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deren Namen in der Geschichte der Bibelforschung von bestem Klange sind. Während aber unter diesen Gelehrten darin Uebereinstimmung herrscht, dass es vor Hieronymus nur eine lateinische Bibelversion gegeben habe, konnten sie in der Frage, in welchem Lande dieselbe entstanden sei, nicht einig werden. Die einen bezeichnen Italien oder Rom als die Heimath dieser Uebersetzung, die anderen dagegen nennen als deren Geburtsstätte Africa. Und gerade dieser Widerspruch ist für die Beurtheilung nicht ohne Bedeutung. Es drängt sich nämlich unwillkürlich der Gedanke auf, dass unter dieser scheinbar gleichgültigen Verschiedenheit der Ansichten der Widerstreit weitergehender Gegensätze verborgen sei: eine Uebersetzung, in Italien oder gar in Rom selbst verfasst und von da verbreitet, kann schon für jene Zeiten die universelle Machtstellung der römischen Kirche bestätigen; eine Uebersetzung dagegen, die in Africa entstanden und von da nach Italien gekommen ist, dient als Beweis für die Selbstständigkeit der africanischen Kirche und somit der Landeskirchen überhaupt. Und wirklich vertheilen sich die Vertreter der beiden Ansichten, wenn wir von einzelnen Ausnahmen absehen, so ziemlich nach Confessionen, so dass merkwürdiger Weise hier ein ganz entgegengesetzter Standpunkt, während er in der Nebenfrage entzweite, in der Hauptfrage auf dasselbe Resultat hingeführt zu haben scheint.

In den nachfolgenden Blättern soll nun der Versuch gemacht werden, nach vorurtheilsfreier Prüfung der einzelnen Momente, die hier in Betracht kommen, die richtige Beantwortung der Frage zu finden, ob es vor Hieronymus nur eine oder mehrere lateinische Uebersetzungen der Bibel gegeben habe. Die Nöthigung, damit auch eine Untersuchung der engeren Italafrage zu verbinden, ergibt sich aus der Sache selbst. An eine erschöpfende Durcharbeitung und Behandlung des Materials kann freilich noch nicht gedacht werden. Hiezu sind andere Vorarbeiten nöthig, als sie der Forschung auf diesem entlegenen und ziemlich vernachlässigten Gebiete zur Verfügung stehen. Wir verdanken allerdings nach dem Vorgange eines Nobilius, Thomasius, Martianay u. A. dem gelehrten Benedictiner Sabatier eine reiche Sammlung altlateinischer Texte, welche derselbe mit staunenswerthem Fleisse aus Handschriften und den Werken der Väter zusammengetragen hat, 1) während sich gleichzeitig Bianchini durch seine gewissenhaften Arbeiten grosse Verdienste erwarb. 2) Aber das ziemlich unverarbeitete Material wartet immer noch auf die ordnende und berichtigende Hand eines nach dem heutigen Standpunkte der Wissenschaft geschulten kritischen Forschers. Vielfach schlummern aber auch noch unerhobene Schätze in den Bibliotheken. Hier lockt mancher reiche Schacht, dessen Ausbeutung nicht allein für die Bibelforschung, sondern auch für die Entwicklungsgeschichte der romanischen Sprachen bedeutsam wäre. Welche Ernten hier noch gemacht werden können, haben in unseren Tagen, um Andere nicht zu nennen, besonders Tischendorf und Ranke gezeigt. Während der erstere eine Reihe von lateinischen Texten veröffentlichte, deren Er

Mone S. 158 mitgetheilte Stelle aus Optat. Milev. (lib. 7 p. 367): librorum millia ubique recitantur; bibliothecae refertae sunt libris; nihil deest ecclesiae; per loca singula divinum sonat ubique praeconium; non silent ora lectorum, manus omnium codicibus plenae sunt.

1) Bibliorum Sacrorum Latinae versiones antiquae seu Vetus Italica... opera et studio D. Petri Sabatier, Rheims 1743 und Paris 1751.

2) Vindiciae canonic. scriptur. . . opera et stud. Jos. Blanchini Veronensis Romae 1740 und Evangeliarium quadruplex Latinae versionis antiquae Rom. 1748.

werbung leider durch die Kostspieligkeit der Ausstattung sehr erschwert ist, 1) hat letzterer zugleich in trefflicher Methode anregende und fruchtbringende Untersuchungen über das Verhältniss der von ihm veröffentlichten Texte zu den patristischen Citaten und den griechischen Handschriften angeknüpft. Nach mancherlei vorausgegangenen Versuchen ist endlich auch der sprachlichen Seite dieser Texte die gebührende Aufmerksamkeit zugewendet worden, und hier verdient Rönsch, 2) den man mit Recht den grundlegenden Grammatiker der Sprache der vorhieronymianischen Texte genannt hat, den vollen Dank der Wissenschaft.

