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Ein bestimmter zeitpunkt, bis zu welchem der dritte teil gehen sollte, wurde zunächst nicht in aussicht genommen. Es galt nur, bei disem anlass einen möglichst grossen teil des kostbaren stiftsoder ehemaligen klosterarchivs durch den druck allgemein benutzbar zu machen. In der einladung zur subscription auf die fortsetzung des im jare 1866 abgebrochenen werkes wurde von höchstens 7 liferungen zu 12 bogen gesprochen. Schon bei abschluss der fünften liferung sah man sich jedoch vor die wal gestellt, entweder in die lange regirungszeit abt Hermanns (1333-1360) gar nicht einzutreten oder dann über die 7 liferungen hinauszugehen, da selbstverständlich der abschluss des bandes auch mit dem ende eines äbtischen regiments zusammen fallen sollte. Ich entschloss mich, abt Hermann noch in den ramen des dritten teils zu ziehen und mit im das werk bis zu dem zeitpunkt zu bringen, wo die zerwürfnisse iren anfang nemen, die zu dem sogenannten Appenzeller kriege und zu der ersten grossen krise gefürt haben, welche den eigentlichen bestand des klosters in frage stellte. Damit war die ausdenung des bandes um eine weitere doppelliferung gegeben. 1)

Dank der ökonomischen einrichtung des drucks, der immerhin noch anständig genannt werden darf, ist es nun möglich geworden, durch den vorligenden dritten teil des urkundenbuchs in runder summe 1000 documente von teilweise ser bedeutendem umfange zu veröffentlichen. Die hauptmasse derselben entstammt dem archive der einstigen Benedictinerabtei St. Gallen, jetzt im gegensatz zum stats- oder kantonsarchiv das „stiftsarchiv" genannt und unter gesönderter verwaltung stehend. Absolute vollständigkeit der widergabe des gesammten urkundlichen stoffs ist jedoch nicht einmal hier weder beabsichtigt, noch erreicht worden. Nicht der mühe und kosten des abdrucks wert schienen mir nämlich für meine zwecke zwei ellenlange processrodel über streitigkeiten des klosters St. Gallen mit dem nonnenkloster Oberriet im badischen landamt Freiburg, besitzungen zu Norsingen betreffend, aus dem jare 1243 (Urk. St. Gallen F. F. 4. B. 23), und mit einem herrn von Grünburg, bad. bez.a. Donaueschingen, besitz und zehnten zu Mundelfingen und zehnten zu Tuningen, (Hoch-)Emmingen, Weigheim, Pfohren und Wesdorf betreffend, aus dem jare 1299 (Urk. St. Gallen F. F. 4. E. 26). 2) Nicht weiter nachgegangen bin ich ferner den specialrodeln (verzeichnissen von einkünften, abgaben u. drgl.) in den nebenabteilungen des archivs, die keinen bestandteil des ursprünglich st. gallischen klosterarchivs bildeten (St. Johannser archiv, Wiler archiv). Endlich findet sich one zweifel in einzelnen bänden der ausserordentlich reichen bücherabteilung des archivs noch hie und da die abschrift einer mir nicht vor die augen gekommenen urkunde aus der zeit vor 1360; ich glaubte mich aber an diejenigen stücke halten zu dürfen, auf welche mich das urkundendirectorium des trefflichen stiftsarchivars C. Wegelin († 1856) oder ein glücklicher zufall fürte.

Die stiftsbibliothek bot neben den durch Ildefons v. Arx gesammelten, meist von bücherdeckeln abgelösten bruchstücken nur einige verzeichnisse von einkünften, leistungen, jarzeitstiftungen und änliche notizen, in verschidenen bänden eingetragen, wo sich gerade ein unbenutzter lerer raum vorfand.

1) Um die abonnenten nicht zu einem mereren zu nötigen, als wozu sie sich durch die subscription auf grundlage des beigegebenen programms verpflichtet hatten, wurde allen durch circular freigestellt, die letzte doppelliferung ebenfalls zu übernemen, oder auf den mit bogen 86 beginnenden anhang zu verzichten und sich bloss das register gratis zusenden zu lassen.

