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gustinus so, daß man sieht, er kenne sie mehr als oberflächlich. p. 244. 245.

40) Tugavvoxrovos, in der * Aldinischen Ausgabe von 1503. fol. p. 161.

41) More's Uebersetzung. Voran die brevissima materia, p. 277. 42) Erasmus Uebersetzung, voran der Brief an Rich. Wit ford, p. 127. d. d. Ruri, ad calendas Maias MDVI. "impulErasmus Brief an Hutten.

sore Thoma Moro.

43) 3. B. Sein Lob und Tadel der Ehe. S. Knights Erasmus von Arnold, p. 50. not. o.

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45) Gleich nach seinem Abgange von der Universität dem Verlangen seines Vaters gemäß. Man vergesse nicht, daß in England die Oeffentlichkeit der Rechtspflege herrschte.

46) Muthmaßlich nur; Erasmus arbeitete rasch, und fertigte gleich nach der beendeten Arbeit die Dedicationen.

47) Erasmus Brief an Witford. p. 128. Hortor autem, ut et Moricam (declamationem) conferas.

48) More's Rede, p. 285 298, während jene des Erasmus von p. 136 175 geht.

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49) Staplet. p. 6. col. 2. More, p. 14. Schließlich erwähne ich noch, daß Erasmus durch More die Bekanntschaft des jungen, damals 8jährigen Prinzen (geb. 1491 22. Junius) Heinrich, nachmals Heinrich VIII. in der Stadt Eltham machte. G. das Nähere bei Knight, Erasmus v. Arnold. p. 69. not. r. und bei Müller, p. 175.

6. Rechtsstudium.

Zu Orford, unter trefflichen Lehrern und Freunden, hatte More mit so entschiedener Vorliebe den schönen Wissenschaften sich ergeben, daß zu erwarten stand, seine Lalente würden mit Hintanseßung jeder andern Beschäftigung und durch keine Macht abgehalten, ausschließend diese edle Richtung des Geistes verfolgen. Aber Sir John More, sonst ein verständiger und rechtschaffener Mann 1), sah mißvergnügt auf seines Sohnes Studien, weil ihn diese, seiner Meinung nach, von aller Beförder ung zurückhielten, welche nur durch die Kenntniß der vas terländischen Rechte erworben werden kann; deshalb unterstüßte er ihn ganz und gar nicht in seinen Bestrebungen 2), so daß der junge More dieselben aufzugeben sich genöthigt sah; denn der Vater forderte vom Sohne Gehorsam seinem Gebote, und dieser brachte, was auch seine Neigungen dagegen einwenden mochten, das große Opfer. Die englische Rechtskunde, sagt der hierin freilich nicht competente Erasmus, ist der wahren Wissenschaft im höchsten Grade entfremdet 3). Ein anhaltender, mehrjähriger Fleiß wird erfordert, sie sich anzueignen. Mit Widerwillen, ja mit Abscheu ergriff More das Rechtsfach. Niemand war, dem eignen Geständnisse nach, Processen abgeneigter als er, eine Abneigung, die ihn selbst in späteren Jahren nicht verließ 4). So sah er sich plößlich durch den väterlichen Befehl den schönen Gefilden des klassischen Landes entrückt, und hinüber verseßt in die unerquicklichen und wüsten Gegenden der englischen Juris

prudenz!

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Dennoch brachte er es in jenen Rechten zu

folcher Vollkommenheit, daß später die streitenden Partheien Niemanden lieber in ihren Angelegenheiten zu Rathe zogen, als ihn 5).

Er hatte sich die Kenntniß der Rechte des Königreichs anfänglich zu New-Inn, der Pflanzschule des Kanzleihofes, erworben und bei erwünschtem Fortgange seiner Bemühungen ward er seitdem in Lincolns-Inn zugelassen, dort mit karger Unterstüßung vom Vater, dessen Erziehungsprincip noch immer dasselbe blieb, seine Studien fortseßend, bis er zum Utterbarister würdig befunden und befördert ward 6). Selbst in diesen seiner Neigung nichts weniger als zusagenden Beschäftigungen wußte er zur Vortrefflichkeit zu gelangen, so überwiegend und kräftig waren seine Geistes-Anlagen. Nachmals gelangte er, mittels seiner Erfahrenheit in diesem Fache, zu den höchsten Staatsämtern )."