Allein trotzdem gibt es noch genug unbebaute Strecken, in denen wie in einem Urwalde von wilder Naturkraft als schmarotzende Schlingpflanze die Hypothesensucht reiche Nahrung gefunden hat. Da erfordert es noch saure Mühe und die volle Kraft vieler Mitarbeiter, bis das üppig wuchernde Unkraut ausgejätet und Lichtungen durch das verworrene Buschwerk gebrochen sind.

Wenn nun aber auch unter solchen erschwerenden Verhältnissen die nachfolgende Untersuchung nicht alle Räthsel zu lösen vermag und sich in einzelnen Fällen begnügen muss, zu weiterer Forschung Anregung zu geben, so kann sie dennoch hoffen, in den Hauptfragen jetzt schon zu einem befriedigenden Abschlusse zu gelangen.

II. Zeugnisse des Augustinus und anderer Väter.

1. Bei der Prüfung der Frage, ob es vor Hieronymus eine oder mehrere Uebersetzungen der Bibel gegeben habe, müssen wir vor allem unsere Aufmerksamkeit den Aussprüchen der Kirchenväter zuwenden.

Unter diesen nimmt wegen der Anzahl, Bestimmtheit und Wichtigkeit seiner Aeusserungen über die lateinischen Bibelübersetzungen Augustinus eine hervorragende Stellung ein. Am bekanntesten sind seine Worte: qui scripturas ex Hebraea lingua in Graecam verterunt, numerari possunt, Latini autem interpretes nullo modo; ut enim cuique primis fidei temporibus in manus venit codex Graecus et aliquantulum facultatis sibi utriusque linguae habere videbatur, ausus est interpretari. 3) Diese Stelle erregte gerechtfertigtes Bedenken. Man erklärte es für undenkbar, dass in den ältesten Zeiten des christlichen Glaubens unzählige lateinische Uebersetzer oder gar solche, welche nur geringe Sprachkenntnisse besassen, an eine Uebertragung der

') Hartel Prolegom. in opp. Cyprian. p. XXIV bemerkt in dieser Beziehung nicht mit Unrecht: qui has reliquias ediderunt, plerique splendidissima volumina inhumano pretio exposita denegari magis quam communicari doctis hominibus voluisse videntur.

2) Itala und Vulgata. Das Sprachidiom der urchristlichen Itala und der kathol. Vulgata unter Berücksichtigung der römischen Volkssprache. Marburg 1868. 1875.

3) D. doctrina Christ. 2, 11. O. F. Fritzsche (Jenaer Literaturztg. 1876 Nr. 17) meint zwar, diese Stelle werde nachgerade » zu Tode geritten; aber sie erfreut sich noch so frischer Lebenskraft, dass ich sie getrost in das Vordertreffen stelle. Wie man dieselbe in jenen Zeiten aufgefasst hat, in welchen man angesichts der noch vorhandenen Uebersetzungen ein besseres Urtheil in der Sache haben konnte als heut zu Tage, ersehen wir aus der Form, in welcher sie bei Isidor von Sevilla wiedergegeben ist. Hier lesen wir: nam Latinorum interpretum, qui de Graeco in nostrum eloquium transtulerunt, ut meminit s. Augustinus, infinitus numerus. Si cui (sicut d. Ausgaben) enim, inquit, primis fidei temporibus ad manus venit codex Graecus atque

