Page images
PDF
EPUB

ausgestattet war, war dies mit den fürstlichen Finanzen nicht der Fall; mehrere der bedeutendsten Aemter befanden sich während des 16. Jahrhunderts im Pfandbesitze Dritter, und kleine Anleihen mußten dem Fürsten aus augenblicklicher Verlegenheit helfen. (B. IV.)

Militair-Sachen.

In Beziehung auf Bewachung und Vertheidigung des Hauses Gifhorn ertheilte Herzog Wilhelm d. jüng. am 19. Mai 1571 dem Hauptmann und denen am Ampte zu Giffhorn Bevelich und Ordnung erließ auch gleichzeitig eine Küchenordnung und „Artickels-Prieff" für die "Knechte so -uff das Haus Giffhorn bestalt und angenommen sein." (B. II.)

Folgende Personen werden als auf das Haus Gifhorn gehörig aufgeführt: Arndt von Elding, sein Junge, Hans vom Hartz, sein Junge, der Ambtschreiber Florian, der Kornschreiber, Caspar von Griptzig, sein Junge, Heinrich Einsponniger, Hanß Voigt, Aßmus Mauermeister, Christoffer Rustmeister, Andreas Jäger, 3 Büchsenschützen, der Wachtmeister, der Burgschleuter, 10 Landsknechte, 1 Pfeiffer, 3 Pfortner, 4 Personen in der Küche, Hans Schlüter, 4 Brauknechte, 2 Wächter, der Saalherr, 1 Altfrau, 1 Magd, 1 Finkenfänger, der Hoffischer, sein Knecht, 3 der Buddicher, Christoph Wagenknecht, Bermert Schweinemeister, 3 Knechte, und den Sommer 1 Junge, Hanz Gardene, seine Frau, 1 Moller mit 2 Knechten, 2 bis 3 Doscher. Summa 67 Personen.

Aus der Bestallung des Bastian von Carlowitz zum Hauptmann, Diener und Kriegsmann, vom 29. Jan. 1602 (B. XII. fol. 58.) sehen wir, daß als regelmäßiger Dienst ihm die Beaufsichtigung der Artillerie und Munition neben dem Zeugweister aufgetragen war. Die Besoldung bestand in 100 Gulden Lüb., freier Kost für ihn und einen Jungen, und in gewöhnlicher Hoffleidung.

Als 41 Jahre später Hans Christoph Crafft zum SchloßCapitain ernannt wurde, (B. XX. f. 78.) ward er verpflichtet, auf Schloß und Stadt auch andere Unsere Vestungen, auch Zeughäuser, Rust - Harnisch - Cammern, Geschütz, Rüstungen,

Gewehre, Kraut, Lunten, und Loht, und was mehr zur Artolerey und Munition gehörig, daß jedes unzerfallen, in seinem baulichen und politen ordentlichen Stande und Wesen unverrückt verbleibe, zu achten, auch daran zu sein, daß Wacht-Zeug, Büchsenmeister, Büchsenschützen, Soldaten, und Wächter bei rechter Zeit das Ihrige unnachläßig verrichten, auch daß die Wacht Abends bei rechter Zeit auf, und Morgens wieder abgeführt werde.

Der Gehalt betrug jährlich 100 Thlr., freie Kost zu Hofe und gewöhnliche Hoftleidung für ihn und einen Jungen. "Wan wir aber Fehnlein richten laßen, und ihme eins befehlen würden, So wollen wir Ihm alßdann auch die Zeit über Monatliche gebürliche Capitains-Besoldung geben, und soll unterdeßen nicht desto weniger diese seine Järliche Besoldung für sich gehen." gung vor.

Beide Theile behalten sich vierteljährige Kündi

Im Jahre 1608 erhielt ein Oberstlieutenant 500 Thlr. Gehalt.

