wird 15), und zwar mit seinen Söhnen Nicolaus, Morig und Hermann zugleich handelnd. Im Jahre 1285 handelte Morig II. nebst seiner Gemahlin Gretha nach › Inhalt der in Nota 16) beigefügten, aus einem alten hildesheimschen Copiario entlehnten Urkunde, schon selbstständig allein. In dieser Urkunde ist nun freilich nicht gesagt, ob der Aussteller Moris I. oder II. war. Allein, da der Graf keine seiner Kinder nennt, sondern lediglich nur seine Gemahlin und nur im Allgemeinen seiner oder ihrer Erben gedenkt: so muß man nach dem damaligen Gebrauche schließen, daß der Aussteller damals noch keine Kinder hatte, wenigstens sich noch ohne Söhne befand. Da auch seines Vaters nicht gedacht wird: so wird man annehmen müssen, daß der Vater, Morig I., damals schon verstorben war. Wenn er aber auch noch gelebt. hätte: so konnte er der Aussteller diefer Urkunde nicht gewesen sein, weil dann die Urkunde hätte anders gefaßt werden und seine Söhne hätten mit handeln müssen. Denn die beiden ältesten, Nicolaus und Morig II., treten 15) Brafen, Geschichte des Stifts Wunstorf. S. 69. 16) Nos Mauritius de Spiegelberg et Gretha uxor ejus presentibus recognoscimus, quod bona litonum in Lulne Episcopus, qui tempore fuerit, vel Capitulum Ecclesie Hild. redimere potest pro CX libris semper ante festum paschae, quum posse habuerit faciendi. In cujus rei testimonium presentem literam sigillo nostro pro nobis et uxore nostro Grete et heredibus nostris fecimus communiri. Datum Hildens. M.CC.LXXXV. VI. Kal. Octobr. schon im Jahre 1274 als Bürgschaftsbeistände auf 17) * und der Jüngste handelt schon im Jahre 1281 18). Muß hiernach Graf Morig II. der Aussteller ge wesen sein: so würde er, wenn sein Vater damals noch gelebt hätte, desselben als einwilligend haben gedenken oder ihn selbst mit handeln lassen müssen. Er hätte mit dem allgemeinen Ausdrucke: »heredibus nostris<«< nicht ausreichen können. Darf man sonach annehmen, daß Morik I. vor dem Jahre 1285 schon verstorben war: so konnte Ao. 1290 nur von Morig II. die Rede sein. Dieses Lehtern Gemahlin war nicht Eilica geborne Gräfin von Woldenberge, sondern Gereta, oder Margaretha, deren Geschlechtsname noch zur Zeit unbekannt ist; ihre Kin der konnten in dem Zeitraume vom Jahre 1290 bis 1308 annoch unmündig sein, wie denn auch wirklich ihr Sohn Johann nach seines Vaters Tode eine Zeitlang unter eines Bodo von Homburg Vormundschaft gestanden hat, wie wir bald sehen werden. Gefeht nun, Moris II. hätte im Jahre 1290 wirks lich eine Wallfahrt nach Jerusalem unternommen: so ist doch nicht wahrscheinlich, daß er auf solcher Reise bis zum Jahre 1303, in welchem er nach Inhalt der von Lehner selbst producirten Urkunde Herzogs Albrecht des Feisten 19) belehnt wird, zugebracht haben; und daß, 17) Scheidt, Cod. dipl. p. 674. 18) Brasen 1. c. G. 69. 19) Baring 1. c. S. 172. Jacobi, alte Geschichte der Grafschaft Spiegelberg. S. 94. H. A. Vogell, Gesch. und Beschreib. der alten Grafsch. Spiegelberg. S. 119. da er in einer Urkunde vom Jahre 1308 20) noch als Zeuge auftritt, erst fünf Jahre nach seiner Rückkunft wegen einer bloß geäußerten unzufriedenheit über eine während seiner Abwesenheit erbaueten Burg ermordet sein sollte. Zwischen dem Jahre 1308 und 1316 ist er mit Tode abgegangen. Denn eine Urkunde vom Jahre 13162) ergibt, daß Bodo von Homburg, welcher nach Angabe einer Geschlechtstafel in Origg. Guelf. T. 4. p. 484. eine Schwester des Grafen Morik II., Namens Agnes, zur Gemahlin hatte, die Vormundschaft über Johann, seines ebengedachten Schwagers Sohn, geführt hat. Wie läßt es sich denken, daß ein Glied der Familie von Homburg zur Vormundschaft über den Sohn Desjenigen zugelassen sein sollte, der von einem andern