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Gedichtes hat J. Woltjer in dem Aufsatze 'De archetypo quodam codice Lucretiano' eine kühne Hypothese aufgestellt und zu begründen versucht. Er hat bei immer auf's Neue wiederholter Lesung des Lucrez gefunden, rationem quandam arithmeticam esse, 'qua versus omissi insiticii transpositi se exciperent', und ist so auf die Annahme eines dem Lachmann'schen vorangehenden Archetypus gekommen, der columnis vel paginis ternorum denorum versuum' geschrieben gewesen sei. Dies Manuscript soll dem Abschreiber in einem nicht besonders guten Zustande vorgelegen haben, der es dann (in Folge dessen?) auch nachlässig abgeschrieben habe: 'hunc codicem porro conicio parum accurate transcriptum fuisse, multis locis schedarum supremas et infimas partes mutilatas et corruptas fuisse, vix ut legi possent'. Er fügt dann hier, d. h. im vorletzten Absatze des Artikels, hinzu: singulos autem versus dimidiatos fuisse, in binis lineis ut scripti essent, haud inepte contendi posse videtur'. Dann hatte also die Seite 26 Zeilen. Später machte dann der lector philosophus' die bekannten Anmerkungen, die in den Text des Lachmann'schen Archetypus übergingen. Woltjer giebt nun in dem Hauptteile der Arbeit eine Uebersicht der in Betracht kommenden Stellen, zwischen denen er auch die Stellen nicht übergeht, 'quorum corruptio non explicatur'; es soll das nur ein Fünftel sein. Die ersteren Verse hebt er durch Fettdruck der Zahl hervor. Er rechnet, fehlerhafter Weise, nur nach Seiten der einzelnen Bücher, nicht nach Blättern der Handschrift. Die Stelle der Verse im Archetypus bezeichnet er, wie aus folgendem Beispiel zu sehen ist: 'I v. 14 et 15 13 + 1 et 2: inde ferae pecudes etc., et rapidos tranant amnis: versus priores alterius columnae inter se commutati sunt'. Dabei vermisst man nicht selten die Klarheit des Ausdruckes, ja zuweilen scheint dieser das Gegenteil von dem zu sagen, was der Verfasser meint, so zu I 769. 769, id est 768 (-6' [es fallen 44-49 fort]+1 [Lücke, welche Woltjer nicht hinter 189, sondern in 189 hineinsetzt] + 4 post 599) = 59 X 13 + 1 eiciendus est, cum ex 742 repetitus sit'. Nach der Bezeichnung 59 × 13 + 1 wäre, so wird man zu glauben verleitet, 769 der erste Vers der S. 60 des Archetypus Woltjer's gewesen, aber die Rechnung ergiebt, dass er in diesem garnicht gestanden haben, sondern von dem Abschreiber wiederholt sein soll.

Woltjer führt 54 Stellen an, deren Fehler sich aus seiner Annahme erklären lassen sollen. Diese hat die Prüfung zu berücksichtigen. Da nun eine solche Prüfung hier nicht möglich ist, so glaube ich am meisten im Interesse der Leser dieses Berichtes zu handeln, wenn ich das Hauptergebnis einer Kritik, welche ich für die Jahrb. f. class. Philol. geschrieben habe, hier wiedergebe.

Die Lücken, welche Woltjer aus der Beschaffenheit seines Archetypus erklären will, können nicht durch Verstümmelung der Ränder desselben entstanden sein, denn an keiner einzigen Stelle entspricht einer Lücke eine Lücke an der Stelle, welche dem korrespondirenden Teile

