| Classical education - 1834 - 590 pages
...nachsucht, iiniss der Commission vorlegen: 1) wenn er das akademische Studium beginnt — ein Zeugnis« seiner wissenschaftlichen Vorbereitung zu demselben...angehört, vorgeschrieben ist. Wo noch keine Verordnungen darüber bestehen, werden sie erlassen werden. Die Regierungen werden einander von ihren über diese... | |
| History - 1835 - 632 pages
...keine Verordnungctl hierüber '" bestehen. bestehen, «erden sie erlassen werden. Die Regierun« gen werden einander von ihren über diese Zeugnisse erlassenen...durch deren Mittheilung an die Bundesversammlung in Kenntniß fthen; — 2) wenn der Sludirende sich von einer Universität auf eine andere begeben hat,... | |
| Georg Friedrich Martens, Murhard, Karl Murhard, J. Pinhas, Julius Hopf - Europe - 1846 - 698 pages
...nachsucht, niuss der Commission vorlegen: 1) wenn er das academische Studium beginnt, ein Zeug* niss seiner •wissenschaftlichen Vorbereitung zu demselben,...über diese Zeugnisse erlassenen Gesetzen durch deren Millheilung an die Bundesversammlung in Kenntniss setzen. 2) Wenn der Studirende sich von einer Universität... | |
| Georg Friedrich Martens - Europe - 1846 - 714 pages
...nachsucht, inuss der Commission vorlegen: l) •wenn er das academische Studium beginnt, ein Zeugniss seiner wissenschaftlichen Vorbereitung zu demselben,...Regierungen werden einander von ihren über diese Zeugnisse erlasseneu Gesetzen durch deren Mittheilung an die Bundesversammlung in Kenntniss setzen. 2) Wenn der... | |
| Heinrich Zoepfl - Constitutional law - 1846 - 558 pages
...Immatrikulation nachsucht, muss der Commission vorlegen: 1) wenn er das akademische Studium beginnt, ein Zeugniss seiner wissenschaftlichen Vorbereitung zu demselben...des Landes, dem er angehört, vorgeschrieben ist; 2) wenn der Studirende sich von einer Universität auf eine andere begeben hat, auch von jeder früher... | |
| Georg Friedrich Martens, Karl Murhard, Murhard, J. Pinhas, Julius Hopf - Europe - 1846 - 712 pages
...über diese Zeugnisse erlassenen Gesetzen durch deren Miltheilung an die Bundesversammlung in Kenutniss setzen. 2) Wenn der Studirende sich von einer Universität auf eine andere begeben hat, auch von jeder früher besuchten ein Zeugniss des Fleisses und sittlichen Betragens. 3)... | |
| Carl Weil - Constitutional history - 1850 - 274 pages
...angesetzten Stunde bei der Kommission melden und sich über den inzwischen gemachten Aufenthalt ausweisen. 75 demselben, und seines sittlichen Betragens, wie solches...über diese Zeugnisse erlassenen Gesetzen durch deren Mitteilung an die Bundesversammlung in Kenntniß setzen. 2. Wenn der Studirende sich von einer Universität... | |
| Friedrich von Weech - Germany - 1865 - 324 pages
...Immatrieulation nachsucht, muß der Commission vorlegen: 1) wenn er das akademische Studium beginnt, ein Zeugniß seiner wissenschaftlichen Vorbereitung zu demselben...Gesetze des Landes, dem er angehört, vorgeschrieben ift. Wo noch keine Verordnungen hierüber bestehen, werden sie erlassen werden. Die Regierungen werden... | |
| Wilhelm Altmann - Constitutional history - 1898 - 552 pages
...Immatrikulation nachsucht, muss der Kommission vorlegen: l ) wenn er das akademische Studium beginnt, ein Zeugnis seiner wissenschaftlichen Vorbereitung zu demselben...über diese Zeugnisse erlassenen Gesetzen durch deren Mitteilung an die Bundesversammlung in Kenntnis setzen. 2) Wenn der Studierende sich von einer Universität... | |
| |