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Die Naturalien-Sammlung, welche bisher mit der Bibliothek verbunden war, hielt man bei der Art und Weise der Einrichtung der Academie nunmehr für eine unnöthige Beschwerde, weshalb man beschloss sich derselben zu entledigen, und so wurde sie im Jahre 1820. verkauft.

Die Bibliothek der K. L. C. Academie der Naturforscher fand bald nach ihrem Entstehen an v. Büchner einen Geschichtschreiber, wie sein Werk, die Geschichte des ersten Jahrhunderts der Academie, wol hinlänglich beweist, und unter dem Titel Academiae Cæfareæ Leop: Car: Nat: Cur. Bibliotheca Phyfico-Medica-Miscella præmittens de rebus ad eam fpectantibus ed. Professor Dr. Büchner. Halle 1755. 4. Der die Hauptsache dieser Arbeit ausmachende Catalog ist nach der Zeit der von der Bibliothek gemachten Erwerbungen angelegt. Der erste Anfang wurde im Jahr 1731. mit 3 Werken gemacht; das erste war Löbel Stirpium Historia, Antwerpen 1576. folio ex fisco Academico comparatum.

Das 2. Buch als erstes Geschenck, welches die Academie erhielt, war Erntelii Warfavia phyfice illustrata. Dresden 1730. Donum auctoris. Am Ende des 1. Jahrhunderts der Academie, nachdem diese Bibliothek 20 Jahr bestanden hatte, waren erst 632 Werke im Besitz unsrer Academie. Allein von da an nahm sie schnell zu; als N. Büchner im Jahr 1755. diesen Catalog schloss, war dieselbe schon bis auf 935 Werke angewachsen, und er konnte noch das Vermächtniss von dem Director der Academie dem Dr. v. Trew beifügen, so dass sein Catalog 1270 Werke umschliesst.

Seitdem ist diese Bibliothek hauptsächlich von Befōrderern der Wissenschaft und Freunden unserer Academie vermehrt worden.

Zu den wichtigsten Gegenständen der Bibliothek gehört, weil sich daran die Erinnerung an einen um unsere Academie höchst verdienten Mann knüpft, eine Sammlung von Briefen, welche der Dr. Sachs v. Löwenheimb zu Breslau seit dem Jahre 1660. in Lateinischer Sprache an mehrere Gelehrte geschrieben hat. Viele derselben waren an seinen Freund den Präsidenten Teber gerichtet, an Bartholome in Copenhagen, Spohr in Leyden, an Wepfer in Schaffhausen, an Schenk in Jena, an Seger in Thorn, an Sebastian Costen zu Mantua, an Witt in Riga u. a. m. so wie in Französischer Sprache an Dr. Moeschel in Strasburg, auch befindet sich in dieser Sammlung eine gute lateinische Ode auf die Baumanns-Höhle.

Ein anderes Manuscript unter dem Titel Mauritii et Johannis Hoffmannorum refponfa medico-forenfia partim Altorffi partim Onoldi data, in publicum proponit Ferd. Jacob Baierus enthält eine Sammlung alfabetisch geordneter Gutachten, von dem Jahr 1620. bis 1720. worüber der Abschnitt Medici errores varii besonders zu bemerken sein dürfte.

Seitdem der jetzige sehr verehrte Präsident Nees v. Esenbeck seit mehr als einem Viertheljahrhundert dieser Academie mit vollem Eifer vorsteht, hat derselbe gewusst diese Bibliothek bedeutend zu vermehren.

Dass dieses lediglich sein Zweck war, kann man daraus abnehmen, dass diese Academie, ein kleines Legat eines früheren Ungarschen Mitgliedes abgerechnet, durchaus keinen Fonds hat, indem die Preuss. Regierung zur Herausgabe der Denkschriften derselben nur einen Zuschuss von 1200 Thaler giebt.

Der genannte Präsident hat nämlich durch seine Bekanntschaften als hochverdienter Gelehrter von in- und ausländischen Schriftstellern ihre Werke für diese Bibliothek zum Geschenck erhalten, welches jedesmal in den jährlichen erscheinenden Denkwürdigkeiten angezeigt wird.

Ausserdem aber hat er sich mit den meisten Academien des In- und Auslandes in solche Verbindung gesetzt, dass gegen die Denkschrilten dieser Academie die der andern ausgetauscht werden. Besonders vortheilhaft aber ist die Verbindung mit den bekannten Amerikanischen Tausch - Vermittlern dortiger gegen Europäische Werke. Auf diese Weise besteht diese Bibliothek jetzt aus gegen 12,000 Bänden; Bibliothekar ist der Buchhändler Herr Henry in Bonn, welcher sich dieser Mühwaltung als Ehren-Amt unterzieht, da er selbst Mitglied dieser Academie ist.

Zur neuesten Kritik über Einrichtung und Katalogisirung von Bibliotheken.

