normen wurde unter Berücksichtigung der für die Sigmundische Zeit zu beobachtenden Abweichungen durchaus festgehalten. Häufiger als bisher kamen wir in die Lage, von den zur Aufnahme sich eignenden Stücken nur diejenigen Abschnitte drucken zu lassen welche sich ausschließlich auf einen Reichstag oder eine andere mit einem solchen zusammenhängende Versammlung beziehen; manches, was man nicht gerne ganz missen mochte, jedoch als minder wichtig ansah, wurde in den Anmerkungen untergebracht - so die vielen Briefe aus dem Reich an das Reichskriegssteuerkollegium zu Nürnberg, mit welchen die widerholten Mahnungen zur Zahlung der im Jahre 1427 beschlossenen Geldsteuer beantwortet wurden.

In der Leitung des Unternehmens ist keine Veränderung eingetreten, sie ruht in der Hand H. v. Sybels. An der Bearbeitung des urkundlichen Materials zum Druck hat Professor Julius Weizsäcker einen erheblichen Antheil. Die früheren Mitarbeiter Schäffler und Ebrard, dann Quidde der die noch weiter folgenden Reichstagsakten aus Kaiser Sigmunds Zeit herausgeben wird, und Gymnasialdirektor Dr. Schmidt in Halberstadt haben Abschriften oder Kollationen geliefert. Die reichen Schätze des Staatsarchivs zu Basel wurden uns von dessen Vorstand Dr. Wackernagel in entgegenkommender Weise zugänglich gemacht. Mit freundlichster Bereit

Deutsche Reichstags-Akten IX.

I

willigkeit hat die Verwaltung des Fürstlich Hohenlohe'schen Hausarchivs zu Öhringen unsere Arbeiten gefördert. In der Korrektur des Bandes wurde ich durchgehends von Bibliothekar Dr. Haupt in Giessen unterstützt. Haupt ist auch der Verfasser des „, Alfabetischen Registers der Orts- und Personen-Namen“.

Rühmliche Erwähnung möge hier die Verlagshandlung von Friedrich Andreas Perthes in Gotha finden, welche sich durch sorgfältige Vorkorrektur und gute Ausstattung auch um den vorliegenden Band der Reichstagsakten wesentlich verdient gemacht hat.

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Mit dem neunten Bande unserer Sammlung kann nun immer mehr von eigentlichen Reichstagsakten die Rede sein. Man wird sich leicht davon überzeugen, wenn man auch nur das Chronologische Verzeichnis der Urkunden und Akten" durchliest. Eine Fülle ron Aktenstücken breitet sich vor dem Leser aus: Gesetze, Protokolle, Abschiede, Propositionen, Entwürfe, Instruktionen, dann zahlreiche Mandate, Ausschreiben, Verordnungen, ferner Denkschriften, tagebuchartige Aufzeichnungen über die Verhandlungen, umfangreiche Gesandtschaftsberichte von Vertretern des Schwäbischen Städtebundes, Regensburgs, Straßburgs, und kürzere von den Boten der Städte Eger Frankfurt und Görlitz. Besonderer Beachtung seien die Einladungen Ulms zu verschiedenen Tagen des Schwäbischen Städtebundes empfohlen, denn diese Schreiben bieten viel mehr als man erwartet. Ulm war die leitende Stadt im Bunde und fast immer der Ort an welchem letzterer tagte. Der Einfluß den es ausübte zeigt sich schon darin daß es die Versammlungen anberaumte und die Tagesordnung festsetzte. In dem Ladeschreiben pflegte es seine Eidgenossen über die augenblickliche politische Lage zu unterrichten, das Material zur Instruierung der Boten für den nächsten Städtetag ihnen zu liefern, Berathungen über gefaßte oder bevorstehende Reichstagsbeschlüsse einzuleiten, den Austrag von Streitigkeiten der verbündeten Städte unter sich oder mit anderen Reichsständen vorzubereiten, über einzelne Vorkommnisse innerhalb des Bundes Bericht zu erstatten. Art und Werth dieser bisher nicht herausgegebenen ja kaum benützten Schriftstücke lassen sich leicht erkennen aus nr. 105; 147; 173; 242; 265; 298; 341; 348; 349; 454: 460.

Nachdem die Numerierung der Stücke bereits abgeschlossen war, mußten noch einige später bekannt gewordene oder nachträglich als unentbehrlich erkannte Dokumente mit a b c und so weiter am rechten Orte eingeschaltet werden. So kommt es daß unser Band nicht 487 sondern in Wirklichkeit 514 Numern zählt. Von diesen 514 Numern waren bisher 295 ganz unbekannt, 128 ihrem ganzen Wortlaut nach gedruckt, von 91 hatte man bisher nur ein Regest oder eine andere kürzere Erwähnung. Die wichtigsten unter den Stücken, die hier zum ersten Male veröffentlicht werden, sind die eben erwähnten Schreiben Ulms und die Mehrzahl der Straßburger Gesandtschaftsberichte.

