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auch in seiner Lage als Herzog und Anverwandter des Kaisers leicht durchsetzen.

Er legte zu diesem Endzwecke dem Kaiser eine Urkunde vor, worin er nach einer kurzen Geschichte der Gründung der Abtei und nach Angabe des Grundes, warum er sie nicht unter eine auswärtige Gewalt, worunter hier offenbar nur das Erzbisthum Salzburg gemeint sein kann, stellen wolle, dieselbe unter dem Schutze des römischen Papstes, dem heiligen Apostelfürsten Petrus, übergibt unter der Bedingung, dass sie jährlich einen Byzantiner (Goldstück) oder dessen Geldwerth zu Rom erlege und nach dessen Erlegung von jeder anderen Forderung frei und ledig sein soll. Ausserdem trifft er darin noch Bestimmungen über die Wahl und Bestätigung des Abtes und über die Vogtei, und schliesst mit den üblichen Formeln des Segens für die Gönner und der Verwünschung der Gegner seiner Schöpfung und mit der Anführung vieler Zeugen, welche seine Willensmeinung vernommen hatten.

Darüber liess nun K. Heinrich IV. im Jahre 1096 zu Verona eine kaiserliche Urkunde ausfertigen, welche in 3 Theilen besteht:

1. Aus dem gewöhnlichen Eingange kaiserlicher Urkunden;

2. Aus der Urkunde des Herzogs Heinrich, welche als sogenanntes Transsumpt, jedoch in erzählender Form aufgenommen wurde;

3. Aus dem gewöhnlichen Schlusse kaiserlicher Urkunden, d. i. aus dem Handzeichen des Kaisers, der Recognition des kaiserlichen Kanzlers und dem Datum.

Daraus erklärt sich ihre Abweichung von der gewöhnlichen Form kaiserlicher Urkunden, in denen der Kaiser als selbstredend eingeführt wird, was in jener Urkunde nicht der Fall ist. Sie lautet: „Im Namen der heiligen und untheilbaren Dreieinigkeit. Heinrich von Gottes Gnaden Römischer Kaiser.

Heinrich durch Gunst der göttlichen Barmherzigkeit Herzog von Kärnten wollte durch nachfolgende Schrift zur allgemeinen Kenntniss bringen, welche Anordnungen er in Betreff der Abtei des heil. Lambert, welche gelegen ist im Bisthume Salzburg, in der Grafschaft Friesach im Lande Kärnten, mit Zulassung Gottes getroffen habe. Die besagte Abtei hat der Vater des genannten Herzogs Heinrich für sein und der Seinigen Seelenheil auf seinem eigenthümlichen Grund und Boden, den er vermöge Erbrechtes besass, zu bauen angefangen; weil aber sein frommes Vorhaben wegen eingetretenen Todes von jenem nicht hat ausgeführt werden können, so hat die göttliche Barmherzigkeit es durch die Bemühung seines Sohnes des Herzogs Heinrich vollenden wollen. Dieser hat demnach zum Unterhalte der dort Gott dienenden Brüder jener Kirche Einiges von seinem Eigenthume zum immerwährenden Besitze verliehen. Weil es aber, sündhafter Weise, zu geschehen pflegt, dass von religiösen Personen zur Ehre Gottes wohleingerichtete Anstalten, wenn sie unter eine fremde Gewalt kommen, zu zerfallen und abzunehmen beginnen, so hat er besagte Abtei mit allen Zugehörungen in Gegenwart des römischen Kaisers Heinrich und des Herzogs Welph durch die Hände des Markgrafen Burchard unter dem Schutze des römischen Papstes, dem Apostelfürsten Petrus, ohne allen Widerspruch und unter der Bedingung übergeben, dass sie zu Rom alljährlich einen Byzantiner oder was ihm an Werth gleich kommt, erlege, nach dessen

