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obachtung von dem gefordert wird, so hat dies keinen anderen Sinn als den, dass ein Nicht-Jude, der im Lande Israel dauernd wohnt, mindestens die auch für die nichtjüdische Menschheit geltenden Gebote zu beobachten habe. Natürlich war dies eine recht unfruchtbare Theorie. Denn die in Palästina wohnenden Griechen und Römer werden sich um dieses jüdische Recht schwerlich viel bekümmert haben. Für das praktische Leben haben also diese sogenannten Proselytengebote gar keine Bedeutung. Sie stellen nur eine juristische Theorie auf, die niemals zur Wirklichkeit geworden ist 298). Mit den oeßóuevo tòr 9ɛór haben demnach, wie man sieht, die gar nichts zu thun, wie ja auch das, was wir aus der Geschichte über die oɛßóμɛvo wissen, gar nicht mit den rabbinischen Forderungen in Betreff der 3 übereinstimmt.

Bei der Aufnahme wirklicher Proselyten in die jüdische Gemeinde waren nach dem Talmud drei Stücke erforderlich: 1) Beschneidung, 2) Taufe, d. h. ein Tauchbad zum Zweck levitischer Reinigung, 3) ein Opfer (eigentl. gnädige Annahme von Blut). Bei Frauen kamen nur die beiden

die noachidischen Gebote aufgezählt, die schon dem Adam befohlen worden seien (s. Levy, Neuhebr. Wörterb. s. v., Weber, System der altsynagogalen palästinischen Theologie S. 253 f. Hamburger, Real-Enc. Art. Noachiden S. 864). Daher sagt Maimonides, dass die ersten sechs dem Adam gegeben, das siebente aber zur Zeit Noa's hinzugefügt sei. Uebrigens ist auch von dreissig Geboten die Rede, welche den Noachiden gegeben worden seien, wovon sie aber nur drei beobachtet hätten (Chullin 92a unten, s. Waehner, Antiqu. Ebr. II, 163. Hamburger a. a. O. S. $65). S. überh. Slevogt, De proselytis Judaeorum c. 40 (in Ugolini Thes. XXII, 841 f.). Fabricius, Codex pseudepigr. Vet. Test. I, 268 sqq. Deyling, Observationes sacrae II, Nr. 38 p. 464 sq. ed. Lips. 1722 (daselbst auch andere Literatur). Carpzov, Apparatus historico criticus p. 40 sq. (daselbst auch andere Literatur). Waehner, Antiquitates Ebraeorum II, 163 sq. Leyrer in Herzog's Enc. 1. Aufl. XII, 250. Delitzsch, ebendas. 2. Aufl. XII, 300. Weber, System etc. S. 253 f. Hamburger, Real-Enc. II, 863-866 (Artikel „Noachiden“).

298) Die Theorie ist auch, wie die angeführte Stelle Abodu sara 64b zeigt, nur beiläufig hingeworfen, gar nicht ernsthaft durchdacht. Eine genauere Zusammenstellung der alttestamentlichen Bestimmungen über die : würde andere Resultate ergeben haben (s. überh. Exod. 12, 43-50. 20, 10. 22, 20. 23, 9. 12. Levit. 17, S. 10. 13. 15. 18, 26. 19, 10. 19. 33-34. 20, 2. 24, 16–22. Num. 15, 14-16. 19, 10. Deut. 5, 14. 14, 21. 24, 14. Ezechiel 14, 7). Man sieht also, dass die jüdischen Gelehrten sich mit dieser Materie gar nicht ex professo beschäftigt haben. Auch die verschiedenen Antworten, welche Aboda sara 646 auf die aufgeworfene Frage gegeben werden, zeigen, dass es sich nur um eine beiläufig ausgesprochene Ansicht, nicht um eine in der Praxis feststehende Sitte handelt.

letzteren in Betracht 299). Nach der Zerstörung des Tempels fiel selbstverständlich auch das Opfer weg. Alle drei werden schon in der Mischna als herkömmlich vorausgesetzt 300); ja sie sind für das rabbinische Judenthum so selbstverständlich, dass sie auch ohne bestimmte Zeugnisse schon für das Zeitalter Christi als herrschend anzunehmen wären. Denn wie man nur durch die Beschneidung in die Gemeinschaft Israels eintreten konnte, so war es auch selbstverständlich, dass ein Heide, der ja als solcher unrein war, weil er die levitischen Reinheitsgesetze nicht beobachtete, bei seinem Eintritt in die jüdische Gemeinschaft ein levitisches Reinigungsbad zu nehmen hatte. Ebenso war aber ein Heide als solcher auch