2) Es wird wol gelegenheit geben, das zweite stück demnächst, sei es im Fürstenbergischen urkundenbuche, sei es in den „Schriften des Vereins für Geschichte und Naturgeschichte der Baar und der angrenzenden Landesteile in Donaueschingen zu verwerten. Das endergebniss der zwei streithändel ist leider aus dem erhaltenen material nicht ersichtlich.

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Aus dem statarchiv spital- und sogenanntes schaffneramtsarchiv inbegriffen nam ich diejenigen urkunden auf, welche von st. gallischen äbten ausgestellt oder für die gestaltung der verhältnisse zwischen kloster und stat von hervorragender wichtigkeit sind, wie kaiserliche und königliche privilegienbriefe und die bündnisse mit anderen stäten.

Eine benutzung auswärtiger archive durch reisen fiel bei meiner beruflichen stellung zum vorneherein gänzlich ausser betracht. Um so dankbarer empfand ich es, dass die vorstände sämmtlicher von mir um freundliche beihülfe angegangenen archive, des klosterarchivs Maggenau, des statarchivs Wil, der kantonsarchive Appenzell I. R., Argau, Luzern, Schaffhausen, Turgau und Zürich, des generallandesarchivs zu Karlsruhe, es mir durch einsendung sei es der originalurkunden, sei es beglaubigter, von sachkundiger hand angefertigter abschriften ermöglichten, die inen bekannten st. gallischen documente diser archive ebenfalls in unser material einzureihen. 1)

Es ist wol erlaubt, hier nicht bloss meinen wärmsten dank für dise entgegenkommende, meine arbeit in so ausserordentlich erfreulicher weise fördernde gefälligkeit auszusprechen, sondern auch dem wunsche ausdruck zu geben, dass zum besten der historischen forschung die archive überhaupt immer zugänglicher und mitteilsamer werden möchten.

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Was die art und weise der anordnung und bearbeitung des stoffs anbelangt, so hatte ich keine ursache, von den bei herausgabe der ersten zwei teile befolgten grundsätzen abzugehen. Schwirigkeiten, die dort noch nicht in betracht kamen, bereitete hier allerdings die widergabe der deutschen texte, besonders in zwei beziehungen. Einmal war es in vilen fällen nicht bloss ser schwer, sondern geradezu unmöglich, den übergang von appellativen in eigennamen mit sicherheit zu bestimmen, und zwar sowol bei personen-, wie bei ortsnamen. Im allgemeinen machte ich es mir zum grundsatz, die amtsbezeichnungen der personen, wie „ammann, keller, schultheiss" etc. als begriffsnamen zu behandeln, wo sie mit, als eigennamen, wo sie one dazu gehörige ortsbezeichnung auftraten, z. b. „Rudolf der schultheiss in Wil", aber Rudolf der Schultheiss"; und änlich behandelte ich die nach einem personennamen benannten ortsbezeichnungen verschiden, je nachdem der artikel dabei stand, oder nicht, z. b. von des Roten hus", aber von Rotenhus", „in des Tölsers hof", aber in Tölsershof“. Ich war mir dabei ser wol bewusst, dass durch dises verfaren die gleiche persönlichkeit und die gleiche örtlichkeit in verschidener form nicht bloss erscheinen konnten, sondern wirklich erscheinen; aber eine regel musste doch angenommen und so gut wie möglich durchgefürt werden. Dabei lege ich übrigens sofort das bekenntniss ab, dass mir zuweilen in einzelnen, zweifelhaften fällen der aufgestellte grundsatz augenblicklich nicht gegenwärtig war, oder dass ich auch erst durch widerholtes auftreten der gleichen frage mich veranlasst sah, mir selbst eine regel für den betreffenden fall zu bilden, nachdem an frühern stellen schon gegen dieselbe gesündigt worden war. Darauf sind die kleinern ungleichmässigkeiten in der schreibung von personen- und ortsnamen zurückzufüren; manches konnte in dieser beziehung bei aufsetzung des registers ausgeglichen werden, dessen formen von personen- und ortsnamen überhaupt die endgültigen sein sollen.