Erlegung sie von jeder anderen Forderung entbunden und frei sein soll. Nach dem Tode eines Abtes sollen die Brüder die unverbrüchliche Macht haben, sich selbst nach ihrer Regel einen Abt zu wählen, und sollen von keinem Sterblichen irgend einen Zwang erleiden, gegen ihren Willen Jemand zu diesem Amte anzunehmen, und der Erwählte soll die Abtei selbst vom Papste empfangen. Die Vogtei hat der Herzog sich selbst vorbehalten und angeordnet, dass, wofern ihm Gott von seiner Gemahlin Söhne gegeben haben sollte, und zwar, wenn nur einen, dieser, wenn aber mehrere, der älteste die Vogtei haben soll. Sollte er aber keine Söhne hinterlassen, so soll es dem freien Willen des Abtes überlassen sein, sich jenen zum Vogte zu wählen, der ihm dazu der beste und geeignetste erscheine. So hat Herzog Heinrich zur Ehre des allmächtigen Gottes für sein, seiner geliebten Gemahlin und aller seiner Verwandten Seelenheil die Sache angeordnet. Wer mit diesem frommen Unternehmen mitwirke, dasselbe unterstütze, und seinen (des Stifters) guten Willen theile, werde auch der Belohnung theilhaftig werden. Wer aber jene Anordnung zu brechen, aufzuheben und zu vernichten wagen sollte, zwischen dem und Gott sei eine Kluft, da er dessen Zorn zu erregen und auf sein Haupt herabzurufen sich nicht gescheut hat. Damit aber dies zu jeder Zeit fest und unerschüttert bleibe, so fand man es für gut, die Namen derjenigen anzumerken, welche bei dieser Handlung anwesend gewesen sind und Zeugniss abgelegt haben. Diese sind nämlich: Rapoto, Pfalzgraf, Otto von Omeras, Otto von Schirn, Perenhart, Gundakker, Ernest von Kregelingen, Herrant, Konrat, Sohn Heinrichs von Howarstorf, Heinrich von Undestorf, Adalprecht der Freisinger, Amelrich, Walchun, Meginhalm sein Neffe, Penno, Gerhoh, Wilhelm, Liutolt, Lugel, Liutpolt, Gundakker von St. Martin, Hartwig von Kaltenprunnen, Adalram Liutolt, und sein Bruder Otto.

Handzeichen Herrn Heinrichs
des unüberwindlichen Kaisers.

Humbert, der Kanzler, hat anstatt des Erzbischofs von Mainz und Erzkanzlers die Urkunde durchgesehen.

Im Jahre der Menschwerdung des Herrn 1096. IIII. Indiction, im 43. Regierungsjahre Heinrich's des Königs und im 13. als Kaisers. Geschehen zu Verona 269).

Zuerst ist wegen der daraus zu ziehenden Folgerung zu untersuchen, ob diese Urkunde wirklich im Jahre 1096 ausgestellt worden sei. Ja sie wurde in diesem Jahre ausgestellt. Denn die 4. Indiction gehört dem Jahre 1096 an, wie auch das 43. Regierungsjahr Heinrich's IV., des Königs von Deutschland, und das 13. des römischen Kaisers das Jahr 1096 anzeigen, da Kaiser Heinrich III. schon im Jahre 1053 auf dem Reichstage zu Tribur seinen Sohn als deutschen König hatte ausrufen lassen. Die Krönung K. Heinrich IV., zu Rom geschah zwar erst 1084, aber am Ostersonntage und es hatte daher zur Zeit der Ausstellung der obigen Urkunde bereits das 13. Jahr seitdem zu laufen begonnen. Dass die Urkunde aber erst nach Ostern ausgestellt worden sei, ersieht man eben aus der 4. Indiction, welche erst mit dem Ostersonntage des Jahres 1096 begonnen hatte. Nicht minder stimmt auch die in der Urkunde enthaltene Angabe, dass Herzog Heinrich die Abtei St. Lambrecht in Gegenwart nicht nur des Kaisers, sondern auch des Herzogs Welph, dem Schutze des Papstes übergeben habe, mit dem

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angegebenen Jahre 1096 überein, indem Welph sich erst damals mit dem Kaiser ausgesöhnt hatte.

Da nun das Jahr der Ausstellung der Urkunde über jeden Zweifel erhoben ist, der Name des Papstes aber darin nicht genannt wird, so entsteht die Frage, welchem Papste die Abtei St. Lambrecht übergeben worden sei, ob dem rechtmässigen, nämlich Urban II., welcher den römischen Stuhl von 1089 bis 1099 innehatte, oder dem unrechtmässigen, nämlich Clemens III., gemeiniglich nur nach seinem früheren Vornamen Guibert genannt. Ich vermuthe, dem letzteren, da der Kaiser nur diesen, von ihm selbst eingesetzten Papst anerkannte, und da 1096 auch Herzog Welph die Partei Urbans II. verlassen hatte, die Übergabe der Abtei aber gerade erst nach diesem Abfalle Welph's erfolgt sein konnte, indem er als dabei anwesend, in der Urkunde angeführt wird. Eben diese Gründe sprechen gegen die Annahme, dass St. Lambrecht dem rechtmässigen Papste Urban II. übergeben worden sei, den der Kaiser nicht anerkannte, sondern feindselig behandelte, von dem sich so eben Welph getrennt hatte, und zwischen dem und der kaiserlichen Partei die Spaltung gerade damals um so grösser war, je mehr die päpstliche Partei durch den Abfall Welph's, den sie seitdem immer nur Judas den Verräther nannte, an Macht und Einfluss verloren hatte.