der andern Seite desselben Blattes entsprechen würde. Sie können aber auch nicht durch die angenommene Stellung am untern oder obern Rande entstanden sein, denn gerade diese Stellung vermindert die Gefahr des Uebersehenwerdens. Ebenso zeigen sich bei Corruptelen der angeblich ersten oder letzten Zeilen des Archetypus Woltjer's niemals die Gegenverse in entsprechender Weise verderbt. So blieben nur noch die Umstellungen, Wiederholungen und Interpolationen, deren Zusammenhang mit der Beschaffenheit eines Urcodex ohnehin ein mehr lockerer sein muss. Einen kleinen Teil der Umstellungen lässt Woltjer durch den Schreiber des Archetypus verschuldet sein: bei diesen ist die Woltjer'sche Erklärung möglich, vorausgesetzt, dass die Umstellung selbst richtig ist, was bei II 340, 334, 341 nicht der Fall ist, s. Jahresb. 1879, Abt. II, S. 197. Anders steht es mit der Mehrzahl der Umstellungen, mit denen, welche vom Abschreiber herrühren sollen. In jener Besprechung wird im einzelnen nachgewiesen, dass die nach Woltjer anzunehmende Entstehung dieser Textverderbnisse meistens unwahrscheinlich ist, zum Teil unwahrscheinlich bis zur Undenkbarkeit. So sprechen, wie die Lücken und Textwortverderbnisse, so auch die Umstellungen grösstenteils gegen Woltjer's Hypothese und Berechnung. Endlich lassen auch die unechten Wiederholungen und die Interpolationen, soweit die einen und die andern mit Recht angenommen werden, in den meisten Fällen die Woltjer'sche Erklärung ihrer Genesis nicht eben glaublich erscheinen. Uebrigens reducirt sich die Gesammtzahl der unter einander oder vom Buchanfang um 13 oder n X 13 Verse abstehenden möglicher Weise aus der von Woltjer angenommenen Ursache verderbten Stellen auf nicht mehr als 25, wenn man alle ausscheidet, wo Woltjer's Textconstituirung bedenklich oder geradezu falsch ist. Die Hypothese ist also abzuweisen.

Ohne Rücksicht auf den vermeintlichen Archetypus Woltjer's mag die Textkonstituirung dieses Gelehrten noch an folgenden Stellen erwähnt werden. I 155 hinter 158, wie schon die ältesten Herausgeber. Hier eine beachtenswerthe Notiz. I 189 die Lücke nach Munro angesetzt, s. dagegen Jahresb. 1873, 1116. I 334: Lachmann's Athetese schüchtern angezweifelt. Sie ist falsch, s. Philol. XXIII 465, wo ich aber nicht inani' vacansque hätte schreiben sollen, I 454 mit Recht verteidigt, aber der vorhergehende Vers besser als Woltjer ihn gestaltet, mit Bockemüller so zu schreiben: pondus uti saxis, calor ignist, liquor aquai. I 873 vor 861: unbegreiflich. Man vergl. Philol. XXIII 632, wo gezeigt wird, dass 873 neben 867 abundirt. I 885, 884 (Munro, Howard) s. dagegen Jahresb. 1873, 1115. II 743 hinter 748 (Bentley, Lachmann). Die Woltjer'schen Gründe für die Umstellung glaube ich in der Recension der Hoerschelmannschen Diss., Jahrb. f. class. Philol. 1875, 609 f. im voraus widerlegt zu haben. III 358 athetirt. Mit Munro's glücklicher Korrektur ohne Anstoss. V 704 athetirt. Munro hat auch hier Recht. IV 216 mitti für mira. Es ist merkwürdig, wenn hier jemand die Lücke verkennt, nach

dem Munro auf sie hingewiesen hat. Dass 217-224 nicht hierher gehören, ist bereits fünfmal nachgewiesen, s. Jahresbericht 1876, Abt. II, 186. IV 633. Woltjer wundert sich ohne Grund: die Lücke hat Referent längst vermutet, s. Jahresb. 1873, Abt. II, 1120. IV 672, 671 (Lachm.); s. dagegen Philol. XXXIII 435 f. VI 839, vor diesem Verse vermutet Woltjer den Ausfall eines Verses, wie [frigore cum premitur terra, est calidus magis atque]. Atque wäre unstatthaft, s. Sauppe, Ind. lect. 1880, p. 10. Es fehlt wohl mehr als ein Vers.

V. und VI. Ich schliesse hier die Besprechung der kritischen Beiträge von C. M. Franken und von Samuel Brandt an, s. das voraufgedruckte Verzeichnis.

