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Zeugen, Zürich 1842 (2. Aufl. 1873). E. FREPPEL, St. Cyprien et l'église d'Afrique au III® siècle, Paris 1890. In der von FELL und PEARSON besorgten Oxforder Ausgabe (1682) finden sich die annales Cypriani und die dissertationes Cyprianicae von H. DODWELL.

707. Die Schriftstellerei Cyprians. Die Schriften Cyprians zerfallen in zwei Gattungen, in Traktate (sermones, libelli) und in Briefe. Die Grenzen zwischen beiden sind nicht scharf geschieden, die Traktate sind ja mehrmals an einzelne Personen gerichtet und nähern sich daher der Form des Briefs; andrerseits gestalten sich die Briefe zu förmlichen Abhandlungen. Traktate sind uns dreizehn überliefert; von denselben heben sich zwei als Materialsammlungen ab, die eine ad Quirinum gibt uns eine Stellensammlung aus der heiligen Schrift zur Einführung in das Christentum, die andere ad Fortunatum ist ebenfalls eine Sammlung von Stellen aus der heiligen Schrift, die zu dem Zweck angelegt wurde, die Bekenner und Martyrer in der Zeit der Verfolgung zu stärken. Ausserdem sind noch an einzelne Persönlichkeiten gerichtet die Traktate ad Donatum und ad Demetrianum; der erstere tritt für die christliche Weltanschauung ein, der zweite widerlegt den oft wiederholten Vorwurf, dass das Christentum an den damals über die Welt hereingebrochenen Leiden schuld sei. Die übrigen neun Traktate sind: 1. Quod idola dii non sint, 2. de habitu virginum (über das äussere Auftreten der Jungfrauen), 3. de lapsis (über die in den Zeiten der Verfolgung Gefallenen), 4. de catholicae ecclesiae unitate, 5. de dominica oratione, 6. de mortalitate (Trostschrift zur Zeit der Pest), 7. de opere et eleemosynis, 8. de bono patientiae, 9. de zelo et livore. Die Schriften de lapsis, de catholicae ecclesiae unitate, de dominica oratione, de opere et eleemosynis, de bono patientiae und de zelo et livore wenden sich an die fratres dilectissimi, d. h. an die christliche Gemeinde. Die Schrift de habitu virginum richtet sich zunächst an die Jungfrauen, der Traktat de mortalitate in erster Linie an die, welche in dieser Zeit der Not mutlos geworden sind. Die Schrift quod idola dii non sint, ein unerfreuliches Produkt, hält sich in den Grenzen der Abhandlung.

Neben den Traktaten sind von grosser Wichtigkeit die 81 erhaltenen Briefe; sie gewähren uns einen reichen Einblick in die kirchlichen Verhältnisse jener Zeit. Die Sammlung enthält auch Briefe, die nicht von Cyprian herrühren; wir lernen dadurch noch die eine oder die andere litterarische Individualität der Zeit kennen.

Endlich sammelte sich unter dem berühmten Namen Cyprians eine Reihe unechter Produkte, welche verschiedenen Zeiten angehören.

Wir haben demgemäss drei Gruppen zu unterscheiden: a) Cyprians Traktate; ) die cyprianische Briefsammlung; 7) pseudocyprianische Schriften.

Für die Erkenntnis der cyprianischen Schriftstellerei sind zwei Verzeichnisse nicht ohne Bedeutung. Das eine liegt, wenngleich verschleiert, in der vita des Pontius vor. Um nämlich den Nachweis zu führen, dass sich Cyprian mit Recht der ersten Verfolgung durch die Flucht entzogen, macht er geltend, dass nur so eine Reihe von heilsamen Massregeln von Cyprian ausgeführt werden konnte. Diese heilsamen Massregeln wurden nach der Ansicht des Biographen durch Cyprians Schriften bewirkt; er

führt sie aber nicht nach ihren Titeln auf, sondern deutet in Frageform auf ihren Inhalt hin. Anderer Art ist das sog. MOMMSEN'sche Verzeichnis. Dasselbe geht auf ein Exemplar vom Jahr 359 zurück und enthält zuerst die Schriften des alten und neuen Testaments, dann die Schriften Cyprians mit Stichenangaben. Der Verfasser des Verzeichnisses gibt den Zweck seiner Arbeit selbst an; er will die Käufer der verzeichneten Schriften gegen Übervorteilungen von Seiten der Buchhändler sicher stellen, d. h. sein Katalog soll den Käufer in den Stand setzen, durch die Kenntnis der den Preis bedingenden Stichenzahl sich vor einer Mehrforderung zu sichern. Das Schriftenverzeichnis des Pontius. Nach der Einleitung (c. 7 III p. XCVII H) finge enim tunc illum martyrii dignatione translatum werden die verschiedenen Schriften also bezeichnet:

