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Schon als der zweite teil des Urkundenbuchs der Abtei Sanct Gallen" mit dem jare 920 abbrechen musste, lag es im plane, die auch nach der ursprünglichen absicht vorzeitig zum stillstand gelangte arbeit gelegentlich wider aufzunemen. 1) Den anstoss, jenem plane folge zu geben und zu der herausgabe eines dritten teiles des urkundenbuchs zu schreiten, hat die jubelfeier der historischen übungen zu Göttingen gegeben. In dankbarer erinnerung an die förderung, die ich im jare 1858/59 durch die teilname an disen übungen erfaren, trieb es mich, dem hochvererten lerer auf den jubiläumstag einen beweis vor augen zu legen, dass die einwirkung seines vorbildes und seiner lere ununterbrochen in mir fortlebe, wenn auch berufliche pflichten mich durch lange jare von einer eindringenden pflege der im unmittelbaren anschlusse an die Göttinger zeit aufgenommenen historischen studien abgehalten hatten. Sogar der 1. August 1874, der tag der erinnerungsfeier zwischen lerer und schülern, kam mir eigentlich noch etwas zu frühe, um mich mit der nötigen ruhe wider in das seit 1866 verlassene gebiet hineinzuarbeiten. 2) Die ersten bogen, welche auf den bestimmten zeitpunkt fertig gebracht werden mussten, tragen die spuren davon an sich. 3)

Nachdem einmal der entschluss gefasst war, das urkundenbuch fortzusetzen, verstand es sich von selbst, dass zuerst die antiquarische gesellschaft in Zürich als herausgeberin der ersten beiden teile1) angefragt wurde: ob sie geneigt wäre, das frühere verhältniss zu erneuern und den ursprünglichen plan nicht bloss wider aufzunemen, sondern auch zu erweitern? Denn einen dritten teil für sich herauszugeben und mit dem jare 1250 abzuschliessen, hätte offenbar keinen sinn gehabt. Die Zürcher gesellschaft zeigte indess keine lust, noch einmal grosse opfer für eine veröffentlichung zu bringen, welche der natur der sache nach immer ausgesprochener st. gallische localbedeutung erhielt, je mer sie in die spätern jarhunderte des mittelalters vorrückte. Es erschien daher wirklich eher als eine aufgabe des mittlerweile erstarkten historischen vereins des kantons St. Gallen, das urkundenbuch weiter zu füren, und diser verein übernam die aufgabe one jedes bedenken.

1) Der erste plan gieng dahin, das urkundenbuch bis zum jar 1250 zu füren; s. d. einleitung zum ersten teile, s. XIII. 2) Ich war damals noch mit dem abschluss eines grösseren werkes über handel und industrie des kantons St. Gallen beschäftigt.

9) In der regel fiel der abschluss einer liferung bezw. doppelliferung (von 12 bezw. 24 bogen) mit einem järlich widerkerenden geschäftlichen unterbruche der arbeit zusammen; und aus der notwendigkeit, mich nach mermonatlicher unterbrechung jeweilen wider förmlich neu in dieselbe hineinzufinden, erklärt es sich, dass in den ersten bogen einer neuen liferung, bezw. doppelliferung, kleinere unregelmässigkeiten am meisten vorkommen. So ist z. b. auf dem ersten bogen der 6. liferung übersehen worden, den dort abgedruckten urkunden Ludwigs des Bayern die nummern der betr. Böhmerschen regesten beizufügen. Die letzte doppelliferung hatte besonderes unglück, indem 8 schon abgezogene und 2 in correctur ligende bogen mit einem zimlichen quantum manuscript durch den brand der Zollikofer'schen buchdruckerei vom 16./17. Juli 1880 vernichtet wurden. Durch die widerherstellung des verbrannten und durch die mühselige bearbeitung der einkünfteverzeichnisse und register ist der abschluss diser liferung so übermässig verzögert worden.

4) Der erste teil (die jare 700 -840 umfassend) erschien 1863, der zweite (840-920) 1866.

