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das meiste ist zugrunde gegangen befindet sich im Staatsarchiv zu Magdeburg.

Vom Predigerkloster sind noch 31 Urkunden (1316-153_) und ein unbedeutendes Kopiar1 erhalten. Der Urkundenbestand des Barfüßerklosters ist bis auf 5 Stücke verlorengegangen; auch ein Kopiar ist nicht vorhanden. Besser steht es mit dem Augustinerkloster: hier haben sich noch 132 Originalurkunden von 1276–1618 erhalten. Wie reich der Urkundenschatz war, zeigt das Kopiar. Von den Urkunden des Marienknechtsklosters sind noch 46 vorhanden (1316-1532); ein Kopiar ist nicht erhalten.

g) Das Frauenkloster St. Cyriak.

Von den Urkunden des 1803 säkularisierten Klosters befinden sich noch 118 Stück (1324-1781) im Staatsarchiv zu Magdeburg, von denen 37 dem Mittelalter angehören. Ein Kopiar ist nicht vorhanden.

h) Das Frauenkloster Mariengarten.

(wird 1303 nach Martini verlegt und heißt seitdem Kloster Martini extra; s. d.).

Zehn Urkunden von 1266-1303 sind im Staatsarchiv zu Magdeburg erhalten.

i) Das Frauenkloster Martini extra
(entstanden aus dem Kloster Mariengarten; s. d.).

Von dem Urkundenschatz dieses 1803 säkularisierten Klosters haben sich 296 Dokumente von 1265-1790 erhalten, die sich im Staatsarchiv zu Magdeburg befinden. Ein ebendort ruhendes Inventar s. XVIII. weist Regesten von 415 Urkunden auf.

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k) Das Frauenkloster zum Neuen Werk.

Da das Kloster erst 1820 aufgehoben wurde, haben sich seine Urkunden 327 Stück (von 1227 an), darunter 230 mittelalterliche anscheinend ohne erhebliche Lücken erhalten. Sie befinden sich im Staatsarchiv zu Magdeburg. Kopiare sind nicht vorhanden.

1) Das Weißfrauen- oder Marie-Magdalenen-Kloster. Der Urkundenbestand dieses Klosters befindet sich ob leidlich vollständig, läßt sich mangels eines Kopiars nicht feststellen -- im Archiv seines Rechtsnachfolgers, des Ursulinerklosters in Erfurt. Ihm gehörten laut dem von Heinrich Beyer angelegten Repertor auch die wenigen heute im Domarchiv befindlichen Dokumente des Klosters an. Neun Urkunden (1258-1518) besitzt das Staatsarchiv in Magdeburg.

1 Vgl. unten S. XXI.
2 Vgl. unten S. XIX.
3 Vgl. unten S. XXI.

2. Die Diplomatare und Kopiare.

a) Diplomatare des Marienstiftes.
Erfurt: Domarchiv.

Band in Quart. Einband: Holzdeckel mit Pergamentbezug.

Die Handschrift besteht aus 26 Lagen zu je 6 Bogen eines mittelstarken Papiers, dessen Wasserzeichen ein hohes, auf niederem Postament stehendes, von einer Schlange umwundenes Kreuz darstellt. Sie enthält insgesamt 293 Blatt, ist aber nur von fol. 2-281 foliiert, und zwar in gotisch-arabischen Ziffern. Das erste Blatt fehlt; die letzte Lage blieb unfoliiert.

Der Inhalt umfaßt im wesentlichen die den Güterbesitz des Kapitels betreffenden Dokumente, und zwar Abschriften von Urkunden von 1120-1572. Sie sind nach den Anfangsbuchstaben der Orte geordnet, an denen dieser Besitz lag. Die bezeichnenden Anfangsbuchstaben jeder Ortsgruppe stehen fortlaufend auf der Stirn der Blätter. Den Schluß bildet eine Reihe von chronologisch geordneten Testamenten und Jahrgedächtnisstiftungen. Die Gesamtzahl der in der Handschrift kopierten. Urkunden beträgt 412. Die weitaus meisten von ihnen sind noch im Original vorhanden.