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Die zweite, grössere schwirigkeit bereiteten die länge- und umlautzeichen, die in den originalen

1) Die nachforschung nach st. gallischen documenten in den archiven der oberschwäbischen landstäte, wo besonders Wangen noch eine schöne ausbeute geben dürfte, bleibt wol in jeder beziehung am besten den herausgebern des wirtembergischen urkundenbuchs überlassen.

bald felten, bald erschienen, jetzt durchgehends angebracht waren, jetzt ganz willkürlich nur in einzelnen fällen, nun in diser form, dann in einer andern, und nicht selten überhaupt keinen sinn haben konnten. One jede gewissensbeschwerung entschloss ich mich, im interesse eines möglichst klaren und gleichmässigen textes die längezeichen nur da beizubehalten und anzubringen, wo sie zu leichterem verständniss beitragen, z. b. „ân" im unterschid von „an“, „ê“ u. drgl.; von den umlautzeichen aber nur diejenigen widerzugeben, die ganz unzweifelhaft einen organischen umlaut bezeichneten und nicht. bloss der willkür oder dem unverstand einzelner schreiber ir dasein verdankten, und zwar durchgehends durch die einfachen, jetzt üblichen zwei punkte. Ich glaube heute noch, dises vorgehen recht wol verantworten zu dürfen; obschon ich gerne zugebe, dass es für den sprachforscher nicht eben das erwünschteste war. Dabei ist mir aber auch ein wirkliches versehen passirt, das mir erst nach und nach klar wurde, und zu dessen aufdeckung ich mich hier um so mer verpflichtet füle, als ich die demselben entsprungene felerhafte schreibart in dem texte absichtlich bis zum schlusse beibehalten habe, um dort die sache nicht noch schlimmer zu machen. Ein zuerst vereinzelt, dann immer häufiger und zuletzt regelmässig erscheinender strich über dem „u" in „uns“ und „unser“ ist nämlich nicht, wie ich zuerst glaubte, auf zufall oder laune zurückzufüren, sondern bezeichnet offenbar entsprechend unserer heute noch allgemein üblichen dialektischen aussprache „üs“ und „üser“ den wirklichen organischen umlaut. Es hätte daher auch nach den von mir befolgten grundsätzen in den deutschen texten die bezeichnung des umlauts in uns“ und „unser" von anfang an aufgenommen werden sollen; mit beginn des XIV. jarhunderts ist dise schreibart allgemein durchgedrungen und wäre überall „üns“ und „ünser“ statt "uns" und unser" zu lesen. 1)

Die erklärung der im texte als solche aufgefürten ortsnamen auch fernerhin, wie in dem ersten und zweiten teil, gleich unter den text zu setzen, empfahl schon die liferungsweise herausgabe des dritten teils. Dagegen schien es erlaubt, die deutung der örtlichkeiten, nach welchen die handelnden oder als zeugen aufgefürten persönlichkeiten genannt sind, in der regel dem register vorzubehalten. Für die bestimmung vornemlich der süddeutschen ortsnamen und ganz besonders für den nachweis der süddeutschen burgen hat hr. Dr. Ludwig Baumann in Donaueschingen mit nie ermüdender bereitwilligkeit das beste getan. Manche zutreffende erklärung von örtlichkeiten in der nähern umgebung St. Gallens, hauptsächlich auf appenzellischem boden, verdanke ich der ortskunde des trefflichen setzers unserer wissenschaftlichen vereinspublicationen, des hrn. Eduard Diem, der überhaupt seine aufgabe nach jeder richtung mit seltenem verständniss aufgefasst und mit ebenso seltener unverdrossenheit durchgefürt hat.)

