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zwar dem Gesetz widersprechend, aber in der Lage der Dinge wohlbegründet und gewiss von wohlthätigen Folgen war. Die gesetzliche Bestimmung, dass in jedem siebenten Jahre alle Schulden erlassen werden sollten (Deut. 15, 1—11), hatte nämlich die üble Folge, „dass die Leute Anstand nahmen, einander Geld zu leihen", obwohl das Gesetz selbst ermahnte, dass man nicht um dieser Bestimmung willen zurückhaltend im Ausleihen sein solle (Deut. 15, 9). Um nun diesen Uebelstand zu beseitigen, wurde unter Hillel's Einfluss der sogenannte л000302, das Hinbringen, Uebergeben, nämlich einer Declaration; wir würden sagen: die protokollarische Erklärung) 161). Es wurde nämlich dem Gläubiger gestattet, vor Gericht eine Erklärung abzugeben folgenden Inhalts: 7012

פרוזבול) Prosbol eingeführt

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78 127 „Ich der und der übergebe 162) euch den Richtern des und des Ortes (die Erklärung), dass ich jede mir ausstehende Schuld, wann ich wolle, jederzeit einfordern dürfe". Durch einen solchen bei Gericht niedergelegten Vorbehalt war der Gläubiger auch für das Sabbathjahr gesichert und brauchte nun nicht wegen der Rücksicht auf dieses mit seinem Gelde zurückhaltender zu sein. Dem Credit war dadurch wieder eine solide Grundlage geschaffen 163).

Als Sohn Hillel's wird von jüdischen und christlichen Gelehrten in der Regel ein Simon genannt, der wiederum der Vater Gamaliel's I gewesen sein soll. Die Existenz dieses Simon und damit das ganze genealogische Verhältniss ist aber höchst fragwürdig 164). Eine

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162) übergeben" (wovon auch die Ueberlieferung) entspricht dem griechischen προσβάλλειν.

163) Vgl. über den Prosbol bes. Schebiith X, 3-7 (die Formel: Schebiith X, 4); Einführung durch Hillel: Schebiith X, 3. Gittin IV, 3; überhaupt: Pea III, 6. Moed katan III, 3. Kethuboth IX, 9. Ukzin III, 10. Solche ProsbolErklärungen sind wohl zu verstehen unter den συμβόλαια τῶν δεδανεικότων, welche nach Jos. Bell. Jud. II, 17, 6 im Archiv zu Jerusalem niedergelegt Literatur: Buxtorf, Lex. Chald. col. 1806 sq. Guisius in Surenhusius' Mischna I, 196. Jost, Gesch. des Judenth. I, 265 f. Hamburger Real-Enc. II, 939 f. (Art. Prosbul). Levy, Neuhebr. Wörterb. s. v. basins.

waren.

164) In der Mischna kommt dieser Simon überhaupt nicht vor. Er taucht erst im babylonischen Talmud auf und wird auch hier noch nicht als Sohn Hillel's bezeichnet, sondern nur als Inhaber der Nasi-Würde zwischen Hillel und Gamaliel I. Die ganze Stelle lautet (Schabbath 15a unten): pwr bbm

Hillel und Simon, Gamaliel, גמליאל ושמעון נהגו נשיאותן לפני הבית מאה שנה

und Simon führten die Nasi - Würde zur Zeit des Tempelbestandes hundert Jahre lang (d. h. während der letzten hundert Jahre vor der Zerstörung des Tempels). Bei der Werthlosigkeit dieser spät-talmudischen Notiz ist es wohl richtig, wenn z. B. Lebrecht die Existenz jenes Simon überhaupt bestreitet

sichere historische Persönlichkeit ist erst wieder Gamaliel I, 17 P, wie er zum Unterschied von Gamaliel II in der Mischna genannt wird 165). Zu seinen Füssen sass bekanntlich der Apostel Paulus (Ap.-Gesch. 22, 3); und er war es, der einst im Synedrium den Rath gab, die angeklagten Apostel frei zu lassen, da ihr Werk, falls es von Menschen sei, ohnehin vergehen werde; falls es aber von Gott sei, vergebens bekämpft würde (Ap.-Gesch. 5, 34-39). Die christliche Sage hat ihn dafür zum Christen gemacht 166), während die jüdische Tradition ihn als einen der gefeiertsten Lehrer verherrlicht. Seit Rabban Gamaliel der Alte todt ist, giebt es keine Ehrfurcht vor dem Gesetze mehr (in); und gleichzeitig erstarb Reinheit und Enthaltsamkeit (p) 167). Dass auch

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(Geiger's Jüdische Zeitschr. für Wissensch. und Leben XI, 1875, S. 278 Anm.) Aeltere Ansichten über ihn s. bei Wolf, Biblioth. Hebr. II, 861 sq.

