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Erde und Meer, Sonne, Mond und Sterne, alles sei in der Stiftshütte und ihren Geräten symbolisiert; die vier Elemente seien es durch die Vierzahl der hl. Farben, die zwölf Monate durch die zwölf Schaubrote u. s. w. An Görres schloß sich Creuzer mit seiner Symbolik und Mythologie (1820) an, und an Creuzer wieder Baur (Symbolik und Mythologie, 1824). Speziell auf alt= testamentlichem Kultusgebiete standen Bähr, Hengstenberg, Kurt und Keil auf der symbolisch deutenden Seite. Und wenn nun auch Bähr im Gegensatz zu der älteren willkürlichen Allegorie als seine erste Deutungsregel die aufstellte, daß der Kultus im ganzen und einzelnen nur auf solche Ideen und Wohrheiten gedeutet werden dürfe, welche mit den anerkannten und auch sonst klar ausgesprochenen Prinzipien des Mosaismus übereinstimmen, so war doch schon die Voraussetzung selbst, daß alles und jedes symbolisch verstanden sein wolle, verfehlt. Zudem war die Art, wie er diese oder jene, immerhin alttestamentl. Wahrheit in dem einen oder andern nachzuweisen sucht, oft völlig unhaltbar. Seine Auffassung vom alttest. Heiligtum als einer Darstellung von Himmel und Erde, sofern lettere Gottes Offenbarung sind, mußte als philonisch, aber nicht biblisch von seinen Gesinnungsverwandten selbst abgewiesen werden. Ebenso findet sich aber auch bei Hengstenberg, Kurz und Keil in ihren Ausdeutungen, obwohl sie schon merklich behutsamer verfuhren, doch manches zu wenig Gesicherte. Indem aber andrerseits Jahn, Winer, de Wette, Knobel u. a. auf einen symbolischen Sinn entweder völlig oder doch überall da, wo er nicht ganz gesichert war, verzichteten, begnügten sie sich nur allzusehr damit, zu zeigen, daß nach Analogie dessen, was sich bei den andern Völkern zum Vergleich darbietet, das Alttestamentliche für Israel natürlich und angemessen sei. Wenn das religiöse Interesse, dem voran die symbo lische Auffassung zu dienen suchte, und das geschichtlich-wissenschaftliche Streben, von dem die andere Richtung ausgeht, gleich sehr berechtigt sind, so stellt fich der Archäologie nach alledem - darauf weist die Geschichte ihrer Entwicklung selbst hin besonders die Aufgabe, die alttestamentlichen KultusEinrichtungen und Riten zwar nicht über den gesicherten wissenschaftlichen Nachweis hinaus als Symbole von einzelnen Wahrheiten, aber als einen durch Israels Eigentümlichkeit und Bedürfnis bedingten, wahrhaft angemessenen Ausfluß der alttestamentlichen Religion zu begreifen und durch die Anerkennung der ihnen zu Grunde liegenden Gotteserkenntnis als einer, die im N. T. nicht abgethan, sondern nur tiefer und voller entwickelt ist, das typische Verhältnis, d. i. den organischen Zusammenhang zwischen dem Alten und Neuen Testament hinreichend zu wahren. Es ist im wesentlichen dieselbe Aufgabe, welche auch der Ereget in Beziehung auf das hohe Lied und ähnliche Dichtungen hat, im Unterschiede von der allegorischen Ausdeutung einerseits und von der moralistischen oder auch unmoralischen Auffassung andrerseits in der poetisch sinnvollen Darstellung des Verhältnisses Salomos zu Sulamith das Ideale zur Anerkennung zu bringen, das schon als solches und ganz von selber auf die einzige Realisierung einer solchen Idealität, auf das höchste Liebesverhältnis, das es giebt, hingusweist.