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,ermangelnd der Sühne", und blieb dies so lange bis für ihn Blut gesprengt wurde 301). Seltsamerweise ist in Betreff eines dieser Stücke, nämlich der Taufe, seit dem Anfang des achtzehnten Jahrhunderts bei christlichen Gelehrten die Ansicht herrschend geworden, dass sie im Zeitalter Christi noch nicht üblich gewesen sei. Ursprünglich waren es dogmatische Motive, welche zu dieser Behauptung geführt

"

299) Kerithoth 81a (nach anderen Ausgaben 91; es ist die Erläuterung zu Mischna Kerithoth II, 1): „Eure Väter traten nicht anders in den Bund ein als durch Beschneidung, Tauchbad und Darbringung von Blut. Auch jene (die Fremdlinge) sollen nicht anders in den Bund eintreten als durch Beschneidung, Tauchbad und Darbringung (eigentl. gnädige Annahme) von Blut". S. die Stelle auch bei Selden, De synedriis lib. I c. 3 (t. I p. 34 ed. Londin.), bei Bengel, Ueber das Alter der jüd. Proselytentaufe S. 20, und bei Schneckenburger, Ueber das Alter der jüdischen Proselyten-Taufe S. 138. Jebamoth 46: 378 by Ein Proselyte ist dies erst dann, wenn er beschnitten ist und ein Tauchbad genommen hat . . ... Von einem Proselyten, der beschnitten ist, aber nicht gebadet hat, sagt R. Elieser, er sei doch ein Proselyte; denn so finden wir's bei unseren Vätern, dass sie beschnitten wurden, aber nicht badeten. Von einem, der gebadet hat aber nicht beschnitten ist, sagt R. Josua, er sei doch ein Proselyte; denn so finden wir's bei unseren Müttern, dass sie badeten, aber nicht beschnitten wurden. Die Gelehrten sagen aber, der eine wie der andere ist kein Proselyte". S. die Stelle auch bei Selden, De synedriis lib. I c. 3 (t. I p. 35 ed. Londin.), bei Bengel, Ueber das Alter der jüd. Proselytentaufe S. 22, und bei Schneckenburger, Ueber das Alter der jüd. Proselyten-Taufe S. 136 f. Im Anschluss an diese talmudischen Bestimmungen fordert auch Maimonides dreierlei:,

und p, wobei er ausdrücklich bemerkt, dass auch die Frauen zu den beiden letzteren verpflichtet seien. S. die Stelle bei Selden, De synedriis lib. I c. 3 (t. I p. 37–40 ed. Londin.). Ueberh.: Lightfoot, Horae hebr. zu Matth. 3, 6. Slevogt, De proselytis c. 11 (Ugolini XXII, 815). Danz, Baptismus proselytorum c. 16 (bei Meuschen, Nov. Test. etc. p. 250). Carpzov, Apparatus P. 43. Leyrer in Herzog's Enc. XII, 242 ff.

300) Beschneidung und Tauchbad: Pesachim VIII, S Edujoth V, Opfer: Kerithoth II, 1.

301) Kerithoth II, 1.

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hatten; in neuerer Zeit ist es nur mangelnde Sachkenntniss, welche dem einmal herrschend gewordenen Vorurtheil eine so zähe Dauer verliehen hat 302). Man braucht doch nur einigermassen das pharisäische Judenthum im Zeitalter Christi zu kennen, um zu wissen, wie oft auch ein geborener Jude auf Grund der Gesetze Lev. 11-15 und Num. 19 genöthigt war, ein levitisches Reinigungsbad zu nehmen. Judaeus quotidie lavat quia quotidie inquinatur, sagt Tertullian mit Recht 303). Ein Heide aber, der die levitischen Reinheitsgesetze nicht beobachtete, war selbstverständlich als solcher unrein. Wie war es also möglich, ihn in die jüdische Gemeinschaft aufzunehmen, ohne dass er sich einer (einem levitischen „Tauchbade“) unterzogen hätte? Diese allgemeine Erwägung ist für sich allein so zwingend, dass auf die einzelnen Zeugnisse gar kein grosses Gewicht zu legen ist. Es ist aber doch auch unverkennbar, dass in der Mischna das Tauchbad" für einen Proselyten bereits als gültige Regel vorausgesetzt wird 304). Ebenso kann die vielbesprochene Stelle aus Arrian

