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›äverst Siene Sünde sindt ihm Leedt, Bittet also umb ein gnädige Straffe. Alsdan wirdt de Sünder von den Beampten gefraget, ob He dat und dat nich gedahn hebbe.

Alßdann

Kömbt Ehner Geschworne ́aus andern KaßPehn fragt den Schuldten, ob he nich in de Findung gahn mag; Sprickt de Schuldte, Ja.

So gahn be Landtschöpen und geschworne in de Acht, alsdann Kömbt Ehn geschworne, Und Bringet dat Ördell u. f. w.

Diese Hegdung habe ich mit meinen Landschöpfen am 19. August 1698 über Befl. Bordewiegs Hoch - Noth - Peinliches Halßgericht, gehälten. Den 22. December 1699, die Hegdung mit Semptlichen Zugehörigen Landschöpfen über den pförtner Hinrich Schade, und Anna Nakolfs, alß daß Peinliche Half-Gericht, welche auf Ewig Verwiesen worden, gehalten. 1709 Den 8. Febr. sein drei Zigeuner mit einem Staupenschlag ein jed. mit. 36 Streiche Bestraffet worden, wobei Keine Hegung gehalten worden. 1709 den 9. Febr. als den folgenden Tag darauf sein 3 Zigeu= ner Alf 2 Kerl und 1 Frau wegen eines An Richter Zw Osten Nahmens Goslen gedräueten Brandbrieffes nach Vorher gewöhnlicher Heg= dung unterm Galgen geköpfet, und daselbst in einer Kuhle worjn Cörper und Köpfe geworfen eingescharrt worden.

Anlage B.

Conclusum und Einhellige Verwillkührung Wegen Abschafund remittirung des Schöpffen Stuhls im Mittel Theil des Kirchspiels Bülkau, datiret den 28. August Anno 1717.

Wir Interessenten des Mitteltheil Kirchspiels Bülkau, fügen hiermit zu wissen allermänniglich insonderheit denen hieran gelegen; daß nach dem in unserm Theil hibevor wegen des praetendirten Schöpffen Stuhls, (so in den übrigen Theilen dieses Kirchspiels Bereits vor vielen Jahren aufgehöret und remittiret) noch nach und vor zwischen hiesigen Landschöpffen Eins: und Interressenten Andern Theils Viel Dispüten und Streit vorgefallen und moviret worden. Dannenhero zu zu gäntzlr. Sopir- und Aufhebung solcher Dispüten und Streits Wir fämptir. Interessenten Besagten Mitteltheils Kirchspiels Bülkau, anjetzo, da die Landschöpffen Stelle vacant und zu deren Ersetzung ein ander Subjectum aus unserm Mittel eiwehlet und vorgeschlagen werden solle, mittelst gegenwärtigen conclusi unb allgemeiner Einwilligung uns alle mit einander fäftiglich dahin vereinbahrt; daß der Schöpffen Stuhl sampt dessen Praetension und Anforderung gleich in allen übrigen Theilen dieses Kirchspiels von nun an biß zu ewigen Zeiten wegfallen, 'cessiren Archib 2c. 1849 12

