Bosnien: Land und Leute : historischethnographisch-geographische Schilderung, Volume 1

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C. Gerold's Sohn, 1882 - Bosnia and Hercegovina

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Page 174 - Etablissements zu religiösen Wohlthätigkeits- oder anderen Zwecken an den heiligen Orten oder anderwärts. Die von Frankreich erworbenen Rechte werden ausdrücklich reservirt, und es ist dabei wohlverstanden, dass kein Versuch zur Aenderung des Status quo an den heiligen Orten gemacht werden darf. Die Mönche des Berges Athos, aus welchen Ländern sie auch stammen mögen, werden in ihrem Besitze und in ihren früheren Vortheilen erhalten und gemessen ohne Ausnahme vollständige Gleichheit der Rechte...
Page 174 - Der Pariser Vertrag vom 30. März 1856 ebenso wie der Londoner Vertrag vom 13. März 1871 werden in allen den Bestimmungen aufrecht erhalten, welche durch die vorstehenden Stipulationen nicht aufgehoben oder modificirt worden sind. Artikel LXIV.
Page 173 - Bedürfnisse in den von Armeniern bewohnten Provinzen erfordern, und ihre Sicherheit gegen Tscherkessen und Kurden zu garantiren.
Page 173 - Ämtern und Ehren oder der Ausübung der verschiedenen Berufs- und Gewerbszweige. Jedermann soll, ohne Unterschied der Religion, als Zeuge vor den Gerichten zugelassen werden. Die Freiheit und die öffentliche Ausübung aller Kulte werden allen zugesichert, und es darf weder der hierarchischen Organisation der verschiedenen Religionsgemeinschaften, noch den Beziehungen derselben zu ihren geistlichen Oberen ein Hindernis entgegengestellt werden.
Page 173 - Unfähigkeit, sofern es den Genuss der bürgerlichen und politischen Rechte, die Zulassung zu öffentlichen Aemtern, Functionen und Ehrenstellen, oder die Ausübung der verschiedenen Professionen und Industrien betrifft, in welcher Oertlichkeit es auch sei.
Page 173 - Industrien betrifft, geltend gemacht werden, in welchem Orte es auch sei. Die Freiheit und öffentliche Ausübung aller Culte werden den Einbeimischen Serbiens sowohl, als den Fremde...
Page 161 - Je viens d'exposer les points dont il faudrait obtenir l'application aux provinces soulevées, pour pouvoir se livrer à l'espoir fondé d'une pacification. Ces points les voici : La liberté religieuse pleine et entière ; L'abolition du fermage des impôts ; Une loi qui garantisse que le produit des contributions directes de la Bosnie et de l'Herzégovine soit employé dans l'intérêt de la province même, sous le contrôle des organes constitués dans le sens du firman du 12 décembre ; L'institution...
Page 173 - Art. 62. Nachdem die hohe Pforte den Willen ausgesprochen hat, das Princip der Religionsfreiheit aufrecht zu erhalten und ihm eine stete Ausdehnung zu geben, nehmen die contrahirenden Parteien Akt von dieser freiwilligen Erklärung. In keinem Theile des ottomanischen Reiches darf der Unterschied der Religion irgend Jemandem als ein Motiv zum...
Page 173 - Culte werden Allen gesichert, und kein Hinderniss darf der hierarchischen Organisation der verschiedenen Gemeinden oder deren Beziehungen zu ihren geistlichen Chefs in den Weg gelegt werden. Die Geistlichen, Pilger und Mönche aller Nationalitäten, welche in der europäischen oder asiatischen Türkei reisen, geniessen dieselben Rechte, Vortheile und Privilegien. Das Recht des...
Page 271 - ... alle Juden gleich, dass sie Alle ohne Ausnahme schreiben können, jedoch nur jüdisch, und während sie bei uns mit jüdischen Lettern deutsche Worte niederschreiben, schreiben die bosnischen Juden mit jüdischen Buchstaben spanisch. Unter sich zu Hause, in den Bazars, in dem Tempel sprechen sie immer spanisch, und man findet nicht selten spanische Juden, deren Grossvater bereits in Bosnien geboren wurde und die dennoch keiner anderen Sprache mächtig sind, als der spanischen. Wenn man ihnen...

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