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nach Esra Verbindung der ezech. Stücke mit Q; noch später Einarbeitung von P in den übrigen Herateuch; als die Chronik verfaßt wurde, war der Pent. in seiner jezigen Gestalt vollendet.

10. Ed. Reuß (L'histoire sainte et la loi u. Gesch.): Bundesbuch zur Zeit Josaphats; J zweite Hälfte des 9. Jahrh.; E2 „vielleicht noch älter", aber später mit J so zusammengearbeitet, daß meist „die Trennung“ fast unmöglich; D kurz vor dem 18. Jahre des Josia, „angeblich ein Fund der Priester"; Verbindung mit JE zwischen der ersten Deportation und dem Untergange des Staates (Gesch. § 312); Grundstock von Lev. 17-26 nachezechielisch, aber voresraisch. Der von Esra promulgierte Koder enthielt knappen ge= schichtlichen Rahmen („eine bare Fiktion . . . Träume eines verarmten Geschlechts"), hauptsächlich „eine Sammlung von Gesezen verschiedenen Ursprungs“. Zusammenarbeitung mit JE D und einer Anzahl Spezialverordnungen in der Zeit zwischen Nehemja und Alerander. Die Propheten sind älter als das Gesetz, die Psalmen jünger als beide.

C. F. Keil (Einl. u. Komm.3) ist gegenwärtig wohl fast der einzige namhafte deutsche Alttestamentler, welcher an der mosaischen Abfassung des ganzen Pentateuchs festhält. Lassen wir, da dieses Festhalten bei ihm weniger auf eigenen kritischen Untersuchungen als auf seinem fast ausschließlichen Interesse für das Theologische, das Archäologische und das Sprachliche beruht, diese Ansicht beiseite, so sind die wichtigsten Differenzen die, welche den Priesterkoder betreffen. Haben wir in ihm gute alte Traditionen geschichtlicher wie gesetzlicher Art, oder ist er das Produkt später, tendentiöser Fiktion? Ist Mose, bezw. die älteste oder vorprophetische Zeit Schöpfer des in ihm enthaltenen Gesezes, oder rührt dasselbe von einer Priesterschule in dem auf Ezechiel folgenden Jahrhunderte, schließlich von Esra her? Vorerilisch oder nacherilisch?

Wie sehr wir auch anerkennen, daß die Säße und Ansehungen Derer, welche P für vorerilisch erklären, vielfach teils der Berichtigung (das ergibt sich schon aus ihrer Verschiedenheit), teils einer besseren, zusammenhangenderen und einwurfsfreieren Begründung bedürfen (dies freilich wenigstens zum Teil deshalb, weil die schärfsten Angriffe erst in neuester Zeit von immer neuen Seiten mit oft neuen Mitteln erfolgt find Erwiderungen stehen also noch aus); wie willig wir auch anerkennen, daß die neue Richtung in der Pentateuchkritik schon durch die von ihr gegebene Anregung für die Wissenschaft von Bedeutung ist: so entschieden sind wir doch andererseits der Überzeugung, daß der Ansicht, der Priesterkoder sei erst nach dem Eril verfaßt, unüberwindliche Schwierigkeiten entgegenstehen. Nur einiges kann hier, und auch das nur in äußerster Kürze, angedeutet werden.

1. (1.) Was das Sprachliche betrifft, so darf man nicht vergessen, daß durch die Vokalisation, andere Orthographie und leichte grammatische und stilistische Änderungen ohne Alterierung des Inhalts viele Archaismen mit Leichtigkeit beseitigt werden konnten, nicht wenige gewiß auch beseitigt worden find.* Daraus ergibt sich a) daß das Fehlen, bezw. seltene Vorkommen von

* Durch Vergleichung verschiedener Ausgaben der Lutherbibel mit dem lehten von Luther selbst, im J. 1545, besorgten Drucke kann man sich eine deutliche Vorstellung von der Möglichkeit und der Art solcher Veränderungen verschaffen. Wie viele Veränderungen in nur

Archaismen an sich noch kein Beweis für jüngere Abfassungszeit ist; b) daß sprachliche Gründe eher ein Hinabgehen unter einen bestimmten Zeitpunkt verbieten als ein Hinaufgehen über einen solchen gebieten. Das Ergebnis der besonnenen und gründlichen, der Fortsetzung würdigen und bedürftigen Untersuchungen B. Ryssels, De Elohistae [P] Pentateuchici sermone, Lpz. 1878, 92 S., ist der Annahme nacherilischer Abfassung des P ungünstig. Den Versuch F. Giesebrechts (Zeitschr. f. d. alttest. Wiff. I, 177 ff.) aus sprach= lichen Gründen das Gegenteil zu erweisen kann ich nicht als gelungen ansehen; vgl. gegen ihn namentlich S. R. Driver, On some alleged affinities. of the Elohist (Journal of Philology XI [1882], 201-236). || über die Altertümlichkeit der elohistischen Farbenbezeichnungen hat Franz Delitzsch ge= handelt (3tschr. f. d. gesammte luth. Theol. u. Kirche 1878, 590-596). Derselbe hat auf den wesentlich sich gleichbleibenden Charakter der ägyptischen und der affyrisch-babylonischen Denkmälersprache hingewiesen (Pent.-krit. Studien 506).