Unter den literarischen Hilfsmitteln, die uns mit den Sitten der Israel benachbarten und verwandten Völker bekannt machen, stehen diejenigen oben an, welche die Araber betreffen: Die Sitten der Beduinen-Araber von d'Arvieux, deutsch von Rosenm. Leipz. 1789. Burckhardt, Notes on the Bedouins and Wahabys, Lond. 1830, deutsch Weimar

1831. Lane, Anmerkungen zu Tausend und eine Nacht, London 1839. Krehl, über die Religion der vorislamischen Araber, Leipzig 1863. Sprenger, Die alte Geographie Arabiens als Grundlage der Entwicklungsgeschichte des Semitismns, Bern 1875. Werke in betreff der Ägypter: Description de l'Egypte ou Recueil des observations etc. pendant l'expedition de l'armée Française, Paris 1809 sequ. 1839 sequ. Champollion, Monuments de l'Egypte et de la Nubie, Par. 1837 ff. Ipp. Rosellini, I monumenti dell' Egitto et della Nubia, Pisa 1832 ff. Wilkinson, Manners and customs of the ancient Egyptians, Lond. 1837 u. 1841. R. Lepsius, Denkmähler aus Ägypten und Äthiopien, Berlin 1849 ff.; Chronologie; Königsbuch; Älteste Terte; Götterkreis. Brugich und Lepfius, Zeitschrift für ägyptische Sprache. Dümichen: Tempelinschriften. Brugich, Histoire d'Egypte. Ferner auch die Babylonien und Affyrien betreffenden Arbeiten von Botta (Monument de Ninive, Par. 1849. 50), Layard (The monuments of Ninive, Lond. 1851, second Series, Lond. 1853; Ninive and its remains, Lond. 1850; Discoveries in the ruins of Ninive and Babylon with travels in Armenia, Kurdistan and the desert, Lond. 1853. Lenormant, Lettres Assyr.; Oppert, Empires de Chaldée et d'Assyrie; Inscription des Sargonides; Rawlinson, Five monarchies; Menant, Les Achemenides; Annales; Smith, Assurbanipal; Assyrian discoveries, London 1875; The Assyrian eponym canon; Fel. Finzi, Ricerche per lo studio dell'antichità Assira, Rom 1872.

Allgemeiner Art sind: (Harmar) Beobachtungen über den Orient aus Reisebeschreibungen, aus dem Engl. mit Anm. v. Faber, 3 Teile, Hamb. 1772-79. E. F. K. Rosenmüller, Das alte u. neue Morgenland, Lpz. 1818-20, 6 Teile. H. Chr. Paulsen, Zuverlässige Nachrichten vom Ackerbau der Morgenländer, Helmstädt 1748. Von dems., Die Regierung der Morgenländer, Altona 1755.

In betreff der israelitischen Altertümer vgl. überhaupt :

Melch. Leydekker, De republica Hebr. libri XII, Amstelod. 1704.

Con. Iken, Antiquitates hebr., Brem. 1730, 3. edit. 1741.

J. H. Schacht, Animadvers. ad antiqu. hebr. olim delin. ab Iken. Traj. 1810.

And. Geo. Wähner, Antiquitates Hebraicae. Gott. 1743.

Joh. Gottl. Carpzov, Apparatus historico-crit. antiquitatum S. codicis et gentis hebr. Francf. et Lips. 1748.

3. F. Faber, Archäologie der Hebräer, Halle 1773 (Teil I: Von den Wohnungen). Nicht fortgesetzt.

3. J. Bellermann, Handb. der bibl. Literatur, enthaltend bibl. Archäologie, Geographie u. s. w. Erfurt 1787-99, 4 Bände.

3. Jahn, Bibl. Archäologie, Wien 1796-1802, 2. Aufl. 1817. 24 [etwas breit und oberflächlich).

E. Fr. K. Rosenmüller, Handb. der bibl. Alterthumskunde, 4 Bände in 7 Teilen, nur die
bibl. Geogr. und Naturgesch. enthaltend, Leipz. 1823–31 [sehr abhängig von Bochart].
H. E. Warnekroz, Entwurf der hebr. Alterthümer, Weimar 1782; gänzlich umgearbeitet von
Andr. Gottl. Hoffmann 1832 [immer noch beachtenswert].

