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afrikanischer Bischof, Antonianus, war schwankend geworden. Ein langer Brief Cyprians an Antonianus (55) sucht ihm seine Zweifel zu benehmen. Im Mai des Jahres 252 fand wieder eine Synode in Karthago statt. Es handelte sich hier um eine neue gegen Cyprian gerichtete Agitation; Privatus, Bischof von Lambaesis in Numidien, der früher schon exkommuniziert worden war, erschien auf der Synode und verlangte, dass man seine Verteidigung anhöre; allein er wurde zurückgewiesen; er organisierte nun mit den Anhängern des Felicissimus eine neue Bewegung gegen Cyprian; es wurde sogar dem Cyprian ein Gegenbischof in der Person des Fortunatus gegenübergestellt. Fortunatus schickte sofort Felicissimus mit einigen anderen nach Rom, um seine Wahl anzuzeigen und seine Anerkennung zu erlangen. In einem langen Schreiben (59) an Cornelius gab Cyprian über die ganze Angelegenheit Aufschluss. Allein auch dieser neuen Revolution ist Cyprian Herr geworden.

Ueber die Ereignisse vgl. LANGEN, Geschichte der röm. Kirche bis Leo I., Bonn 1881, p. 289; O. RITSCHL, Cyprian p. 67.

Die in Frage stehenden Briefe ordnet RITSCHL also: 45. 44. 48. 46. 47. 50. 49. 53. 51. 52. 54. 55. 59. 56. 57. 58. 60. Die Briefe 44-54 fallen vermutlich alle noch ins Jahr 251 (RITSCHL p. 245). 55 und 59 schreibt RITSCHL dem Jahr 252 zu, 56. 57. 58. 60 dem Jahr 253.

724. Der Streit Cyprians mit Stephanus von Rom (Briefe 67-75). Auf Cornelius folgte Lucius, der aber nur kurze Zeit den römischen Bischofsstuhl inne hatte (253-254). Auch an ihn findet sich in unserer Sammlung ein Schreiben (61); es ist eine Gratulation zu der aus der Verbannung erfolgten Rückkehr des Bischofs. Nachfolger des Lucius war Stephanus, der von 254-257 die Leitung der römischen Kirche inne hatte. Sein Pontificat ist von grosser Wichtigkeit, weil unter demselben ein heftiger Streit über die Ketzertaufe ausbrach. Es handelte sich nämlich um die Frage, ob die in den ketzerischen Kirchen erteilte Taufe giltig sei. Daraus entwickelte sich eine Fehde zwischen Cyprian und Stephanus. Ehe wir die auf diese Kontroverse bezüglichen Briefe skizzieren, erwähnen wir noch zwei Schreiben, die andere Angelegenheiten betreffen, nämlich nr. 67 und 68. Schon der Brief 67 gibt uns von einer Differenz zwischen Cyprian und Stephanus Kunde. Zwei spanische Bischöfe, Basilides und Martialis, waren während der Verfolgung Libellatiker geworden. Selbstverständlich waren sie dadurch für den Episkopat unfähig. An ihrer Statt wurden neue Bischöfe gewählt. Allein Basilides, der anfangs seine Stelle niedergelegt hatte, wandte sich später nach Rom und erlangte von Stephanus seine Wiedereinsetzung. Auch Martialis wollte sich in seiner Bischofswürde behaupten. Die rechtmässigen Bischöfe wandten sich nach Karthago, wo eben eine Synode versammelt war. In ihrem Namen erteilt Cyprian an die betreffenden Gemeinden die Antwort, dass Basilides und Martialis kein Recht auf eine Rehabilitation hätten. Gegenstand des 68. Briefes ist das novatianische Schisma. Ein Bischof in Arles war Novatianer und vertrat als solcher den extremen Standpunkt den lapsi gegenüber. Cyprian fordert Stephanus in ziemlich ernstem Tone zu einem Einschreiten auf, es sei keine Frage, dass der novatianische Bischof abgesetzt und ein neuer erwählt werden müsse. Die übrigen Briefe beziehen sich