2. (2.) Wie weit in vorerilischen Schriften auf P Rücksicht genommen oder angespielt werde, bedarf noch weiterer Untersuchung. Nicht alles, was man anzuführen pflegt, ist beweiskräftig; doch kann ich nicht umhin manche Stelle für überzeugend zu halten. Vgl. Karl Marti, Die Spuren der sogenannten Grundschrift des Herateuchs in den vorerilischen Propheten des A. T. (Jahrbb. f. prot. Theol. VI [1880], 127-161. 308-354, bes. 325 ff.).

3. (3.) Man muß das zwischen Ezechiel und dem Heiligkeitsgesetz bestehende Verhältnis in sein Gegenteil verkehren, vgl. oben S. 140.

4. (4.) Das Zeugnis, welches in der Eristenz und Beschaffenheit des samaritanischen Pentateuchs (vgl. hierüber unten) liegt, bleibt troh Kaysers Einwendungen (Jahrbb. f. prot. Theol. 1881, 561-563) wichtig.

5. (6.) P enthält eine Reihe von Gesehen, die nach dem Eril zwecklos oder undurchführbar waren. Was sollten z. B. die Verordnungen über Urim und Thummim Er. 28, 30; Num. 27, 21 (vgl. Esra 2, 63; Neh. 7, 65)?! Daß die so detaillierten Angaben über die Stiftshütte (Materialien, Maße, Zubereitung, Decken, Standort und Tragen während des Wüstenzuges) lediglich eine Fiktion aus erilischer oder gar nacherilischer Zeit seien, ist höchst unwahrscheinlich, ja fast undenkbar.

6. (7.) Aus der Nichtbeobachtung von Gesezen folgt nicht notwendig die Nichteristenz dieser Geseze. Beispiele: Jer. 16, 6 vgl. mit Deut. 14, 1 (und Lev. 19. 28). Bilderkultus in Israel trok des uralten Verbots; vgl. Bredenkamp, Ges. u. Pr. S. 51–54. Die Gesetze in P können, namentlich im Kreise der Priesterschaft, lange existiert haben, ehe ihnen offizielle, allgemeine Anerkennung zu teil wurde.

7. (8.) Daß das aus Ägypten, dem Lande alter und umfangreicher Literatur, in welchem seit früher Zeit eine Priesterkaste mit Priesterrechten bestand, ausziehende Volk Israel nicht bald nach seinem Auszuge Priestergesetze erhalten haben, vielmehr ein Jahrtausend lang ohne schriftliche Priestergeseze geblieben sein sollte, ist unglaublich. Und speziell ist anzunehmen, daß

drei Jahrhunderten, obwohl die Vervielfältigung durch den Truck vor der durch Abschreiben so wesentlichen Vorzug hat und obwohl Luthers Übersetzung von vornherein von so vielen als die deutsche Gestalt des Wortes Gottes verehrt wurde!

der Priester Mose (Ex. 24, 6 ff.; Deut. 33, 10; Pf. 99, 6) Anordnungen über das Ritual getroffen hat.

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8. Die alttestamentlichen Schriften werden, um zu der Graf-Wellhausen'schen Geschichtskonstruktion zu stimmen, vielfach, teils in exegetischer, teils in kritischer Hinsicht, gewaltsam behandelt. || Exegetisch: Ex. 20, 24. 25 „sanktioniert“ (Wellhaufen, Gesch. I, 30 = Prol. 30) die Freiheit überall zu opfern. Aus 1 Sam. 2, 27 ff. schließt Wellh. (Gesch. I, 129. 142. 148 Prol. 130 f. 143. 149), daß Zadoq „der Anfänger einer absolut neuen Linie“ war. Den aus der Verschiedenheit des Zweckes zu erklärenden Unterschied zwischen den Propheten und P hat man zu unlösbarem Widerspruch gemacht (f. Marti a. a. D. 308-323; Bredenkamp 83-90. 108-112). Neh. 8-10 soll Zeugnis dafür ablegen, daß P erst nach dem Erile durch Esra und Nehemja bekannt gemacht und feierlich eingeführt wurde. Das steht aber nicht in den angeführten Kapiteln, vgl. z. B. D. Hoffmann, Magazin f. d. Wiss. des Judth. VI (1879), S. 4-7. Über die ungerechtfertigte gänzliche Verwerfung der historischen Glaubwürdigkeit der Chronik vgl. u. 6. 163 f. Kritisch: In die prophetisch-historischen Bücher seien durch zahlreiche Überund Umarbeitungen immer wieder Vorstellungen aus späteren Zeiten eingetragen worden; namentlich sei die ganze Geschichtsbetrachtung des Buchs der Könige eine historisch unzulässige fromme Pragmatik. Das Buch Hiob sei jünger als Jeremja; die Psalmen seien fast alle nacherilisch, viele der Makkabäerzeit angehörig.