=

1. Ad Donatum = quis emolumentum gratiae per fidem proficientis ostenderet? 2. De habitu virginum quis virgines ad congruentem pudicitiae disciplinam et habitum sanctimonia dignum velut frenis quibusdam lectionis dominicae coerceret? 3. De lapsis quis doceret paenitentiam lapsos?

=

4. De catholicae ecclesiae unitate = (quis doceret) veritatem haereticos, schis

maticos unitatem?

5. De dominica oratione = (quis doceret) filios dei pacem et evangelicae precis legem?

6. Ad Demetrianum = per quem gentiles blasphemi repercussis in se quae nobis ingerunt vincerentur?

7. De mortalitate = a quo Christiani mollioris affectus circa amissionem suorum aut, quod magis est, fidei parvioris consolarentur spe futurorum?

-

8. De opere et eleemosynis
9. De bono patientiae = unde patientiam disceremus?

unde sic misericordiam (disceremus)?

10. De zelo et livore quis livorem de venenata invidiae malignitate venientem dulcedine remedii salutaris inhiberet?

11. Ad Fortunatum (de exhortatione martyrii)

hortatione divini sermonis erigeret?

=

=

quis martyres tantos ex

12. De laude martyrii (?) quis denique tot confessores frontium notatarum secunda inscriptione signatos et ad exemplum martyrii superstites reservatos incentivo tubae caelestis animaret? Die Beziehung dieser Worte ist zweifelhaft, nicht unwahrscheinlich ist, dass sie auf den unter den Cyprianischen Schriften befindlichen Traktat de laude martyrii gehen (vgl. Görz, Geschichte der cyprian. Litteratur, Basel 1891, p. 39); dagegen MATZINGER, Cyprians Traktat de bono pudicitiae, Nürnberg 1892, p. 2, 9.

Die Angabe HARNACKS (Gesch. der altchr. Litt. I 693), dass Götz das der vita zu Grunde liegende Verzeichnis entdeckt habe, ist eine irrige; die Entdeckung hat zuerst RETTBERG (Cyprian, Gött. 1831) gemacht.

Das Verzeichnis hat also alle Traktate, die in der Regel als echt bezeichnet werden; nur quod idola dii non sint (eine etwas verdächtige Schrift) und die testimonia fehlen. Dagegen zählt Pontius allem Anschein nach bereits ein unechtes Produkt de laude martyrii zu den cypr. Schriften. Was die Anordnung der Traktate anlangt, so ist dieselbe keine willkürliche, sondern Pontius folgt, wie aus der handschriftlichen Ueberlieferung hervorgeht, einer bestimmten Sammlung (vgl. HARNACK, Gesch. der altchr. Litt. I 695). Diese Sammlung aber gab aller Wahrscheinlichkeit nach die Traktate in chronologischer Anordnung (Görz, Gesch. der cypr. Lit. p. 41). Weiterhin lernen wir aus der vita, dass alle aufgeführten Traktate erst nach der Flucht Cyprians bei der ersten Verfolgung abgefasst wurden.

Das Mommsen'sche Verzeichnis. Mommsen fand in der Bibliothek des Philipps zu Cheltenham eine Handschrift nr. 12266 s. X, welche hinter dem liber generationis des Bischofs Hippolytus, einem chronographischen Kompendium, ein Verzeichnis der Schriften des alten und neuen Testaments, sowie ein Verzeichnis der Cyprianischen Schriften mit Stichenangabe enthält. Eine in den liber generationis eingeschobene chronologische Angabe führt auf eine Vorlage des Jahres 359; auf diese Zeit weisen auch Erwägungen, welche aus der Geschichte des Kanons sich ergeben (vgl. ZAHN, Geschichte des neutest. Kan. II 155). Das Verzeichnis wurde von MOMMSEN veröffentlicht Herm. XXI (1886) 142. Der Katalog der cyprian. Schriften wird mit den Worten (nach der Herstellung Mommsens, p. 146) eingeleitet: quoniam indiculum versuum in urbe Roma non ad liquidum, sed et alibi avariciae causa non habent integrum, per singulos libros computatis syllabis posui numero XVI versum Virgi

