Besitzungen und weder Leibeigene noch Lehensleute, so dass die Bergeller als eine durchaus freie Bevölkerung anzusehen sind, über welche der Bischof nur staatliche Hoheitsrechte ausübte. Die currätischen Herrschaften in der Feudalzeit - Page 46 by Peter Conradin von Planta - 1881 - 481 pages Full view -
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