Gliede besagter Familie ermordet worden wäre? 1 Ohnehin kommt die Burg Spiegelberg, meines Wissens, in keiner einzigen Urkunde des 13., noch weniger des 14. Jahrhunderts vor, muß also vielleicht schon früherhin zerstört sein. Wenigstens besaß Morig II. schon im Jahre 1303 einen Wohnsit in Coppenbrügge, wie aus dem obigen Lehnbriefe klar hervorgeht und sogar läßt die Wortfügung die Vermuthung zu, daß Morig I. schon allda einen Wohnsig beseffen habe. Den verwandtschaftlichen Verhältnissen nach, wäre es ganz wohl möglich gewesen, daß die Grafen von Woldenberg sich der nachgelassenen Kinder des Morig II., wenn er wirklich ermordet worden wäre, gegen den Mörder angenommen hätten. Allein ein Bischoff Heinrich 20) Falk Tradit. Corb. p. 904. Origg. Guelf. T. 4. p. 502. 21) Origg. Guelf. T. 4. p. 502. (Vaterl. Archiv, Jahrg. 1836.) 7 von Hildesheim, geborner Graf von Woldenberg, konnte, wenn Moris II. vor dem Jahre 1310 ermordet wäre, sich nicht sofort der nachgebliebenen Kinder des Ermordeten annehmen, weil damals Bischoff Siegfried noch lebte und Heinrich erst im Jahre 1310 Bischoff geworden ist. Zu allen diesen Gegengründen tritt nun aber endlich noch hinzu, daß die eigentliche Veranlassung zur angeblichen Ermordung, nämlich die Erbauung der Burg Lauenstein, ganz und gar nicht in diesen Zeitraum fällt. Diese Burg war schon vor dem Jahre 1247 erbauet und wurde in solchem Jahre schon von Heinrich von Homburg dem Herzoge Otto dem Kinde aufgetragen, um sie von demselben als Lehn zurück zu empfangen 22). An diesem Schlußsteine der Prüfung mögte nun wohl die ganze Legende in der Maße, wie sie bisher erzählt ist, nothwendig zerschellen müssen. Allein er dürfte auch zugleich dahin weisen, wo Dasjenige, was die Sage an Wahrheit in sich enthält, jedoch einem andern Zeitraume und andern Personen angehört, zu suchen sei, wie auch schon Scheidt in den Anmerkungen zu Mosers br. lüneb. St. R., S. 314 vermuthete. Verfolgen wir diese Spur: so finden wir zu Anfange des 13. Jahrhunderts zwar keinen Grafen von Spiegelberg, wohl aber einen Bodo von Homburg wirklich auf einem Kreuzzuge, der jedoch nicht zur Befreiung des Grabes Christi, sondern zum Schuße bedrängter Christen gegen die Heiden unternommen wurde. 32) Origg. Guelf. T. 4. p. 223. Kelch erzählt nämlich 23), daß, wie Bodo von Homburg, welchen ér Graf nennt, im Jahre 1221 mit vielen Pilgrimmen in Liefland angekommen wäre, der Bischoff Albrecht von Riga sich der angelangten Völker habe bedienen wollen, den Dänen alldort damit Abbruch zu thun, deren König Waldemar der Zweite seinen von ihm zum Bischoffe zu Leal eingeseßten Bruder Hermann verjagt und des Bisthums beraubt hätte. Dieser Plan ist jedoch gänzlich mißlungen, indem die Dänen des Bischoffs Völker, bevor sie zu Treiden sämmtlich versammelt gewesen sind, auf Segewold angegriffen und gänzlich zerstreuet haben. Nach diesem Unfalle, der den Bischoff Albrecht um so mehr einstweilen zur Ruhe vermogte, als der Erzbischoff von Lunden ihm die Versicherung ertheilt hatte, es solle ihm Restitution zu Theil werden, ist Bodo von Homburg wahrscheinlich für das Mal wieder heimgekehrt. Denn im Jahre 1222 vollzogen die beiden damals allein den Vornamen »Bodo« führende Brüder von Homburg eine Urkunde 24) zu Hause, worin fie ihren lehnsherrlichen Consens zu einer von dem Ritter Lüder Lode an das Kloster Amelungsborn gemachten Schenkung ertheilten. Wenn nun aber Gruber 25) aus einem von ihm aufgefundenen, nicht näher bezeichneten Supplemente einer liefländischen Chronik anführt, daß ein Bodo von Hom burg und ein Graf Adolph von Dassel im Jahre 1223. 23) Liefländische Historie. S. 64. 24) Origg. Guelf. T. 4. p. 486. 25) Origg. Guelf. T. 3. p. 228. not. 1. |