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dungen mitzutheilen scheinen, von F. Vicino Portuensis, gestochen von A. Le Grand; sie haben einen geistvollen Ausdruck von reinem Gefühl; ferner der Engel mit der Krone und der Palme von Seb. Ricci, gestochen von Honoré Fragonard; endlich zwei Engel, die entzückt zum Himmel aufblicken, von W. Peters, gestochen von A. Le Grand. In den Augen ist eine Fülle von Klarheit und Seligkeit. 18)

Noch oftmals kommen wir in der Folge zur Betrachtung von Engelsfiguren zurück. Ihrem Ideal gebührt ein besonderes Studium des christlichen Künstlers. Wie mancher biblischen oder frommen Scene verleihen sie den höhern Glanz! Durch sie vorzüglich wird hier die Verbindung zwischen Erde und Himmel, die Beziehung des Menschen zum Göttlichen dem Gemüth zur Anschauung gebracht. Denn sie, von Gott mit segnendem Blick zu hehren Freunden der Menschen geweiht, brachten Seinen Erwählten Botschaft von ihm; ein Engel grüßte die reinste Jungfrau als Mutter des Herrn; Engel bedienten den Heiland. Sie sind uns Vorboten und Vorbilder eines höhern, schönern, unvergånglichen Lebens.

18) Göthe lobt eine Engelsfigur von Rühs in Kassel in einem Bilde: die drei fingenden Engel. S. Kunst und Alterthum. B. II. Heft III. S. 145. Siehe auch die 4 Engelsköpfe im I. Heft, von N. S. Le Grand Fantaisies lithographiées par Haller. Berne 1821. Studien (freilich von verschiedenem Werth) finden sich, außer bei Milton und Klopstock, in Byrons Heaven and Earth (Himmel und Erde) und in Thom. Moore Lowe of the Angels (Liebe der Engel), beide London 1823. Traduit Paris 1823. Les amours des Anges. in 12.

Beilagen.

A.

Zusammenstellung einiger Auszüge aus merkwürdigen Urkunden der Kirchengeschichte in Betreff des kirchlichen Gebrauchs und der Verehrung der Bilder.

So lange der große Kampf zwischen dem Christenthum und dem Heidenthum fortdauerte, mußte der Gebrauch von Bildern in christlichen Kirchen ihren Vorstehern sehr bedenklich scheinen. „Der heid: nischen Vermischung von Kunst und Religion mußte feindseliges Abstoffen der Kunst zuerst entgegentreten, bis das Christenthum, nachdem es zuerst das innere Leben geheiligt, und das Göttliche von der Vermischung mit dem Natürlichen losgemacht, nun auf eine höhere Weise die Harmonie zwischen dem Innerlichen und Aeusserlichen, dem Wesen und der Form wiederherstellen würde (Neanders Geist des Ter= tullianus. Berlin 1825. S. 48)." Daraus erklärt sich das polemische Auftreten der Kirche in den ersten drei Jahrhunderten gegen den Gebrauch von Bildern, indem sie noch nicht hoffen durfte, der Gefahr des Einschleichens heidnischer Vorstellungen dadurch zu begegnen, daß der Bildergebrauch durch den neuen Geist, den das Christenthum einflöst, umgebildet würde (vergl. Neanders heil. Chrisostomus II. 143. Nro. 11 und fg., und Selvaggio Antiquit. Christianæ. L. II.

P. 11. C. 10). Tertullian (in der ersten Hälfte des dritten Jahrhunderts) fand die Verzierung eines Kelchs oder Bechers mit dem Bilde des guten Hirten sehr anstössig (in seinem Buche de Pudicitia). Und Clemens von Alexandrien (gestorben 217) erklärte sich schon früher (Stromata L. V. p. 559) gegen die religiösen Bilder, «damit wir nicht am Sinnlichen kleben, sondern zum Geistigen uns erheben mögen; denn die Gewohnheit der finnlichen Anschauung lasse die Erhabenheit des Göttlichen geringschäßen und das geistige Wesen durch etwas Sinn= liches verehren, heiße, es herabwürdigen." Ohne Zweifel besorgten Tertullian und Clemens von der Abbildung des Göttlichen einen Anthropopathismus, der wieder dem Heidenthum nahe bringen könnte. Der Erstere nennt es in seiner Schrift gegen den Marzion (II. 16) eine Verkehrtheit, daß man, statt in die menschliche Natur das Göttliche zu pflanzen, in die Gottheit das Menschliche überträgt, und statt den Menschen zum Bilde Gottes zu erheben, vielmehr Gott zum Bilde des Menschen herabzieht. Allein er selbst macht doch auch in der nämlichen Schrift (II. 27) die ganz richtige Bemerkung: „daß Gott mit dem Menschen umgieng, damit der Mensch lerne, göttlich zu leben." Und worin besteht der Zweck guter religiöser Bilder, als gleichfalls den Menschen zum Göttlichen zu erheben und ihm das Göttliche tiefer einzuprågen? Das Bild ist nur Bild, nicht Urbild, kann aber doch an das Urbild erinnern.

