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C65B49

Einleitung.

Die Frage nach dem Ursprung der deutschen Stadtverfassung hat in den letzten Jahrzehnten durch eine Reihe trefflicher zusammenfassender Untersuchungen mächtige Förderung erfahren. Durch diese Werke allgemeiner Natur ist aber der Einzelforschung der Boden keineswegs abgegraben worden. Ja man wird sagen können, daß die Ergebnisse der weiteren Forschung sich am Einzelfalle zu bewähren hätten. und daß anderseits die Ergründung der Rechtsverhältnisse einer einzelnen Stadt zeigen müsse, wie weit die Forschung im allgemeinen fortgeschritten ist. Deshalb trägt ein Buch, wie es das vorliegende ist, seine Rechtfertigung in sich selbst. Das Bedürfnis nach weiteren Spezialuntersuchungen der Verfassungsentwickelung deutscher Städte ist denn auch von namhaftesten Forschern zugestanden. Fehlt es auch für die Stadt, deren verfassungsgeschichtlicher Ursprung den Gegenstand unserer Darstellung bilden wird, an Verfassungsurkunden im strengen Sinne für die ältere Zeit völlig, so läßt sich vielleicht doch ein anderer Quellenkreis auffinden, dem sichere Ergebnisse für die Frage nach den Anfängen des städtischen Wesens zu entnehmen sind. Was von Below in einer seiner bahnbrechenden Untersuchungen1 gefordert hat, eingehendere Prüfung der Voraussetzungen des städtischen Bürgerrechts, soll hier vor allem für einen Fall geleistet werden. Da aber, wie jetzt die herrschende Meinung mit gutem Grunde annimmt, Grundbesitz in der Stadt in der alten Zeit unerläßliche Bedingung des Bürgerrechtserwerbes war, so ist eine Geschichte des Bürgerrechts einer Stadt untrennbar verknüpft mit der Entwickelung der Grundeigentumsverhältnisse in derselben. So stellt sich als Ziel des vorliegenden Buches dar, durch eingehende Untersuchung über die Grundeigentumsverhältnisse und das Bürgerrecht im mittelalterlichen Konstanz neues Licht zu werfen auf die Frage nach dem Ursprung der Stadtgemeinde Konstanz. Wobei sofort hinzuzufügen ist, daß der Verfasser für seine Er

1 Die Entstehung der deutschen Stadtgemeinde, 52. Beyerle, Grundeigentum und Bürgerrecht im mittelalt. Konstanz.

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