165) Orla II, 12. Rosch haschana II, 5. Jebamoth XVI, 7. Sota IX, 15. Gittin IV, 2-3. An allen diesen Stellen heisst er ausdrücklich der Alte (1). Ausserdem ist, abgesehen von Aboth I, 16 wahrscheinlich auch noch Pea II, 6 und Schekalim VI, 1 dieser ältere Gamaliel gemeint. An allen anderen Stellen ist es zweifelhaft. Insonderheit hat der berühmte gesetzeskundige Sklave Tabi (") wohl nicht im Dienste des älteren, sondern des jüngeren Gamaliel gestanden (Berachoth II, 7. Pesachim VII, 2. Sukka II, 1). Vgl. überhaupt: Graunii Historia Gamalielis Viteb. 1687. Wolf, Biblioth. Hebraea II, 821 sq. Ders., Curae philol. in Nov. Test., zu Act. 5, 34. Palmer, Paulus und Gamaliel. Giessen 1806. Winer RWB. I, 389. Pressel in Herzog's Real-Enc. 1. Aufl. IV, 656 f. Grätz, Gesch. der Juden 3. Aufl. III, 373 ff. Jost, Gesch. des Judenth. I, 281 ff. 423. Ewald, Gesch. des Derenbourg, Histoire de la Palestine p. 239–246. Hamburger, Real-Enc. Abth. II

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Volkes Israel VI, 256 f.
Schenkel im Bibellex. II, 329-330.
Art. Gamaliel I".

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166) Clement. Recogn. I, 65 sqq. Vgl. auch die Erzählung des Presbyters Lucianus von Jerusalem über die Auffindung der Gebeine des Märtyrers Stephanus (lateinisch bei Surius Vitae Sanctorum IV, 502 sqq. [3. August.], Baronius Annal. ad ann. 415, und in der Benedictiner-Ausgabe des Augustinus Bd. VII Anhang), wornach mit den Gebeinen des Stephanus zugleich die des Nikodemus, Gamaliel und seines Sohnes Abibas, die hier alle als Christen erscheinen, aufgefunden wurden. Aus dieser Legende des Lucianus, die schon Gennadius kennt, Vitae 46. 47 (s. auch Fabricius Biblioth. graeca ed. Harles X, 327), schöpfte der Presbyter Eustratius von Constantinopel, 6. Jahrh., in seinem Buch über den Zustand der Verstorbenen Cap. 23 (griech. herausgeg. von Leo Allatius 1655, s. Fabricius Bibl. gr. X, 725. XI, 623). Endlich aus Eustratius giebt wiederum Photius Excerpte in seiner Bibliotheca cod, 171. Ueber ein Grabmal der drei Heiligen: Gamaliel, Abibas und Nikodemus zu Pisa s. Wagenseil zu Sota IX, 15 (in Surenhusius' Mischna III, 314 sq.). Vgl. auch Thilo, Cod. apocr. p. 501, Nilles, Kalendarium Manuale (1879) p. 232, und die hier citirte Literatur.

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167) Sota IX, 15. heisst Ehrfurcht vor dem Gesetz", s. Wagenseil in Surenhusius' Mischna III, 312 n. 13, 315 n. 20. Vgl. Nedarim

er so wenig wie Hillel Präsident des Synedriums war, sehen wir eben aus der Apostelgeschichte (5, 34 ff.), wo er als einfaches Mitglied desselben erscheint. Viel Verwirrung ist hinsichtlich seiner namentlich von christlichen Gelehrten dadurch angerichtet worden, dass man Dinge, die von Gamaliel II gelten, auf ihn übertragen hat; wie z. B. die Wirksamkeit in Jabne und anderes.

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Auch sein Sohn Simon genoss als Schriftgelehrter eines ausserordentlichen Rufes 168). Josephus sagt von ihm 169): O de Zipov οὗτος ἦν πόλεως μὲν ̔Ιεροσολύμων, γένους δὲ σφόδρα λαμπρού, τῆς δὲ Φαρισαίων αἱρέσεως, οἳ περὶ τὰ πάτρια νόμιμα δοκοῦσι τῶν ἄλλων ἀκριβεία διαφέρειν. Ην δ' οὗτος ἀνὴρ πλήρης συνέσεώς τε καὶ λογισμοῦ, δυνάμενός τε πράγματα κακώς κείμενα φρονήσει τῇ ἑαυτοῦ διορθώσασθαι. Er lebte zur Zeit des judischen Krieges und nahm während der ersten Periode desselben (66-68 n. Chr.) einen hervorragenden Antheil an der Leitung der Geschäfte. Präsident des Synedriums ist jedoch auch er nicht gewesen.