auf den Streit wegen der Ketzertaufe. Seit dem novatianischen Schisma war die Frage eine brennende geworden, da es häufig vorkam, dass Leute von der novatianischen Kirche zu der allgemeinen zurücktraten. In einem sehr ausführlichen Schreiben (69) beantwortet Cyprian die Frage, ob die von den Häretikern gespendete Taufe giltig sei, mit einem entschiedenen Nein; denn wie es nur eine Kirche, so kann es auch nur eine Taufe geben; die Häretiker können den heiligen Geist nicht haben, folglich können sie auch nicht die Taufe erteilen, denn Sünden kann nur nachlassen, wer den heiligen Geist besitzt.) Im Jahre 255 fand ein Konzil in Karthago statt; dasselbe erliess an die numidischen Bischöfe ein Schreiben, worin auf ihre Anfrage die Ungiltigkeit der Ketzertaufe dargethan wurde (70). Ebenso sprach sich Cyprian in einem Schreiben an Quintus aus (71), von dem Cyprian um Rat in dieser Angelegenheit angegangen worden war; zugleich schickte er ihm eine Abschrift des Synodalschreibens. Im Frühjahre 256 wurde wieder ein Konzil abgehalten, an dem 71 Bischöfe aus Afrika und Numidien teil nahmen. Auch hier war die Ketzertaufe Gegenstand der Beratung; abermals wurde die Ungiltigkeit derselben festgestellt. Im Briefe 73 an Jubajan rekurriert Cyprian auf dieses Konzil und begründet wieder in ausführlicher Weise dieselbe Ansicht; allein am Schluss sagt Cyprian, er wolle seine Ansicht niemandem aufdrängen; jeder Bischof solle thun, was er für recht halte. Im September 256 trat wieder ein Konzil zusammen; die Bischöfe aus Afrika, Numidien und Mauretanien waren zusammengekommen und sprachen sich für die Wiedertaufe der Schismatiker und Häretiker aus, erklärten sich aber für Duldung, wenn ein Bischof anderer Meinung sei. Die Akten dieses Konzils sind uns erhalten (Hartel 435). Die Frage nahm aber eine ernste Wendung an, als der römische Bischof Stephanus für die Giltigkeit der Ketzertaufe eintrat. In dem 72. Briefe gibt Cyprian dem Stephanus von dem Synodalbeschluss Kenntnis, der anordnete, die Häretiker und Schismatiker wieder zu taufen und häretischen Priestern bei der Rückkehr zur Kirche nur die Laienkommunion zu gestatten; zugleich legt er das Schreiben an die numidischen Bischöfe und das an Quintus bei. Scharf tritt der Gegensatz zu Stephanus in den Briefen 74 und 75 zu tage; der erste ist an Pompeius gerichtet und so gehalten, dass die Möglichkeit einer Einigung völlig ausgeschlossen ist; man sieht, die afrikanische Kirche steht im Kampfe mit der römischen; der zweite ist von Firmilian, Bischof von Cäsarea in Kappadokien, an Cyprian geschrieben. In dem Streite hatte nämlich der karthagische Bischof auch auf den Metropoliten Firmilian als Bundesgenossen sich gestützt. Die Antwort gibt uns der 75. Brief, der aber aus dem Griechischen übersetzt ist. In diesem Schreiben stellt sich der orientalische Bischof ganz auf die Seite Cyprians und verurteilt scharf Stephanus.2)

1) Diese Argumentation ist am bündigsten zusammengefasst 70, 3: si sanctum spiritum dare non potest, quia foris constitutus cum sancto spiritu non est, nec baptizare venientem potest, quando et baptisma unum sit et spiritus sanctus unus et una ecclesia

a Christo domino nostro super Petrum origine unitatis et ratione fundata.

2) Es wird z. B. geredet von der manifesta Stephani stultitia (c. 17); non pudet Stephanum talibus adversus ecclesiam patrocinium praestare (c. 25).