lianum, omnibus libris numerum adscribsi, d. h. als Normalzeile wurde der sechzehnsilbige versus Vergilianus zu Grunde gelegt. Bald darauf wurde in der St. Gallener Handschrift nr. 133 s. X ein zweites Exemplar des liber generationis aufgefunden, das mit dem Cheltenhamensis desselben Stammes ist. Die Varianten des Katalogs wurden von MOMMSEN, Hermes XXV (1890) p. 636 publiziert. Das Verzeichnis umfasst folgende Schriften.')

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ep. 73 ep. 71

ep. 70

23. ad Iobianum 550 =
24. ad Quintum 100
25. Ade prb. XIII ñ. XXX =
26. Ade přb. ñ. CXX

27. sententiae episcoporum 520
28. ad Pompeium 290 = ep. 74
29. ad Stephanum 100

=

ep. 72 (ep. 68?)

ep. 64

=

ep. 69 ep. 67 ep. 2 ep. 56 (?)

30. ad Fidum 106
31. ad Magnum 284 (184)
32. ad Martialem 2) 350
33. Luci3) ad Eucratium 40
34. Felici et ceteris 20
35. de Numidia conf. 30 = ep. 40
36. ad Florentium 207 (208)

=

37. ad presb. 72 = ep. 12 (ep. 34?)
38. ad eosdem et diac. 25 (30)

39. ad clerum urb. 70 =

ep. 66

ep. 20

ep. 32

= ep. 30

40. Romani resc(so!) 215 (315)
41. adversus Iud(aeos) 290

42. bis 50. ad Cornelium VIIII (VIII) 1108
ep. 44. 45. 47. 48. 51. 52. 57.

=

59. 60

51. vita Cypriani 600

Ueber die Identifizierungen der Schriften des Verzeichnisses bestehen fast keine Differenzen (vgl. jedoch SANDAY und TURNER, Studia bibl. et eccles., Oxford. III 308). Im einzelnen ist folgendes zu bemerken:

1. nr. 21 hat Mommsen nicht identifiziert. Allein diese nr. 21 stellt gar keine selbstständige Schrift dar, die Worte Aurelio lectori pro ordinato gehören, wie die Ueberlieferung der ep. 38 zeigt, noch zur Adresse dieses Briefes. Die Stichenzahl ist wohl eine Erfindung (GÖTZ, Gesch. der cypr. Litt. p. 57);

2. Schwierigkeiten bereiten auch nr. 25 u. 26. Beide Nr. stellen aller Wahrscheinlichkeit nur eine Schrift dar und zwar ep. 70. Nach Görz (Gesch. der cypr. Litt. p. 108) sind die verdorbenen Worte so zu lesen, beziehungsweise aufzulösen: Ad episcopos pres byterosque XIII numero XXX episcopi et presbyteri CXX (Stichenzahl);

3. Wegen der grossen Differenz, die zwischen der Stichenangabe und dem wirklichen Umfang der Schrift de laude martyrii besteht, nimmt Görz (Gesch. der cypr. Litt. p. 55 fg.) an, dass ursprünglich noch ep. 6 mit der Schrift verbunden war, da eine handschriftliche Ueberlieferung zwischen ep. 63 und ep. 10 die ep. 6 gibt.

Aus dem Verzeichnis ersehen wir, dass damals noch sehr wenige pseudocyprianische Traktate unter die cyprianischen Schriften aufgenommen waren (nämlich nur adversus Iudaeos und de laude martyrii). Weiterhin sehen wir, dass zwischen dem Verzeichnis des Pontius und dem unsrigen fast völlige Uebereinstimmung besteht, in beiden fehlt quod idola dii non sint; die einzige Nr. 1, die das Mommsen'sche Verzeichnis an echten Schriften mehr hat, ist die Stellensammlung ad Quirinum. Dagegen ist die Anordnung der Traktate (abgesehen von den ersten drei Nr. eine ganz verschiedene, und eine in dem Mommsen'schen Verzeichnis schwer zu deutende. So interessant auch die Stichenangaben desselben sind, so sind doch Schlussfolgerungen aus denselben mit grosser Behutsamkeit vorzunehmen.

a) Cyprians Traktate.