Wäre St. Lambrecht dem Papste Urban II. übergeben worden, was jedoch nach dem Vorausgehenden gar nicht geschehen sein konnte, so würde. da er erst 1099 starb, auch eine Bestätigung von ihm erfolgt sein, und es würde nicht erst der Bestätigung des Papstes Pascalis II. vom Jahre 1109 bedurft haben.

Es kann daher kaum bezweifelt werden, dass die Abtei St. Lambrecht dem Schutze des Afterpapstes Guibert (Clemens III.) übergeben worden sei, und dass dieser vom Herzoge Heinrich in Betreff derselben getroffenen Anordnungen werde bestätiget haben. Aber dadurch ward der neuen Abtei wenig genützt, sondern vielmehr geschadet, indem ihr dadurch schon von vornhinein der schismatische Charakter aufgedrückt wurde. Und diesen hatte sie auch bis etwa zum Jahre 1192, in welchem Herzog Heinrich sich bereits mit der päpstlichen Partei ausgesöhnt zu haben scheint, da man in den am 7. Januar 1103 von ihm ausgestellte n Urkunden bereits den Abt Hartmann von Göttweih auch als Abt von St.Lambrecht findet, Hartmann aber ein strenger Anhänger des rechtmässigen Papstes Pascalis II. war.

Bevor wir in der Geschichte der Gründung der Abtei fortfahren, wenden wir uns noch einmal zur Urkunde vom Jahre 1096 zurück. Jener Markgraf Burchard, durch dessen Hand Herzog Heinrich die Abtei St. Lambrecht dem Schutze des römischen Papstes übergab, ist eben derselbe, welchem Heinrich nachdem er Herzog geworden war, die Vogtei über Aquileja abgetreten hatte, und dem, wie ich vermuthe, zu jener Zeit die Mark Verona anvertraut war. Ausser einem gleichnamigen Bruder, welcher das Geschlecht der Grafen von Moosburg fortpflanzte, hatte er auch jenen schismatischen Erzbischof Berthold von Salzburg zum Bruder, so dass selbst dieser Umstand meine Vermuthung bestärkt, dass die Abtei St. Lambrecht 1096 nicht dem rechtmässigen Papste Urban II., sondern dem Gegenpapste Clemens III. (Guibert) übergeben worden sei, welcher erst 1100 starb. Markgraf Burchard war vermählt

mit Azzica, wahrscheinlich einer Tochter des Markgrafen Ulrich II. von Istrien und Krain und hatte einen Sohn, unbekannten Namens, und eine Tochter, Mathilde, welche sammt ihrem Gemahle, einem Grafen Konrad, von ihrem Oheime, dem abgesetzten Erzbischofe Berthold zur Erbin des Schlosses und der Herrschaft Altimis (Attems) eingesetzt wurde.

Nach der bisher besprochenen Urkunde wäre die Abtei St. Lambrecht im Jahre 1096 bereits gegründet gewesen. Ich bin nicht dieser Ansicht, sondern glaube, dass diese Gründung nur in Bezug auf die Gebäude, die Kirche, das Kloster und die etwaigen Wirthschaftsgebäude als vollendet angesehen werden kann. Was nun diese betrifft, so stand die Kirche des heil. Lambert, die übrigens schon in der Urkunde vom Jahre 1066 vorkommt, unstreitig dort, wo die diesem Heiligen geweihte gegenwärtige Stifts- und Pfarrkirche steht, da es eine zweite Kirche dieses Namens daselbst niemals gegeben hat. Natürlich mochte die damalige St. Lambertskirche nicht ein Viertel der gegenwärtigen ansehnlichen Grösse gehabt haben, zu welcher sie nach mehrfachen Umbauten im Laufe der Jahrhunderte herangewachsen ist. Südlich von der Kirche stand wie noch jetzt das Kloster, damals ebenfalls noch klein und unansehnlich, da sich der gegenwärtige Prachtbau erst im 17. Jahrhunderte erhoben hat.

Also die Gebäude mochten 1096 vollendet gewesen sein, aber die Abtei ihrem Begriffe nach konnte noch nicht als gegründet angesehen werden; es fehlten dazu noch zwei wesentliche Stücke, ein Abt und die Dotation.

Hätte St. Lambrecht schon einen Abt gehabt, so wäre dieser in der Urkunde genannt, dem Papste empfohlen und um seine Bestätigung gebeten worden, wovon in der Urkunde nichts vorkommt. Diesem Mangel scheint erst 1102 abgeholfen worden zu sein, indem Hartmann, der Abt von Göttweih, auch das Amt und die Würde eines Abtes von St. Lambrecht übernahm, als welcher er schon anfangs des nächsten Jahres erscheint. Jedenfalls geschah diese Einsetzung mit Einwilligung des Bischofs Ulrich von Passau, welchem Hartmann als Abt von Göttweih unterstand, und des römischen Stuhles. Das Erzbisthum Salzburg, welches damals der Eindringling Berthold innehatte, konnte darauf keinen Einfluss genommen haben, obwohl St. Lambrecht im Salzburger Sprengel lag.

