Page images
PDF
EPUB

beim schriftlichen Gebrauch nur für einzelne Abschnitte das Hebräische obligatorisch war, so muss doch auch nach rabbinischer Ansicht die gottesdienstliche Schriftlection in einer anderen Sprache, etwa der griechischen, statthaft gewesen sein. Von verschiedenen Kirchenvätern wird aber bestimmt versichert, dass die griechische Uebersetzung der Bibel in der That in den Synagogen, also beim Gottesdienst gebraucht worden sei216). Dabei wäre es immerhin möglich, dass die Schriftlection sowohl hebräisch als griechisch vorgetragen worden wäre, wie dies später zur Zeit des Kaisers Justinian geschehen ist 217). Wenn man aber bedenkt, wie z. B. dem Apostel Paulus das Alte Testament nur in der griechischen Uebersetzung geläufig ist 218), so wird man einen solchen concurrirenden Gebrauch des hebräischen und griechischen Textes für die apostolische Zeit nicht wahrscheinlich finden können.

Eine merkwürdige Erscheinung bei der strengen Centralisation des jüdischen Cultus ist der jüdische Tempel zu Leontopolis in Aegypten. Zur Zeit Antiochus' V Eupator (164-162 vor Chr.) war der Hohepriesters-Sohn Onias IV (ein Sohn Onias' III), als er sah, dass er in Palästina keine Aussicht habe, das hohepriesterliche Amt zu erlangen, nach Aegypten gekommen und dort von Ptolemäus VI Philometor und dessen Gemahlin Kleopatra bereitwillig aufgenommen

Mesusoth ist kein weiterer Unterschied, als dass die heiligen Schriften in jeder Sprache geschrieben werden dürfen, die Tephillin und Mesusoth aber nur assyrisch (, d. h. in hebräischer Quadratschrift). Rabban Simon ben Gamaliel sagt: auch die heiligen Schriften hat man nur erlaubt griechisch zu schreiben".

216) Justin. Apolog. I, 31: ἔμειναν αἱ βίβλοι καὶ παρ' Αἰγυπτίοις μέχρι τοῦ δεῦρο, καὶ πανταχοῦ παρὰ πᾶσιν εἰσιν Ἰουδαίοις, οἳ καὶ ἀναγινώσκοντες ov ovviãoi tà ɛionuiva. Vgl. auch Dial. c. Tryph. c. 72. Tertullian. Apologet. c. 18: Hodie apud Serapeum Ptolemaei bibliothecae cum ipsis Hebraicis litteris exhibentur. Sed et Judaei palam lectitant. Vectigalis libertas; vulgo aditur sabbatis omnibus. Pseudo-Justin. Cohort. ad Graec. (drittes Jahrh. nach Chr.) c. 13: Εἰ δέ τις φάσκοι . μὴ ἡμῖν τὰς βίβλους ταύτας ἀλλὰ Ἰουδαίοις προσήκειν, διὰ τὸ ἔτι καὶ νῦν ἐν ταῖς συναγωγαῖς αὐτῶν σώζε odaι etc. Ibid. ἀπὸ τῆς τῶν Ἰουδαίων συναγωγῆς ταύτας ἀξιοῦμεν προκομίζεσθαι. An allen diesen Stellen ist ausdrücklich von der griechischen Uebersetzung des Alten Testamentes die Rede. Ueber die Aufbewahrung der heiligen Schriften in den Synagogen s. oben S. 374 f.

...

217) Justinian. Novell. 146. Der Kaiser sagt hier in der Einleitung, er habe gehört, ὡς οἱ μὲν μόνης ἔχονται τῆς ἑβραΐδος φωνῆς καὶ αὐτῇ κεχρῆ σθαι περὶ τὴν τῶν ἱερῶν βιβλίων ἀνάγνωσιν βούλονται, οἱ δὲ καὶ τὴν Ἑλλη νίδα προσλαμβάνειν ἀξιοῦσι, καὶ πολὺν ἤδη χρόνον ὑπὲρ τούτου πρὸς σφᾶς αὐτοὺς στασιάζουσιν.