heiligen Bücher sich gewagt haben sollten; auch den Ausdruck »primis fidei temporibus<< fand man ungenau und der Missdeutung fähig. Wir gestehen vollkommen zu, dass sich Augustinus hier einer Uebertreibung schuldig gemacht hat, welche in einer leicht begreiflichen Erregtheit über die mitunter recht geringen Leistungen der Uebersetzungseiferer jener Zeiten Erklärung und Entschuldigung finden dürfte. 1) Auch die Zeit, in welcher diese Uebertragungen entstanden sein sollen, ist sehr unbestimmt bezeichnet. Kann man aber daraus eine Berechtigung ableiten, den Wortlaut der ganzen, sonst so bestimmten Stelle durch willkürliche Deutelei zu verwirren und abzuschwächen? Kardinal Wiseman hat darzulegen versucht, dass interpretari hier gar nicht im wörtlichen Sinne zu fassen sei, sondern nichts weiteres bezeichne als eine Verbesserung oder Recension einer bereits bestehenden Uebersetzung, und seine Ausführung ist nicht ohne Beifall geblieben. 2) Wie aber sucht er seine Behauptung zu beweisen? Man höre und urtheile. Augustinus drückt in einem Briefe an Hieronymus den Wunsch aus, derselbe möge von einer Uebersetzung des alten Testamentes aus der hebräischen Sprache abstehen, weil durch die Einführung derselben in den christlichen Gemeinden, in denen man sich ganz an die Septuaginta gewöhnt hatte, leicht Aergerniss gegeben werden könnte; der Brief konnte leicht den an und für sich schon reizbaren Hieronymus verstimmen, und desshalb sind am Schlusse gleichsam zu seiner Beschwichtigung die Worte angefügt: proinde non parvas deo gratias agimus de opere tuo, quo evangelium ex Graeco interpretatus es.) Nun aber hat Hieronymus, wie wir jetzt allerdings recht wohl wissen, dem Augustinus aber damals vielleicht weniger bekannt war, die Evangelien nicht selbstständig übersetzt, sondern nur einen vorhandenen Text überarbeitet; daher nennt er in seiner Antwort, gleichsam berichtigend, seine neutestamentliche Arbeit nur eine emendatio.) Daraus nun hat man gefolgert, dass Augustinus »interpretari<< im Sinne von »emendare< gebrauche. Ist denn, abgesehen davon, dass in obiger Stelle schon die Gegenüberstellung der weniger zahlreichen Uebersetzungen aus dem Hebräischen mit den zahllosen aus der griechischen Sprache eine wörtliche Auffassung erfordert,) der Sprachgebrauch des

aliquantulam sibi utriusque linguae peritiam sumpsit, ausus est statim interpretari; atque inde accidit tam innumerabiles apud Latinos exstitisse interpretes. Eccl. Offic. 1, 12, 7. Vgl. auch unten am Schlusse des Kapitels Walafr. Strabo.

1) Vgl. unten IV § 2 am Schlusse.

2) Essays on various subjects (London 1853) I 24, deutsch bei J. Manz (Regensburg 1854) I 21. Die betreffenden Aufsätze charakterisiren sich durch verschiedene Ungenauigkeiten als Jugendarbeit des Verfassers; vgl. Gams Kirchengeschichte Spaniens I 86. Zur Beleuchtung dieser Flüchtigkeit kann ich noch ein recht belehrendes Beispiel nachtragen. W. sagt (S. 28, in der deutsch. Ausgabe S. 24), dass besonders die Schrift de moribus ecclesiae neben der Gewandtheit des Augustinus in der Anführung der heil. Schrift auch noch beweise, dass er dieselbe vollständig im Gedächtnisse und aus dem Grunde studirt hatte. Nun aber erzählt Augustinus von sich selbst, dass er gerade bei der Abfassung dieser Schrift eine schlechte Handschrift in Händen gehabt und in der Bibel noch nicht besonders bewandert gewesen sei. Vgl. Retract. 1, 7, 2: mendositas codicis me fefellit minus memorem scripturarum s., in quibus nondum assuetus eram.

3) Epist. 71.

4) Aug. opp. epist. 75, 6. Vgl. Reinkens Hilarius von Poitiers S. 341.

5) Darauf hat schon Welte (Tübing. theolog. Quart.-Schrift B. 42 S. 150) hingewiesen. Allerdings wollte Wiseman (a. a. O. S. 22) auch den Sinn von vertere abschwächen, allein seine hieher gehörigen Ausführungen verdienen gar keine Widerlegung. Vgl. auch Kaulen Geschichte d. Vulgata S. 123.

Augustinus so wenig bekannt, dass eine solche Behauptung in der gelehrten Welt Nachbeter finden kann? Augustinus sagt einmal in einem Briefe: psalterium a sancto Hieronymo translatum ex Hebraeo non habeo; nos autem non interpretati sumus, sed codicum Latinorum nonnullas mendosisates ex Graecis exemplaribus emendavimus. 1) Wirft nicht diese einzige Stelle, an welcher »interpretari« und »emendare« einander geradezu gegenüber gestellt werden, die ganze künstlich aufgebaute Beweisführung des gelehrten Kardinals über den Haufen? Auch sonst kommt bei Augustinus »interpretari« im Sinne von »übersetzen« sehr häufig vor, während für die Bedeutung »überarbeiten« sich kein einziges Beispiel nachweisen lässt. 2)