I 10-20. Mit einer aesthetisirenden Begründung bringt Franken folgendes vor. Die Worte: ita capta lepore pergis rührten ex priore quodam tentamine poetae her. Ita capta lepore' habe echte Worte verdrängt, etwa aut aethere ludunt. Jetzt durchschwimmen also die Vögel, natürlich Landvögel, denn bei Wasservögeln hätte das tranant keinen Sinn, die reissenden Ströme, nicht Quadrupeden! I 102-135 sollte an Stelle von 80-101 treten (?). I 114 per empta mit Creech und Brieger. I 118 f. an gentis Italas hominum Anstoss genommen; hominum bei g. It. ist nicht überflüssiger als humanae bei gentes allein, Lucret. I 727, Liv. praefat. § 7. Die Conjectur hominum quo clara cluerent bedarf wohl keiner Widerlegung. I 120 ff. für permanent, wohl richtig, aber neues ist nicht beigebracht. I 130 ff. mentes. . morbo affectas (?!) somnove (! Munro zu II 825) sepultis. I 131 animae natura (?). I 157 sequitur für sequimur. Zu I 450 f. über συμπτώματα und συμβεβηκότα; richtig, aber nicht ausreichend. I 493 glacies acris für aeris, eine äusserst leichte Textverhunzung. I 555 f. summae aetatis pervadere fini (= `usque ad, tenus'), das stimmt doch nicht ganz zum sonstigen Gebrauche von fine (fini). II 20-233: gratius interdumst; neque natura ipsa requirit delicias quoque uti... possint (Umstellung). Trotz der Interpunction will Franken das gratius interdumst auf das folgende bezogen haben. Die Sache ist unklar. II 53: quin unae haec sit rationi' potestas. Wer den Gebrauch von omnis kennt, wird hier an der Ueberlieferung keinen Anstoss nehmen. II 81 .. novos rerum.. .. progignere coetus, mindestens unnütz. II 103 sqq. cetera dissiliunt longe, longeque recursant paucula, quae porro vagantur (Umstellung). Aber paucula quae porro.. vagantur entspricht durchaus dem et quaecunque magis condenso etc., sodass schon deshalb die Umstellung sehr bedenklich ist.

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VI. S. Brandt bespricht gleichfalls I 120 ff. Er behält permaneant bei und meint, quo gehe sachlich auf Acherusia templa, formell auf ein Vorschwebendes Acherunte, wegen des Soloecismus verweist er auf Polle Philol. XXVI 297 ff. und andere. Mir scheint, dass das Ausdauern' hier überhaupt nicht passt. III 866, s. oben II. III 876, s. II. Die Aenderung ist übrigens sinnreich. V 1266. Ich neige jetzt dazu, mit Polle le

vare für eine Erklärung von dolare zu halten; ist es das, dann ist Brandt's Conjectur dolare ac radere tigna trabesque sehr wahrscheinlich. VI 755 sponte efficit ipsa suapte, wie Polle. Sponte liegt von opus doch gar zu weit ab und Polle spricht eben nur satis modeste, nicht, wie Brandt meint, nimis modeste. Passend erscheint es durchaus.

Hoffentlich bleibt der kundige und scharfsinnige Gelehrte, welcher ja wohl allmählig mehr Respekt vor der Ueberlieferung des Lucreztextes bekommen wird, den Lucrezstudien noch lange getreu.

VII. Den Uebergang von den kritischen und sprachlich exegetischen Arbeiten zu den grammatischen bildet die Programmabhandlung von Vahlen im Ind. lect. der Berl. Universität für 1881/82.

In der Einleitung wird das bekannte Urteil Cicero's über Lucrez besprochen (ad Quint. fratr. 2, 9, 3). Die Worte sed cum veneris etc. werden, unter Abweisung der sinnreichen aber, wie ich jetzt einräumen muss, unnötigen Bergk'schen Konjektur, gut erklärt, in den Worten aber, die sich auf den Lucrez selbst beziehen, kommt Vahlen auf die Einschiebung des non vor multis luminibus ingenii zurück, welche dem Cicero ein ungerechtes und albernes Urteil über den Dichter aufoctroyirt. Es ist nichts zu ändern, s. Polle, Philol. XXV 501 f. Dann werden die Stellen I 655 ff. id quoque, si faciant etc. und VI 145 f. besprochen, wo das fit quoque der Handschriften mit Lachmann in id quoque geändert wird. So kommen wir mit einer Aenderung aus, aber ein aus id quoque korrumpirtes fit quoque hat doch wenig Wahrscheinlichkeit. Kraetsch, De abundanti dicendi genere Lucretiano p. 35 neigt zu der Ansicht, es sei garnichts zu ändern. Unpassend vergleicht er II 829 ff.

