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" PolizeiPräsidium verordnet daher, auf Grund des §. 11. des Gesetzes vom 11. März 1850 über die Polizei-Verwaltung... "
Vierteljahrsschrift für gerichtliche Medizin und öffentliches Sanitätswesen - Page 356
edited by - 1855
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Neues Archiv für Preussisches Recht und Verfahren so wie für ..., Volume 15

1852 - 688 pages
...Einsangen de« Wildtzs während der Schonzeit, zur Befolgung eingeschärft«"). -7- Am 7. April 1851 wurde auf Grund des §. 11., des Gesetzes vom 11. März 1850 über die Polizeiverwaltung, auch der Verkauf des WildpretS innerhalb der Schonzeit bei 1—10 Thlr. Strafe verboten un? am 18....
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Vierteljahrsschrift für gerichtliche und öffentliche medicin, Volumes 23-24

1863 - 778 pages
...dem unvorsichtigen Verkehre mit phosphorhaltigen Zündwaaren in den gedachten Kaufläden entstehen, auf Grund des §. 11. des Gesetzes vom 11. März 1850 über die Polizei - Verwaltung Folgendes: 1) In allen Kaufläden und Vorrathsräumen, in welchen zugleich Waaren,...
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Archiv der Pharmazie, Volumes 77-78; Volumes 127-128

Pharmacy - 1854 - 790 pages
...gesehen, in Betreff der öffentlichen Anpreisung und des Verkaufs von Heilmitteln gegen Krankheiten auf Grund des §.11. des Gesetzes vom 11. März 1850 über die Polizei - Verwaltung für den ganzen Umfang ihrer Verwaltungsbezirke Folgendes zu verordnen : Wer unbefugter...
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Vierteljahrsschrift für gerichtliche und öffentliche Medicin, Volumes 7-8

1855 - 758 pages
...gefunden wird, getödtet, und dass dem Eigenthümer des Hundes ausserdem eine Poliieistrafe von l bis 10 Thlrn., oder im Unvermögensfalle entsprechende...daher, auf Grund des §. 11. des Gesetzes vom 11. Man 1850 über die Polizei-Verwaltung für den engern PolizeiBezirk von Berlin, was folgt: 1) Kein...
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Archiv der deutschen medicinalgesetzgebung und deffentlichen ..., Volume 2

1858 - 224 pages
...das Kgl. Die Vermeidung der Vergiftungen mit Wasserschierling betr. Nachfolgende Polizeiverordnung: Auf Grund des §.11 des Gesetzes vom 11. März 1850 über die Polizeiverwaltung verordnet das Königl. Polizeipräsidium für den engeren Polizeibezirk Berlins, unter Aufhebung der...
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Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin

Potsdam (Regierungsbezirk) - Berlin (Germany) - 1862 - 692 pages
...IlTvp«M>l«»tl»>> Oeffentliche Lotterie und öffentlich« Ausspielung ««. Nachstehende Polizei-Verordnung: Auf Grund des § 11 des Gesetzes vom 11. März 1850 über die Polizei-Verwaltung und zur Ausführung des H 268 des Straf -Gesetzbuches für die Preußischen Staaten, wonach ein jeder...
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Handbuch der Medicinal- und Sanitätspolizei: Nach eigenen ..., Volume 1

Adolph Lion - Hygiene - 1869 - 564 pages
...folgt: Berlin, den 14. November 1872. Republikation. Nachstehende Polizeiverordnung: Polizeiverordnung. Auf Grund des §. 11 des Gesetzes vom 11. März 1850 über die Polizeiverwaltung verordnet das Polizei-Präsidium für den eugern Polizeibezirk von Berlin und für den Polizeibezirk...
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Gesetze und Verordnungen betreffend uebertretungen gültig in dem Regierungs ...

Magdeburg (Germany) - 1882 - 398 pages
...noch, unter Aufhebung unserer Bekanntmachung vom 20. Februar 1856, betreffend den Leichentransport, auf Grund des §.11 des Gesetzes vom 11. März 1850 über die Polizeiuerwaltung für den Umfang unseres Verwaltungsbezirks, hierdurch Folgendes fest: Der Transport...
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Die Polizeigesetze und Verordnungen des Regierungsbezirks ..., Volume 2, Part 1

Liegnitz (Germany). - Police - 1906 - 256 pages
...Tabakrauchens in Scheuern, stallen und anderen feuergefährlichen Räumen, vom 2. Januar 1.85H. (Amtsbl. 5. 9.) Auf Grund des § 11 des Gesetzes vom 11. März 1850 über die Polizeiverwaltung wird das Tabakrauchen in Scheuern, Ställen, Böden oder anderen, zur Aufbewahrung feuerfangender Sachen...
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Die für den Regierungsbezirk Münster geltenden Polizei-Verordnungen im ...

Münster (Germany : Regierungsbezirk) - Police - 1908 - 1300 pages
...P.-V. vom 21. November 1862 sA.-Bl. pw 1862 Nr. 48) über das unbefugte Kullcttieren wird hierdurch auf Grund des § 11 des Gesetzes vom 11, März 1850 über die Polizeiverwaltung (G.-SS 265) Nachstehendes für den Bezirk der unterzeichneten Regierung angeordnet: 1. Alle öffentlichen...
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