Von tiefgreifender Bedeutung für die weitere Entwickelung des Schriftgelehrtenthums war der Fall Jerusalems und die Vernichtung des bis dahin noch relativ selbständigen jüdischen Gemeinwesens. Das alte Synedrium, an dessen Spitze die sadducäischen Hohenpriester gestanden hatten, trat nun für immer vom Schauplatze ab. Die pharisäischen Gesetzeslehrer, die schon im letzten Jahrhundert vor der Zerstörung des Tempels thatsächlich den grössten Einfluss ausgeübt hatten, wurden die alleinigen Führer des Volkes. Der politische Untergang hat also direct zur Folge eine Steigerung der rabbinischen Macht und einen Aufschwung der schriftgelehrten Studien. — Von jetzt an fliessen auch unsere Quellen reichlicher, da die erste Codificirung des jüdischen Rechtes von Männern unternommen wurde, welche mit derjenigen Generation, welche den Untergang der Stadt erlebt hatte, noch direct zusammenhingen.

Ein Hauptsitz der schriftgelehrten Studien wurde nach dem Untergang der heiligen Stadt das seit der Makkabäerzeit vorwiegend von Juden bewohnte Jamnia oder Jabne. Hier scheinen die ange

כבוד אביו:1X1

=

Ehrerbietung gegen seinen Vater". Aehnlich Aboth IV, 12. Der Sinn ist also, dass Niemand mehr solche Ehrfurcht vor dem Gesetz gehabt habe, wie Rabban Gamaliel der Alte.

168) Vgl. über ihn Joseph. Bell. Jud. IV, 3, 9. Vita 38. 39. 44. 60. Jost I, 446 ff. Derenbourg p. 270–272, 474 sq. Hamburger Real-Enc. II, 1121. - In der Mischna ist unter dem häufig erwähnten Rabban Simon ben Gamaliel in der Regel der Sohn Gamaliel's II zu verstehen; so namentlich auch Aboth I, 18. Auf Simon Sohn Gamaliel's I bezieht sich ausser Aboth I, 17 vielleicht nur noch Kerithoth I, 7.

169) Vita 38.

sehensten Gelehrten, welche die Zerstörung Jerusalems überlebten, sich niedergelassen zu haben 170). Ausserdem wird namentlich noch Lydda oder Lud als Wohnort von hervorragenden Schriftgelehrten erwähnt 171). Erst später, etwa seit der Mitte des zweiten Jahrhunderts nach Chr., wurde Tiberias der Mittelpunkt der schriftgelehrten Studien.

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Der bedeutendste Schriftgelehrte in den ersten Decennien nach der Zerstörung Jerusalems war Rabban Jochanan ben Sakkai 12). Die Zeit seines Wirkens erhellt schon daraus, dass er mehrere gesetzliche Bestimmungen oder Gebräuche abänderte nachdem der Tempel zerstört war" 173). Seinen Wohnsitz scheint er vorwiegend in Jabne gehabt zu haben 174). Doch wird auch Berur Chail (7 b) als Ort seines Wirkens genannt 175). Und vorübergehend muss er sich auch in Arab (7) aufgehalten haben, wo ihm verschiedene gesetzliche Fragen zur Entscheidung vorgelegt wurden 176). Aus seinen gesetzlichen Neuerungen ist etwa hervorzuheben, dass er abschaffte, dass die des Ehebruchs Angeklagte das Bitterwasser zu trinken hatte 177). Wie nahe er noch den Verhältnissen stand, wie

170) S. überh. Schekalim I, 4. Rosch haschana II, 8-9. IV, 1–2. Kethuboth IV, 6. Sanhedrin XI, 4. Edujoth II, 4. Aboth IV, 4. Bechoroth IV, 5. VI, 8. Kelim V, 4. Para VII, 6.

171) Rosch haschana I, 6. iim IV, 3.

Taanith III, 9. Baba mezia IV, 3. Jada

172) S. über ihn die hebräisch geschriebenen Werke von Frankel, Brüll und Weiss (die Titel oben §. 3), ferner: Jost, Gesch. des Judenthums und seiner Sekten II, 13 ff. Landau, Monatsschr. für Gesch. und Wissensch. des Judenth. 1851/52, S. 163–176. Grätz, Gesch. der Juden IV, 10 ff. Derenbourg, Histoire de la Palestine p. 266 sq. 276-288. 302-318. Hamburger, Real-Enc. Abth. II S. 464–473. Bacher, Monatsschr. für Gesch. und Wissensch. des Judenth. 1882, S. 145-166. Spitz, Rabban Jochanan ben Sakkai, Rector der Hochschule zu Jabneh. Dissertation, Leipzig 1883. In der Mischna wird er an folgenden Stellen erwähnt: Schabbath XVI, 7. XXII, 3. Schekalim I, 4. Sukka II, 5. III, 12. Rosch haschana IV, 1. 3. 4. Kethuboth XIII, 1-2. Sota V, 2. 5. IX, 9. 15. Edujoth VIII, 3. 7. Aboth II, 8-9. Menachoth X, 5. Kelim II, 2. XVII, 16. Jadajim IV, 3. 6. Nur als "Sanhedrin V, 2. Die Stellen der Tosefta s. im Index zu Zuckermandel's Ausgabe.

