112. Dietkirchen. 1502, Nov. 11. Johan Grobe Bürger zu Ronckel und Agnes seine Ehefrau bekennen, dass die 4 Malter Korns, welche ihnen Decan, Capitel und Vicarien des Stiftes s. Lubentien zu Dyetkirchen jährlich zu liefern haben, nach ihrem Tode nicht an ihre Erben fallen, sondern dem Stift zu Dyetkirchen und zwar der gemeinen Präsentien verbleiben sollen. Die Herren sollen dafür allwöchentlich am hohen Altare für ihr Seelenheil eine Messe lesen und sie auf ihrem Kirchhof beerdigen. Es siegeln Thysse Eppelman Schulteiss des Gerichts zu Nyedernhadamar in der Grafschaft von Dyetze in Derner zyndt gelegen und Cone Henne Heyntze Snyder Dyle Hune Hans Enolff schriber Henne Appel Baldemer und Engelman, alle Schöffen. dat. funffztien hondert und tzwei jare uff s. Mertinsdag des helg. bissoffs. Orig. Perg. mit anh. Siegel. 113. Dietkirchen. 1502, Nov. 11. Decan, Capitel und Vicarien in dem Stifte s. Lubentien zu Dyeckyrchen bekennen, dass sie pflichtig seien, dem Bürger Johan Groben zu Ronckel und seiner Ehefrau Agnesen jährlich 4 Malter Korn zu entrichten. Da diese 4 Malter Korn nach dem Tode der Eheleute ihrer Kirche zufallen sollen, so versprechen sie alle acht Tage an ihrem Hochaltare eine Messe zu lesen. Sie haben die Eheleute auch in ihr Seelbuch geschrieben und sie als Schwester und Bruder aufgenommen und wollen sie nach ihrem Tode auf ihrem Kirchhofe begraben. Es siegeln Decan und Capitel. dat. 1502 ipso die Martini. Orig. Perg. mit anh. Siegel (schadhaft). 114. Flersheim. 1502, Dec. 7. Schulteis und Scheffen des Gerichts zu Westhoven bekennen, dass Meister Steffan Reyn und Conradt Schumecher, Michel Kechs sel. Nachbaren, von dem Herrn Conradt Haberkorn Scheffener zu Hern-Flerssheim und dem ganzen Convent der Deutschherren daselbst 2 Hofstätten in der Kirchgasse erstanden haben und dafür jährlich am 11. Nov. einen freien Zins von 1/2 Pfund, 5 Schill. und 3 Heller und 2 Kappen entrichten sollen. Es siegelt das Gericht. dat. a. d. Mill. quingent. secundo, feria quarta que fuit octava s. Andree apostoli. Orig. Perg. mit anh. Siegel (schadhaft). 115. Dietkirchen. 1503, Januar 25. Johan Grobe Bürger zu Ronckel und Agnes seine Ehefrau bekennen, dass die 4 Malder Korn, welche ihnen nach Laut eines Briefes der Decan, das Capitel und die Vicare des Stiftes s. Lubencien zu Dyetkirchen jährlich zwischen den beiden Frauentagen, Himmelfahrt und Geburt, nach Ronckel zu liefern haben, nach ihrem Tode nicht. ihren Erben geliefert werden, sondern dem Stifte anheimfallen und bei der gemeinen Präsentien verbleiben sollten. Dafür sollen die Herren zu Ehren des heil. Kreuzes jeden Freitag am Liebfrauenaltar eine Messe für sie lesen. Wenn sie, die Eheleute Grobe, binnen einem oder zwei Jahren dazu noch ein ewiges Malder Korn oder Einen Gulden Gelder für Licht bestellten, so soll die Freitagsmesse am hohen Altar gehalten werden. Sie sollen auch auf dem Kirchhof der Herren begraben werden. Es siegeln auf Bitten der Eheleute der Schulteiss des Gerichtes zu Nyedern Hadamer in der Grafschaft Dyetze in Derner tzynt gelegen Thisse Eppelman und die Scheffen: Cone Henne, Heyntze Snyder, Dyle Hune, Hans Enolff Schreiber, Henne Appel, Baldemer und Engelman. dat. dusent funffehundert und tzwei jar uff sent Paulus dag bekerunge nach gewanheit Trier bistums. Orig. Perg. mit anh. Siegel. 116. Mainz. 1504, Juli 5. Wilhelm Jud von Eltvilt und Kungunt seine Ehefrau verkaufen dem Prior und dem Convent zu den Predigern zu Mencz verschiedene Freizinsen, zusammen 41 Schill. und 94 Kappen, von Gütern, die in der Hochemer Mark liegen, für 24 Gulden (zu 24 albus). Der Wiederkauf ist vorbehalten. Es siegelt der Aussteller. dat. 1504 jar off frytag nach Petri und Pauli der heil. zwolffbotten tag. Orig. Perg. mit anh. Siegel. 