708. Ad Donatum (gegen das Heidentum für das Christentum). Es ist die Zeit der Weinlese. Cyprian hatte sich mit einem ebenfalls für das Christentum gewonnenen Donatus in eine abgelegene Laube zurück

1) Die beigesetzten Zahlen bedeuten die Stichenzahlen des Codex Cheltenhamensis (in Klammern sind die Varianten des Sangal

lensis beigefügt).

2) es sollte de Martiale heissen.
3) dieses Luci ist sinnlos.

gezogen und gibt einem früheren Versprechen gemäss eine begeisterte Schilderung der Segnungen, welche das Christentum bringt. Im Eingang bedauert er zwar, dass er die Kunst der Rede nicht in genügendem Masse besitze, allein der Gegenstand, von dem er reden wolle, brauche keinen äusseren Glanz. Dann geht er zu dem Thema über und versetzt uns in die Zeit vor seinem Übertritt zum Christentum. Er war so in die Sünde verstrickt, dass ihm die Befreiung von derselben eine Unmöglichkeit däuchte. Doch die Taufe brachte ihm eine vollständige Wiedergeburt; er fühlte an sich das Wirken der göttlichen Gnade, deren Entfaltung in warmer Weise geschildert wird. Als Gegenbild soll die verderbte heidnische Welt vorgeführt werden, wie wenn dieselbe von einem hohen Berge aus betrachtet werden könnte. Da bietet sich ein trübes Bild dar; auf dem Lande wie auf dem Meere hausen die Räuber und die ganze Erde gleicht einem Kriegslager.1) Wenden die Beschauer ihre Blicke auf die Städte, so erfüllen die Gladiatorenspiele sie mit Entsetzen. Entrüstet ruft Cyprian aus, dass das Töten der Menschen eine Kunst sei, die gelehrt werde und grossen Ruhm einbringe. Er streift weiterhin die Tierkämpfe und verweilt länger bei der entsittlichenden Wirkung der Theater. In den Tragödien werden die Greuelthaten der alten Zeit, die längst vergessen sein sollten, wieder ins Leben zurückgeführt; in den Mimen bildet der Ehebruch den Mittelpunkt des Interesses, sie sind eine förmliche Schule der Unsittlichkeit. Was soll man endlich dazu sagen, dass selbst schimpfliche, unsittliche Thaten der Götter auf die Bühne kommen? Und was würde sich unseren Augen darbieten, wenn sich das Privatleben denselben erschlösse? Wir würden Schandthaten sehen, welche sogar die, welche dieselben insgeheim begehen, öffentlich verdammen müssen. Selbst das Forum, das man doch als Schutz und Schirm des Rechts ansehen möchte, bietet des Schrecklichen genug. Angesichts der Gesetze wird hier gesündigt; Betrüger ist der Advokat nicht minder als der Richter. Die Unsumme von Verbrechen, die begangen werden, lernt man hier kennen. Ja, sogar das, was die heidnische Welt preist, enthüllt sich bei näherem Zusehen als etwas Schreckliches. Was für Demütigungen müssen die über sich ergehen lassen, welche jetzt im Besitz hoher Ämter sind? Welche Qualen bereiten nicht dem Reichen seine Schätze? Welcher steten Angst sind die Machthaber ausgesetzt?

Diesem wüsten Treiben der heidnischen Welt stellt Cyprian die Ruhe gegenüber, welche das Christentum uns verleiht. Der allein, welcher sich von der Welt losgesagt hat, besitzt den wahren Frieden. Zum Schluss mahnt Cyprian den Donatus, der ja auch in den Kriegsdienst Gottes aufgenommen ist, sein Herz zu einem Tempel der göttlichen Gnade zu machen. Dann lädt er, da sich die Sonne geneigt, ihn ein, mit ihm das Mahl einzunehmen, dasselbe aber durch Absingen von Psalmen zu würzen.