Ferner muss es jedem Leser der Urkunde von 1096 auffallen, dass es darin in Betreff der Dotation der Abtei bloss heisst der Herzog habe ihr Einiges von dem Seinigen zum immerwährenden Besitze übertragen. So ein allgemeiner Ausdruck kann als zur Dotation genügend nicht angesehen werden; sondern es mussten die Güter namentlich angeführt werden, welche ihr als Eigenthum zugewiesen worden waren.

Diesem zweiten Mangel half Herzog Heinrich erst im Jahre 1103 durch drei an einem und demselben Tage, nämlich am 7. Januar gemachte Güterschenkungen und 1114 durch seine am 17. Januar ausgestellte grosse Dotationsurkunde ab, welche nicht nur die 1103 der Abtei als Dotation verliehenen Güter umfasst, sondern auch noch neue hinzufügt.

Diese drei Urkunden sind nicht nur in Bezug auf die Geschichte der Abtei, die dadurch zu einer der reichsten erhoben wurde, sondern wegen der Menge der darin angeführten Kirchen und Ortschaften auch für die Topographie Kärntens und der dazu gehörigen Ostmark höchst wichtig.

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Der Inhalt der ersten Urkunde 270) ist im Wesentlichen folgender : Heinrich, Herzog von Kärnten, schenkte für sein, seiner Gemahlin Liutkarde, seines Vaters Marghward, seiner Mutter Liutpirge, seiner Brüder und anderen Anverwandten und aller verstorbenen Christgläubigen Seelenheil zum Altare des heil. Lambert im Walde jenseits des Wasers Theodosia. 1. Die Kirche der heil. Maria im Orte Grazluppa mit allen Rechten, die sie damals hatte und in Zukunft haben dürfte, dass sie sowohl dem damaligen Abte Hartmann als auch allen seinen Nachfolgern in aller Unterwürfigkeit unterstehen soll, wie auch einige Eigenleute in demselben Thale; ausgenommen sind aber von dieser Schenkung die Ministerialen mit ihren Gütern und Lehen.

2. Den Markt Juden purch mit der Nutzung, welche Mauth genannt wird, d. i. mit dem Zolle von den Waaren der Vorüberziehenden.

3. Die Kirche Wizanchirche mit aller damaligen und künftigen Nutzung.

4. Die Kirche St. Martin zu Linthe mit allem, was zu ihr gehörte, und den Hof daselbst mit dem Teiche, den Mühlen und den Fischern, dessgleichen den Stadelhof, welchen Ozi besass, ausgenommen den Ministerialen Wolftrigil und sein Lehen.

5. Das Thal Avelnice mit den daselbst wohnenden Ministerialen Helmpert, Walbrunno und Chadalhoh mit ihren Söhnen (den einzigen Egilmund ausgenommen) mit sämmtlichen Nutzungen, Wäldern, Jagd, Fischerei, Weiden, Wiesen, bebauten und unbebauten Orten, Salz- und Erzgruben, Bibern und Mardern.

6. Die Kirche der heil. Maria in der Grafschaft Mürzthal und den Stadelhof Sealehdorf und was der Herzog in jener Grafschaft besass, ausgenommen die Lehen Waldo's und Gundaker's.

7. Die Pfarre St. Georg zu Agriach mit aller damaligen und künftigen Nutzung.

8. Das Gut, welches der Herzog im Orte Pibertal besass, nämlich die Pfarre St. Andrea und die Kirche St. Margarethen mit allen ihren Zugehörungen, ausgenommen die dortigen Ministerialen ihre Güter und Lehen.

9. Einen Wald, insgemein Vorst genannt, sammt aller Nutzung, Jagd, Honig, Marderfellen, und mit den Waldaufsehern, welche Vorstern heissen“ und den Fluss Chainach mit allem, was dazu gehört, der Fischerei und der Biberjagd.

10. Den Hof Sedinge, in welchem Ditmar wohnt, wie ihn der Herzog besessen hat, und den Stadelhof Zederniza mit allem dazu gehörigen Rechte und sämmtliche Weinberge daselbst sowohl die oberen als auch die unteren.

Bei dieser Schenkung waren als Zeugen anwesend:

Ŏdalscalch Graf, Walt Graf von Ruina, Chonrat, der Sohn des Grafen Ŏdalscalch, Wilihalm von Hunin purch, Starchant, Markgraf von Soune und sein Bruder Ŏ dalrich, Rotprecht von Dietrichstein, Liutpolt, Gunteri, Gerhoch von Trevesse, Poppo von Sedelsach, Waltchon von Longowi, Pabo von Supflich, Liutold von Sconenperch, Otto von Pustris, Meginhart, Marchwart, Peringer,

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