In Nr. 10 I. J. dieser Zeitschrift ist ein vom Herrn k. Bibliothekar Dr. Stenglein in Bamberg verfasster Aufsatz: über Einrichtung und Katalogisirung der Bibliotheken mit besonderer Beziehung auf die Schrift: Seizinger (Joh. Georg) Bibliothekstechnik. Leipzig 1855. enthalten, in Bezug auf welchen ich mir eine kurze Ausführung erlauben möchte.

Ich habe bei Abfassung meiner Schrift keineswegs, wie der Hr. Verf. jenes Aufsatzes wähnt, nur eine historisch-antiquarische Bibliothek, oder eine historische Specialbibliothek vor Augen gehabt; auch hat eine solche, oder überhaupt eine einzelne Anstalt, das Prototyp zu den aufgestellten Normen mir nicht geben können. Der Hr. Recensent hat in dieser seiner Annahme geirrt; denn es ist gleichgültig, aus welchen Wissenschaftssphären die Beispiele in meiner Schrift, nament lich in den ganz nach meinen eigenen Ideen gebildeten und

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keinem Andern entlehnten Formularen entnommen wurden: ich wählte sie aus dem Koncepte meiner bibliographischen Arbeiten, wie sie mir damals gerade vorlagen. Vorbild musste mir eine allgemeine Bibliothek sein, welche sämmtliche Wissenschaften umfasst, wie dies S. 2-14 sattsam darthun; denn dass meinem Buche eben die Idee eines umfassenden Planes zur Aufstellung fester Principien zu Grunde liegt, nach welchen eine öffentliche Bibliothek mit allen ihren Wissenschaftszweigen in organischer Gliederung logisch aufgestellt und zweckmässig katalogisirt werden kann, dies wird wohl dem Unbefangenen nicht entgehen. Was ich hierbei als Hauptpunkte erachte, sind: die Formirung von Hauptabtheilungen einer grossen Bibliothek, und ihre Aufstellung; die Bestimmung, welche Gattungen von Katalogen nothwendig oder zweckmässig seien, und die Art und Weise ihrer Verfassung. Dabei sind klare Vorschriften, wie die Büchertitel abgefasst werden sollen, und hier wiederum die Aushebung des Ordnungswortes gewiss von nicht geringer Bedeutung. Letzteres ist es, welches dem Titel seinen Platz in der alphabetischen Folge verleiht, und welches auf das sichere und schnelle Auffinden eines Buches den grössten Einfluss übt. Was kann also wichtiger sein, als bestimmte, feste Regeln, die allgemein gelten, zur Auswahl des Ordnungswortes? Während über diesen Kardinalpunkt fast alle [sonst selbst weitschweifige] Schriften, die von der Bibliothekswissenschaft handeln, entweder ganz schweigen oder nur weniges und nothdürftiges bringen, so können selbst die beiden Werkchen von Budik und Schrettinger (deren Vortrefflichkeit in mehrfacher Beziehung ich anerkenne) noch keineswegs vollkommen befriedigen. Um so mehr liess ich mir die Aufstellung von Normen für alle denkbaren, vorkommenden Fälle (besonders auch bei anonymen Schriften) angelegen sein, und zwar in kurzer, bündiger Weise zum Zwecke eines schnellen Ueberblickes. Wenn nun der Hr. Rec. glaubt, solche in's Einzelne gehenden Normen seien überflüssig, damit jede Anstalt nach Belieben sich selbst eigene und andere bilden könne, so ist er hierin sicher nicht im Fortschritt begriffen.

Ebenso wird nicht zu läugnen sein, dass die alphabetische Ordnung von nicht geringer Bedeutung ist. Daher hatte ich nicht ermangelt, auch hierauf mein besonderes Augenmerk zu richten. Ich habe (man lese S. 93) zwei Systeme aufgestellt: das erstere (S. 60-88) enthält lediglich einige vereinfachende Modificationen unseres gewöhnlichen Alphabets, während das andere (S. 89-93) in ähnlicher Weise gestaltet wurde, wie seit neuerer Zeit in grössern östreichischen Geschichtswerken die Register eingerichtet sind. Der Hr. Rec. hat- ob absichtlich oder aus Versehen, möge dahingestellt bleibenin seiner Auslassung beide durcheinander geworfen,

woraus folgt, dass seine Kritik auch dieses Punktes nicht stichhaltig ist.

Gänzlich übersehen hat ferner der Hr. Rec. den Umstand, dass ich für die Einrichtung eines Real-Katalogs ganz andere Normen aufgestellt habe, als Budik und Schrettinger. Man vergleiche S. 46--52 und Formulare 12-42. Nicht minder unrichtig hat der Hr. Rec. meine Annahme, dass dieses Repertorium in der Muttersprache abzufassen sei, aufgefasst, denn das schliesst nicht aus was doch selbstverständlich ist, dass gewisse spezielle Bezeichnungen aus der Medizin, Jurisprudenz u. s. w. ihre fremden Namen, unter denen sie allgemein bekannt sind, behalten müssen, zumal gar manche nicht einmal entsprechend sich übertragen lassen.