Die Bestellung des Voigts zu Burgwedel, Ludolf von Eltzen, zum Hauptmann kann als Versuch der Errichtung einer Art von Landwehr im Jahre 1606 bezeichnet werden (Bd. XII. fol. 500.). Derselbe soll nämlich, unter Beibehaltung seines jetzigen Dienstes, pflichtig und gewärtig sein, auf den Nothfall, wenn wegen Durchzüge, Einlagerung, Streicherei, oder anderer Eingriffe es erfordert würde, das Landvolk im Amte Zelle, oder sonst im Fürstenthum, in der ihm bezeichnet werdenden Anzahl, aufzufordern, und an Ort und Ende, da es die Nothdurft erfordert, vorzuführen zu dem Ende die Unterthanen in gewisse gehörige Ordnung bringen, ihnen die Voigte und andere Führer in den Aemtern und Voigteien zuordnen, und als ein Hauptmann Alles richtig anordnen, damit die Verrichtung der Leute anzuwenden möglich sei.

Eine ähnliche Anordnung war bereits etwa um das Jahr 1560 (die in B. II. enthaltene "Vorzeichung" ist ohne Jahreszahl) getroffen, wiewohl nur in specieller Beziehung auf umherziehende Landsknechte.

"Wann Kriegsvolk mit Hauffen in die Ampten ziehen, so sollen die Ampte alsbald die Leute in Stetten flecken, und uff dem Lande verwarnen und mit Ihren mehren zusammen uff gelegene sichere stette in geheim forderenn, oder so von notten des glockenschlages geprauchen, und solche ankunfft des Kriegsvolks den nechsten ampten zu wissen thun, daß dieselbige der= gleichen uffbot in geheim oder so vonnotten mit dem glockenschlage thun, und dem andern uff sein anfordern zuziehen, darzu sol der haupt oder amptmann alßbald das kriegsvolck beschicken, und erkunden waß gestalt sie in das Land ziehen, und waß ihr fürnehmen sei,

Aber der amtmann sol solches und wie starck das Kriegsvold seh, auch wie starck ehr mit seinen ampte verwanten und wie geschickt ehr werden moge, den Befelhaberen und Rathen gehen Zel eilends zu wißen thun, und derselbigen Bescheidens gewarten und geleben.

So sollen Befelhaber und Rathe zu Zell bedenken, wie solch kriegsvold so viel muglich moge abgetrieben, und den armen Leute von Jeuen erlediget werden.

Es wirdt auch bedacht daß man fleißige kuntschafft und achtung uff den grentzen haben solle, wo daß kriegsvold herzieht, und waß Ihr fürnemen damit man desto zeitlicher verwarnet, und schaden vorkommen möge,

Ferner wirdt vor gut angesehen, daß hin und wieder in den Ampten die alten schlagbohme, graben und hagen, erneuwert, gebässert, und wo von notten gedubbelt auch wo es die gelegenheit erfordert neuwe gemacht werdenn,

Doch auch in den ampten bei verlust Leibs und guts verbotten werde, daß keiner solle einichen frembden, Jhr seien viel oder weinig uber wasser, Heiden, Holzer, oder sonst Im lande außerhalb der gemeinen und gewonlichen straßen, fueren oder weisen,

So auch Jemants frembder oder auch verdechtiger außerhalb der gemeinen herstraßen und wege wandern wurde, der sol ursach desselbigen, und wehr er sey, woher er sey, woher ehr komme, und wohin ehr wolle befragt, und so einicher

verdacht an Ime vermerkt, angehalten, und es mit allen umbstenden, gehen Zell gelangt werden.“

Welche mangelhafte und unzureichende Maßregeln!

Unter Herzog Georg Wilhelm finden wir im Gegensatz gegen die bisherigen Garnison - Truppen und nur vorübergehend angeworbenen Fähnlein eine völlig ausgebildete stehende Truppenmasse, freilich fast nur von Franzosen befehligt; so begegnet uns der Geh. Kriegsrath und General - Lieutenant Jeremias. Chauvet, der Oberst der Guarde de Lannah, der Oberst Otto de Verschure, die Majore Simon Pierre de Dumont und Courgelon (B. XXIX.) und der, schon 1650 mit dem Bau der Festung Harburg beauftragte General-Quartiermeister Pierre de Parcheval. (B. XX. fol. 888.)

