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Zbigniew - Olesniecki." Von demselben besitzen wir aber auch ein schätzbares Werk: Skarga und sein Zeitalter. Dies umfasst die wichtige Zeit der Streitigkeiten zwischen der katholischen und der morgenländischen Kirche, durch die Jesuiten veranlasst, worin man jetzt den Ursprung des Verfalles des sonst so mächtigen Polens findet, welches sonst seine bedeutendsten Männer auf den Universitäten Italiens hatte erziehen lassen, weshalb auch die Reformation und Socinus dort so viele Anhänger in der ersten Gesellschaft fand.

Das bedeutendste Prachtwerk der polnischen Litteratur der Gegenwart ist aber die Geschichte der Kunst in Polen während des Mittelalters, von dem Baron Bastawiecki und dem Grafen Isnezdziecki, welches vor Kurzem in Warschau heraus kam. Dieses mit aller typographischer Pracht ausgestattete Werk enthält Abbildungen von Kunstwerken, welche Polen in Kirchen und Schlössern enthält. Hier finden sich Gold- und Silber-Geräthe und Schmuck, Zierrathen von Waffen u. s. w., von alten Gemälden und Miniaturen, Elfenbeinarbeiten, Stickereien u. s. w. Die trefflich gearbeiteten Drucke dieser Abbildungen sind zum Theil von bedeutenden Künstlern in Paris gefertigt. Die Herstellung dieses Werkes kostet über 20,000 Thaler, und auch die beiden andern erwähnten Verfasser sollen gleiche Summen auf ihre Werke verwendet haben. Geh. Rath Neigebaur.

Zur Druckgeschichte der zwölf Artikel.

Die zwölf Artikel der Bauern aus dem Jahre 1525 sind bekannt genug und bei Panzer (Annalen d. ält. deutsch. Lit. Nürnb. 1805. Bd. 2.) unter den Numern 2704-2709 in sechs Ausgaben verzeichnet. Vor mir liegen nur zwei Wiederabdrucke, der eine, wie es scheint, wort- und zeichentreu bei Gropp (Würzburgische Chronik u. s. w. I. Theil. Würzburg, 1748. S. 109-111). der andere bei Zimmermann (Allgemeine Geschichte des grossen Bauernkrieges. Zweiter Theil. Stuttgart, 1842. S. 99-105) mit der Unangemessenheit, dass hie und da zum allgemeinern Verständniss ein Wort oder eine Wendung etwas modernisirt" wurde. Wenn auch eine solche mehr oder weniger leichte Vermummung eine Untersuchung mit bestimmten und genauen Resultaten verbietet, wie denn eine solche nur an den Besitz der Originale gewiesen ist, so ist denn doch noch immer Eigenthümliches und höchst Bedeutungsvolles vorhanden, um für die Geschichte der zwölf Artikel in Fassung und Druck sichere Schlüsse und wahrscheinliche Vermuthungen zu gestalten.

Der Abdruck bei Gropp ohne Ueberschriften der einzelnen Abschnitte lautet (S. 110):

(A.) Zum 11. wollen wir den Brauch, genannt den Tods-Fall, ganz und gar abgethan haben, den nimmer leyden noch gestatten, dass man Wittwen und Waysen das Ihre wider Gott, Ehr und Recht also schändlich nehmen und berauben soll, wie es an vielen Orthen mancherlei Gestalt beschehen ist; und die uns beschützen und beschirmen sollen, haben uns geschunden und geschaben, und wenn sie wenig Fug hätten gehabt, hätten sie es gar genommen; dass Gott nicht mehr leyden will, sondern soll ganz ab sein, und kein Mensch hinführo schuldig seyn zu geben, weder wenig noch viel.

Bei Zimmermann dagegen findet sich (S. 105) diese Stelle in folgender Weise:

Eilfter Artikel.

(B.) Zum Eilften wollen wir den Brauch, genannt der Todfall, ganz und gar abgethan haben, nimmer leiden noch gestatten, dass man Wittwen und Waisen das Ihrige wider Gott und Ehren also schändlich nehmen und sie berauben soll, wie es an vielen Orten in mancherlei Gestalt geschehen ist. Von dem, was sie besizen und beschirmen sollten, haben sie uns geschunden und geschaben, und wenn sie ein wenig Fug hatten gehabt, haben sie diess gar genommen. Das will Gott nicht mehr leiden, sondern das soll ganz ab sein, kein Mensch soll hinfür beim Todfall schuldig sein, etwas zu geben, weder wenig noch viel (5. Mos. 13. Matthäus. 8. 23. Jes. 10.).