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9. Das Deut. wird zu einer kurz vor der Reform des Josia verfaßten Tendenzschrift der Priester in Jerusalem gemacht. Aber gerade nach der neuen Konstruktion der israelitischen Geschichte muß diesen Priestern die Forderung sehr unwillkommen gewesen sein. Der Bericht 2 Kön. 22, s ff. be= weist unbefangener Forschung ausreichend, daß das Gesetzbuch bereits als die Handschrift im Tempel gefunden wurde, von unwidersprechlicher Autorität war. Viele im Deut. enthaltene Verordnungen waren zur Zeit des Josia schon lange gegenstandslos (20, 10-20; 25, 17-19); über Ägypten, Edom, Moab, Ammon urteilte man damals ganz anders als das Deut.

Die künftigen Resultate fortgesetter Bemühungen um die Pentateuchkritik lassen sich natürlich nicht im einzelnen vorhersagen. Trotz des großen Beifalls, dessen die Graf-Wellhausen'sche Ansicht sich gegenwärtig erfreut, sind wir doch überzeugt, daß sie eine wesentliche Veränderung in der bisherigen Auffassung der Geschichte Israels und speziell des Wirkens Moses nicht dauernd zur Folge haben wird. Andererseits wird sicher das eine Resultat bleiben, daß der Pent. nicht von Mose selbst verfaßt, sondern von späteren Redaktoren aus mehreren Quellenschriften zusammengefügt worden sei. Gegen dies Ergebnis hat auch der gläubige Christ keinen Anlaß sich zu sträuben, wie überhaupt gegen kein Ergebnis wahrer Wissenschaft. Unleugbar und gegenwärtig so gut wie allgemein anerkannt ist, daß an den heiligen Schriften außer dem göttlichen Faktor sehr wesentlich auch menschliche Fattoren mitgewirkt haben. Nun kann gerade die Mehrzahl der Quellen zu Gunsten der Glaubwürdigkeit des Pent. verwendet werden. Nicht nur für den Profanhistoriker ist es wertvoll, wenn ihm etwas von mehr als Einem Berichterstatter überliefert wird. Bei der Beurteilung des Zweckes der im

Pent. zusammengearbeiteten Quellen und bei der Behauptung von Widersprüchen in denselben ist größte Vorsicht erforderlich. Gestehen wir immerhin zu, daß P besondere Neigung für das Gefeßliche, Priesterliche gehabt habe, so folgt noch nicht, daß J früher nur das jezt in ihm an Gesetzen Vorhandene enthalten habe; sondern der Redaktor hat wohl anderes weggelassen, eben um es durch die vollständigeren ausführlicheren Mitteilungen in P zu ersehen. Der Redaktor nahm aus den verschiedenen Quellen je das auf, was jede am ausführlichsten behandelte, was jeder eigentümlich war, so daß wenn wir

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nun analysieren der Widerspruch höchst wahrscheinlich größer erscheint, als er in Wirklichkeit zwischen den vollständigen Quellen war. Ewald hat mit Recht schon 1831 (Theol. Stud. u. Krit., S. 604) bemerkt: „Doppelte oder sich widersprechende Erzählungen über dieselbe That find wenigstens nach dem Sinn des letzten Verfassers [Redaktors] nirgends"; und dem Redaktor werden wir, da ihm mehr Material als uns vorlag und da seine Kunst von jedem Ausleger, sei es an dieser, sei es an jener Stelle, gerühmt wird, wenn auch nicht blindes, so doch ziemlich weitgehendes Vertrauen schenken dürfen. Die Berechtigung nach Widersprüchen zu forschen und die Möglichkeit, daß auch bei Beobachtung aller Kautelen mancher uns dauernd unlösbare Widerspruch bleiben wird, sollen selbstverständlich mit diesen Bemerkungen nicht geleugnet werden.