Im Can. XXXVI. des Concilii Eliberitani (zu Elvira in Granada von 305) wird verordnet: Placuit, picturas in Ecclesiis esse non debere: ne quod colitur et adoratur, in parietibus depingatur. Mansi Conc. T. II. p. 11. Die Note p. 46 macht wahrscheinlich, dies Verbot beziehe sich nur auf die Abbildungen der dreieinigen Gottheit.

Ter Bischof Epiphanius (368) schrieb an den Bischof Johann zu Jerusalem (wie Hieronymus berichtet): « Auf meiner Reise durch Anablata, ein Dorf in Palástina, fand ich einen Vorhang in der Thür der Kirche, in welchem ein Bild, etwa Christi oder eines Heiligen (denn dies erinnere ich mich nicht genau), gefärbt und gemalt war. Da ich sah, daß das Gemälde eines Menschen gegen das Gebot der

heiligen Schrift in der Kirche hieng, zerriß ich es und gab den Kirchenvorstehern den Rath, die Leiche eines Armen darin einzuwickeln und zu begraben." (S. Schöne Geschichtsforschungen über die kirchlichen Gebräuche der ersten Christen. III. 206.)

Hingegen beschreibt der heilige Paulinus von Nola (393) sehr umständlich die von ihm in den beiden Kirchen, die er dem heiligen Felir zu Nola und Fondi erbaut hatte, angebrachte Gemälde, wobei sein Zweck war, das häufig zum Feste des Heiligen zusammenströmende Landvolk zu beschäftigen und vom Trunk und andern Ausschweifungen abzuhalten (Epist. XXX et XXXII. Ed. Paris. 1685).

Auch Bischof Asterius von Amasca (401) mißbilligt nur die Abbildungen Christi, nicht aber die der Heiligen (Neanders heiliger Chrisostomus. II. 147. Concilia Binii, III. 327). Nilus aber (440) tadelt die Verzierung der Kirchen mit weltlichen Gegenständen, statt mit biblischen Geschichten, damit die, des Lesens Unkundigen durch die Betrachtung der Gemälde an die christliche Tugend derer, die dem wahren Gott auf die rechte Weise gedient haben, zur Nacheiferung erweckt werden. Dem heiligen Nilus waren solche Bilder eine biblia pauperum (S. Neanders Chrisostomus. II. 337).

Der heilige Germanus, Patriarch zu Konstantinopel, schreibt in seinem Schußbriefe vom Jahre 727: Nullam facimus imaginem ad exhibendam divinitatem invisibilem. Fleury Hist. eccl. L. 42. §. 2. Das christliche Alterthum war überhaupt solchen Bildern nicht hold. Jener Erklärung des Germanus stimmte auch das Concil. Nicæum II. bei, und im Artikel VII. führt es einen Brief des Eusebius v. Cåsarca an, worin er der Kaiserin Konstantia das Bildniß Jesu Christi nicht erlaubt. Selbst der eifrigste Bilderverfechter Joh. Damaszenus (de fide orthodoxa L. IV. C. 17. Orat. 1) schreibt (im 8ten Jahrhundert) in Hinsicht der Bilder von Gott Vater: «Quomodo illius imago, qui sub aspectum non cadit, explicabitur, quomodo, qui corporis est expers, coloribus describetur?"

Mit vieler Nachgiebigkeit schrieb indessen Gregor der Große früher, im Jahr 599, an den Serenus, Bischof zu Marseille (Lib. VII. ep. 109) Mihi tamen videtur imagines istas a te præter fas et

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