G. L. Bauer, Kurzgefaßtes Lehrb. der hebr. Alterthümer, Leipzig 1797; 2. Aufl. v. Rosenmüller, Leipz. 1835.

J. H. Pareau, Antiquit. hebr. brev. descr. Traj. 1817.

De Wette, Lehrb. der hebr. jüdischen Archäologie, Leipz. 1814, 4. Aufl. von Räbiger, Leipz. 1864 [nicht mehr dem jetzigen Stande der Wissenschaft entsprechend).

3. M A. Scholz, Handb. der bibl. Archäologie, Bonn 1834 [von den Katholiken geschäßt). H. Ewald, Die Alterthümer des Volkes Israel, Gött. 1848; 3. Aufl. 1866 [eine geistvolle Erklärung ohne Typologie].

J. L. Saalschüz, Archäol. der Hebr., 2 Tle., Königsb. 1855 [ohne Tiefe und Gründlichkeit]. G. Guft. Rostoff, Die hebr. Alterthümer in Briefen, Wien 1857.

G. B. Wiener, Bibl. Real. Wörterbuch, Leipz. 1819 u. 20; 3. Aufl. 1847. 48.

8. F. Keil, Handb. der bibl. Arch., 2. Aufl., Frants. 1875 [trotz der symbolischen Erklärungsweise sehr brauchbar, nur zu antikritisch].

Fish, Bible's Lands illustrated, New-York 1876.

Smith. A dictionary of the Bible, 3 vol. Lond. 1860–63 [in größeren Artikeln die deutsche Wissenschaft gut berücksichtigend].

Echentel, Bibelleric, 5 Bände, Leipz. 1869-75.

Hamburger, Real-Encycl. f. Bibel u. Talmud, 1. Abt., die bibl. Artikel, Wien 1866–70. Riehm, Handwörterb. des bibl. Alterthums, Bielef. u. Leipzig 1875 ff. [mit vielen gründl. archäol. Artikeln].

P. Zeller, Biblisches Handwörterbuch, illustriert. Calw u. Stuttgart 1883 ff.

Cl. Fillon, Atlas archéologique de la Bible, Paris et Lyon 1883.