Ein bestimmter zeitpunkt, bis zu welchem der dritte teil gehen sollte, wurde zunächst nicht in aussicht genommen. Es galt nur, bei disem anlass einen möglichst grossen teil des kostbaren stiftsoder ehemaligen klosterarchivs durch den druck allgemein benutzbar zu machen. In der einladung zur subscription auf die fortsetzung des im jare 1866 abgebrochenen werkes wurde von höchstens 7 liferungen zu 12 bogen gesprochen. Schon bei abschluss der fünften liferung sah man sich jedoch vor die wal gestellt, entweder in die lange regirungszeit abt Hermanns (1333–1360) gar nicht einzutreten oder dann über die 7 liferungen hinauszugehen, da selbstverständlich der abschluss des bandes auch mit dem ende eines äbtischen regiments zusammen fallen sollte. Ich entschloss mich, abt Hermann noch in den ramen des dritten teils zu ziehen und mit im das werk bis zu dem zeitpunkt zu bringen, wo die zerwürfnisse iren anfang nemen, die zu dem sogenannten Appenzeller kriege und zu der ersten grossen krise gefürt haben, welche den eigentlichen bestand des klosters in frage stellte. Damit war die ausdenung des bandes um eine weitere doppelliferung gegeben. 1)

Dank der ökonomischen einrichtung des drucks, der immerhin noch anständig genannt werden darf, ist es nun möglich geworden, durch den vorligenden dritten teil des urkundenbuchs in runder summe 1000 documente von teilweise ser bedeutendem umfange zu veröffentlichen. Die hauptmasse derselben entstammt dem archive der einstigen Benedictinerabtei St. Gallen, jetzt im gegensatz zum stats- oder kantonsarchiv das „stiftsarchiv" genannt und unter gesönderter verwaltung stehend. Absolute vollständigkeit der widergabe des gesammten urkundlichen stoffs ist jedoch nicht einmal hier weder beabsichtigt, noch erreicht worden. Nicht der mühe und kosten des abdrucks wert schienen mir nämlich für meine zwecke zwei ellenlange processrodel über streitigkeiten des klosters St. Gallen mit dem nonnenkloster Oberriet im badischen landamt Freiburg, besitzungen zu Norsingen betreffend, aus dem jare 1243 (Urk. St. Gallen F. F. 4. B. 23), und mit einen herrn von Grünburg, bad. bez.a. Donaueschingen, besitz und zehnten zu Mundelfingen und zehnten zu Tuningen, (Hoch-)Emmingen, Weigheim, Pfohren und Wesdorf betreffend, aus dem jare 1299 (Urk. St. Gallen F. F. 4. E. 26). 2) Nicht weiter nachgegangen bin ich ferner den specialrodeln (verzeichnissen von einkünften, abgaben u. drgl.) in den nebenabteilungen des archivs, die keinen bestandteil des ursprünglich st. gallischen klosterarchivs bildeten (St. Johannser archiv, Wiler archiv). Endlich findet sich one zweifel in einzelnen bänden der ausserordentlich reichen bücherabteilung des archivs noch hie und da die abschrift einer mir nicht vor die augen gekommenen urkunde aus der zeit vor 1360; ich glaubte mich aber an diejenigen stücke halten zu dürfen, auf welche mich das urkundendirectorium des trefflichen stiftsarchivars C. Wegelin († 1856) oder ein glücklicher zufall fürte.

Die stiftsbibliothek bot neben den durch Ildefons v. Arx gesammelten, meist von bücherdeckeln abgelösten bruchstücken nur einige verzeichnisse von einkünften, leistungen, jarzeitstiftungen und änliche notizen, in verschidenen bänden eingetragen, wo sich gerade ein unbenutzter lerer raum vorfand.

1) Um die abonnenten nicht zu einem mereren zu nötigen, als wozu sie sich durch die subscription auf grundlage des beigegebenen programms verpflichtet hatten, wurde allen durch circular freigestellt, die letzte doppelliferung ebenfalls zu übernemen, oder auf den mit bogen 86 beginnenden anhang zu verzichten und sich bloss das register gratis zusenden zu lassen.

2) Es wird wol gelegenheit geben, das zweite stück demnächst, sei es im Fürstenbergischen urkundenbuche, sei es in den Schriften des Vereins für Geschichte und Naturgeschichte der Baar und der angrenzenden Landesteile in Donaueschingen“ zu verwerten. - Das endergebniss der zwei streithändel ist leider aus dem erhaltenen material nicht ersichtlich.