302) Die Literatur hierüber verzeichnen: Carpzov, Apparatus historico criticus p. 46 sq. Bengel, Ueber das Alter der jüd. Proselytentaufe S. 1-13. Schneckenburger, Ueber das Alter der jüdischen Proselyten-Taufe S. 4-32. Winer RWB. II, 286 (Art. Proselyten). Leyrer in Herzog's Real-Enc. XII, 245. De Wette, Lehrbuch der hebräisch-jüdischen Archäologie, 4. Aufl. (1864) S. 376. Meyer, Commentar zu Matth. 3, 6. Hervorzuheben sind: Lightfoot, Horae hebr. zu Matth. 3, 6. Danz, Baptismus proselytorum Judaicus (bei Meuschen, Nov. Test. ex Talmude illustratum p. 233–287). Ders., Antiquitas baptismi initiationis Israelitarum vindicata (ebendas. p. 287-305). Carpzov, Apparatus historico criticus p. 46-50. Bengel, Ueber das Alter der jüdischen Proselytentaufe, Tübingen 1814. Schneckenburger, Ueber das Alter der jüdischen Proselyten-Taufe und deren Zusammenhang mit dem johanneischen und christlichen Ritus, Berlin 1828. Lübkert, Theol. Stud. und Krit. 1835, S. 690 ff. Winer, RWB. II, 285 f. Leyrer in Herzog's ReaEnc. 1. Aufl. XII, 242-249. Delitzsch ebendas. 2. Aufl. XII, 297-299. Zezschwitz, System der christl. kirchl. Katechetik I, 216 ff. Edersheim, The life and times of Jesus the Messiah (2. ed. 1884) II, 745-747. Unter diesen sind Lightfoot, Danz, Bengel, Delitzsch, Zezschwitz, Edersheim für das hohe Alter der Proselytentaufe, die Uebrigen dagegen; unter ihnen hat namentlich Schneckenburger das Urtheil der Neueren beherrscht.

303) Tertullian. De baptismo c. 15.

304) Pesachim VIII, 8 (= Edujoth V, 2): „Ein Leidtragender kann sogleich Abends, nachdem er gebadet hat, das Passa mitessen; andere heilige Opfer aber nicht. . . . . Wenn sich ein Heide am Tage vor Passa hatte beschneiden lassen, so sagt die Schule Schammai's: er darf (noch an demselben Tage) baden und Abends sein Passa mitessen (od on baini bai); die Schule Hillel's aber sagt: wer von der Vorhaut herkommt ist wie einer, der von einem Grabe herkommt". Das hier erwähnte Tauchbad des Proselyten soll nach Gabler vorgeschrieben sein, weil der Proselyte durch die Beschnei

(erste Hälfte des zweiten Jahrh. nach Chr.), wie mir scheint, nicht anders. als von der Proselytentaufe verstanden werden 305). Auch das vierte Buch der sibyllinischen Orakel, dessen jüdischer Ursprung wenigstens wahrscheinlich ist, verlangt von den sich bekehrenden Heiden als äusseres Zeichen ihrer Bekehrung die Wassertaufe 306). Die beiden. letzteren Zeugnisse sind deshalb besonders bemerkenswerth, weil sie nur von dem Tauchbad, nicht von der Beschneidung sprechen. Also selbst da, wo eine volle Aufnahme in die Gemeinschaft Israels nicht stattgefunden hat, ist wenigstens das Wasserbad gefordert worden. Gegenüber all' diesen Argumenten will das Schweigen des Philo und Josephus, auf welches man so grosses Gewicht gelegt hat, schlechterdings nichts besagen. Denn es hat bis jetzt noch Niemand eine Stelle nachzuweisen vermocht, wo diese nothwendig davon sprechen müssten. In neuerer Zeit ist man denn auch wieder so weit, anzuerkennen, dass die aufzunehmenden Proselyten wohl ein levitisches Reinigungs

dung (!) verunreinigt war, und ein Unreiner unter den Juden eigentlich an dem Passamahl nicht theilnehmen durfte" (Gabler, Journal für auserlesene theologische Literatur, dritten Bandes zweites Stück, Nürnberg 1807, S. 436-440). So auch Bengel, Proselytentaufe S. 90 Anm. Schneckenburger S. 116 ff. Winer RWB. II, 286. Leyrer XII, 246. Wenn diese Meinung von einer Verunreinigung durch die Beschneidung auch richtig wäre, so würde ja doch auch nach dieser Auffassung die Vorschrift eines Tauchbades für jeden Proselyten ohne Unterschied gelten, gleichviel ob er am 14. Nisan oder wann sonst beschnitten worden ist. In Wahrheit wird aber das Tauchbad aus dem Grunde als selbstverständlich vorausgesetzt, weil der Heide als solcher unrein ist; und es wird nur darüber disputirt, ob ein am 14. Nisan Beschnittener ausnahmsweise wie ein nur auf einen Tag Unreiner behandelt werden dürfe, um ihm den Genuss des Passamahles zu ermöglichen, oder ob auch in diesem Falle die Regel zur Anwendung kommen müsse, dass er wie ein im schwereren Grade, also auf sieben Tage Unreiner zu behandeln sei („wie einer der von einem Grabe herkommt nach Num. 19). Vgl. Delitzsch a. a. (). XII, 299.