11. Die israelitischen Privataltertümer.

a. Die häusliche Einrichtung, die Kleidung und Nahrung zeichnete sich durch Einfachheit aus. Die Patriarchen bewohnten nicht Höhlen, wie viele Ostjordanenser und Idumäer Troglodyten, wohl aber einfache, mit Ziegenhaaren oder Garngeweben bedeckte, mit Fußteppichen und Polstern, Koch- und Ezgeschirr versehene Zelte, welche durch einen Vorhang gewöhnlich in zwei, wenn nicht drei Räume geschieden waren, von denen der vordere dem jungen, zarten Vieh, der hintere den Frauen und Kindern zufiel. Der Anführer schlug sein Zelt etwa in der Mitte, die Hörigen schlugen die ihrigen im Kreise umher auf; so entstand ein Zeltdorf, eine . Zuweilen errichteten sie auch Hütten, aus Sträuchern und belaubten Baumzweigen. Nach der Eroberung Kanaans bauten sich die Israeliten Häuser, bald einfache aus Lehmziegeln, bald kostbare aus Quadern, gewöhnlich aber nur einstöckig, mit einem Söller (Obergemach) auf dem platten Dache; wenn größer, etwa in einem Viereck, das mit einem Thor und Vorhof versehen, einen Hof mit Cisterne und Bad umgab und hofwärts Thüren, die verriegelt werden konnten, Fenster d. i. vergitterte Öffnungen, sowie Treppen hatte. Den Fußboden der Häuser stellten sie aus Gyps her oder sie belegten ihn auch mit gebrannten Steinen und bunten Marmorplatten. Die Wohnräume versahen sie mit Betten, Tischen und aus Ägypten her bekannten, früher mehr als jezt dort üblichen Stühlen. In den älteren Zeiten saßen die Israeliten, wie früher auch die Griechen und Römer, beim Essen am Tisch (Ge. 27, 19; Ri. 19, 6; 1 S. 20, 5. 24; 1 K. 13, 19); das Liegen auf Polstern wurde erst später Sitte, Am. 6, 4; Luc. 17, 7, und zwar wie bei den Römern nur für die Männer. Die Städte umgaben sie, scheint es, durchweg mit Mauern; andere aber, die ausdrücklich als fest unterschieden werden, befestigten sie mit höheren Mauern, Thoren und Riegeln. Die Quadern, die sie zu festeren Bauten verwandten, wenigstens die größeren, glätteten sie und machten sie viereckig; an den Kanten aber schnitten sie einen schmalen Streifen der Oberfläche weg, 1/4-1/2 Zoll tief, so daß die Höhe der verschiedenen Lagen und die Größe der verschiedenen Steine in der Mauer deutlich sichtbar waren; die Mauer bekam dadurch ein getäfeltes Ansehen. Diese Fugenränderung gilt für ein Kennzeichen der alten israelitischen Bauweise, vergl. Robins. Pal. II S. 62 f. Die Straßen der Städte waren gewiß schon früher, wie nachher auch noch diejenigen Jerusalems in der Zeit des Josephus und wie die in den orientalischen Städten noch heut, eng und krumm und wohl erst in späteren Zeiten gepflastert (die in Jerusalem wurden es erst in Agrippa's II. Zeit, nach Jos. Arch. 20, 9, 7). Die Plätze an den Thoren aber, die als Markt- und Gerichtsstätten dienten, waren geräumig.

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Die Kleidung bestand bei den Männern und Weibern hauptsächlich aus einem kürzeren oder längeren wollenen, oft auch baumwollenen Unterkleid.

(Luther: Leibrock), einem mehr oder weniger kostbaren Gürtel, und einem Oberkleid, , zuweilen auch einem Mantel, -, (ursprünglich) wohl einem bloßen Umhang), wozu bei den meisten noch Schnürsohlen, aber nicht Beinkleider, und wohl nur bei den Wohlhabenderen Kopfbedeckungen (Müßen, oder Kopfbunde, 7, 8) kamen. Einen Kleiderlurus, wie ihn Jesaia in 3, 18 ff. beschreibt, konnten sich selbstverständlich nur die Vor

nehmeren in der Stadt gestatten, und nur die Frauen scheinen darauf Wert gelegt zu haben.