218) Dies ist nachgewiesen von Kautzsch, De Veteris Testamenti locis a Paulo apostolo allegatis, Lips. 1869.

worden. Der König überliess ihm zu Leontopolis im Nomos von Heliopolis einen alten verfallenen Tempel, der früher ein Heiligthum der ayoia Bovßaotic gewesen war 219). Diesen baute Onias zu einem ἀγρία Βούβαστις

=

[ocr errors]

=

219) Die Oertlichkeit wird am genauesten bezeichnet Antt. XIII, 3, 2: to ἐν Λεοντοπόλει τοῦ Ἡλιοπολίτου ἱερὸν συμπεπτωκός . . . . προσαγορευόμενον δὲ τῆς ἀγρίας Βουβάστεως. Dieselbe Ortsbestimmung ergiebt sich aus Antt. XIII, 3, 1. An allen anderen Stellen sagt Josephus nur im Allgemeinen, dass der Tempel im Nomos von Heliopolis" gelegen habe (Antt. XII, 9, 7. XIII, 10, 4. XX, 10. Bell. Jud. I, 1, 1. VII, 10, 3). An einer Stelle wird noch hinzugefügt, dass der Platz 180 Stadien von Memphis entfernt gewesen sei (B. J. VII, 10, 3). Da nun das sonst bekannte Leontopolis einen eigenen Nomos bildete, viel weiter nördlich als Heliopolis (Strabo XVII, 1, 19 p. 802, Plinius V, 9, 49, Ptolemaeus IV, 5, 51), so muss hier ein anderes sonst nicht bekanntes Leontopolis im Nomos von Heliopolis gemeint sein. Zur näheren Orientirung über die Oertlichkeit ist noch Folgendes zu bemerken. Memphis lag an der südlichen Spitze des Delta. Nördlich hievon in einer Entfernung von XXIV mil. pass., und zwar auf der östlichen Seite des Delta, lag Heliopolis (s. Itinerar. Antonini edd. Parthey et Pinder 1848 p. 73). Diese Entfernung entspricht ziemlich genau den von Josephus angegebenen 180 Stadien 222 mil. pass. Nun erwähnt aber das Itinerarium Antonini wiederum nordöstlich von Heliopolis in einer Entfernung von XXII + XII XXXIV mil. pass. einen Ort Vicus Judaeorum (Itinerar. Antonini edd. Parthey et Pinder p. 75; etwas grösser sind die Entfernungen p. 73 angegeben; über die Lage s. Menke, Atlas antiquus pl. XXX). Man ist versucht diesen mit der Gründung des Onias zu identificiren, da er recht wohl noch zum Nomos von Heliopolis gehört haben kann; auch würde für diese Identificirung die Nachbarschaft des Nomos von Bubastus sprechen. Da aber dieser Vicus Judaeorum 24 +34 58 mil. pass. (also 464 Stadien) von Memphis entfernt war, so müsste man annehmen, dass Josephus sich sehr ungenau ausgedrückt hätte, und mit seinen 180 Stadien nicht die Entfernung von Memphis bis zum OniasTempel, sondern nur die von Memphis bis zur Hauptstadt des Nomos von Heliopolis angegeben hätte (seine Worte lauten B. J. VII, 10, 3: Sldwów avtý χώραν ἑκατὸν ἐπὶ τοῖς ὀγδοήκοντα σταδίους ἀπέχουσαν Μέμφεως· νομὸς δ οὗτος Ηλιουπολίτης καλεῖται). Das von Juden bewohnte Land des Onias" (ή Ονίου λεγομένη χώρα) wird auch Antt. XIV, 8, 1 Bell. Jud. I, 9, 4 erwähnt, und zwar als zwischen Pelusium und Memphis liegend, was mit den bisherigen Angaben stimmt. Verschieden hievon ist dagegen das sogenannte Juden-Lager", τὸ καλούμενον Ἰουδαίων στρατόπεδον Antt. XIV, S, 2 B. J. I, 9, 4, auf der anderen Seite des Delta, nordwestlich von Memphis (das dem Cäsar zu Hülfe eilende Heer des Mithridates und Antipater marschirt von Pelusium durch das Land des Onias" nach Memphis und von da um das Delta herum nach dem „Judenlager"). Endlich wird in der Notitia Dignitatum Orientis c. 25 (ed. Böcking I, 69) ein Castra Judaeorum in der Provinz Augustamnica erwähnt. Da Augustamnica das Land östlich vom Delta ist (s. meinen Aufsatz über die Alabarchen, Zeitschr. f. wissenschaftl. Theol. 1875, S. 26-28), so wird dieses castra Judaeorum mit dem vicus Judaeorum identisch sein. Vgl. überh. Pauly's Real-Enc. IV, 354 (Artikel Judaeorum Vicus), wo aber die Lage von Judaeorum Vicus irrig südöstlich von Heliopolis angesetzt ist, statt nordöstlich.