II. Einige Ergebnisse daraus.

Ein großer Theil des Materials, das wir im vorliegenden Bande publicicren, ist bereits von v. Bezold in den zwei letzten Abtheilungen seines Werkes „, König Sigmund und die Reichskriege gegen die Husiten" gründlich und umsichtig verwerthet worden. Von den einschlägigen Straßburger Archivalien, welche v. Bezold nicht in den Kreis seiner Studien gezogen, hat Jul. Weizsäcker die Akten aus den Jahren 1430 und 31 mit Berücksichtigung der Nördlinger Reichstagsakten und Akten des Schwäbischen Städtebundes sehr eingehend untersucht und die Ergebnisse seiner Forschungen in dem Aufsatz, Der Straßburger Faszikel von 1431 ein Beitrag zur Geschichte der Reichstagsverhandlungen in der Hussitenzeit" (Forschungen zur Deutschen Geschichte 15, 399-454) niedergelegt. So war denn dem Herausgeber nicht nur der Weg den er zu gehen hatte

durch eine weite Strecke hin gebahnt sondern auch das Arbeitsfeld das vor ihm lag schon an vielen Stellen von bewährter Hand bestellt. War er dadurch einerseits in Stand gesetzt sich leichter rascher und sicherer zu bewegen, so tritt er andererseits, eben weil so viel was ihm obgelegen hätte von anderen bereits gethan war, ärmer an Ergebnissen als in den beiden vorhergehenden Bänden aus Sigmunds Zeit vor den Leser, Doch ist seine Arbeit keineswegs ohne Früchte geblieben, und einige derselben mögen hier kurze Erwähnung finden.

Die Frankfurter Reichskriegssteuer von 1427 ist von J. G. Droysen Jul. Weizsäcker und v. Bezold neuerdings ausführlich besprochen worden (vgl. unten S. 61-62). Unserer Ausgabe des Gesetzes -- der ersten, für welche eine Reihe gleichzeitiger Abschriften beigezogen worden ist schicken wir mehrere bisher ungedruckte Entwürfe voraus, von denen leicht nachzuweisen ist daß sie auf die Berathungen von Einfluß gewesen sind. Unstreitig verdienen sie als Reichssteuerprojekte alle Beachtung. Wichtig ist nr. 71 und 72; in der Einleitung S. 61 ist ausführlicher davon die Rede. Da sich bei der definitiven Feststellung des Gesetzes nr. 76 nur der Kardinal die Fürsten und Herren betheiligten, so wurden die Stälte, deren Zustimmung in einem Falle wo es sich um pekuniäre Leistungen handelte nicht entbehrt werden konnte, widerum zu einem Tage geladen, und zwar nach Heidelberg auf Ende Dez. 1127. Gerade diesen Heidelberger Tag gelang es mit einer Anzahl ganz neuer Aktenstücke auszustatten; obenan steht das Diarium eines städtischen Gesandten, ohne allen Zweifel des Regensburgers Lucas Ingolstädter, welches den erwünschtesten Einblick in den Gang der Verhandlungen zwischen Fürsten und Städten gewährt. Den hartnäckigsten ja ganz unbeugsamen Widerstand setzte der Schwäbische Städtebund dem fürstlichen Steuerplan entgegen, während sich andere hervorragende Städte zu entgegenkommenden Erklärungen herbeiließen. Alle Bemühungen Mahnungen und Drohungen der Fürsten und später des Nürnberger Steuerkollegiums waren fruchtlos, sogar der König vermochte nichts auszurichten (vgl. z. B. nr. 391). Die Schwäbischen Städte erklärten sich bereit Mannschaften für den Böhmischen Krieg auszurüsten, aber das Geld gaben sie nicht aus der Hand, und ließen ihre Steuerbeiträge (soweit solche erhoben waren) an die Centralkasse nach Nürnberg nicht abführen.

Wenn auch wie eben bemerkt andere Reichsstädte sich williger zeigten, so bietet doch die Geschichte der Erhebung der Reichskriegssteuer von 1427 im ganzen ein gar trauriges Bild. Dasselbe wurde schon von v. Bezold nach den Akten des oben erwähnten Steuerkollegiums beleuchtet. Wir haben den Versuch gemacht, das ganze umfangreiche Material zu erschöpfen. Eine kleine Anzahl der Akten wird, obgleich sie nicht Reichstagsakten sind, wegen ihrer großen reichsgeschichtlichen Wichtigkeit wörtlich mitgetheilt, die Hauptmasse aber in den erläuternden Anmerkungen verwerthet, welche freilich dadurch zu einem fast ungebührlichen Umfang angeschwollen sind (vgl. S. 248f.). Die Zerrüttung des Deutschen Staatswesens, die Machtlosigkeit derjenigen die zur Leitung berufen waren, der Sondergeist und die Unbotmäßigkeit der hohen wie der niederen Reichsstände treten überall zu Tage, mag man nun die widerholten Mahnungen zur Steuerentrichtung oder die theils offenen theils verblümten Steuerverweigerungen oder die Berichte der Steueragenten durchlesen. Die zuletzt genannten Aufzeichnungen sowie die Inhaltsübersicht nr. 209 sind als summarische Zusammenstellungen der Erklärungen von nicht geringem Werthe, und können auch als Beiträge zur Statistik des Deutschen Reiches unter Kaiser Sigmund nutzbar gemacht werden.

Neben dem Hussitenkrieg und den seiner Vorbereitung gewidmeten Verhandlungen treten andere Reichsangelegenheiten in den Hintergrund. Der vom König festgehaltene und von Zeit zu Zeit mit tönenden Worten verkündigte Plan nach Rom zur Kaiserkrönung zu ziehen, und sein Wunsch zur Ausführung dieses Unternehmens bewaffneten

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