über den Inhalt der einzelnen Quellenschriften nach den verschiedenen kritikern vgl. Th. Nöldeke, Zur Krit. 143. 144; Eb. Schrader, de Wettes Einl. § 187 ff, (danach Keil, Einl.3, S. 147-149); Kayser, Vorer. Gesch.; Wellh., Comp. d. Herat. (s. ob. S. 137 Anm.) vgl. a. Gesch. I, 312 ff., und bej. den ersten Anhang zu Kleinerts Einleitungstabellen.

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Wir geben hier nach Wellhausen den Inhalt des P, d. i. der angeblich nacherilischen Masse, welche nach Ausscheidung von J, E2, D übrig bleibt: Gen. 1-2, 4a; 5 (ohne 29); 6, 9–22; 7, 11—8, 5 (ohne 7, 12. 16b. 17. 22 f.; 8, 2b). 13–19; 9, 1–17. 28 f.; 10, 1–7. 20. 22 f. 31 f.; 11, 10–32 (ohne 29); 12, 4b. 5; 13, 6. 11. 12; 19, 29; 11, 30; 16, 3. 15 f.; 17; 21, 2 b–5; 23; 25, 7–17 (ohne 11a). 19 f. 26b; 26, 34 f.; 27, 16-28, 9; 29, 24 U. 29 (??); 31, 18 (von FN"); 35, 9–15 (77 v. 9 R). 22 b—29; 36, 6-8.40-37, 2s; 46, 6 f. 8-27 „weniger sicher“; 47, 5-11 (ohne 6 b). 27 b. 28; 48, 8-6. 7?; 49, 28? 29-33; 50, 12 f. || Exod. 1, 1–5. 7 (ohne 3. 18. 14b. 14a erste Hälfte; 2, 28 "IN""—25; 6, 2—7, 13. 19. 20a. 21 b. 22 f.; 8, 1–3. 11b-15; 9, 8—12; 12, 1-20. 28. 37. 40 f. 48-13, 2. 20; 14, 1 f. 47729. 8 b. 9 (ohne bo bis (von "Psy""). 15 (ohne 3x pryn nn). 28 (??); 16, 1-3. (6–8 R). 9–13a, 16 b-18 a. 22-26. 31-35; 17, 1 (bis □¬¬¬¬); 19, 1 (Nachtrag). 2a. (20, 11 R); 24, 15 -18 ;; 25, 1–31, 17. 18 (?); 34, 29–32. 33-35 (?); 35--40. || Levit. || Num. 1–10, 28; 13, 1-17a. 21. 25. 26 abɑ. 82 (bis x); 14, 1a. 2a. 5–7. 10. 28 f. 28 f.? 34-36; 15; 16, 1 u. 2 (3. Teil).` 8—11. 16-22. 35; 17—20, 1a. 2. 3b. 6. 12 („wohl auch“). 22—29; 21, ▲ (Anf.) u. 10 U. 11 (?); 25, 6-31; 32, 16-19 (nicht □wan 17). 24. 28–33; 33— 36. || Deut. 32, 48–52; 34, 1a. 7a (?). 8. 9. || Joj. 4, 19; 5, 10-12; 9, 17-21. 15 b. (27 R); 13, 15-33 (sekundär); 18, 1 (hier); 14, 1-5 (3 sekundär); 15 (ausg. 13-19 u. einiges andere); 16, 4-8. (9 R); 17, 1–4. 7. 9 (ohne □ biz ); 18, 1125; 19 (ohne 47. 49 f.; a. nicht Numerierung der Städtenamen, viell. a. einige St. nicht); 20 (die deut. klingenden Zusäße sehr spät); 21, 1-42; 22, 9-34.

Hier seien noch einige Bücher und Auffäße genannt, welche entweder noch nicht oder nur mit abgekürzten Titeln zitiert sind:

John William Colenso, The Pentateuch and book of Joshua, critically examined, London Handbuch der theol. Wissenschaften. I. 2. Aufl.

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1862-1879, 7 Teile [wichtiger wegen der an dem Inhalt des Erzählten als der an der literarischen Beschaffenheit geübten Kritik. Der Haupturheber der auf die Realien (das Antiquarische u. Historische) gegründeten Kritik des Pentat. ist de Wette (Beiträge II, f. ob. S. 129) gewesen. Schon vorher, doch mehr beiläufig, Vater, Comm. III, 652--680). Ed. Riehm, Die Gesetzgebung Mosis im Lande Moab, Gotha 1854, 136 S. Th. Nöldeke, Untersuchungen zur Kritik des A. T., Kiel 1869. [Darin S. 1-144: Die f. g. Grundschrift des Pentateuchs]. Vgl. desselben Besprechung des ob. S. 137 genannten Kayferschen Buches, Jahrbb. f. prot. Theol. I, 1875, G. 343-355. Nöld. hält S. 353 daran fest, daß die Grundschrift älter als das Deut., wahrscheinlich viel älter“.