und aufhören solle. Welchem nach Wir obgedachte Interessenten für uns und all unsere Nachkommen von nun an Bis zu ewigen Zeiten uns alle miteinander Eins für alle und alle für Eins und in Solidum hirr= mit verwüllKühren und Verpflichten, Es treffe nun und hinKünftig in perpetuum die Wahl und Bestellung sothaner Landschöpffen Bedienung von uns und unsre Nachkommen Wem Sie wolle, daß derselbe und alle deßen Nachfolger in diesem Ampte von nun an Biß zu ewigen Zeiten dem Vorbenanndt Schöpffen Stul nicht praetendiren fordern und Begehren, noch viel weniger deßfalls mit den Interessenten und Mitteltheil Leute den geringsten Disput und Streit anfangen, und moviren Beson= ders sich mit dem, waß Ihm sonsten, wenn er seines Amptes halber ge= fordert wird, hergebrachter Observance nach für jeden Actu gebühret, zufrieden seyn und sich Begnügen laßen wolle und solle. Maßen der Schöpffen Stuht sampt deßen pratension hiermit in perpetuum cessiren aufhören, abgeschaffet und remittiret seyn solle. Wie nun dieses der höchst Obrigkeitt. Allergnädigsten intention und der hohen Königl. Commission in Sublevirung der Unterthanen de ao. 1690 allerdings gemäß. Als Geloben und Verpflichten Wir uns sämptlich und ein jeder inson= derheit für uns und unsre Erben und Nachkommen auf Ehr und Glauben, auch Beh Verpfändung unsrer haab und Güter dieses Treulich zu halten. Worgegen Uns und die unsrige Keine eintzige Außflucht und Exception Rechtens Es sey von Irrung, Betrug, Schein Vertrag an= ders abgeredt denn Vorschrieben, des nicht oder MißVerstandes, Verle= tzung, Vertheilung und der Wieder Einsetzung in Vorigen Stand Rechtens, und wie dergleichen Fünde und Ausflüchten mehr möchten ersonnen werden, schützen noch schirmen soll. Maßen Wir uns daheren sampt und sonders sampt den Rechten Gemeiner Verzieg ohne Vorhergehende Sonderung gäntzlich hiermit verziehen und begeben.

Dessen zu mehrer Wahrheits Urkund und steter fäster haltung haben Wir gegenwärtiges Conclusum und einhellige VerwillKührung für Uns und unsre Erben und nachkommen eigenhändlich untergeschrieben und dardurch Bekräftiget.

So Geschehen Bälkau, den 28. Augusti Anno 1717.

VI.

Reinfrit von Braunschweig.

Von K. Gödeke.

In den quellenverzeichnissen der braunschweig-lüneburgischen geschichte wird eines gedichtes unter dem titel "Reinfrit von Braunschweig" erwähnt, das bisher noch kein geschichtschreiber benutzt hat. Praun nr. 255 und Erath n. 2613 deuten den namen," der in der ganzen braunschweigschen regentenfamilie nicht vorkommt, auf Albert den grossen, indem eben dieser am meisten den ritterlichen thaten nachgezogen sei. sie beziehen sich dabei auf eine handschrift zu Gotha, die zuerst von Tentzel in den monatlichen unterredungen 1691, pag. 924, genannt und von Cyprian im catalog. codd. mssp. bibl. gothanae pag. 105 næher bezeichnet wurde. Baring gab in der clavis diplomatica tab. 15 ein facsimile der handschrift und die braunschweigischen anzeigen 1750 pag. 1358 ff. liessen sich selbst auf das werk etwas næher ein. auf diese abhandlung bezogen sich die origines guelficae 2 pag. 53 der vorrede, ohne wesentlich neues nachzutragen. allen diesen anführungen ist das ausdrückliche und stille bekentnis gemein, dass der inhalt zu weitläuftig, verworren und für die geschichte zu unergibig scheine, um eine vollständige lectüre zu veranlassen. für die historiker war das gedicht so gut wie nicht vorhanden. Viel mehr ist auch bei den literarhistorikern nicht zu erfahren. der grundriss des Hrn. von der Hagen (Berl. 1812 pag. 185) erwähnt des gedichtes und