1) Die anname einer nach sprachgeschichtlichen gesichtspunkten gesäuberten rechtschreibung in den überschriften und anmerkungen ist zwar eine specialliebhaberei, für die ich nach meiner ansicht niemandem rechenschaft abzulegen habe. Dennoch sei bemerkt, dass ich die wortformen keineswegs rückbilden wollte, sondern iren jetzigen bestand im wesentlichen als gültig annam und nur die conventionelle widergabe derselben auf die organisch richtige form zurückzufüren suchte; daher z. b. die schreibart schilling", weil die lebende sprache hier das „n“ beibehalten, aber „pfennig“, weil sie es in disem worte fallen gelassen hat. Einzelne ungleichmässigkeiten und übersehen auch auf disem gebiete bitte ich zu entschuldigen und selbst zu berichtigen. Es sind solche natürlich leichter zu vermeiden, wenn man sich lediglich an das hergebrachte hält und die setzerorthographie als massgebend anerkennt.

2) Hr. Diem ist uns ein wirklicher mitarbeiter, und mit vergnügen anerkennen wir seine verdienste um unsere veröffentlichungen, wie auch diejenigen von hrn. G. Binkert, des zuverlässigen und gewandten factors der Zollikofer'schen buchdruckerei.

Die bedeutung der paläographisch-diplomatischen und der chronologischen anmerkungen trat der natur der sache nach immer mer zurück. 1)

Für die register würde ich gerne ein mereres getan haben, wenn zeit und mittel es erlaubt hätten. So beabsichtigte ich z. b., auch das personen-, nicht bloss das ortsregister der beiden ersten teile noch einmal in das auf anderer grundlage ausgearbeitete register des dritten teiles herüberzunemen. Man muss nämlich zugeben, dass die zusammenstellung der namen in dem register über die ersten zwei teile, vorwigend nach sprachlichen gesichtspunkten, es ser mühsam macht, den einzelnen persönlichkeiten nachzugehen. Allein ein versuch mit dem buchstaben „A“ ergab eine vermerung der arbeit und der druckkosten, welche denn doch nicht im verhältniss zu dem nutzen der ausfürung dises plans stand. Auch die zusammenstellung eines wort- oder sachregisters, d. h. der technischen ausdrücke für rechts- und culturverhältnisse, oder nur der deutschen ausdrücke in den lateinischen urkunden wäre bei meinen gegenwärtigen, anderweitigen verpflichtungen ganz unmöglich gewesen, one zum mindesten eine neue, gewiss allseitig sehr unerwünschte verzögerung des abschlusses dises dritten bandes zu veranlassen.

Aus den gleichen gründen, wie die ausarbeitung weiterer register, unterblieb die ausfürung einer andern guten absicht: derjenigen, sämmtliche texte der ersten zwei teile und der ersten liferung des dritten teils noch einmal nach den originalen zu vergleichen, um womöglich die lesefeler, die sich trotz aller sorgfalt eingeschlichen haben, selbst zu verbessern. 2) Von der zweiten liferung des dritten teiles an hat hr. prof. E. Arbenz in St. Gallen mir und allen benutzern des urkundenbuchs den unschätzbaren dienst erwisen, meinen abdruck, nachdem ich in zum ersten male nach dem originale corrigirt, zum zweiten male ebenfalls nach dem originale zu revidiren, so dass etwa von urkunde n. 900 an die sicherheit der texte wol so gross ist, als sie sich überhaupt erreichen lässt.

