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" Besitzungen und weder Leibeigene noch Lehensleute, so dass die Bergeller als eine durchaus freie Bevölkerung anzusehen sind, über welche der Bischof nur staatliche Hoheitsrechte ausübte. "
Die currätischen Herrschaften in der Feudalzeit - Page 46
by Peter Conradin von Planta - 1881 - 481 pages
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Jahresbericht der Naturforschenden Gesellschaft Graubündens, Volume 41

Naturforschende Gesellschaft von Graubündens - Natural history - 1898 - 352 pages
...und die Erze dem oberen Bergell. Auch hatte der Bischof im Bergell ausser dem Zoll keine Besitzungen, weder Leibeigene, noch Lehensleute, so dass die Bergeller...der Bischof nur staatliche Hoheitsrechte ausübte. (Planta, PG v., Die currätischen Herrschaften in der Feudalzeit. Bern 1881, p. 46 bis 48.) Bevor wir...
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