Die Echtheitsfrage des Briefes des Firmilianus. Der Brief wurde in seiner Echtheit besonders in früherer Zeit vielfach angefochten. Eine kurze Geschichte dieser Frage gibt RETTBERG, Cyprian p. 189 Anm. 1. In neuester Zeit hat O. RITSCHL (Cyprian p. 126) die Echtheit der Schrift untersucht und ist zu dem Resultat gekommen, dass dieselbe interpoliert ist und zwar aus Schriften Cyprians (vgl. 73, 14 = 75, 20; 74, 5 = 75, 12). Vgl. dagegen ERNST, Die Echtheit des Briefes Firmilians über den Ketzertaufstreit in neuer Beleuchtung (Zeitschr. f. kath. Theol. 18 [1894]) p. 209; denselben, Zur Frage über die Echtheit des Briefes etc." (1. c. 20 (1896) p. 364.

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Die chronologische Ordnung der Briefe. RITSCHL statuiert folgende Reihenfolge: 68. 69. 70. 71. 73. 67. 72. 74. 75.

725. Briefe aus der Zeit der letzten Verbannung (76-81). Von diesen Briefen gehören zusammen nr. 76-79. Der erste (76) dieser vier Briefe ist ein Trostschreiben des verbannten Cyprian an den Bischof Nemesianus und acht andere namentlich bezeichnete Bischöfe, dann an Presbyter und Diakonen wie an Laien, welche sämtlich wegen ihres Glaubens in einem Bergwerke 1) gefangen gehalten wurden. Wir erfahren aus dem Brief, dass ein Teil der Bekenner schon den Unbilden erlegen war, und dass die Überlebenden durch Rutenhiebe, Fesseln, hartes Lager, Hunger und Frost schwer litten. Diese armen Dulder tröstet der fromme Bischof, indem er ihre Misshandlungen im Lichte des Glaubens zu verklären weiss und eine Aussicht auf den ewigen Lohn eröffnet. Den Priestern, die nicht im stande sind, das heilige Opfer darzubringen, gibt er die beruhigende Versicherung, dass sie selbst dem Herrn ein wohlgefälliges Opfer sind. Weiterhin weist er rühmend darauf hin, dass durch das glänzende Beispiel der Kleriker viele Gemeindeglieder, ja selbst schwache Jungfrauen und Kinder zum mutigen Bekenntnis ihres Glaubens angespornt wurden. Kurz, Cyprian versäumt nichts, um die armen Dulder zum Ausharren zu ermutigen. Auf dieses Trostschreiben liegen uns merkwürdigerweise drei Antworten in den Briefen 77-79 vor; aus denselben gewinnen wir zugleich die Kenntnis einer neuen Thatsache, nämlich dass Cyprian zugleich mit seinem Schreiben den in den Bergwerken Detinierten eine Geldunterstützung zukommen liess, die er im Verein mit Quirinus zusammengebracht hatte. Dass uns drei Antworten vorliegen, kann kaum anders erklärt werden als dadurch, dass die Bekenner, an die sich Cyprian gewendet, in verschiedenen Bergwerken gefangen gehalten wurden, und dass sonach der Brief Cyprians eine Art Rundschreiben darstellt. Die dritte Antwort (79) ist geschäftsmässig gehalten, die zweite (78) zeigt schon reichere Farben; die erste (77) gestaltet sich zu einem kleinen Panegyrikus auf Cyprian.