Die Hauptnahrungsmittel waren Brot, Fleisch und Milch: dazu Öl und Honig, und zwar auch der von wilden Bienen gewonnene, 1 S. 14, 25, peh aygov, Matth. 3, 4, (nicht der Baumhonig, der zu selten und zu kurze Zeit genießbar war); vielleicht auch der Traubenhonig, (bei den Arabern dibs. =, aus gekeltertem Traubenmost zu Syropsdicke eingekocht, vergl. Robins., N. bibl. Forsch. S. 500). Auch Rosinentrauben, Dattelkuchen und Obst waren beliebt. Als Getränk genoß man außer Wasser und Wein eine Art Essig, vielleicht fauren Wein, 7 Ruth 2, 4, und zudem den Rauschtrank, (von -==, was arabisch verschließen, verdummen bedeutet), oder Mischtrank, 19??, Letteren bereitete man aus Wein, besonders Dattelwein (Xyder) oder Gerstenwein (oivos xoíivos, ßovrov, ¿vos), mit dem die Ägypter schon in der Pharaonenzeit bekannt waren, und Gewürzen. Fast stärker aber als irgendwo anders machten sich gerade in Beziehung auf die Nahrung die religiösen Rücksichten geltend. Schon die uralte Scheu vor dem Blut, das als Träger des Lebens nur der Gottheit zu gehören schien, das daher auch bald Sühnemittel wurde, Le. 17, 11, brachte Beschränkungen mit sich. Nicht bloß das Blut selbst, sondern auch blutiges Fleisch (Ge. 9, 1–4; Le. 3, 17; 7, 26; 17, 10-14; Dt. 12, 16. 23; 1 . 14, 32 ff.), daher alles Fleisch von ge= fallenem und durch wilde Tiere zerrissenem Vieh (Ex. 22, 30; Le. 11, 39 f.; 17, 15; Dt. 14, 21) war verboten; ebenso waren es aber auch die Fettstücke, die beim Opfer auf dem Altar verbrannt wurden, Le. 3, 17; 7, 23. 25. Auch der Spannader der Hüfte des Viehs enthielt man sich (Ge. 32, 33). Ganz besonders aber kam die Unterscheidung von rein und unrein, von der noch bei den Sakralaltertümern die Rede sein muß, in Betracht.

an der

b. Das eheliche Leben gelangte noch nicht zu seiner reinen und wahren. Gestaltung, weil es im Altertum, und zwar besonders auch im semitischen, in Beziehung auf das Weib - - so lange dasselbe noch nicht durch die Thatsache der Geburt Christi der höchsten Ehre teilhaftig geworden war vollen Anerkennung der Gleichberechtigung fehlte. Die Töchter galten für ein Eigentum der Eltern, besonders des Vaters. Letterer mußte, wenn man seine Tochter verführte oder vergewaltigte, entschädigt werden (Ex. 22, 15 f.; Dt. 22, 29). Die Anschauung, die uns bei den Chaldäern und Persern und sonst, ja im Orient auch jezt noch entgegentritt (vergl. den Art. „Ehe“ in Winers und Herzogs Encykl.), daß der Brautwerber dem Vater der Braut eine Entschädigung zu geben schuldig sei, herrschte daher zweifelsohne ursprünglich auch in Israel Ge. 34, 12; 1 S. 18, 25; Hof. 3, 2. Ein eigentlicher Stauf fand freilich nur bei den untergeordneten Halbfrauen (Kebsweibern) statt, Er. 21, ff., und schon frühzeitig scheint der zu entrichtende den Charakter eines Geschenks angenommen zu haben, welches zum guten Teil der Braut zufiel (vergl. Ge. 24, 53 und besonders 31, 15); wie denn noch jetzt wohlhabendere Beduinen-Araber den Kaufpreis zur Ausstattung der Töchter verwenden, vgl. Rosenm. Alt. u. N. Morgenl. I, S. 133. Aber das talmu= dische und rabbinische Recht und Saalschüß (Mos. Recht, S. 730 ff.) gehen zu weit, wenn sie annehmen, daß mit dem Mohar schon von vornherein nur ein der Braut auszusehendes Heiratsgut gemeint sei. Eine eigentliche Mitgift