305) Arrian. Dissertat. Epicteti II, 9: Orav riva Exaμqorepisovra ɛldoμεν, εἰώθαμεν λέγειν· οὐκ ἔστιν Ἰουδαῖος, ἀλλ ̓ ὑποκρίνεται. Ὅταν δ ̓ ἀναλάβῃ τὸ πάθος τὸ τοῦ βεβαμμένου καὶ ᾑρημένου, τότε καὶ ἔστι τῷ ὄντι καὶ καλεῖται Ἰουδαῖος. Arrian will hier zeigen, dass Einer nur dann ein wahrer Philosoph sei, wenn er nach seinen Grundsätzen auch wirklich handele. So sei es ja auch mit den Juden. Wenn Einer sich einen Juden nenne, aber nicht als solcher lebe, so lasse man ihn nicht als Juden gelten. „Wenn Einer aber die Lebensweise des Getauften und Erwählten (in die Religionsgemeinschaft Aufgenommenen) annimmt, dann ist er wirklich und heisst er ein Jude". Die bildliche Fassung von Bɛßauuέvov (eingeweiht) ist hier doch ebenso unwahrscheinlich wie die Meinung, dass Arrian Juden und Christen verwechsle. Vgl. bes. die gründliche Erörterung bei Bengel S. 91-99. Die Erklärung Schneckenburger's aber das aos eines Solchen, der stets sich taufen muss (S. 86, überh. S. 78-89) ist wegen des Perfect. unmöglich.

306) Orac. Sibyll. IV, 164.

bad zu nehmen hatten. Dies sei aber, so meint man, von der ,,Taufe" verschieden 307). Leider weiss jedoch Niemand anzugeben, worin denn der Unterschied bestehen soll. Er besteht auch wirklich nur im deutschen Ausdruck. Denn im Hebräischen ist es dem Namen und der Sache nach dasselbe, nämlich eine , für deren Wesen es sehr unerheblich ist, ob sie mit etwas mehr oder etwas weniger liturgischem Ceremoniell ausgestattet ist 308).

Die Pflichten und Rechte der Proselyten sind von den jüdischen Gelehrten in manchen Einzelheiten genau festgestellt worden 309). Im Allgemeinen ist es nach correct pharisäischer Anschauung selbstverständlich, dass sie das ganze Gesetz zu beobachten haben (Gal. 5, 3); so namentlich auch in Betreff der heiligen Abgaben 310). Der Scharfsinn der Gelehrten hat aber hiebei doch sehr sorgfältig gewisse Grenzen gezogen, besonders in Betreff des terminus a quo, von dem an die Verpflichtung eintritt. Abgabepflichtig sind nur diejenigen Einkünfte des Proselyten, die nach seinem Uebertritt in abgabepflichtigen Zustand kommen 311). Brüder, die vor dem Uebertritt der Mutter geboren sind, sind nicht zur Leviratsehe verpflichtet 312). Auf Mädchen, welche vor dem Uebertritt der Mutter geboren sind, findet das Gesetz Deut. 22, 13-21 keine Anwendung 313). Die letztere

307) So z. B. Winer RWB. II, 256. Leyrer in Herzog's RE. XII, 247. Keil, Bibl. Archäologie 2. Aufl. (1875) S. 341. Uebrigens auch Schneckenburger S. 176. 154 f.

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308) Eine Beschreibung des Ritus der nachtalmudischen Zeit s. z. B bei Buxtorf, Lex. col. 407 sq. Slevogt, De proselytis c. 13 (bei Ugolini Thes. XXII, 817 8q.). Delitzsch in Herzog's RE. 2. Aufl. XII, 297. Das Wesentlichste ist dabei die Anwesenheit von Zeugen, die gewiss auch schon für die vortalmudische Zeit vorauszusetzen ist. Uebrigens giebt meines Wissens auch der Talmud noch keine nähere Beschreibung des Ceremoniells. Es ist also völlig aus der Luft gegriffen, wenn behauptet wird, die im Talmud erwähnte

sei eine andere als die in der Mischna erwähnte. Richtig ist dagegen, dass die johanneische und die christliche Taufe etwas wesentlich anderes ist als die jüdische Proselytentaufe, nämlich deshalb, weil sie nicht Herstellung levitischer Reinheit zum Zweck hat, sondern Symbol der sittlichen Reinigung ist. Die Wahl dieses Symbols ist aber allerdings durch die Sitte der jüdischen Waschungen veranlasst.

309) Die Stellen der Mischna s. oben Anm. 292. Eine Zusammenstellung des Materials aus Talmud und Midrasch giebt der Tractat Gerim in den von Raphael Kirchheim herausgegebenen Septem libri Talmudici parvi Hierosolymitani, Frankfurt a M. 1851.

310) Bikkurim I, 4. Schekalim 1, 3. 6. Pea IV, 6. Challa III, 6. Chullin X, 4.

311) Pea IV, 6. Challa III, 6 Chullin X, 4.

312) Jebamoth XI, 2.

313) Kethuboth IV, 3.

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