Das Schriftchen verfolgt, wie es scheint, das Ziel, den Übertritt Cyprians zum Christentum zu rechtfertigen und für dasselbe auch andere

1) Hier (c. 5) lesen wir den bezeichnenden Satz: homicidium cum admittunt singuli, crimen est: virtus vocatur, cum pu

blice geritur; inpunitatem sceleribus adquirit non innocentiae ratio, sed saevitiae magnitudo.

zu gewinnen, es wird daher bald nach seinem Übertritt geschrieben sein. Der Stil ist noch sehr gekünstelt; Antithesen werden mit Vorliebe angewendet, der Ausdruck ist nicht selten überladen.

709. De habitu virginum. Die Notwendigkeit einer festen Zucht in der Kirche bildet den Ausgangspunkt der Schrift; dann redet Cyprian die Jungfrauen an, deren Stand er in begeisterten Worten feiert. Seine Mahnworte richten sich aber in erster Linie an jene Jungfrauen, welche sich Gott geweiht haben. Diese müssen lediglich dem Herrn zu gefallen suchen, von dem sie den Lohn im Himmel für ihre Jungfräulichkeit erwarten. Solche Jungfrauen können aber unmöglich an irdischem Tand Freude haben, schon das Äussere muss sie als Jungfrauen erscheinen lassen, sie sollen durch nichts kundgeben, dass sie zu gefallen suchen; ihr Sinn soll stets auf die bleibenden Güter gerichtet sein. Nun meinten manche Jungfrauen, die aus reichen Familien stammten, sie müssten doch von ihrem Reichtum Gebrauch machen. Allein zunächst muss die Jungfrau, wendet Cyprian ein, sich stets vor Augen halten, dass der wahre Reichtum nicht die irdischen, sondern nur die himmlischen Güter sind, dass die heilige Schrift sich sogar gegen den Putz der Frauen ausspricht und dass durch Putz die Jungfrau in anderen unreine Begierden erregt. Die Jungfrau soll ihren irdischen Reichtum zu guten Werken anwenden und sich damit einen himmlischen Schatz anlegen; dies ist der rechte Gebrauch des Reichtums. Der übertriebene äussere Schmuck passt nur für Dirnen. Die Putz- und Verschönerungsmittel sind eine Erfindung der Dämonen. In der künstlichen Veränderung des Äusseren sieht Cyprian einen frevelhaften Eingriff in Gottes Werk und eine Lüge. Am Tage der Auferstehung wird der Herr sein verunstaltetes Gut nicht anerkennen. Noch andere Verirrungen der Jungfrauen geben dem Bischof Anlass zur Mahnung. Manche der gottgeweihten Jungfrauen nehmen an Hochzeiten teil; ganz abgesehen davon, dass sie hier viel Unzüchtiges hören, ist es schon von vornherein unbegreiflich, was die Jungfrauen, die nicht heiraten wollen, bei einer Hochzeit zu thun haben. Noch tadelnswerter ist es, dass Jungfrauen auch öffentliche Bäder besuchen. Mit starken Worten eifert gegen solchen Unfug Cyprian. In allen diesen Ausschreitungen glaubt der Bischof ein Werk des Teufels zu erkennen. Mit einer eindringlichen Mahnrede an die Jungfrauen, auf die Erhabenheit der Virginität und auf den hohen Lohn, der ihr in Aussicht gestellt ist, schliesst die Schrift.

Der Titel. Der codex Veronensis gibt als Titel de disciplina et habitu virginum. In dem Mommsen'schen Verzeichnis ist die Schrift betitelt ad virgines, welchen Titel Mommsen für den ursprünglichen hält (Hermes XXI [1886] p. 151). Allein Augustin (de doctrina christ. IV 21, 48) bestätigt den Titel de habitu virginum.

Quelle. Benutzt ist Tertullians de cultu feminarum vgl. FECHTRUP, Cyprian 1, 13.
Litteratur: HAUSSLEITER, Comment. Woelffl. p. 377.

710. De lapsis (über die in der Verfolgung Abgefallenen). Mit dem Ausdruck der Freude über den in der Kirche wiedergewonnenen Frieden hebt die Schrift an; unwillkürlich muss sich da unser Blick auf die ruhmreichen Bekenner richten, welche in den Zeiten der Verfolgung trotz aller Marter ihrem Glauben treu geblieben sind. An diese Zeugen Christi wendet sich das Schreiben und zwar, weil sie bei einer wichtigen Frage,

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