Die Hauptmasse der Abschriften, 386 an der Zahl, ist von einer Hand um 1490 geschrieben worden, denn die jüngsten der von diesem Schreiber kopierten Urkunden tragen das Datum 1485. Spätere Hände, und zwar sehr verschiedene vom Ende s. XV. bis Ende s. XVI. haben dann auf die hinter jeder Urkundengruppe mit Absicht leergelassenen Blätter noch 26 Abschriften nachgetragen, in zwei Fällen (nach fol. 112 und nach fol. 131) sogar zu diesem Zwecke vier neue Blätter eingeheftet.

Dem Kopiar ist ein von der Hand Heinrich Beyers um 1860 geschriebenes chronologisches Verzeichnis sämtlicher Urkunden vorgeheftet, das für die Urkunden bis 1300 auch kurze Regesten enthält. b) Diplomatar des Petersklosters.

Berlin, Staatsbibliothek: Msc. bor. fol. 81.

Band in Quart. Einband modern, aber mit Benutzung des alten Rückens.

Die Handschrift umfaßt 316 Pergamentblätter, auf denen 428 Urkunden von 706-1499 (eine von 1688) verzeichnet sind. Voraus geht eine ausführliche, in Regestenform gegebene Inhaltsübersicht der einzelnen Urkunden in der Reihenfolge der Handschrift. An ihrer Spitze steht der Titel:

Liber privilegiorum et libertatum a summis pontificibus, cardinalibus, archiepiscopis, abbatibus et diversorum ecclesiasticorum statuum prelatis necnon illustrium principum, generosorum dominorum comitum, militarium et nobilium, insuper consulum, proconsulum et communitatum civium et singularum personarum monasterio nostro sancti Petri

Erffordensis undecunque et super quibuscunque bonis et redditibus perpetuis et annuis concessorum etc.

Damit ist schon die Einteilung des in der Handschrift vereinigten Urkundenbestandes angedeutet. An der Spitze stehen 5 mit der angeblichen Gründung des Klosters durch den Merowingerkönig Dagobert in Verbindung stehende Dokumente. Dann folgen: 1. Papst- und Konzilsurkunden, 2. Urkunden der Erzbischöfe von Mainz, 3. Ürkunden des Erfurter Rates, 4. Verträge mit Erfurter und auswärtigen Stiftern und Klöstern, 5. Stiftungen, Testamente, Tausch- und andere Verträge Erfurter Bürger, 6. Urkunden betr. den Besitz des Klosters auf dem Laude, alphabetisch geordnet nach den Namen der in Betracht kommenden Dörfer.

Die Handschrift ist sehr sorgfältig und gleichmäßig geschrieben, der Anfangsbuchstabe jeder Urkunde in Form einer Initiale in blau und rot gehalten; allen Urkunden ist ein rot geschriebenes kurzes Regest Vorgesetzt.

Die ersten beiden Blätter sind unbeschrieben und nicht foliiert. Auf Blatt 3 beginnt die Inhaltsübersicht mit fol. 1 einer Folierung s. XIX. und geht bis fol. 21 (Blatt 23); fol. 22 ist unbeschrieben; fol. 23 enthält die (gefälschte) Gründungsurkunde König Dagoberts für Weißenburg von 623 Mai 11. Fol. 25-28 sind unbeschrieben.

Auf fol. 29 beginnt mit I die alte rote Foliierung in römischen. Ziffern, die bis CCLXV (fol. 70-79 fehlen durch ein Versehen des Foliators) reicht und dann von fol. 266 an in arabischen Ziffern von einer Hand s. XIX. bis zum Schluß fortgeführt wird. Fol. 293 und 294 sind unbeschrieben. Fol. 295 v enthält die notarielle Beglaubigung der Urkundenabschriften. Fol. 296 ist unbeschrieben. Auf fol. 297 findet sich ein Gesuch um Belehnung von einer Hand Anfang s. XVI.