Aus dem statarchiv spital- und sogenanntes schaffneramtsarchiv inbegriffen nam ich diejenigen urkunden auf, welche von st. gallischen äbten ausgestellt oder für die gestaltung der verhältnisse zwischen kloster und stat von hervorragender wichtigkeit sind, wie kaiserliche und königliche privilegienbriefe und die bündnisse mit anderen stäten.

Eine benutzung auswärtiger archive durch reisen fiel bei meiner beruflichen stellung zum vorneherein gänzlich ausser betracht. Um so dankbarer empfand ich es, dass die vorstände sämmtlicher von mir um freundliche beihülfe angegangenen archive, des klosterarchivs Maggenau, des statarchivs Wil, der kantonsarchive Appenzell I. R., Argau, Luzern, Schaffhausen, Turgau und Zürich, des generallandesarchivs zu Karlsruhe, es mir durch einsendung sei es der originalurkunden, sei es beglaubigter, von sachkundiger hand angefertigter abschriften ermöglichten, die inen bekannten st. gallischen documente diser archive ebenfalls in unser material einzureihen. 1)

Es ist wol erlaubt, hier nicht bloss meinen wärmsten dank für dise entgegenkommende, meine arbeit in so ausserordentlich erfreulicher weise fördernde gefälligkeit auszusprechen, sondern auch dem wunsche ausdruck zu geben, dass zum besten der historischen forschung die archive überhaupt immer zugänglicher und mitteilsamer werden möchten.

Was die art und weise der anordnung und bearbeitung des stoffs anbelangt, so hatte ich keine ursache, von den bei herausgabe der ersten zwei teile befolgten grundsätzen abzugehen. Schwirigkeiten, die dort noch nicht in betracht kamen, bereitete hier allerdings die widergabe der deutschen texte, besonders in zwei beziehungen. Einmal war es in vilen fällen nicht bloss ser schwer, sondern geradezu unmöglich, den übergang von appellativen in eigennamen mit sicherheit zu bestimmen, und zwar sowol bei personen-, wie bei ortsnamen. Im allgemeinen machte ich es mir zum grundsatz, die amtsbezeichnungen der personen, wie „ammann, keller, schultheiss" etc. als begriffsnamen zu behandeln, wo sie mit, als eigennamen, wo sie one dazu gehörige ortsbezeichnung auftraten, z. b. „Rudolf der schultheiss in Wil", aber „Rudolf der Schultheiss"; und änlich behandelte ich die nach einem personennamen benannten ortsbezeichnungen verschiden, je nachdem der artikel dabei stand, oder nicht, z. b. „von des Roten hus", aber von Rotenhus“, „in des Tölsers hof“, aber „in Tölsershof“. Ich war mir dabei ser wol bewusst, dass durch dises verfaren die gleiche persönlichkeit und die gleiche örtlichkeit in verschidener form nicht bloss erscheinen konnten, sondern wirklich erscheinen; aber eine regel musste doch angenommen und so gut wie möglich durchgefürt werden. Dabei lege ich übrigens sofort das bekenntniss ab, dass mir zuweilen in einzelnen, zweifelhaften fällen der aufgestellte grundsatz augenblicklich nicht gegenwärtig war, oder dass ich auch erst durch widerholtes auftreten der gleichen frage mich veranlasst sah, mir selbst eine regel für den betreffenden fall zu bilden, nachdem an frühern stellen schon gegen dieselbe gesündigt worden war. Darauf sind die kleinern ungleichmässigkeiten in der schreibung von personen- und ortsnamen zurückzufüren; manches konnte in dieser beziehung bei aufsetzung des registers ausgeglichen werden, dessen formen von personen- und ortsnamen überhaupt die endgültigen sein sollen.