Anlangend die abweichende Ansicht des Hrn. Rec. über die Ab- und Zutheilung von einigen Wissenschaftszweigen, so befremdet solche mich am allerwenigsten, indem diese eine sehr schwierige Aufgabe ist, und hierüber die verschiedensten Ansichten herrschen; indess muss ich mich auch heute wieder gegen die Annahme von Hülfswissenschaften erklären, und hierbei auf S. 13 meiues Buches zu verweisen so frei sein. Wenn er ferner verschiedene Zweige, als Alchymie, Hexenwesen, Schatzgräberei, Wahrsagerei u. s. w. unter Physik (wozu mehrere schlechterdings nicht passen:) oder unter dem Titel: Pseudophilosophie einreihen will, so sind sie S. 9 meiner Schrift unter dem Titel: Mysteriosophie zusammengestellt. Bezüglich seines Tadels über die Einreihung der Mythologie erlaube ich mir auf das S. 13 in Kürze Gesagte hinzuweisen.

Die S. 97-98 berührte Frage: in welcher Verbindung oder in welchem Verhältnisse die verschiedenen Bibliotheken eines Landes zu einander stehen sollen? hat den Hrn. Rec. in grauses Missbehagen versetzt!

Indem ich hier wiederhole, was in der Vorrede meiner Schrift schon gesagt ist, dass nämlich Belehrungen und Verbesserungen (deren unser Hr. Rec. keine gegeben!) in objectiver Weise vorgebracht, mir immer recht willkommen sein werden, drängt schliesslich sich mir der Wunsch auf, es möchten alle geehrten Leser des Serapeums meine Schrift zur Hand nehmen, lesen und selbst prüfen. I. Thess. 5, 21. Prüfet alles und das Beste wählet!

Nürnberg im Sept. 1856.

J. G. Seizinger..

Milites literati.

Dass im Mittelalter die Doktoren ritterlichen Rang in Anspruch nahmen und meist auch zugestanden erhielten, ist bekannt. Dennoch mag äusserer Widerspruch und innerer Zweifel nicht ausgeblieben sein und es scheint im 15. Jahrhunderte, zur Zeit der Wiederbelebung der Wissenschaften, diese Angelegenheit unter diejenigen gehört zu haben, welche vorzugsweise besprochen zu werden pflegten.

Der Schrift des Blondus Flavius über diese damalige Tagesfrage, de militia et jurisprudentia, ist in Nr. 15. des Jahrgangs 1854. kürzlich gedacht worden.

Auch der liber militaris des Leonhardus Brunus Aretinus, eine der noch ungedruckten Schriften dieses Mannes, von welcher der aus Italien stammende Kodex C. 159. der Dresdner Bibliothek eine ziemlich gleichzeitige Abschrift enthält, behandelt eigentlich diese Präcedenzfrage, nämlich den dem Verfasser beigegangenen Zweifel über den wesentlichen Gehalt der modernen ,,militia, que dignitatis honorisque loco preftantibus viris tribui folet."

In dieser dem Rainaldus Albicius zugeeigneten Abhandlung erwähnt Brunus zugleich einer dritten ähnlichen Schrift. Er sagt nämlich im Eingange: qua de re ut ad te aliquid fcriberem, excitavit non modo flagitatio tua, cui refragari non poffum, verum et libelli cujusdam infpectio, tibi ab optimo quodam viro ut dicebas transmiffi, qui de principiis ejus profeffionis fe dicturum pollicitus, idque unum profecto haberi preftarique a fe poffe non ambigue proteftatus, nil poftea jam, quod equidem intelligam, ad vivum refecat nullamque ejus neque naturam neque originem tradit, fed re ipsa in qua perfiftendum exiliter porro jejuneque percurfa nomenque dumtaxat militie aurique ac corone interpretationes quasdam fuperfluo magis quam neceffario confectatur.

Weiteres über diesen hier angeführten Traktat zu ermitteln ist nicht gelungen. Hat die litterargeschichtliche Angabe ihre Richtigkeit, dass Brunus den liber militaris 1421. herausgegeben habe, so kann wenigstens mit der darin erwähnten Schrift nicht die des Kataldinus von 1431. gemeint sein, welche die Dresdner Handschrift ebenfalls enthält.

Dieses vierte Werkchen, welches bisher noch unbekannt geblieben zu sein scheint (vergl. Mazzuchelli fcrittori d'Italia vol. II. part. IV. pag. 2369.) ist eine aus zwei Abschnitten bestehende Gelegenheitsschrift, in welcher mit unmässigem Aufwande von Citaten aus dem römischen und kanonischen Rechte, ingleichen aus den Klassikern, die Frage sehr pedantisch behandelt wird. Zu einiger Beurtheilung folgen hier ein Paar Stellen, aus welchen zugleich des Kataldinus Abstimmung hervorgeht.

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