173) Sukka III, 12.

174) Schekalim I, 4.

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Rosch haschana IV, 1. 3. 4. Menachoth X, 5.
Rosch haschana IV, 1.

175) Sanhedrin 32b. Tosefta Maaseroth 82, 13 (vgl. jer. Demai III, 1 fol. 23b. ier. Maaseroth II, 3 fol. 494). Derenbourg 307. Manche, wie z. B. Derenbourg, nehmen an, dass Jochanan ben Sakkai durch Gamaliel II aus Jabne verdrängt worden sei und sich nach Berur Chail zurückgezogen habe.

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176) Schabbath XVI, 7. XXII, 3. Arab ist ein Städtchen in Galiläa nicht weit von Sepphoris, s. Derenbourg, Histoire p. 318 not. 3.

177) Sota IX, 9. Im Talmud werden im Ganzen neun von ihm einge

sie vor der Zerstörung Jerusalems existirten, sieht man auch daraus, dass er über gesetzliche Fragen mit Sadducäern disputirte 178), während letztere schon bald nachher aus der Geschichte verschwinden. Auch ist er der Träger uralter Traditionen, die auf Moses selbst zurückgeführt werden 179). Die Legende erzählt von ihm dasselbe, was Josephus von sich erzählt: dass er nämlich dem Vespasian seine künftige Erhebung zum Kaiser geweissagt habe 180). Als seine fünf Schüler werden in der Mischna genannt: R. Elieser ben Hyrkanos, R. Josua ben Chananja, R. Jose der Priester, R. Simon ben Nathanael, R. Eleasar ben Arach 181). Die bekanntesten und bedeutendsten unter ihnen sind die beiden erstgenannten: R. Elieser und R. Josua.

Etwa gleichzeitig mit Rabban Jochanan ben Sakkai lebte R. Zadok oder wie sein Name richtiger auszusprechen wäre R. Zadduk 182). Er soll schon vor der Zerstörung des Tempels gelebt, aber auch noch mit Gamaliel II, Josua und Elieser verkehrt haben 183). Neben diesen wird er in der That in der Mischna öfters genannt 184). An einigen Stellen, nach welchen seine Lebenszeit noch erheblich später anzusetzen wäre, ist wahrscheinlich ein jüngerer R. Zadok gemeint 185).

Ebenfalls in die ersten Decennien nach der Zerstörung des Tempels gehört ein vornehmer priesterlicher Schriftgelehrter R.

führte Satzungen (pr) aufgezählt, Rosch haschana 31b, Sota 40a, Derenbourg p. 304 sq.

178) Jadajim IV, 6.

179) Edujoth VIII, 7.

180) Midrasch rabba

Jadajim IV, 3 fin. Vgl. oben S. 272.

zu Thren. 1, 5. Derenbourg p. 282 sq. Deutsch bei

Wünsche, Der Midrasch Echa rabbati (1881) S. 66 ff.

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181) Aboth II, 8-9. Die Abkürzung R. bedeutet Rabbi, während der höhere Titel Rabban vollständig geschrieben zu werden pflegt.

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182) S. über ihn: Derenbourg p. 342-344. Bacher, Monatsschr. für Gesch. und Wissensch. des Judenth. 1882, S. 208-211. In der Mischna: Terumoth X, 9. Pesachim VII, 2. Sukka II, 5. Nedarim IX, 1. Edujoth III, 8. VII, 1-4. Aboth IV, 5. Bechoroth I, 6. Kelim XII, 4-5. Mikwaoth V, 5. Wegen Schabbath XX, 2. XXIV, 5 vgl. Anm. 185. Die Stellen der Tosefta s. im Index zu Zuckermandel's Ausgabe. Die Aussprache Zadduk nach dem z. Th. punktirten cod. de Rossi 138. Vgl. Zaddovz bei den LXX in Ezechiel, Esra und Nehemia.

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193) Die Belege für Beides bei Derenbourg und Bacher a. a. O.

184) Neben Gamaliel II: Pesachim VII, 2; neben Josua: Edujoth VII, 1 Bechoroth I, 6; neben Elieser: Nedarim IX, 1.

185) So Schabbath XX, 2. XXIV, 5. Vgl. Bacher, Monatsschr. 1882, S. 215. Erkennt man die Existenz dieses jüngeren R. Zadok an, so entsteht allerdings die Frage, ob nicht auch noch andere Stellen auf ihn zu beziehen sind.

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