Von den zwei übrigen Briefen bezieht sich nr. 80 auf den Fortgang der Verfolgung unter Kaiser Valerian. Cyprian hatte einige aus seinem Klerus nach Rom geschickt, um über den Stand der Dinge Erkundigungen einzuziehen. Diese Boten überbrachten Cyprian den zweiten Erlass des Kaisers, der anordnet, dass die Kleriker mit dem Tod bestraft werden sollen, und auch die Strafen gegen die anderen Christen hervorragenden Standes im einzelnen bestimmt. Dieses Reskript teilt Cyprian dem Suc

1) Im Briefe 79 wird das Bergwerk bezeichnet als metallum Siguensem. Dies weist auf den Ort Sigus in Numidien, an der Strasse zwischen Cirta und Macomades",

SCHWARZE, Untersuchungen über die äussere
Entwickl. der afrik. Kirche, Göttingen 1892,

p. 112.

cessus, einem seiner Geistlichen, mit. Zugleich meldet er, dass der römische Bischof Sixtus der Verfolgung zum Opfer gefallen sei. In dem anderen Schreiben (81) eröffnet Cyprian, der jetzt in seinen bei Karthago gelegenen Gärten verweilt, seinem Klerus, dass er nach Utica gebracht werden solle, dass er aber auf den Rat einiger Freunde sich verborgen halten wolle, um dieser Überführung zu entgehen und in Karthago vor den Augen seiner Gemeinde den Martyrertod zu erleiden.

Ueber die Briefe, welche in die Jahre 257 und 258 fallen, vgl. SCHWARZE, Untersuch. über die äussere Entwickl. der afrik. Kirche, Götting. 1892 p. 112.

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726. Briefe ohne Zeitangabe (1-4 und 63). Die ersten vier Briefe sind kirchlichen Fragen gewidmet und daher nicht ohne Interesse; im ersten wird angesichts eines Vorkommnisses der durch eine Synode festgestellte Grundsatz eingeschärft, dass kein Kleriker zum Vormund oder Kurator eingesetzt werden dürfe, da der geistliche Stand nicht durch diese weltlichen Geschäfte vom Opfer und vom Gebet abgezogen werden solle. Merkwürdig ist der Fall, welcher Gegenstand des zweiten Briefes ist. Es handelt sich um die Frage, ob ein christlicher Schauspieler, der zwar nicht mehr auftrete, aber seine Kunst lehre, in der Gemeinde geduldet werden könne. Diese Frage wird verneint; ist jener Schauspieler bedürftig, so soll ihm eine mässige Unterstützung von seiten der Kirche zu teil werden, dagegen soll man ihm nicht seine Sünde abkaufen. Der dritte Brief betrifft die schweren Beleidigungen, die ein Bischof durch seinen Diakon erfahren. Cyprian, über die Sache um seinen Rat befragt, meint, dass der beleidigte Bischof nach den Aussprüchen der heiligen Schrift zu einer strengen Ahndung des Diakons berechtigt sei, hofft aber, dass die ernstliche Reue und Besserung des Übelthäters von einem Einschreiten gegen ihn absehen lasse. Für die Sittengeschichte liefert einen wichtigen Beitrag der vierte Brief. Jungfrauen, die sich für den jungfräulichen Stand entschieden hatten, wohnten mit Männern, unter denen sich sogar ein Diakon befand, zusammen, ja teilten sogar das Lager mit ihnen und machten trotzdem auf jungfräuliche Reinheit Anspruch.1) Der Bischof, in dessen Gemeinde dies vorkam, hatte diese Leute aus der Kirchengemeinschaft ausgeschlossen; Cyprian billigte völlig dieses Verfahren und gab noch genauere Ratschläge über die Bedingungen, unter denen die Übelthäter wieder in die Kirche aufgenommen werden könnten.2) Der 63. Brief ist auch unter dem Titel „Über den Kelch des Herrn (de sacramento calicis dominici)" bekannt. Der Brief ist mehr eine Abhandlung. Es war der Missbrauch eingerissen (c. 11), dass bei dem Opfermahle im Kelch Wasser statt Wein dargebracht wurde. Diesen Missbrauch verwirft der Bischof aufs entschiedenste und zwar an der Hand der heiligen Schrift. Die allegorische Auslegung spielt hier eine sehr entscheidende Rolle, freilich ruft sie unser Erstaunen in hohem Masse hervor. Auch die Verteidigung des Missbrauchs durch die lange Gewohnheit lässt Cyprian nicht gelten, denn hier handele es sich nur darum, den

1) Solche Jungfrauen hiessen ovvɛioax

To oder subintroductae.