--

erhielt die Braut (nach ägyptischer Sitte) in älterer Zeit nur ausnahmsweise, Jos. 15, 18 f.; 1 K. 9, 16, erst in späterer Zeit öfter, Tob. 8, 21. Sara, Ge. 16, 1 und Jakobs Weiber, Ge. 29, 24. 29, hatten nur Mägde mitbekommen. Ein schriftlicher Ehekontrakt wird erst Tob. 7, 15 erwähnt. Von milderen Vätern wird den Töchtern bei der Verheiratung ein Recht der Zustimmung oder Weigerung zugestanden sein; doch wird dies weder durch Ge. 24, 58 ff., noch sonst ausdrücklich bezeugt. Im Grunde hatten die Väter oder auch die älteren Brüder über sie freie Verfügung: Ge. 26, 50; 34, 11. An sie hatten sich die Eltern, wenn sie für einen Sohn ein Weib begehrten (Ge. 21, 21; 24, 2 ff.; 28, 1; 38, 6; Er. 22, 16), oder auch der junge Mann selber, wenn nicht Eltern für ihn eintraten, zu wenden: Ge. 25, 34; 28, 9; 34, 4. 8: Ri. 14, 2. Bei dieser untergeordneten Stellung des Weibes hatte der Mann eine ziemlich unbeschränkte Wahl. Stand und Bildung kamen, zumal da sich größere Unterschiede in betreff derselben noch nicht entwickelt hatten, wenig oder gar nicht in Betracht. Verboten war nur die Verheiratung einerseits mit den Kanaaniterinnen, Er. 34, 16; Dt. 7, 3 ff., später auch mit anderen Heidinnen, Esr. 9, 2 ff.; 10, 3; Neh. 13, 23 ff., bei welcher Verbindung die Gefahr für die Männer, selbst heidnisch zu werden, zu groß war, andererseits mit solchen Blutsverwandten, mit denen sie nicht Geschlechtsgemeinschaft eingehen konnten, ohne das von Gott geordnete sittliche Verhältnis der Verwandtenliebe aufzuheben, also unsittlich zu handeln, ja sich auf Kosten des verwandtschaftlichen Verhältnisses eine tierische Befriedigung des Geschlechtstriebes, d. i. Blutschande zu schulden kommen zu lassen, Le. 18, 20; Dt. 23, 1; 27, 20. 22. 23. Außerdem hatten nur noch die Priester besondere Rücksichten zu nehmen, Le. 21, 7, und Erbtöchter mußten in ihrem Stamme bleiben, Nu. 36, 6 ff.

Übrigens aber wurde die Verheiratung doch schon frühzeitig als einer der wichtigsten Akte des Lebens betrachtet und ausgezeichnet und daher in den älteren Zeiten oft erst in gereifteren Jahren vollzogen, Ge. 25, 20; 26, 34; vergl. jedoch auch Ge. 11, 24. Eine Trauung freilich, mit religiösen Zeremonien, scheint nicht stattgefunden zu haben, (auz Mal. 2, 14 und Spr. 2, 1: folgt nichts sicheres); obwohl vielleicht Jehova als Zeuge des Ehebundes angerufen wurde, Mal. 2, 14. Die Eltern übergaben die Braut dem Bräutigam mit einem Segenswunsch (Ge. 24, 54 ff.; Ruth 4, 11 f.; Tob. 7, 13). Wenn der Bräutigam mit seinen Genossen Ri. 14, 11; Matth. 9, 15, die von ihren Freundinnen begleitete, wohlgeschmückte und tief verschleierte Braut aus dem Hause ihrer Eltern abgeholt und unter Gesang, Jer. 7, 34; 16; 9, Mujit und Tanz, 1 Macc. 9, 37. 39, wahrscheinlich gegen Abend bei Fackelschein, Matth. 25, 1 ff., heimgeführt hatte, wurde die Hochzeit in seinem oder seiner Eltern Haus, wo ein Mahl bereitet war, Ri. 14, 10, oder, hatte er nach seiner Heimat zu weit, sogleich im Elternhause der Braut gefeiert (Matth. 25, 1 ff.), oft sieben, Ri. 14, 12; Tob. 11, 19, ja vierzehn Tage lang, Tob. 8, Gesellschaft von mehr oder weniger Gästen, Ge. 29, 22; 3 Macc. 4, 8; Luf. 14, 8; Joh. 2, 1 ff. Die Hochzeit galt also immerhin auch in Israel schon als eine recht hohe Zeit, und das Glück, das in einer wahren Braut- und Frauenliebe lag, war nicht unbekannt. Ist das hohe Lied das schönste Zeugnis davon, daß man das Verhältnis zwischen Bräutigam und Braut als das

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in

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