117. Hachenburg. 1504-1535. Abrechnungen der Brüderschaft zu Hachenburg über Einnahmen und Auslagen in den Jahren 1504 bis 1535. Orig. Heft in Pergamentumschlag (Schrift des X-XI. Jahrh.) mit 11 einzelnen Blättern. 118. Wiesbaden. 1505, März 13. Wilhelm Judde von Eltvil Schulteis, Henn von Karbenn und Studeumbs Contz, Bürgermeister, Schumas Henn und Ewalt Metzellter, Baumeister, Paulus Michel Donges von Limbach, Johannes Bender, Jorg Scherer, Schumas Hen, Hen von Karbenn, Wanner Hen Otscherer Contzels Cleschin Fritzen Contz Kuln Hensemrich, Peter Vleben, Philips zum Bock und Heinche Horn, Alle Schöffen und die ganze Gemeine der Stadt Wiesbaden bekennen, dass sie wegen der Notdurft ihrer Kirchen und ihrer Gemeine mit Wissen und Willen ihres gnädigen Herren des Grafen Adolffs zu Nassauwe Herren zu Wiesbaden und mit Wissen und Verhängnis der ehrsamen Herrn Johan Andres Pfarrers zu Wiesbadenn, den Ehrbaren Reinharten von Reichenbechern von Walstroff und Even seiner Ehefrau und ihren Erben von allen Gülten, Renten, Häusern, Höfen, Aeckern, Wiesen, Gärten, Weingärten und Wäldern, welche die Gemeinde und ihre Kirche zu Wiesbadenn gemeinschaftlich inne haben, eine jährliche ewige Jahrgülte von 8 rhein. Goldgulden für 160 Gulden derselben Münze, verkauft haben. Diese 160 Gulden haben sie zur Vollbringnug ihrer Kirche verwandt. Sie versprechen den genannten Eheleuten die 8 Gulden jährlich auf Laetare nach Mainz, Frankfurt oder Oppenheim zu bezahlen; wenn sie darin säumig werden, sollen jene das Recht haben, 4 Personen aus den Schöffen, Geschworenen oder der Gemeinde nach Mainz, Frankfurt oder Oppenheim in eine öffentliche Herberge zu laden, die dann Leistung tun und so lange sich aufhalten sollen, bis die rückständigen Jahresgülten samt Kosten und Schaden bezahlt sind. Die Eheleute sollen den Wiederkauf der Jahrgülte um die Hauptsumme von 160 Gulden gestatten. Es besiegeln diesen Brief: die Stadt und zugleich Graf Adolff zu Nassau zum Beweis, dass er als Erbherr der Stadt den Verkauf der Gülte genehmigt habe. Weil die Baumeister der Pfarrkirche zu Wiesbaden die obige Summe zu merklicher Notdurft der Pfarrkirche verbaut haben, so bekennt auch der Pfarrer Johannes Andreas, dass der Verkauf mit seinem Wissen, Willen und Verhängnis geschehen sei und besiegelt den Brief. dat. am dornstag nehist nach dem sontage Judica des jars da man zcalte nach Cristi gepurte unsers hern 1505 jare. Orig. Perg. mit dem anh. Siegel der Stadt Wiesbaden (die Siegel des Grafen und des Pfarrers sind abgefallen). Auf der Rückseite steht die notarielle Nachricht des kaiserlichen Notars Johannes Fabri, dass Ludwig Reichenbach und seine Ehefrau diese jährliche Gülte von 8 Gulden nebst der Hauptsumme an Meister Caspar Vicar der St. Victorsstiftskirche bei Mainz verkauft haben. d. d. 1541, Sept. 16. Angenäht ist die Urkunde der fürstl. Isenburgischen Rentkammer zu Birstein, wodurch sie bekennt, dass ihr von der herzogl. Nass. Receptur zu Höchst das von der Stadt Wiesbaden schuldige Capital von 160 fl. nebst Zinsen etc. im Betrage von 206 fl. abgekauft worden sei und sie deshalb das Capital der genannten Receptur cedire. d. d. 1827, Dec. 18. 119. Hachenburg. 1505. Johan Stauffenburg Bürger zu Hachenburg, Agatha seine Ehefrau bekennen, dass sie von der Bruderschaft unser lieben Frauen zu Hachenberg, genannt die Priesterbruderschaft, 20 Gulden pagementz (zu 24 alb.) entlehnt haben und versprechen dieselben jährlich mit 10 Albus zu verzinsen. Als Unterpfand setzen sie einen Garten an der Strasse zum nederhilgenhuyssgen an Richmans Johans sel. Garten gelegen. Zeugen: Henne Beirbruger, Dederich Stauffenburg, Groenhenne und Herr Ja[cobus] . . Kaplan der Brüderschaft. (Der Name des Kaplans ergänzt aus den Rechnungsbüchern der Brüderschaft vom Jahre 1504 ff.) Orig. Papier (zerrissen) Siegel ab. 120. Dietkirchen. 