P. Kleinert, Das Deuteronomium und der Deuteronomiker, Bielef. und Leipzig 1872 (vgl. die Rezension von Riehm, Theol. Stud. u. Krit. 1873].

Aug. Kayser, Der gegenwärtige Stand der Pentateuchfrage, Jahrbb. f. prot. Theologie VII (1881) 326-365. 520-564. 630, 665 [I u. Il mit bes. Beziehung auf Reuß L'histoire sainte et la loi, III gegen Delizsch und Dillmann].

H. Vuilleumier, La critique du Pentateuque dans sa phase actuelle, Revue de Théologie et de Philosophie [Lausanne], Jan. 1882 bis März 1883 (S.-A. 204 S.). Gegen Wellhausen: D. Hoffmann, Die neueste Hypothese über den pentat. Priestercoder, Magazin f. d. Wiss. des Judth. VI (1879), S. 1—19. 90-114. 209-237. VII (1880), 137-156. 237-254. || Franz Delizsch, Pentateuch kritische Studien, Zeitschr. f. tirchl. Wiff. u. kirchl. Leben I (1880). [Zwölf Auffäße]. Urmosaisches im Pentateuch, daß. III (1882). [Sechs Auffähe. Diese sind zugleich eregetischer Art]. K. Marti in den Jahrbüchern f. prot. Theol. 1880, H. I u. II. || R. Kittel, Die neueste Wendung der pentateuchischen Frage, Theologische Studien aus Württemberg II (1881), S. 29 bis 62. 147--169; III (1882), S. 278–314. || C. J. Bredenkamp, Gesez und Propheten. Ein Beitrag zur alttestam. Kritik. Erlangen 1881. 204 S. | Fr. Roos, Die Geschicht: lichkeit des Pentateuchs insbesondere seiner Gesetzgebung. Eine Prüfung der Wellhausenschen Hypothese. Stuttgart 1883, 168 S. || Eduard Böhl, Zum Gesetz und zum Zeugniß. Eine Abwehr wider die neu-kritische Schriftforschung im Alten Testament. Wien 1883, 231 . [Besonders gegen W.3 Herateuchtritik, doch auch gegen die kritischen Richtungen überhaupt].

4. Die prophetisch-historischen Bücher.

Das Buch Jofua, zyn, Inoous. I) 1-12, Eroberung Kanaans, Kap. 2 Rahab, 3 Übergang über den Jordan, 6 Jericho, 7 Achan, 9 Gibeoniten, 10 Sieg über die Amoriter; II) 13-22, Verteilung des Landes; III) 23. 24, lezte Reden Josuas; Tod Josuas und Eleasars.

Dem Buche Josua (welches seinen Namen von Josua als der Haupt= persönlichkeit hat, wenngleich die Synagoge und Ältere ihn für den Verfasser hielten) liegen dieselben Quellen wie dem Pent. zu grunde, und zwar im ersten Teile besonders das Werk des Jahvisten, im zweiten besonders P. Jn mehreren Abschnitten sind gewiß sehr alte, zum Teil wohl aus der Zeit Josuas herrührende Berichte und Dokumente verarbeitet. Anhaltspunkte für Zeitbestimmungen: 15, 63; 16, 10; 9, 27; 8, 28.

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Das Buch der Richter, , Kovai. I) 1, 1-2, 5. Eroberung einzelner Landesteile, Juda besonders hervorgehoben, 1, 1–26; Verzeichnis nicht eroberter Städte 1, 27-36; der Engel Jahves tadelt die Israeliten zu Bochim, weil sie die Ausrottung der Kanaaniter nicht vollendet haben 2, 1-5. -5. II) 2, 6-16, der Hauptteil, welcher die Geschichte der Richterperiode von Josua biz auf Simsons Tod erzählt, besteht aus a) 2, 6-3, 6 einer Einleitung, welche das geistliche Verständnis der folgenden Geschichte vermitteln soll (Folge von Schuld, Strafe, Reue, Rettung) und sechs Gemälden, von denen drei einen oder mehrere Anhänge haben; b) 3, 7 ff., Unterjochung durch KuschanRischathajim, Errettung durch (1) Othniel; c) 3, 12 ff., Eglon von Moab

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