[ocr errors]

Schürer, Zeitgeschichte II.

[ocr errors]

=

[blocks in formation]

jüdischen Heiligthum um nach dem Muster des Tempels zu Jerusalem, doch kleiner und dürftiger und mit manchen Abweichungen im Einzelnen. Da auch Priester in genügender Zahl sich bereit fanden, so wurde ein förmlicher jüdischer Tempelcultus eingerichtet, der seitdem (also etwa seit 160 vor Chr.) ununterbrochen fortbestanden hat, bis nach der Zerstörung Jerusalem's auch dieser Tempel von den Römern geschlossen wurde (73 nach Chr.) 220). Von den Gelehrten Palästina's wurde dieser Cultus freilich niemals als berechtigt und die dort dargebrachten Opfer nur in sehr beschränktem Masse als gültig anerkannt 221). Aber auch die ägyptischen Juden selbst haben sich mit ihrem eigenen Cultus doch nicht begnügt und den Zusammenhang mit Jerusalem festgehalten. Sie wallfahrteten ebenso wie alle anderen nach Jerusalem 222), und ihre Priester liessen, wenn sie heiratheten, stets den Stammbaum ihrer Frau in Jerusalem prüfen 223).

220) S. überh. Joseph. Antt. XII, 9, 7. XIII, 3, 1-3. 10, 4. XX, 10. Bell. Jud. I, 1, 1. VII, 10, 2—4. Cassel, De templo Oniae Heliopolitano, Brem. 1730 (auch in: Dissertationum rariorum de antiquitatibus sacris et profanis fasciculus novus, ed. Schlaeger 1743, p. 1-48). Herzfeld III, 460 ff. 557-564. Jost I, 116-120. Grätz III, 3. Aufl. S. 33 ff. Ewald IV, 462 ff. Wieseler, Chronologie des apostol. Zeitalters S. 498 ff. Untersuchung über den Hebräerbrief II, 75 ff. Stud. und Krit. 1867, S. 665 ff. Frankel, Einiges zur Forschung über den Onias-Tempel (Monatsschr. für Gesch. und Wissensch. des Judenth. 1851/52, S. 273-277). Jastrow, Einiges über den Hohenpriester Onias IV in Aegypten und die Gründung des Tempels zu Heliopolis (Monatsschr. 1972, S. 150-155). Lucius, Der Essenismus S. 82-86. Reuss, Gesch. der heil. Schriften A. T.'s §. 488. Hamburger, Real-Enc. II. Abth., Art. Oniastempel".

[ocr errors]
[ocr errors]