Uebrigens spricht der grosse Bischof von Hippo auch an anderen Stellen deutlich genug von einer Mehrheit der Uebersetzungen. So empfiehlt er für ein erspriessliches Bibellesen die Erlernung der Sprachen, aus denen die lateinischen Uebertragungen geflossen sind, weil einzelne Gedanken, den »mehrere Uebersetzer« nur nach dem Grade ihrer Befähigung zum Ausdrucke bringen, erst durch die Besichtigung des Originals verständlich werden. Die Stelle lautet: quoniam et quae sit ipsa sententia, quam plures interpretes pro sua quisque facultate atque iudicio conantur eloqui, non apparet, nisi in ea lingua inspiciatur, quam interpretantur..., linguarum illarum, ex quibus in Latinam scriptura pervenit, petenda cognitio est.) Unmittelbar darauf erwähnt er die Uebertragungen solcher » qui se nimis verbis obstrinxerunt<< und solcher »qui non magis verba quam sententias interpretando sequi maluerunt«. Er stellt also eine »wortgetreue und eine freiere« Uebersetzung einander gegenüber; er unter scheidet scharf zwei genera interpretationis, bei denen, da sie von ganz verschiedenem Gesichtspunkte aus abgefasst werden, an ein Abhängigkeitsverhältniss, wie es zwischen Original und Ueberarbeitung besteht, nicht gedacht werden darf. Doch es würde zu weit führen, wenn ich alle Stellen, welche mir zur Verfügung stehen, in ihrem Wortlaute hier mittheilen wollte. Es wird genügen, wenn ich darauf hinweise, dass bald von einer numerositas interpretum (d. doctrin. Christ. 2, 14), bald von einer varietas interpretum (c. serm. Arian. 29, locut. d.

1) Epist. 261, 5.

2) Ich habe aus den verschiedensten Schriften des Augustinus über 250 Stellen gesammelt, wo interpres oder interpretari (und zwar bald in activer bald in passiver Bedeutung) oder interpretatio steht und nur vom Uebersetzen die Rede ist. Dieselben stehen zur Verfügung, wenn mir auch nur eine Stelle namhaft gemacht werden kann, wo interpretari den Sinn von emendare hat. Das Eine möchte ich übrigens noch hervorheben, dass die von Hieronymus veranstaltete Uebersetzung alttestamentlicher Schriften aus der hebräischen Sprache, welche doch am allerwenigsten als Ueberarbeitung bezeichnet werden kann, bei Augustinus regelmässig als interpretatio ex Hebraeo oder als interpretatio, quae est ex Hebraeo angeführt wird. Vgl. in Deuteron. quaest. 20, locut. de Judic. 36, in Judic. quaest. 25 und 47, in Jos. quaest. 7 und 19 u. a. O. In einigen Fällen gebraucht Augustinus statt interpretari auch andere Ausdrücke. So steht transferre, und zwar meistens mit interpres verbunden, locut. d. Levit. 23. 53; locut. d. Num. 2. 12. 27. 59; in Num. quaest. 18. 33, 1; in Deuteron. quaest. 54; epist. 149, 14; in ps. 33, 1, 4. 67, 41. 118, 17, 1; c. Jul. Pelag. 5, 5; c. Faust. 11, 4; ad Oros. 5 u. a. O.; convertere d. civit. dei 13, 24, 1 und 18, 43; vertere ibid. 13, 16, 1. Das wörtliche Uebersetzen gibt er durch ad verbum exprimere ad Simplic. lib. II. quaest. 1, 6; vgl. bene expressum est d. civit. dei 17, 4, 4, expressius est de Graeco in ps. 115, 7.

3) De doctrina Christ. 2, 13. Mit der im Drucke hervorgehobenen Stelle vergleiche man: unum verbum Graecum, sicut quisque potuit Latinorum interpretum, transtulit in ps. 67, 24, und: id quod dictum est tollatur, alii interpretati sunt auferatur, alii vero extollatur. unum verbum Graecum. sicut unicuique visum est, transferentes in ps. 71, 10.