Anmerkungen.

1) Erasmus Brief an Hutten.

2) Staplet. p. 9. col. 1.
3) Erasmus, 1. cit.

Caleto, 1520 25. Octobr. Erasm, "qui meapte natura vehemen

4) More an Erasmus, d. d. opp. III. P. I. p. 589. C. D. E. ter ab litibus abhorream, etiam cum lucrum adferunt. Utopia, p. 125. 126.

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5) Erasmus, 1. cit.
6) Roper, 27.

Staplet. 5. col. 1.

More, p. 38. 39.

Biogr. Brit. 3158.

7) Ueber die Einrichtung und Verfassung der englischen RechtsSchulen verweise ich auf Stow's survey of London, p. 120. 121. und Goede, II. p. 135-144. Ich wage es nicht, die Zeit zu bestimmen, in welcher More die verschiedenen Stufen zurücklegte. Bei Roper, 1. cit., herrscht, wie mir scheint, noch die meiste Ordnung, obwohl auch er durcheinander wirft. Im Ganzen kommt nicht einmal viel darauf an, wie und wo er begonnen, wann er Utterbarrister, double Reader (eine besondere Ehre) 2c. gewesen. Staplet. II. in fine p. 9. col. 2. in medio, drückt sich über die erlangte Trefflichkeit im Rechtsfache also aus: Legum Britannicarum studio operam dedit (Morus), in eoque eos progressus fecit, ut tum in hoc jure bis legerit, vacationum tempore, quod a festo S. Joannis Baptistae usque ad S. Michaelem excurrit (est autem hoc legendi munus valde apud nostros splendidum, quod non nisi senioribus defertur, et non nisi a peritissimis exercetur, reliquis minus idoneis magnam quandam pecuniae taxam lecturae loco solventibus) tum ex hujus juris studio varios et amplissimos honores in Republica gesserit. Siehe über die Vorträge der Utterbarristers Stow 1. cit. p. 121 col. 1.

7. More's Hang zur Devotion.

War nun gleich More solchergestalt dem Studium der schönen Wissenschaften fast gänzlich entrückt, so konnte er doch ungehindert den theologischen Studien sich hingeben, zu welchen ihn sein durch Erziehung und Beispiel genähr. ter Hang zur Frömmigkeit und Beschauung hinzog. Nies mals, selbst nicht einmal im Gewühle der schwersten und angestrengtesten Beschäftigungen, konnte er den Andachts. übungen entfremdet werden, sondern stets sorgte er dafür so viel Zeit zu gewinnen, um sich an seinen Schöpfer zu wenden und durch fromme Betrachtungen und eifriges Nachdenken die Reinheit seiner Seele zu bewahren und zu vervollkommnen. Mit Recht lenkte er seine ganze Aufmerksamkeit auf die Leidenschaften eines jugendlichen Gemüthes, auf die Forderungen einer kräftigen Sinnlich keit, welchen nachzugeben ihm verdammlich erschien. Durch Strenge gegen seinen Körper und Wachsamkeit auf den Ungestüm der Begierden, gedachte er diese Hindernisse eis nes gottgefälligen Lebens zu besiegen. In solcher Absicht trug er schon als Jüngling das beschwerliche Cilis cium 1), welches er erst kurz vor seiner Hinrichtung abs legte, und schlief statt im weichen Bette auf dem Fußboden oder der Bank, einen Kloß an die Stelle des Kissens unter sein Haupt legend. Vier, höchstens fünf Stunden dünkten ihm hinreichend, das Bedürfniß des Schlafes zu befriedigen. Nachtwachen und Fasten sollten den Aufruhr der Sinne dämpfen. Ueberdies hörte er täglich die Messe, wohnte erbaulichen Predigten fleißig bei und lag mit In

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