2) Hier kommt c. 4 der Satz vor cum

domus Dei una sit et nemini salus esse nisi in ecclesia possit.

Befehl des Herrn auszuführen. Wie das Wasser das notwendige Element der Taufe, so ist der Wein das notwendige Element des heiligen Mahls, der Zusatz von Wasser weist uns auf die Verbindung Christi mit den Gläubigen hin (c. 13).

Die Zeitbestimmung. FECHTRUP (p. 22) legt die Briefe 1-4 vor die decianische Verfolgung, da sie von allem dem, was später unseres Bischofes Herz bewegte, gar nichts enthalten. O. RITSCHL (p. 239) dagegen sucht aus inneren Kriterien (dem Kirchenbegriff) die Briefe 2. 3. (4) in spätere Zeit zu setzen. Der 63. Brief ist nach ihm (p. 242) vor der decianischen Verfolgung entstanden.

727. Fünf Briefe in vulgärer Sprache. In der cyprianischen Briefsammlung finden sich fünf von anderen herrührende Briefe, welche in vulgärem Dialekt geschrieben sind und daher unsere Aufmerksamkeit in hohem Grade auf sich ziehen. Es kommt hinzu, dass zwei Schreiben des Jahres 250 aus Rom stammen.

Der erste Brief (8) ist von dem römischen Klerus an den karthagischen gerichtet, zur Zeit, als der römische Bischofsstuhl nach dem Tode des Papstes Fabianus (250) verwaist war; es war nämlich die Kunde nach Rom gelangt, dass Cyprian sich der Verfolgung durch die Flucht entzogen habe. Die Römer lassen deutlich durchblicken, dass sie mit dieser Handlungsweise Cyprians nicht einverstanden sind und sie erinnern an Joh. 10, 12: „Ich bin ein guter Hirte. Ein guter Hirte lässt sein Leben für seine Schafe." Sie weisen daher darauf hin, dass sie auch diesem Gebote gemäss handeln und die Furcht Gottes höher stellen als die Furcht vor den Menschen; selbst auf die Gefallenen haben sie ihre Sorgfalt erstreckt; sie ermahnen zu gleichem Thun den karthagischen Klerus und empfehlen ihm die gleiche Fürsorge für die verschiedenen Klassen der Gläubigen.

Der zweite Brief (21) ist ein Schreiben des Römers Celerinus an den karthagischen Konfessor Lucianus. Der letztere, ein Bekenner, wird von Celerinus ersucht, für die gefallenen Christinnen Numeria und Candida einzutreten.

Der dritte Brief (22) ist die zusagende Antwort des Lucianus auf dieses Schreiben; die gefallenen Christinnen sollen, nachdem die Sache dem Bischof vorgetragen und sie sich der Exomologesis unterzogen, den Frieden wieder erhalten.

Der vierte Brief (23) ist ein von Lucianus geschriebenes, im Namen aller Konfessoren an Cyprian gerichtetes Schreiben, in dem allen Gefallenen der karthagischen Gemeinde der Frieden verliehen wird.

Auch der fünfte Brief (24) betrifft die Sache der lapsi. Der Bischof Caldonius wendet sich an Cyprian und seine Presbyter, und fragt an, ob Gefallenen, die anfangs das Götzenopfer darbrachten, dann aber bei einer neuen Untersuchung sich des Landes verweisen liessen, wieder die Gemeinschaft der Kirche gegeben werden könne; nach der Ansicht des Bischofs haben sie durch ihr späteres Verhalten das erste Vergehen abgewaschen, doch er will nicht einseitig in der Angelegenheit vorgehen.

Sprachlich sind diese fünf Schriftstücke ungemein wichtig; denn sie führen uns das Latein der niederen Kreise vor und zeigen uns das schwere Ringen der Briefschreiber, sich mit der schriftlichen Form ihrer Gedanken

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