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Die zweite, grössere schwirigkeit bereiteten die länge- und umlautzeichen, die in den originalen

1) Die nachforschung nach st. gallischen documenten in den archiven der oberschwäbischen landstäte, wo besonders Wangen noch eine schöne ausbeute geben dürfte, bleibt wol in jeder beziehung am besten den herausgebern des wirtembergischen urkundenbuchs überlassen.

bald felten, bald erschienen, jetzt durchgehends angebracht waren, jetzt ganz willkürlich nur in einzelnen fällen, nun in diser form, dann in einer andern, und nicht selten überhaupt keinen sinn haben konnten. One jede gewissensbeschwerung entschloss ich mich, im interesse eines möglichst klaren und gleichmässigen textes die längezeichen nur da beizubehalten und anzubringen, wo sie zu leichterem verständniss beitragen, z. b. „ân" im unterschid von „an“, „ê“ u. drgl.; von den umlautzeichen aber nur diejenigen widerzugeben, die ganz unzweifelhaft einen organischen umlaut bezeichneten und nicht bloss der willkür oder dem unverstand einzelner schreiber ir dasein verdankten, und zwar durchgehends durch die einfachen, jetzt üblichen zwei punkte. Ich glaube heute noch, dises vorgehen recht wol verantworten zu dürfen; obschon ich gerne zugebe, dass es für den sprachforscher nicht eben das erwünschteste war. Dabei ist mir aber auch ein wirkliches versehen passirt, das mir erst nach und nach klar wurde, und zu dessen aufdeckung ich mich hier um so mer verpflichtet füle, als ich die demselben entsprungene felerhafte schreibart in dem texte absichtlich bis zum schlusse beibehalten habe, um dort die sache nicht noch schlimmer zu machen. Ein zuerst vereinzelt, dann immer häufiger und zuletzt regelmässig erscheinender strich über dem „u“ in „uns“ und „unser" ist nämlich nicht, wie ich zuerst glaubte, auf zufall oder laune zurückzufüren, sondern bezeichnet offenbar — entsprechend unserer heute noch allgemein üblichen dialektischen aussprache „üs“ und „üser“ den wirklichen organischen umlaut. Es hätte daher auch nach den von mir befolgten grundsätzen in den deutschen texten die bezeichnung des umlauts in „uns" und "unser" von anfang an aufgenommen werden sollen; mit beginn des XIV. jarhunderts ist dise schreibart allgemein durchgedrungen und wäre überall „üns“ und „ünser“ statt "uns“ und „unser“ zu lesen. 1)

Die erklärung der im texte als solche aufgefürten ortsnamen auch fernerhin, wie in dem ersten und zweiten teil, gleich unter den text zu setzen, empfahl schon die liferungsweise herausgabe des dritten teils. Dagegen schien es erlaubt, die deutung der örtlichkeiten, nach welchen die handelnden oder als zeugen aufgefürten persönlichkeiten genannt sind, in der regel dem register vorzubehalten. Für die bestimmung vornemlich der süddeutschen ortsnamen und ganz besonders für den nachweis der süddeutschen burgen hat hr. Dr. Ludwig Baumann in Donaueschingen mit nie ermüdender bereitwilligkeit das beste getan. Manche zutreffende erklärung von örtlichkeiten in der nähern umgebung St. Gallens, hauptsächlich auf appenzellischem boden, verdanke ich der ortskunde des trefflichen setzers unserer wissenschaftlichen vereinspublicationen, des hrn. Eduard Diem, der überhaupt seine aufgabe nach jeder richtung mit seltenem verständniss aufgefasst und mit ebenso seltener unverdrossenheit durchgefürt hat. 2)

1) Die anname einer nach sprachgeschichtlichen gesichtspunkten gesäuberten rechtschreibung in den überschriften und anmerkungen ist zwar eine specialliebhaberei, für die ich nach meiner ansicht niemandem rechenschaft abzulegen habe. Dennoch sei bemerkt, dass ich die wortformen keineswegs rückbilden wollte, sondern iren jetzigen bestand im wesentlichen als gültig annam und nur die conventionelle widergabe derselben auf die organisch richtige form zurückzufüren suchte; daher z. b. die schreibart schilling", weil die lebende sprache hier das „n“ beibehalten, aber „pfennig“, weil sie es in disem worte fallen gelassen hat. Einzelne ungleichmässigkeiten und übersehen auch auf disem gebiete bitte ich zu entschuldigen und selbst zu berichtigen. Es sind solche natürlich leichter zu vermeiden, wenn man sich lediglich an das hergebrachte hält und die setzerorthographie als massgebend anerkennt.

2) Hr. Diem ist uns ein wirklicher mitarbeiter, und mit vergnügen anerkennen wir seine verdienste um unsere veröffentlichungen, wie auch diejenigen von hrn. G. Binkert, des zuverlässigen und gewandten factors der Zollikofer'schen buchdruckerei.

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