I 657 tritt Vahlen für das mussant der Itali ein, welches gleich dubitant sei (Philarg. in Georg. IV 188). Die Stelle wird schwerlich je mit Sicherheit emendirt werden. Cap. II. V 1110 soll viresque vigebant wieder hergestellt werden (die Kraft galt, wurde geehrt), wie vigere auch V 1396 und 1402 stehe. Das ist durchaus richtig. Mit gleichem Rechte wird das sursum ... sursumque VI 527 verteidigt, indem der Beweis geführt wird, dass auch an einer Anzahl anderer Stellen sursum unzweifelhaft oben bedeute. Ob Vahlen aber auch Lucret. VI 468, 889 und V 465 mit Recht hierherzählt, möchte ich bezweifeln. An der ersteren Stelle kann Lucrez sagen, dass sich der Luftraum als ein windiger nach oben erstrecke, an den beiden andern sursum mit dem Verbum conciliari verbunden mit einer gewissen Prägnanz stehen, wie dies auch bei Präpositionen, vor allem bei ex vorkommt, s. VIII. Aufsteigend' vereinigen sich die betreffenden Atome. Der folgende Abschnitt handelt von einer freieren Ergänzung eines Object- oder Adverbialbegriffes zu Verben, die entweder überhaupt oder in einem bestimmten Zusammenhange einer solchen näheren Bestimmung nicht entbehren können. So ist, nach Vahlen, VI 285 f. opprimere und 290 ff. revocare nicht zu ändern, sondern in beiden Fällen der Begriff terras zu ergänzen, in freier Weise.

Es ist nicht zu leugnen, dass beide Stellen einander stützen und dass beide ungeändert bleiben müssen. Aber VI 266 ff. vergleicht Vahlen mit Unrecht, denn dort ist die grammatische Ergänzung von terras zu opprimere leicht, da in dem vorangehenden Satz, der durch neque (nec) mit ihm verbunden ist, obruerent terras steht. Es schwebt vielmehr an den beiden ersten Stellen ein unbestimmtes Object vor, wie bei uns, wenn wir sagen: Er wagt nicht zu schlagen', 'Die Kugel trifft' u. ä. Nicht anders ist es VI 310 f., wo pepulit bedeutet gestossen hat', perculit 'erschüttert hat'. Man vergleiche Caes. B. C. I, 64, 1 und 71, 1 (sustinere) und 65, 3 (excipiebant). Liv. II, 31, 5; 50, 5 u. s. w. Aehnlich dürfte auch ciere V 1249 kein bestimmtes Wort als Ergänzung fordern. Anders ist es IV 996, wo man zu discutere sehr gut corpus aus dem folgenden ergänzen kann, somnum (Vahlen) aber schon deshalb nicht, weil die Hunde ja garnicht sogleich zu erwachen brauchen. III 68 se effugisse volunt longe longeque remosse: aus dem Subjectsaccusativ se soll 'per compendium quoddam orationis' der Objectsaccusativ ergänzt werden immer noch eher möglich, als dass II 69 f. omnia, das Subject zu fluere, zugleich als Object zu subducere zu denken wäre, wie Vahlen will. V 372 ff. und 623 f. werden richtig erklärt (IV). VI 674 f. wird die handschriftliche Lesart scilicet et fluvius qui visus maximus ei etc. mit Recht beibehalten: sie wird erklärt: scilicet et fluvius ingens est, qui visus (est) maximus ei, qui non ante maiorem vidit, et arbor etc. Est soll an ei gehängt werden, wenn überhaupt die Copula hier nicht fehlen könne. Wie hier, wie ferner I 809, 901, so soll auch IV 848 das scilicet die Erwiderung auf einen Einwurf einleiten. Contra in v. 843 soll nicht mit at, sondern mit conferre verbunden werden. Wie sollte der Leser auf diese Auffassung kommen? Uebrigens fehlt für contra conferre ein lucrezisches Analogon, wenigstens finde ich bei Kraetsch, De abund. p. 66 ff. kein solches. III 356 wird mit Recht als ein Einwurf bezeichnet. V 1341 1346 ff. Diese Verse beizubehalten, 1342, 1343 nicht umzustellen, trotz der verzwickten Stellung. Das Ganze Einwurf; die Verse 1347 1349 enthalten die Zurückweisung des Einwurfes. Woran sollte denn, so lange die Gänsefüsschen noch nicht erfunden waren, der Leser den in erster Person vorgebrachten Zweifel als Einwurf erkennen? 1341 1343 sind ohne Aenderung beizubehalten, 1344-1346 einzuklammern, s. Jahresber. 1876, Abt. II, S. 187.

Wir kommen nun zu einigen grammatischen Untersuchungen, dankenswerten Vorarbeiten zu einer Syntaxis Lucretiana, welche, nachdem Fr. G. Holtze vor der Zeit und mit unzureichenden Kräften ihre Grundlinien zu ziehen versucht hat, wohl erst nach Jahrzehnten geschrieben werden wird.

VIII. H. Keller's Untersuchung 'De verborum cum praepositionibus compositorum apud Lucretium usu' schliesst sich an eine Anzahl Monographien an, welche den Gebrauch derselben Verba bei andern lateinischen Autoren behandeln. Zu den S. 4 Anm. aufgezählten Arbeiten

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