| Historischer Verein für Schwaben - 1867 - 408 pages
...Verfasser nicht eine ausserordentlicbe Vergeltung zuzubilligen sei. Findet die Königliche Societät fernere Auflagen erforderlich, so wird sie den Verfasser,...Der reine Ertrag der neuen Auflagen soll sodann zu ausserordentlichen Bewilligungen für den Verfasser, oder falls derselbe verstorben ist, für dessen... | |
| Akademie der Wissenschaften in Göttingen - 1867 - 604 pages
...erforderlich, so wird sie den Verfasser, oder falls derselbe nicht mehr leben sollte, einen ändern dazu geeigneten Gelehrten zur Bearbeitung derselben...Der reine Ertrag der neuen Auflagen soll sodann zu ausserordentlichen Bewilligungen für den Verfasser, oder falls derselbe verstorben ist, für dessen... | |
| Bremen (Germany) - 1868 - 802 pages
...Verfasser nicht eine ausserordentliche Vergeltung zuzubilligen sei. Findet die Königliche Societät fernere Auflagen erforderlich, so wird sie den Verfasser,...Der reine Ertrag der neuen Auflagen soll sodann zu ausserordentlichen Bewilligungen für den Verfasser, oder falls derselbe verstorben ist, für dessen... | |
| 1869 - 1366 pages
...Verfasser nicht eine ausserordentliche Vergeltung zuzubilligen sei. Findet die Königliche Societät fernere Auflagen erforderlich, so wird sie den Verfasser,...oder falls derselbe nicht mehr leben sollte, einen ändern dazu geeigneten Gelehrten zur Bearbeitung derselben veranlassen. Der reine Ertrag der neuen... | |
| 1871 - 1622 pages
...Verfasser nicht eine anaserordentliche Vergeltung zuzubilligen sei. Findet die Königliche Societät fernere Auflagen erforderlich, so wird sie den Verfasser. oder falls derselbe nicht mehr leben sollt«, einen anderen dazu geeigneten Gelehrten zur Bearbeitung derselben veranlassen. Der reine Ertrag... | |
| 1871 - 704 pages
...Verlag und Verkauf führt der Director. Findet die Königliche Societät fernere Auflagen efforderlich, so wird sie den Verfasser, oder falls derselbe nicht mehr leben sollte, einen anderen dazu geeigneten Gelehrten zur Bearbeitung derselben veranlassen. Der reine Ertrag der neuen... | |
| Historische Gesellschaft zu Berlin - Books - 1877 - 412 pages
...Verfasser nicht eine ausserordentliche Vergeltung zuzubilligen sei. Findet die Königliche Societät fernere Auflagen erforderlich, so wird sie den Verfasser,...veranlassen. Der reine Ertrag der neuen Auflagen soll ssdann zu ausserordentlichen Bewilligungen für den Verfasser, oder, falls derselbe verstorben ist,... | |
| 1877 - 892 pages
...erforderlich, so wird sie den Verfasser, oder, falls derselbe nicht mehr leben sollte, einen ändern dazu geeigneten Gelehrten zur Bearbeitung derselben...außerordentlichen Bewilligungen für den Verfasser, oder, falls derselbe verstorben ist, für dessen Erben, und den neuen Bearbeiter nach einem von der Königlichen... | |
| 1877 - 848 pages
...erforderlich, so wird sie den Verfasser, oder, falls derselbe nicht mehr leben sollte, einen ändern dazu geeigneten Gelehrten zur Bearbeitung derselben...außerordentlichen Bewilligungen für den Verfasser, oder, falls derselbe verstorben ist, für dessen Erben, und den neueu Bearbeiter nach einem von der Königlichen... | |
| 1882 - 842 pages
...eine außerprdentliche Vergeltung zuzubilligen sei. Findet die Königliche Societät fernere Auflägen erforderlich, so wird sie den Verfasser, oder, falls...einen andern dazu geeigneten Gelehrten zur Bearbeitung dfifselbep veranlassen. D«r reine Ertrag der nenen Auflagen soll sodann zu außerordentlichen Bewilligungen... | |
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