Genes. 6) oder einer infinita varietas Latinorum interpretum (d. doctrin. Christ. 2, 11), bald von einer varietas interpretationum (c. advers. leg. et proph. 1, 38) die Rede ist. Häufig werden Latini interpretes (locut. d. Exod. 129, locut. d. Levit. 7 und 11, locut. d. Num. 2 und 30, locut. d. Deuteron. 63, in Genes. quaest. 163, in Exod. quaest. 95 und 114, in Num. quaest. 8, in psalm. 67, 24 und 118, 11, 5), auch multi Latini interpretes (c. ep. Manich. 45), ebenso nonnulli Latini interpretes (locut. d. Jes. Nav. 18) oder Latini nonnuli (in Exod. quaest. 177, 17, in Num. quaest. 55) oder aliqui Latini interpretes (in Genes. quaest. 74) oder quidam Latini interpretes (in Deuteron. quaest. 19, in Num. quaest. 1) oder Latini quidam (in Exod. quaest. 115 und 131, in Judic. quaest. 46 und 48) oder plerique Latini interpretes (in Num. quaest. 18) oder Latini plerique (locut. d. Levit. 53) erwähnt. Bald lesen wir von nostri interpretes (locut. d. Num. 48 und 59, in Exod. quaest. 116, in Num. quaest. 4, in Judic. quaest. 45, in ps. 67, 19 und 118, 17, 1), bald von quidam interpretes nostri (in Exod. quaest. 177, 17, in Num. quaest. 12, in ps. 105, 32). Hier begegnen uns nonnulli interpretes (locut. d. Levit. 19, d. Jes. Nav. 30, in Num. quaest. 33) oder quidam interpretes (locut. d. Num. 27, in Exod. quaest. 78), dort plures interpretes (in ps. 118, 14, 4, d. doctrin. Christ. 2, 14) oder aliqui interpretes (locut. d. Num. 59). Manchmal wird auf alii interpretes (in Levit. quaest. 29, in Jos. quaest. 30, ad Oros. 5) oder alii Latini (in Exod. quaest. 28) oder eine alia interpretatio (in ps. 67, 26) oder eine diversia interpretatio (in ps. 105, 2) hingewiesen; einmal ist dem unus interpres ein alius entgegengestellt (d. doctr. Christ. 2, 12). Die imperitia Latinorum interpretum (epist. 82, 35) oder interpretes non discernentes oder multo imperitiores (in Exod. quaest. 177, 9) oder non intelligentes quidam interpretes (in Exod. quaest. 28) oder nonnulli interpretes nostri minus diligentes (c. d. epist. Pelag. 1,32) werden gerügt, dagegen wird eine interpretatio melior (c. adversar. leg. et prophet. 2, 23) hervorgehoben. Für einzelne Fälle wird eine collatio interpretum (d. doctrin. Christ. 2, 14 und 3, 4) empfohlen. Auch codices eiusdem interpretationis (Retract. 1, 7, 2 und 3) werden angeführt.

Diese reiche Sammlung liesse sich unschwer vermehren; da es aber hier auf deren Vervollständigung nicht ankommt, wende ich mich statt dessen zur Widerlegung eines Einwandes, den man gegen die Beweiskraft solcher Stellen erhoben hat. Es wird nämlich bei Augustinus, Ambrosius, Hieronymus und Hilarius von Poitiers nicht selten ein »>Latinus« oder ein »Latinus interpres«< oder eine »interpretatio Latina« erwähnt.') Daraus wollte man folgern, dass an allen Stellen, an denen von einem »interpres« oder von mehreren »interpretes« die Rede ist, immer nur an eine und nicht an mehrere Uebersetzungen zu denken sei, da eben »interpres« den ersten Uebersetzer, »interpretes<< dessen Diaskeuasten bezeichne. 2) Bezüglich des Augustinus

1) So schreibt z. B. August. locut. d. Exod. 5: quid sit thibin, ideo difficile est nosse, quia nec Graecus interpres ex Hebraeo, nec Latinus ex Graeco vertit hoc nomen, sed sic transtulit, ut invenit. Vgl. ibid. 39: Graecus mutavit praepositionem, quam non mutat Latinus; ibid. 16: quod Latinus ait et facta est manus eius leprosa tamquam nix, Graecus non habet leprosa (übrigens ist in Minuskeln lɛnowσa beigesetzt), sed tantum facta est tamquam nix. Betreffs der letzten Stelle ist zu bemerken, dass Ambrosius wirklich nur schreibt et facta est manus eius sicut nix. Andere hieher gehörende Stellen hat Rönsch in der Zeitschrift f. histor. Theolog. XXXVII 628 zusammengetragen. Beispiele aus Hieronymus finden sich bei Reusch Tübing. theolog. Quart.-Schrift XLIV 528, aus Hilarius bei Reinkens Hilar. v. Poitiers S. 345. Wegen des Ambrosius vgl. Rönsch Zeitschr. f. histor. Theol. XL 125.

2) Vgl. Reusch a. a. O. Dieser gelehrte und gewissenhafte Forscher hat übrigens mittlerweilen seine frühere Ansicht, dass die vorhieronymianischen lateinischen Bibeltexte auf eine Urübersetzung zurückzuführen

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