Wir schließen diesen Abschnitt mit einer Episode aus dem dreißigjährigen Kriege.

Der schwache Herzog Friedrich Ulrich von BraunschweigWolfenbüttel hatte sich bei Beginn des dreißigjährigen Krieges der Partei der Protestanten angeschlossen und es gern gesehen, daß König Christian von Dänemark als Niedersächsischer KreisOberst eine Besatzung in die Festung Wolfenbüttel legte. Als jedoch die kaiserlichen Waffen sich im Vortheile befanden, wandte er sich der katholischen Partei zu, indeß zu spät, und beide Parteien behandelten ihn feindlich. Der dänischen Besatzung von Wolfenbüttel vermochte er sich nicht zu entledigen, Graf Pappenheim schritt zur Belagerung, nahm am 19. Dec. 1627 die durch Stauung der Ocker unhaltbar gewordene Stadt ein 1), und versah sie mit einer starken Besatzung unter dem Baron Rauschenberg, die die härtesten Erpressungen in Stadt und Umgegend sich erlaubte. Bekanntlich sollte der unglückliche Landesfürst die Räumung seiner Residenz nicht mehr erleben 2), wie sehr er jedoch dieses schon gleich nach Eroberung Wolfenbüttels durch Pappenheim hoffen zu können wähnte, und wie sehr die

1) Rethmeier S. 1271.

2) sie erfolgte erst 1643. Rethmeier S. 1434.

Kaiserlichen Feldherrn sich auf unwürdige Weise zu bereichern verstanden, zeigt folgende Urkunde: (B. XVIII. fol. 70.)

"Alß auf Allergnedigste Anordnung der Röm. Kaif. Maj. der Wohlgeb. Herr Gottfried Heinrich zu Pappenheimb und Trauchlingen, Ritter, des Heil. Röm. Reichs Erbmarschall, Kay. Maj. General Wachtmeister über die Infanterie und Hr. Obrister bei Commnendirung daß Veldtlager nahe unserer or ninari Residentz und Vestung Wolffenbüttel eß durch seinen Vleiß und andere dienliche mittel dahin bracht, daß die Daenische Guarnison diefelbe evitiret und verlaßen, darbey auch noch ferner versprochen allen möglichen fleiß und ersprießliche Befoderung zu leisten, damit die Kayserliche Guarnison aus solcher unserer Vestung und Residentz Wolffenbüttel den negsten und forderlichst wieder abgefordert werden möchte, welche mühwaltung wir günstig zu erkennen geneigt, daß wir Ihm demnach dagegen und zu günstigen recompens auß guter zu ihm tragenden affection Zwanzig Tausend Thaler zugesagt, versprochen und verehret."

Der fernere Inhalt ergiebt, daß 10,000 Thaler bereits bezahlt sind, 10,000 Thlr. nach Abführung der Kaiserlichen Garnison erfolgen sollen, und Herzog Christian sich für diese 10,000 Thlr. auf Ansuchen Pappenheims verbürgt.

Ob diese trotz der erst 15 Jahr später erfolgten Räumung wohl bezahlt worden? Daß übrigens Pappenheim die Bürgschaft des Regierungsnachfolgers begehrte, darf bei den gänzlich zerrütteten Finanzen Friedrich Ulrichs nicht auffallen 1).

Staatsdienst und Verwaltung.

Zwar bieten für die Pragmatik des Staatsdienstes die vorliegenden Quellen wenig Neues, immerhin mag es jedoch nicht ohne Interesse sein, zur Veranschaulichung der damaligen Verhältnisse Einiges hervorzuheben. Wir beginnen mit der höheren fürstlichen Dienerschaft, gehen dann zur Verwaltung der Aemter über, und schließen mit einem Blick auf die Verwaltung der Grafschaft Hoya.

1) Vgl. Spittler Gesch. I. 438 folg.

« PreviousContinue »