-

221) Mischna Menachoth XIII, 10: Wenn Jemand ein Ganz-Opfer gelobt, so muss er es im Tempel darbringen. That er es im Honja-Tempel, so hat er seiner Pflicht nicht genügt. Sagte er: Ich will es im Honja-Tempel darbringen, so muss er es dennoch im Tempel darbringen. That er es aber im Honja-Tempel, so hat er der Pflicht genügt. R. Simon sagt: das ist gar kein Ganz-Opfer. Gelobt einer, Nasir zu sein, so muss er die Scheerung im Tempel halten, und that er es im Honja-Tempel, so hat er der Pflicht nicht genügt. That er das Gelübde mit der Bedingung, im Honja-Tempel die Scheerung zu halten, so muss er sie doch im Tempel halten. That er es aber im HonjaTempel, so genügt es. R. Simon sagt: Der ist kein Nasir. Die Priester, welche im Honja - Tempel gedient haben, dürfen im Tempel zu Jerusalem nicht dieSie sind denen gleich, die Leibesfehler haben; sie nehmen Theil, und essen mit, dürfen aber nicht opfern". - Der Name des Onias lautet im gedruckten Vulgärtexte : (Chonjo). Zwei der besten Zeugen, cod. de Rossi 138 und die von Lowe 1883 herausgegebene Cambridger Handschrift, haben dafür constant 1 (Nechonjon).

nen

222) Philo, De providentia bei Euseb. Praep. evang. VIII, 14, 64 ed. Gaisford (= Philonis Opp. ed. Mang. II, 646); und nach dem Armenischen bei Aucher, Philonis Judaei sermones tres p. 116.

223) Apion. I, 7.

[ocr errors]

Wie das Gesetz überhaupt, so wurden auch die Vorschriften über die Abgaben an den Tempel und über die Festreisen nach Jerusalem, soweit es möglich war, von der jüdischen Diaspora beobachtet. Vor allem gilt dies von den Abgaben. Josephus bemerkt bei Erwähnung der Tempelplünderung durch Crassus: es sei nicht zu verwundern, dass solche Reichthümer dort aufgehäuft waren, denn alle Juden und alle Proselyten auf der ganzen Welt, in Asien und Europa, hätten seit alter Zeit an den Tempel Abgaben entrichtet 224). Ausführlich beschreibt Philo die Einsammlung und Ablieferung der Tempelsteuern 225): Als Einkunftsquellen hat der Tempel nicht nur einige Grundstücke, sondern er hat andere, viel grössere, die niemals können zerstört werden. Denn so lange das Menschengeschlecht dauert, werden immer auch die Einkunftsquellen des Tempels bewahrt bleiben, da sie fortdauern mit der ganzen Welt. Es ist nämlich verordnet, dass alle, die über zwanzig Jahre alt sind, jährlich Abgaben entrichten Wie es aber bei einem so zahlreichen Volke zu erwarten ist, so sind auch die Abgaben überaus reichlich. Fast in jeder Stadt ist eine Casse für die heiligen Gelder, an welche die Abgaben entrichtet werden. Und zu bestimmten Zeiten werden Männer nach dem Adel des Geschlechtes mit Ueberbringung der Gelder betraut. Aus jeder Stadt werden die Edelsten gewählt, um die Hoffnung eines Jeden unversehrt hinaufzubringen. Denn auf der gesetzlichen Entrichtung der Abgaben beruht die Hoffnung der Frommen". Dass die Abführung dieser Gelder aus den römischen Provinzen in der früheren Zeit mehrfach auf Widerstand stiess, ist bereits erwähnt worden. So hatte Flaccus in Apamea, Laodicea, Adramyttium, Pergamum jüdische Tempelgelder confisciren lassen. Von Cäsar's Zeit an war dagegen die Ausfuhr überall gestattet, aus Rom 226) ebenso, wie aus Klein-Asien 227) und Cyrenaica 228), und selbstverständlich auch aus Aegypten, wie schon aus den angeführten Worten Philo's sich ergiebt. Am reichlichsten flossen die Gelder wohl aus Babylon und den Ländern jenseits des Euphrat. Die Sammlung und Ueberbringung war hier wohlorganisirt. In den Städten Nisibis und

224) Antt. XIV, 7, 2: Θαυμάσῃ δὲ μηδεὶς εἰ τοσοῦτος ἦν πλοῦτος ἐν τῷ ἡμετέρῳ ἱερῷ, πάντων τῶν κατὰ τὴν οἰκουμένην Ιουδαίων καὶ σεβομένων τὸν θεόν, ἔτι δὲ καὶ τῶν ἀπὸ τῆς Ἀσίας καὶ τῆς Εὐρώπης εἰς αὐτὸ συμφερόντων ἐκ πολλῶν πάνυ χρόνων. Ueber die Frage, welche Abgaben von der Diaspora zu entrichten waren, s. oben S. 204 f.