Den Kern der Handschrift bilden: 1. die obenerwähnte Inhaltsübersicht; 2. die auf den rot foliierten Blättern fol. I-CCLLXV vereinigten und die auf fol. 272-277 v stehenden Urkunden, denn sie sind alle in der Inhaltsübersicht verzeichnet. Beide Teile sind außerdem von einer Hand geschrieben, und zwar nach 1480, da sie Urkunden bis 1480 bzw. 1478 enthalten. Endlich beglaubigt auf fol. 295 v der Notar Friedrich Lupi von Meschede im Beisein mehrerer Zeugen (u. a. des Abtes Cornelius vom Schottenkloster in Erfurt) die Richtigkeit der von einem Schreiber hier auf 274 Blättern abgeschriebenen Urkunden.

Die Nachträge von fol. 266-271 und 278v-288 enthalten Urkunden von 1452-1499, sind also wahrscheinlich um 1500 geschrieben. Man kann zwei Hände bei ihnen unterscheiden.

Ganz isoliert steht auf fol. 289-292 die Abschrift cines Testamentes von 1688 September 26.

Die kostbare Handschrift, die auch darum von größtem Werte ist, weil die Originale der in ihr erhaltenen Urkunden bis auf ganz wenige Stücke verschwunden sind, verdanken wir der Fürsorge des damaligen

Abtes Günther von Nordhausen, der sich auch sonst um sein Kloster große Verdienste erworben hat.

c) Kopiar des Petersklosters.

Magdeburg, Staatsarchiv: Kop. 1527b.

1. Bruchstück eines Kopiars. Es umfaßt 11 Papierblätter in Quart und enthält die Abschriften von acht Urkunden von 1104-1149 von einer Hand s. XVII. Über jede Abschrift ist ein kurzes lateinisches Regest gesetzt.

Das Kopiar ist unvollständig, denn auf fol. 1 beginnt der Text mitten im Wortlaut einer Urkunde. Der Anfang fehlt also.

2. Bruchstück eines ähnlichen Kopiars. Es umfaßt 14 Papierblätter in Quart und enthält Abschriften von 11 Urkunden aus der Zeit von 1104-1435 von einer von Nr. 1 verschiedenen Hand s. XVII. Über alle Abschriften, mit Ausnahme der ersten, ist ein kurzes lateinisches Regest gesetzt.

Beide Handschriften sind 1884 vom Archiv erworben und zusammengeheftet worden.

d) Kopiar des Petersklosters.

Magdeburg, Staatsarchiv: Kop. 1527 g.

Die Handschrift in Oktav, ohne Einband, umfaßt 12 Pergamentblätter. Sie ist von zwei Händen s. XIV. geschrieben und enthält die Dokumente betreffend den Streit um die Wahl Volmars II. zum Abt des Petersklosters zu Erfurt im Jahre 1323. Die erste Hand reicht bis fol. 10. Die zweite beginnt fol. 10v; sie ist weniger flüssig und bedient sich, in Abweichung von der ersten, des Hilfsmittels der Liuiierung. Mit fol. 12 bricht die Handschrift mitten im Satze ab. Der Schluß ist also verloren gegangen.

e) Kopiar des Augustinereremiten klosters.

Magdeburg, Staatsarchiv: Kop. 1481.

Band in Quart. Einband: Holzdeckel mit weißem Schweinslederbezug, mit Stempelprägung geschmückt; zwei Erfurter Schnittschließen, ein Schließenband fehlt. Auf dem Deckel die Inschrift: Liber copiarum primus. Der Einband stammt aus dem Ende s. XV.

Das Kopiar enthält 178 Pergamentblätter, auf denen Abschriften von 398 Urkunden verzeichnet stehen, deren zeitlich letzte das Datum 1533 trägt. Die inneren Seiten des Einbandes sind gleichfalls mit Pergament beklebt und beschrieben. Außerdem enthält das Kopiar zwei Register, eins nach Orten, ein zweites nach den Nummern der Urkunden geordnet.