Abgesehen nun von den kleinen stylistischen, grammatischen, graphischen und interpunctionellen Verschiedenheiten, die vielleicht auf Rechnung des Modernisirens kommen, abgesehen von den Bibelcitaten, welche, in dem Gropp'schen Abdrucke ganz fehlen, in dem Zimmermann'schen sich gehäuft finden, und endlich von der möglicherweise durch Uebersehen entstandenen Auslassung (und Recht"), bietet uns der klare und sinnvolle Satz in (A): „Die uns beschützen ....... geschaben" gegenüber dem alles Verständnisses baaren und jeder Deutung spottenden in (B): „Von dem, was sie besizen ... geschaben einen festen Anhaltspunkt zu Entwicklungen. Wie es nämlich klar ist, dass jener in (A) sich nicht zu diesem in (B) entstellen und aus ihm sich nicht durch Besserung herausbilden konnte, so ist unwidersprechlich, dass

I. wenigstens zwei Ausgaben der zwölf Bauern - Artikel unabhängig von einander, nicht durch Nachdruck entstanden, und dass demgemäss

II. wenigstens zwei Ausgaben Manuscripte und zwar ververschiedene zu Grunde lagen.

Soweit befinden wir uns auf dem Boden fester bibliographischer Aufstellung, und wenn wir eingestehen, dass wir für das Nachfolgende mit einer Hypothese beginnen, so stellen wir zugleich Jedermanns Belieben anheim, sie mit ihren Anknüpfungen anzunehmen oder zu verwerfen.

Das Manuscript der bei Zimmermann abgedruckten Ausgabe hatte die Worte: Und die uns besizen und beschirmen sollen, haben uns geschunden und geschaben." Die Mittelsperson, welcher die Besorgung der Handschrift zum Drucke anvertraut worden, konnte nicht mit dieser Concession des Besitzes an Herren und Obrigkeiten in einem Manifeste glauben, welches an die Stelle der „Eigenleute" freie Männer setzt, sondern musste an einen Irrthum oder Fehler und dessen Beseitigung denken, die sich an den folgenden Satz: „und wenn sie wenig Fug hätten gehabt, hätten sie es gar genommen" anlehnte. War hier der Herrschaft nicht für das Ganze Fug und Recht eingeräumt, so war er ihr doch für einen Theil zugesprochen und die Variante „Von dem, was sie besizen und beschirmen sollen" liess sich um so eher hinnehmen, als sie durch die Interpolation eines kleinen Wörtchens hergestellt werden konnte und im Uebrigen die Buchstabenzahl von diesem Einschiebsel sich ganz gleich und die Buchstaben selbst fast dieselben blieben. Wenn aus „sollen" „sollten" wurde, so begreift sich dieses aus der Tendenz des Aktenstückes, welches nicht die Fortdauer, sondern die Aufhebung des Todesfalles wollte. Mit dieser theilweisen vermeintlichen Berichtigung des Textes sich begnügend vernachlässigte man nun freilich die Disharmonie in beschirmen“ und „Schinden und Schaben", einer alliterirenden Formel, welche als nicht heimisch in Oberdeutschland und Oberschwaben, dem Ausgangspunkte der zwölf Artikel, nicht verstanden worden zu sein scheint.

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Wie aber besizen" statt „beschützen" in das Manuscript gekommen? Man hat nie den Verfasser der zwölf Artikel erfahren können, und dies vielleicht aus dem einfachen Grunde, dass sie keinen haben. In der That zeigt auch schon die Verschiedenheit der Sprache hier gerundet, klar, graciös, aufwallend und voll Entrüstung, dort unbeholfen, eckig, weitschweifig, pleonastisch, kalt und theilnahmlos - darauf hin, dass sie nicht das Werk Eines Mannes, Einer Stimmung, Eines Willens sind. Wie, wenn diese zwölf Artikel in einer geheimen Versammlung der Umtriebshäupter in Oberschwaben berathen und sogleich und zwar von Mehrern vom Munde zu Papier gebracht worden wären, wenn Thomas Münzer, der zu demokratischem Werke Oberschwaben bereiste, oder einer seiner zahlreichen Sendboten ihr beigewohnt und diesen 11. Artikel der Schrift befohlen hätte, wo sich der weiche Zischlaut des Niederdeutschen dem an den harten gewöhnten Oberschwaben

leicht verkehren konnte, so dass aus „Beschützen" „Besitzen" wurde? Ein natürlich nicht auf Beweiskraft Anspruch machendes Gefühl findet in der Bestimmung — „an vielen Orten" den Fremden unter Landes-Angehörigen; Zeitgenossen haben für die zwölf Artikel immer auf Münzer hingedeutet, und endlich predigte vorher Münzer auf dem Schlosse zu Altstedt: „Die Fürsten und Herren schinden und schaben den armen Ackersmann."

