Beitschrift für die Geschichte des Oberrheins. Herausgegeben von dem Landesarchive zu Karlsruhe, durch den Direktor desselben F. J. Mone. Fünfzehnter Band. Karlsruhe, Druck und Verlag der G. Brau n' schen Hofbuchhandlung. Inhalt. Erstes Heft. Zunftorganisation vom 13.-16. Jahrh. in der Schweiz, Baden, Elsaß, Bayern und Hessen Zweites Heft. Stadtrecht von Wimpfen von 1404 und 1416 Urkunden über das Unterelsaß. (Forts.) 129 152 Urkundenarchiv des Klosters Bebenhausen. 14. Jahrh. (Forts.) Urkunden und Regeste über die ehemalige hochstift-basel'sche Landvogtei Drittes Heft. Personalbestand der Ortsgerichte vom 13.-17. Jahrh. in der Schweiz, Elsaß, Baiern, Hessen, Rheinpreußen, Nassau, Baden und Wir- Zunftorganisation vom 13. bis 16. Jahrhundert. Die Zunftorganisation betrifft die personelle Einrichtung der Handwerke, nicht die Großgewerbe des Fabrikwesens. Die Zunft ist also die Gewerbsverbindung einer Genossenschaft, die Fabrik die Vereinigung von Arbeitskräften, daher in der Zunft selbständige, in der Fabrik abhängige Arbeit; dort ist das Kapital im Einzelbetriebe vertheilt, hier zu einem Gesammtbetriebe vereinigt. Für den Zeitraum dieser Mittheilung habe ich nur die geschichtliche Entwicklung der zünftigen Gesellschaften der Handwerke zu behandeln. Die Zünfte sind aus zwei Ursachen entstanden: 1) aus Gründen, die in der Natur der Arbeit liegen; 2) aus Veranlassung socialer Verhältnisse. Jene Entstehungsart ist die ältere, diese die jüngere; jene beruht auf dem technischen Lehrwesen, diese auf gesellschaftlichen Pflichten gegen die Gemeinde. Wer zu seinem Handwerk einen Gehülfen braucht, muß versichert sein, daß er die Arbeit verstehe; dies sezt voraus, daß sich die Handwerker über die Vorkenntnisse ihrer Gehülfen gemeinsam verständigen mußten, wie das schon im Alterthum der Fall war und naturgemäß zu Vereinen gleichartiger Handwerksarbeit führte. I. Die religiösen und gewerblichen Anfänge des Zunftwesens. §. 1. Da unsere Handwerke von den römischen herkommen, und denselben die Tradition der Handfertigkeit nothwendig ist, so folgt daraus, daß man auch auf die Organisation des römischen Gewerbswesens Bedacht nehmen muß, wenn man jene des Mittelalters richtig verstehen will, denn die römischen Elemente haben sich darin fortgebildet und den Veränderungen der Zeiten und Umstände anbequemt. Die römischen Handwerker waren nach Corporationen eingetheilt, deren jede ihre besondern sacra und contubernia hatte, welche durch Beiträge der Mitglieder und durch das Gesellschaftsvermögen unterhalten wurden 1. Diese Grundzüge der Organisation lassen sich im Gewerbswesen des Mittelalters wieder erkennen, nur sind die sacra Zeitschrift. XV. 1 |