am Hause, eines frommen Weibes vorbeikam, trat diese mit einem Becher Weines heraus, welchen er mit den Worten ausschlug: «Christus trank nicht Wein, sondern Essig und Galle. » Ein anderes Weib schrie ihn an, und begehrte Papiere zurück, die sie in seinen Händen, als er noch Lord-Kanzler war, gelassen: « Gute Frau, » beschied sie More, «nur noch eine Stunde Geduld, und der König wird mich von der Sorge für jene Papiere sowie für alle andern Dinge befreien. » Wieder ein anderes Weib folgte ihm scheltend nach, über großes Unrecht klagend, welches er ihr während seines Kanzleramtes gethan. «Ich erinnere mich recht wohl Eurer Sache,» sagte er ihr; «hätte ich indessen jekt noch zu entscheiden, so würde ich denselben Spruch thun. » Am Fuße des Blutgerüstes angelangt, und im Begriffe hinauf zu steigen, sagte er zu einem der Sheriffs= Diener: «Bitte, helft mir hinauf, fürs Herunterkommen last mich selbst sorgen. » Da ihm verboten war, das zahlreich versammelte Volk anzureden, bat er dasselbe für ihn zu beten, und erklärte, er sterbe als ein getreuer Unterthan des Königs im ächten katholischen Glauben. Hierauf kniete er, und betete mit großer Andacht den Psalm «Erbarme dich meiner. » Nach dessen Beendigung erhob er sich fröhlich und sagte dem ihn um Vergebung bittenden Scharfrichter, indem er ihn küßte: «Du wirst mir heute den größten Dienst erzeigen, der in eines Menschen Macht steht. Nur Muth, und zage nicht dein Amt zu verrichten. Mein Hals ist sehr kurz, daher nimm dich in Acht, damit du nicht schief hauest, sondern Ehre davon hast. » Als ihn der Henker das Haupt verhüllen wollte, sagte er: « das will ich selbst thun, » und band sich sein Tuch um die Augen. Seinen Kopf auf den Block legend, hieß er den Scharfrichter so lange einzuhalten, bis er seinen Bart bei Seite geschoben: «denn der hat keinen Verrath begangen.» Ein Streich der Art trennte den Kopf vom Rumpfe. Wie viele edle Herzen verwundete dies Mordbeil! So endete Sir Thomas, an christlicher Tugend, an ächter Geistesgröße nicht leicht von irgend einem Helden übertroffen, die Zierde seines Landes und Jahrhunderts, jedem Zeitalter aber ein erhabenes Muster. Anmerkungen. 1) Die Quellen über More's Proceß und Hinrichtung stehe in der Literatur. C., Coaevi et Suppares. I. des Erasmus große Correspondenz. II. die Schriftsteller von Polyd. Vergil., bis Sanders und Rishton. Hieher gehören ferner: a) More's lekter Brief mit Kohle geschrieben an seine Toch= ter Margarethe; bei Lewis Nro. XII. p. 145. 146. (Siehe Beilage D.) b) More's Attainder. (Siehe Beilage C.) c) Stat of the Realm. III. p. 629., Chaptes LVIII. "An Acte adnullyng aswell a Dede of Feoffement as also an Indenture fraudeilent'y made by Sir Thomas More Knight of his purchased Londe in Chelseth or ellswhere in the Countye of Midd., d) Roper p. 91 — 112. e) Staplet, das XVIII., XIX., XX. Caput.. f) Hoddesd p. 140 - 173. g) More p. 271 - 309. h) Hall, fol. CCXXVI. b. init. i) Stow. p. 572., col. 1. init. k) Burnet I. B. II. p. 158. III. p. 354 - 356. 1) Collier Vol. II. p. 99. col. 1 et 2. m) State-Trials I. p. 59. col. 2. n) Biogr. Britan. p. 3165. o) Brit. Plutarch p. 86 - 97. p. 63., col. 2., in fine. p) Literar. Conversationsblatt Nro. I. 1. Januar Es liefert einen Auszug aus dem Celebrated Trials. etc. 1826. 6 Voll. London 1825. 8. q) Lingard VI. p. 244 - 248. 2) Lingard V. p. 245. Der 1. Juni, welcher in Margine steht, ist irrig. Die Quellen sind alle für den 1. Julius. 3) Die Stelle aus der Magna Charta lautet: " In primis concessiss) Deo et hac presenti çarta nostra confirmass) pro nobis et haeredibus nostris in perpetuum quod Anglicana ecclesia libera sit et habeat Jura sua integra et liber 1 tates suas illesas, et ita volumus observari etc. Stat. of the Realm. Vol. I. fol. p. 9. Wo das Facsimile der Magna Charta. 4) More. p. 287. hat St. Gilian. 5) Eine genaue Beschreibung dieser grausenhaften Art der Hinrichtung findet sich in der historia aliquot nostri saeculi Martyrum etc. - Cap. X. fol. L. a. u. b. LII. 6) Sie ward nachmals die Gattin von More's Geheimschreiber, John Harris, und war zur Zeit, als Stapleton schrieb, noch zu Douay. Stapl. p. 67. col. 2. in fine. Margarethe, in deren Diensten sie war, schickte sie oft nach dem Tower zu ihrem Vater. 7) Eine von den Mägden der Roper. 8) St. Thomas von Canterbury, dessen Translatio 7. Julius sonst in England gefeiert wurde. Staplet. p. 69. col. 1. 9) Mararetha Gyge, des John Clemens Frau. 10) Söhne des John More. ! Beilagen zum vierten Abschnitt. A. 1. Die Präamble. Sie besteht: « a) im Eingange, welcher die Gründe entwickelt, warum eine Feststellung der Thronfolge nothwendig sey. b) in der Nullitäts - Erklärung der ersten Ehe. Der hier sehr wichtige Text, weil More an dieser Nulitats - Er= klärung sich hauptsächlich stieß, lautet wie folgt: Statutes of the Realm III. p. 472. - = doo the Nobles and Commons of this Realme therfore moost humbly beseche your Highness that it may please your Majestie, that it may be enacted by your Highness with the assente of the Lords spiritual and temporall and the Commons in this present parliament assembled and by auctoritie of the same, that the mariage herto fore solempnysed betwene your Highness and the Lady Katheryne being before lawfull wyf to prynce Arthur your elder brother, which by hym was carnally known as doth duely appere by sufficient prove in a lawfull proces had and made before Thomas etc., shalbe - - by auctoritie of this present parliament diffyntyvly clerely and absolutely declared demed, adjudged to be agaynst the Lawes of Almyghty God, and also accepted reputed and taken of noo value ne effecte, but utterlie voyde and adnychyled, and the separacion therof etc. Shalbe good and effectuall to all intentes and purposes etc. » c) In der Successions-Ordnung, deren Hauptpunkte bereits im Texte gegeben sind. d) In der Bekanntmachung dieser Akte. e) In Bestimmung der Strafen, welche die dawider Handelnden treffen, so wie f) der Bestimmung, daß diese Akte von allen Unter thanen des Königs beschworen werden solle. |