1506, Mai 14. Dechand und Capitel der sant Lubentien-Kirche zu Dytkirchen bekennen, dass sie dem Arntz Contzen von Essenawe und Gutten. Bleseners zu Hoben seiner Ehefrau ihren Hof zu Hoben, die froenecker genannt, erblich verliehen haben. Sie sollen von dem Hofe järlich 12 Malter Korn liefern und ausserdem von etlichen Zugehörungen noch 2 Malter. Nach dem Tode der Eheleute soll der Hof unzertheilt an Einen aus den Erben übergehen. Es siegeln die Aussteller und Junker Rolman von Paffendorf Amtmann zu Ronckel. dat. 1506 uff donnerstagh nach Cantate. Orig. Perg. mit 2 anh. Siegeln. 121. Babenhausen. 1507, März 8. Philips Graf zu Hanawe und Herr zu Lichtembergk verleiht seinem Getreuen Hartmut von Cronberg des Ritters Johann von Cronberg sel. Sohn und seinen Leibeslehenserben zu rechtem Burglehen järlich 25 Gulden Geldes auf seiner Kellerei zu Bobenhusen. Hartmut und seine Erben sollen dafür Burgmannen zu Bobenhusen sein. Es siegelt der Aussteller. dat. Hagenawe uff montag nach Oculi 1507. Orig. Perg. Siegel fehlt. 122. Lahnstein. 1508, Aug. 12. Philipps von Rodenburgk Schulteiss zu Lansteyn und Merge seine Ehefrau bekennen, dass Eylgin von Mülendorffe, ihre Schwägerin und Schwester, vor zwei Schöffen zu Lanstein ihr Erbgut in der Gemarkung von Oberlanstein, welches ihr von Vater und Mutter zugefallen, ihnen und ihren Erben übergeben und zu Handen gestellt habe. Sie versprechen dafür der genannten Eylgen, wenn sie nicht mehr dienen könnte und wollte, sie ihr Leben lang mit Kost und Pflege zu ver sorgen oder ihr 50 rh. Gulden zu entrichten. Als Unterpfand für letztere stellen sie das steinerne Haus in der Daubergassen zu Lansteyn, welches jetzt Hentz der nachgenger bewohne. 123. Es siegeln die Schöffen zu Oberlansteyn. dat. uff samstag nach sant Laurentiustag 1508. Orig. Perg. mit anh. Siegel. 1508-1535. Buch der Klagen und Entscheidungen (Ergängnisse), geführt an dem Gerichte der Schöffen zu Hachenburg in den Jahren (15)08 bis (15)35. Orig. Heft in Pergamentumschlag. (Das Jahrhundert ergibt die Schrift, den Ort der freilich nur selten vorkommende Name von Hachenburg.) 124. Lahnstein. 1509, Jan. 29. Oriel des heil. Stuls zu Meintz Erwälter und Bestätigter etc. bestätigt den Bürgermeistern, Scheffen und den Bürgern seiner Stadt Lanstein alle Gnaden und Freiheiten, die ihnen seine Vorfahren, die Erzbischöfe zu Meintz, und sein Capitel verliehen haben. Es siegelt der Erzbischof. dat. Lanstein uff montag nach sannt Paulstag conversionis a. d. mill. quingentesimo nono. 125. Orig. Perg. mit anh. Siegel (schadh.). 1514. Accisbuch über Ein- und Ausfuhr von Getränken, geführt von Walpurgis bis Luce (1. Mai bis 18. October) anno (15)14 zu Hachenberg. Die Namen der Aus- und Einführenden sind: Bierbruwer, Helt, Enders Henrich, Joist, Groenhenne, Johan Kremer, Mertyn, Johan Helt. (Der Name von Hachenburg kommt im Buche nicht vor, doch weisen andere Orte, besonders Mergenstat, wohin am meisten ausgeführt wird, darauf hin.) Auch kommen alle Personennamen in dem Schöffenbuche von Hachenburg (1508-1535) vor. 126. Orig. Heft in Papier. 1516, Febr. 21. Wolf Kemerer von Wurmbs genannt von Dalberg, Herrn Friderichs Ritters sel. Sohn, verschreibt seiner Ehefrau Lorch von Cronberg, die ihm 2000 Gulden hienlichguts zugebracht, als Widerlegung und Wittum 2000 Gulden Hauptgut und 100 Gulden Geldes und versichert ihr diese Summe auf einer Gülte von 300 Gulden, von welcher der Landgraf von Hessen ihm 100 und seinem Vetter Wolf von Dalbergk die übrigen 200 Gulden zu entrichten habe. Katherina von Gemyngen Wittwe Friederichs von Dalbergk und Annalen f. Nass. Alterthumsk. u. Geschichtsf. XV. Bd. 14 |