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nicht als richtig erwiesen hat. 2) Allerdings sind aber auch einige der Aufmerksamkeit der Redaction entgangen, welche daher dem Nachtrage vorzubehalten waren.

Die Bearbeitung der Urkundentexte für den Druck geschah nach folgenden Grundsätzen: 1) Sind sämmtliche Abkürzungen der Regel nach ohne weitere Bemerkung aufgelöst worden.

2) Sind sämmtliche Eigennamen und die Anfangsworte neuer Sätze gross, die übrigen klein geschrieben.

3) Wurden v und u durchaus nach ihrer jetzigen Bedeutung gesetzt, so dass z. B. nicht uir und vniuersitas oder uvlgo, wenn es im Original so steht, gedruckt wurde, sondern vir, universitas und vulgo. Dagegen hat diese Veränderung bei Eigennamen nicht stattgefunden.

4) Ist die Interpunction der jetzigen angepasst worden, jedoch mit Berücksichtigung der vorgefundenen, wo ihr irgend ein Werth beigelegt werden konnte. Dabei war es mehr auf Verdeutlichung als auf strenge Folgerichtigkeit abgesehen.

5) Unbedeutende Versehen der Grundtexte sind berichtigt worden, jedoch die geschehene Berichtigung entweder durch Einschliessung der ergänzten Stelle in [], wo eine solche im Texte zu ergänzen war, oder durch Angabe der Originallesart unter dem Texte, wo eine Aenderung nothwendig schien, kenntlich gemacht. Hin und wieder sind unbedeutende Schreibfehler oder auffallende Schreibweisen in sonst richtig geschriebenen Urkunden, zum Zeichen dass diess nicht etwa Versehen im Abdrucke, cursiv gedruckt worden.

Im Uebrigen ist der Text der jedesmal benützten Quelle auf das Gewissenhafteste beibehalten, und es ist namentlich auf die Correctur die genaueste Sorgfalt verwendet worden, so dass im Zweifel nicht auf einen Druckfehler, sondern auf einen Irrthum im zu Grunde liegenden Texte zu schliessen ist.

Das eingeschlagene Verfahren fand mit Rücksicht auf die Bequemlichkeit des Lesers und die Erleichterung der allgemeinern Verständlichkeit statt.

Dabei wird in Beziehung auf die unter nr. 2 und 4 angegebenen Veränderungen folgendes bemerkt.

2) Ob die Deutung bei der ersten Urkunde zutreffe, ist nicht ausser Zweifel. Wenigstens wird das darin genannte Ahornineswanc oder Athorinswanic von Einigen auf Aawangen im Kant. Thurgau bezogen.

1) Ist die Interpunction des Mittelalters sammt der Anwendung der kleinen und grossen Buchstaben nur dann maasgebend, wenn kein andrer Anhaltspunkt für den Zweifelsfall vorhanden ist. Der Leser ist also, wo der Sinn und Umstände eine andere Orthographie und Interpunction erfordern, durch diese nicht gebunden. Stellt er sich dasselbe bei der neu hinzugefügten vor, so ist er ganz auf dem gleichen Standpunkte.

2) Damit ein älteres Original verlässig treu wiedergegeben werde, ist bei jeder Behandlungsweise die Bekanntschaft des Herausgebers mit seinem Gegenstande die Hauptbedingung. Es gibt unrichtige Facsimile's und sehr ungenaue sog. diplomatische Abdrücke, und es gibt ganz nach der heutigen Weise eingerichtete Abdrücke, die vollkommen genau sind.

3) Ein näheres Anschliessen an den Text würde für die Redaction von unendlich geringerer Mühe gewesen sein und dem persönlichen Geschmacke des Herausgebers vielleicht mehr zugesagt haben. Die vorgetragenen Gründe bestimmten ihn dagegen zu dem angegebenen Verfahren.

Die Anmerkungen enthalten ausser den bereits erwähnten Angaben auch noch die nöthige Auskunft über die äussere Form der benützten Quellen, wo diess von Werth sein konnte, wie z. B. Beschreibung von Originalsigillen u. dgl., ebenso das Nöthigste zur Kritik ⚫ einzelner Texte.

Besondere Aufmerksamkeit ist der Erläuterung der in den Urkunden vorkommenden Orte und Gegenden gewidmet. Auch die ausserhalb der wirtembergischen Gebietsgränzen fallenden Orte sind, wenigstens der Regel nach, soweit thunlich, erklärt worden. In Beziehung auf die Rechtschreibung der einzelnen Orte hat sich der Herausgeber meist an das Hergebrachte gehalten. Wegen einzelner Inconsequenzen wird um Entschuldigung gebeten.

Ein ausführliches Orts- und Namensregister, sowie verschiedene andere Zugaben werden den Gebrauch des Werkes erleichtern.

Zum Schlusse hat der Unterzeichnete, dem die Herausgabe des Urkundenbuchs Namens des k. Staatsarchivs anvertraut wurde, seinen tiefgefühlten Dank für die manchfach freundliche Unterstützung, die dem Unternehmen von so vielen Seiten her auf das Bereitwilligste zu Theil geworden ist, öffentlich auszusprechen. Insbesondere möge es ihm vergönnt sein, das Wohlwollen und die Gefälligkeit der Herren Vorstände und verschiedener Beamten an den Archiven in München, Karlsruhe und S. Gallen, in welchen der Herausgeber persönlich anwesend war, dankend zu rühmen. Viele gefällige Beiträge dankt die Sammlung den

Herren Kirchhofer, Kirchenrath in Schaffhausen, Dr. Fr. Böhmer, Bibliothekar in Frankfurt, Jul. Mohl, Professor am Collège de France in Paris, H. C. Zellweger in Trogen, Freiherrn v. Lassberg in Meersburg, Bluntschli, gew. Staatsrath und Professor in Zürich, Wackernagel, Professor in Basel, Droncke, Gymnasialdirector in Fulda, Baur, Archivar in Darmstadt, Colbertini, Altbürgermeister, von Mohr und Fetz, bischöflichem Archivar in Chur, Morell, Abt in Einsiedeln, Albrecht, Archivar in Oehringen, Pfaff, Conrector in Esslingen, Schmid, Reallehrer in Tübingen, Dr. Pfeiffer, Bibliothekar, und Paulus, Topograph in Stuttgart, Gwinner, Oberforstrath in Ellwangen, dem verstorbenen Pfarrer Jäger in Münchingen u. a.

Einen wesentlichen Antheil an dem Urkundenbuche hat der neueste Geschichtschreiber Wirtembergs, Herr Stälin, sowohl durch sein Werk selbst, als durch fortgesetzte persönliche Winke und Mittheilungen, womit er dem Herausgeber stets freundnachbarlich auf das Bereitwilligste zur Hand war.

Stuttgart, im August 1848.

Kausler,

Archivrath.

STATISTISCHE UEBERSICHT

UEBER DAS

URKUNDENBUCH.

Nota: 1. Die unächten oder zweifelhaften Urkunden sind mit einem * bezeichnet.

2. Alle Nummern, bei denen nicht bemerkt ist, wer sie copiert oder verglichen, sind von dem Herausgeber unmittelbar benützt worden.

3. St.A. bedeutet das Staatsarchiv in Stuttgart, S.G. Stiftsarchiv S. Gallen, Schaffh. das Kantonsarchiv in Schaffhausen, München das Reichsarchiv, Karlsruhe das Generallandesarchiv, Hechingen das fürstliche Archiv, Chur, Einsiedeln, das Stiftsarchiv an diesen Orten.

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