Die

„Berichtigungen und Zusätze“, zu denen neben der fortschreitenden bearbeitung des urkundenbuchs selbst besonders die forschungen von professor Gerold Meyer von Knonau und Dr. Ludwig Baumann beigetragen haben, werden in unmittelbarem anschlusse an dise einleitung dem texte vorausgeschickt, in der hoffnung, dass sie so am ehesten berücksichtigung finden.3)

Frägt man schliesslich: ob dem dritten teile des urkundenbuchs der abtei Sanct Gallen ein vierter folgen werde? so antworte ich heute wol am besten weder mit „ja“, noch mit „nein". So vil ist allerdings richtig, dass das werk einen wirklich naturgemässen abschluss frühestens mit abt Ulrich VIII. (1463-1491) finden würde, welcher den innern, statlichen ausbau der abtei erst vollendet hat. Die zeit von 1360-1491 enthielte auch die abtrennung des Appenzellerlandes, die erwerbung der landschaft Toggenburg, die ausbildung des stätischen gemeinwesens auf kosten der abtei, und brächte den über

1) Eine genaue beschreibung der sigel war schon deswegen unausfürbar, weil eine grosse zal, wenn nicht die merzal der sigel an den urkunden des stiftsarchivs mit werg umwickelt und in leinwand eingenäht ist.

2) Ich bin auf solche gekommen oder aufmerksam gemacht worden, wenn specialarbeiten anlass gaben, einzelne stücke oder gruppen noch einmal einer nähern untersuchung zu unterziehen. Den fruchtbarsten anlass diser art boten die längern studien des leider so bald nachher verstorbenen prof. Stumpf in dem stiftsarchive (November 1881), durch welche endlich die st. gallischen privaturkunden in dem sinne der vorrede zum ersten teile des urkundenbuchs (s. XVI) ire diplomatische verwertung finden sollten. Ich spreche mein tiefstes bedauern darüber aus, dass es hrn. prof. Stumpf nicht vergönnt war, das so reiche, bei seinem hiesigen aufenthalte gesammelte material zu verarbeiten.

3) Für die berichtigung irriger deutungen solcher ortsnamen im ersten und zweiten teil, welche im dritten teile ebenfalls vorkommen, verweise ich lediglich auf das register des dritten teils; ebenso für die berichtigung irriger deutungen im dritten teil unter den texten.

gang unserer gebiete von den mittelalterlichen stats- und gesellschaftsformen zu den neueren zur anschauung. Dabei schwillt aber das urkundliche material für dise zeit dermassen an, dass es sich jedenfalls nicht um die vollständige widergabe desselben in bisheriger weise handeln könnte, sondern nur um den ganzen abdruck der historisch wichtigen documente und um gedrängte inhaltsangaben der gewönlichen privaturkunden. Die fernere durcharbeitung des urkundenstoffs unseres stiftsarchivs ist unter allen umständen meine nächste wissenschaftliche aufgabe in St. Gallen; ob sie zu einer fortsetzung des urkundenbuchs fürt, wird die zukunft leren. Sollte es dazu gelegenheit geben, so darf ich wol mit zuversicht hoffen, dass mir zu disem zwecke von seite der hiesigen archiv- und bibliothekverwaltungen die gleiche freiheit in der benutzung irer schätze gestattet werde, die mir bisher one jedes bedenken eingeräumt worden ist und für die ich den im ersten teile 1) dises werkes ausgesprochenen, wärmsten dank zu widerholen alle ursache habe. Nicht weniger ist es am platze, hier der gewönlichen und aussergewönlichen geldbeiträge mit aufrichtigsten danke zu gedenken, durch welche der historische verein des kantons St. Gallen in den stand gesetzt wurde, ein für seine kräfte so bedeutendes werk zu unternemen und zu glücklichem ende zu füren. 2) Herzlichen dank überhaupt allen, die in irgend welcher weise geholfen und mitgewirkt haben.

St. Gallen, im Februar 1882.

H. W.

1) S. XV.

2) Neben den järlichen beiträgen an die wissenschaftlichen arbeiten des vereins, zu welchen sich, in erfüllung des 1863 ausgesprochenen wunsches, seit längerer zeit die h. regirung, der stätische verwaltungsrat und das kaufm. directorium herbeigelassen haben, hat der Grosse Rat des kantons St. Gallen an die druckkosten dises bandes auf veranlassung des erziehungsdepartements einen besondern beitrag von fr. 1500 bewilligt; der katholische Administrationsrat unterstützte das unternemen durch die unterschrift auf 25 exemplare.

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