Durch das Einbinden ist die Handschrift zum Teil in Unordnung geraten. Ihren Kern bilden 1. die durch die Foliierung 2-166 in gotischarabischen Ziffern s. XV.-XVI. als zusammengehörig kenntlichen Blätter fol. 15-18 und 20-178, 2. das die Blätter fol. 2-7 umfassende, nach Orten geordnete Register. Die Blätter fol. 8-14 enthalten Urkunden von. verschiedenen Händen s. XV.-XVI., die offenbar zu verschiedenen Zeiten.

und ohne System dort eingetragen sind. Fol. 14 und fol. 19 stellen ein ursprünglich zusammenhängendes (nun aber falsch gebundenes und getrenntes) Doppelblatt dar, auf dem sich das nach Nummern (bis Nr. 159) geordnete Register befindet, dessen erste Seite durch Abblassen fast unleserlich geworden ist.

Die Urkunden haben eine dreifache Numerierung:

1. Auf fol. 24 beginnt mit I eine Numerierung in römischen Ziffern, die mit Nr. CXXIX auf fol. 60v schließt.

2. Bei Urkunde Nr. CI beginnt daneben eine Numerierung in gotisch-arabischen Ziffern s. XVI., die bis Nr. 164 auf fol. 77 reicht.

3. Eine dritte Numerierung s. XIX. umfaßt sämtliche Urkunden der Handschrift von Nr. 1 auf fol. 7 v bis Nr. 398 auf fol. 178v.

Eine große Zahl von Händen hat an der Handschrift gearbeitet, bis fol. 146 Hände des XV., von 146 v ab Hände des beginnenden s. XVI. Von fol. 24-52 (Kern der Handschrift) ist ein und dieselbe Hand kenntlich, von fol. 53-79 wechseln die Hände, fol. 79v--90 hat wiederum eine Hand geschrieben, und zwar nur Papsturkunden, von fol. 90v-104 wieder verschiedene Hände, von fol. 105-109 v nochmals eine Hand, der Rest von fol. 110-178 von verschiedenen Händen (fol. 115a eine Urkunde von 1534 auf Papier eingeheftet).

Die Urkunden von fol. 24-63 sind kurz nach 1460 geschrieben, da das Register als letzte Urkunde eine solche von 1460 verzeichnet. Auf der Innenseite des hinteren Einbanddeckels finden sich einige Notizen s. XVI. und XVII., von denen eine für die Baugeschichte der Augustinerkirche wichtige hier mitgeteilt sei: Monasterium vero aedificatum est anno 1287.

Auf der Innenseite des vorderen Einbanddeckels und auf der Vorderseite von fol. 1 befinden sich sehr interessante Eintragungen s. XV.—XVI. über die in verschiedenen thüringischen Städten gebräuchlichen Getreidemaße im Verhältnis zum Erfurter Maß, und auf der Rückseite von fol. 1 Bemerkungen über die alten und neuen Münzen im Herzogtum Meißen und im Hoheitsgebiet der Stadt Erfurt. Sie sind abgedruckt bei Martin, Urkundenbuch der Stadt Jena I, S. 100-102.

f) Regestenhandschrift des Augustinereremiten klosters.

Magdeburg, Staatsarchiv: Kop. 1483 c.

Die Handschrift umfaßt 12 Papierblätter in Quart und enthält in chronologischer Folge die Regesten von 109 Urkunden aus den Jahren 1266-1350 von zwei Händen s. XVII. Die erste Hand hat 73 Regesten (bis fol. 7v) geschrieben, die zweite Hand den Rest.

Zu beiden Seiten der Regesten ist Raum gelassen: links ist das Datum der Urkunde verzeichnet, rechts eine kurze Notiz über den Betreff.

Die Handschrift ist wahrscheinlich unvollständig. Sie beginnt auf fol. 1 mit der Überschrift: Verzeichnuß der brieffe den Augustinern zustendig, hat also wohl über 1350 hinaus den gesamten Urkundenbestand des Klosters umfaßt.

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