fügt hinzu, dass es nach Tieck's angabe die geschichte des Richard Loewenherz und des Leopold von Oesterreich enthalte, ein versehen, das mehrfach nachgeschrieben und erst 38 jahre spæter in dem gesammtabenteuer (3, 141 der einleitung in der note) dahin berichtigt wurde, dass jene angabe zu s. 316 des grundrisses und der dort verzeichneten erzählung von einer kænigin von Frankreich gehore. Koberstein und Ettmüller übergehen das gedicht ganz; Vilmar erwähnt desselben gelegentlich in der anmerkung über die Schildbürger (zweite aufl. s. 697), von denen einzelne züge schon in diesem gedichte des XIII. jh. sollen gefunden werden, eine behauptung, die weder erwiesen noch zu erweisen ist. Gervinus (2, 107) vergleicht nach einzelnen orientalischen zügen das gedicht dem herzog Ernst, gesteht aber, es selbst nicht näher zu kennen. der neueste geschichtschreiber der deutschen literatur, W. Wackernagel I. s. 187, vermutet aus den kärglichen bruchstücken, die ihm bekannt geworden, mit recht die art des inhalts und ræth auf einen zusammenhang mit der sage von Heinrich dem Lowen, wofür das gedicht auch bestätigung bietet. jene bruchstücke (die sage über die springwurzel und über das grab der heil. Katharina auf dem Sinai) veröffentlichten die gebr. Grimm in den altdeutschen wäldern 2, 89 und 2, 185 ff. nach einer hanoverschen abschrift. vor ihnen hatte Docen in der Jenaer lit. zeitung 1810 nr. 110 einige zeilen aus der Gothaer hs. angeführt. rechnet man die wenigen fehlerhaft gelesenen zeilen hinzu, die Jacobs in der beschreibung der letztern hs. mitgetheilt hat, so belauft sich die ganze summe des bekannt gewordnen auf einige hundert zeilen. den inhalt hat niemand genauer angegeben, Jacobs (beschreibung der deutschen gedichte des mittelalters zu Gotha. Leipz. 1837, p. 79) gesteht geradezu, dass er nicht den mut gehabt, durch die flut endloser worte in denen ihn von poesie nichts angesprochen, hindurch zu waten. Nach allem diesem ist das gedicht als ein noch unbekanntes anzusehen. es verdient indes immerhin einer

untersuchung. Der umstand, dass der titel desselben auf einen braunschweigischen helden hinweist und dass in Hanover eine abschrift des einzigen noch vorhandenen alten manuscriptes aufbewahrt wird, mag es rechtfertigen, wenn die zeitschrift des historischen vereins für Niedersachsen die reihe ihrer streng historischen arbeiten unterbricht, um sich der bekanntschaft eines gebildes ausschweifender phantasie zu überlassen und mehr für die deutsche literaturgeschichte als für Niedersachsen sich zu bemühen. indes wird auch das für unsere historiker ein gewiun sein, wenn sie aus diesen blättern ersehen, dass sie das gedicht von Reinfrit von Braunschweig ohne den vorwurf eines versäumnisses künftig wie bisher ungelesen lassen dürfen.

Die Gothaer handschrift beschreibt Jacobs in dem genannten werke s. 76 81. sie führt die signatur membr. II. n. 42, besteht aus 165 blättern mit gespaltnen columnen zu 39 zeilen auf schwarzen linien. die schrift von verschiedenen händen ist schwierig und voll abkürzungen. die roten anfangsbuchstaben weisen keine verzierungen auf. Jacobs gibt das alter der hs. nicht næher an: nach dem facsimile bei Baring fällt sie in das XIV. jh.

Neuere abschriften des Gothaer codex befinden sich auf der herzoglichen bibliothek in Wolfenbüttel und auf der kæniglichen bibliothek in Hanover. letztere, die im schranke X. unter den braunschweigischen chroniken aufbewahrt wird, rührt nicht wie Jacobs annimmt von dem bibliothekar Scheib (1. Scheid) her, dem die Gothaer 1749 geliehen wurde, sondern von Barings hand, der sie vom original nahm und durch den bibliothekar Freiesleben nach dem codex durchcorrigieren liess. die sorgfalt, mit der letzteres geschehen, tritt auf jeder seite unverkennbar hervor, so dass diese abschrift fast brauchbarere dienste leistet, als das original, wenigstens sind die entzifferungen bei Jacobs so unglücklich, dass man die schwierigkeiten der hs. für ungemein gross halten muss. Die Wolfenbüttler

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