225) Philo, De monarchia lib. II §. 3, Mang. II, 224.

226) Philo, Legat. ad Cajum §. 23, M. II, 568 sq.

227) Antt. XVI, 6, 2. 3. 4. 6. 7. Philo, Legat. ad Cajum §. 40, M. II, 592. 228) Antt. XVI, 6, 5.

Nehardea befanden sich die Hauptschatzkammern, welche zunächst die Abgaben (nämlich τό τε δίδραχμον ... καὶ ὁπόσα ἄλλα ἀναθή ata) aufnahmen. Von hier wurden sie dann zur bestimmten Zeit nach Jerusalem abgeliefert; und viele Tausende übernahmen die Ueberbringung, um den heiligen Schatz vor den Räubereien der Parther zu sichern 229). -Nach der Zerstörung des Tempels müssen die heiligen Abgaben jedenfalls eine Umgestaltung erfahren haben. Das Didrachmon wurde in eine römische Steuer verwandelt; andere Abgaben konnten der Natur der Sache nach nicht mehr entrichtet werden (vgl. §. 24 Anm. 95 u. 109). Auch jetzt aber bethätigte das jüdische Volk noch durch freiwillige Selbstbesteuerung seinen inneren Zusammenhang. Es wurde eine neue Centralbehörde. das Patriarchat geschaffen, an welches wenigstens ein Theil der gesetzlichen religiösen Abgaben alljährlich abgeliefert wurde. Die Einsammlung geschah jetzt durch Abgesandte des Patriarchates, die sogenannten apostoli (s. oben S. 532).

Am engsten wurde das Band zwischen der Diaspora und dem Mutterlande geknüpft durch die regelmässigen Festreisen der Juden aus allen Weltgegenden nach Jerusalem. „Viele Tausende aus viel tausend Städten wallfahrten zu jedem Feste nach dem Tempel, die Einen zu Lande, die Andern zur See, aus Osten und Westen, Norden und Süden“ 230). Die Zahl der Juden, welche sich bei den Festen in Jerusalem einzufinden pflegten, berechnet Josephus zu 2700000, wobei allerdings die Bewohner Jerusalems mit eingerechnet sind 231).

V. Die Proselyten.

Zur Physiognomie des Judenthums in der Diaspora gehört wesentlich auch der zahlreiche Anhang, der sich fast überall an die jüdischen Gemeinden angeschlossen hatte: Die Proselyten.

229) Antt. XVIII, 9, 1. Vgl. Philo, Legat. ad Cajum §. 31, M. II, 378. Schekalim III, 4 (Didrachmensteuer aus Babel und Medien).

230) Philo, De monarchia Lib. II, S. 1, Mang. II, 223: Mepio gio tro μυρίων ὅσων πόλεων οἱ μὲν διὰ γῆς, οἱ δὲ διὰ θαλάττης, ἐξ ἀνατολῆς καὶ δύσεως καὶ ἄρκτου καὶ μεσημβρίας, καθ' εκάστην ἑορτὴν εἰς τὸ ἱερὸν καταίρουσιν. Ueber die Wallfahrten aus Babylon vgl. ausser der bereits citirten Stelle Antt. XVIII, 9, 1 auch Antt. XVII, 2, 2. Mischna Joma VI, 4. Taanith I, 3.

231) Bell. Jud. VI, 9, 3. Vgl. hiezu Grätz, Monatsschr. für Gesch. und Wissensch. des Judenth. 1871, S. 200-207. Die Stelle der Apostelgeschichte 2, 9–11 gehört nicht hieher, da es sich dort nach 2, 5 nicht um Festpilger handelt, sondern um auswärtige Juden, welche ihren dauernden Wohnsitz in Jerusalem hatten.

« PreviousContinue »