Würzburg.

Dr. Jos. Ruland.

Ueber einen angeblichen Fund von Handschriften zu S. Daniele.

Ein hier durchreisender Arzt aus der Gegend von Udine hat ausgesagt, dass auf dem Rathhause zu S. Daniele, einem Städtchen ohngefähr eine gute Stunde von Udine, mehrere hundert Handschriften aus der Zeit vor dem 12. Jahrh. gefunden worden wären, darunter juristische und ein Paulus Diaconus. Der Fund sei so bedeutend, dass der Stadtrath sich entschlossen haben würde einen Bibliothekar darauf zu halten, wenn er die Mittel dazu besässe. Ob nun schon die Erwähnung des Paulus Diaconus mich stutzig machte, indem eine schöne, von Bethmann ausgebeutete Handschrift desselben sich in der an kostbaren Handschriften überaus reichen Kirchenbibliothek zu Cividale (s. meinen Aufsatz in den Ber. d. Kön. Sächs. Ges. d. Wiss. 1852, S. 68, Note), ebenfalls nahe bei Udine gelegen, befindet, so hielt ich es dennoch nicht für überflüssig, an meine litterarischen Freunde in Udine deshalb zu schreiben. Diese antworten mir, die ganze Erzählung sei eine Bomba, eine Millanteria gratuita, versprechen mir aber, genaue Erkundigungen einzuziehen. Ich habe geglaubt diese Berichtigung veröffentlichen zu müssen, damit nicht vorzeitige Hoffnungen erweckt werden. Sollte jedoch wider Erwarten der Fund sich bestätigen, so werde ich nicht verfehlen, es mitzutheilen.

Leipzig.

Hofrath Prof. Dr. Hänel.

Verantwortlicher Redacteur: Dr. Robert Naumann. Verleger: T. O. Weigel. Druck von C. P. Melzer in Leipzig.

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Bibliothekordnungen etc., neueste in- und ausländische Litteratur, Anzeigen etc.

Zur Besorgung aller in nachstehenden Bibliographien verzeichneten Bücher empfehle ich mich unter Zusicherung schnellster und billigster Bedienung; denen, welche mich direct mit resp. Bestellungen beehren, sichere ich die grössten Vortheile zu. T. O. Weigel in Leipzig.

Ein Bibliophilenverein in Deutschland. (Der Litterarische Verein in Stuttgart.)

Es ist bekannt, dass in England mehrere Vereine von Bücherfreunden bestehen, welche auf gemeinsame Kosten Schriften aus einem gewissen Kreise der Wissenschaft oder Poesie drucken und dieselben ausschliesslich an ihre Mitglieder vertheilen. Nach dem Vorbilde dieser Vereine trat im Jahre 1839 unter dem Protectorate Sr. Majestät des Königs von Württemberg eine ähnliche Gesellschaft zusammen, welche unter der Bezeichnung,,Litterarischer Verein in Stuttgart" ihre Wirksamkeit begonnen und bis heute fortgesetzt hat.

Der Litterarische Verein in Stuttgart zur Herausgabe älterer Drucke und Handschriften und ausschliesslicher Vertheilung derselben an die Vereinsmitglieder hat den ausgesprochenen Zweck, die jährlich von den Mitgliedern zu leistenden Beiträge auf die Herausgabe werthvoller, sei es handschriftlicher, sei es älterer schon gedruckter, aber bereits aus dem Buchhandel verschwuudener und sehr selten gewordener Schriften zu verwenden, und zwar solcher, die dem germanischen oder romanischen Sprachgebiete angehören und ein allgemeineres Interesse darbieten, also vorzugsweise Schriften geschichtlichen oder poetischen Inhalts.

Der Eintritt in den Verein erfolgt durch Anmeldung bei dem Präsidenten oder einem andern Mitgliede der Verwaltung. Jedes Mitglied hat zu Anfang jedes Jahres einen Beitrag von elf Gulden rheinisch (6 Thirn. 9 Sgr. preuss.) zu entrichten und erhält dafür XVII. Jahrgang.

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