Page images
PDF
EPUB

Das grösste Schauspiel erwartet den Christen, wenn der Herr wieder erscheint zum letzten Gericht. Die Schilderung, welche Tertullian hier entwirft, gehört durch ihre Schärfe und ihre Glut zu dem Merkwürdigsten, was er geschrieben.

Ueber die Materie vgl. F. C. BAUR, Das Christentum und die christl. Kirche der drei ersten Jahrhunderte, Tüb. 1853 p. 455. NÖLDECHEN, Tert. und das Theater, Zeitschr. f. Kirchengesch. XV (1894) 161–203; Tert. und der Agon, N. Jahrb. f. deutsche Theol. III (1894) 206-26; Tert. u. das Spielwesen, Zeitschr. f. wissensch. Theol. XXXVII (N. F. II) 91 ff. Die Abfassungszeit. Genauere Daten fehlen, nur soviel wissen wir, dass die Schrift den Schriften de idololatria (vgl. c. 13 de spectaculis autem et voluptatibus eiusmodi suum iam volumen implevimus) und de cultu feminarum (1,8 de illis (spectaculis) suum volumen edidimus) vorausgeht. Die Schrift ist von der montanistischen Anschauung frei; vgl. BONWETSCH p. 33. Dass sie zur Zeit einer Verfolgung geschrieben wurde, wie HAUCK will (p. 16), kann mit Sicherheit nicht aus c. 27 geschlossen werden (BONWETSCH p. 34). Die Scheidung in zwei Teile deutet der Verfasser deutlich an c. 14 nunc interposito nomine idololatriae, quod solum subiectum sufficere debet ad abdicationem spectaculorum, alia iam ratione tractemus ex abundanti.

Die Disposition des antiquarischen Teils gibt c. 4 commemorabimus origines singulorum (spectaculorum) quibus in cunabulis in saeculo adoleverint, exinde titulos quorundam, quibus nominibus nuncupentur, exinde apparatus, quibus superstitionibus instruantur, tum loca, quibus praesidibus dicéntur, tum artes, quibus auctoribus deputentur. Vgl. die Zusammenfassung c. 13.

Die Quelle. c. 5 (de originibus) positum est apud Suetonium Tranquillum vel a quibus Tranquillus accepit. Vgl. oben § 532 p. 49. Ausser der daselbst citierten Schrift von P. J. MEIER, De gladiatura Romana siehe noch NOELDECHEN, Die Quellen Tertullians in seinem Buch von den Schauspielen (Philologus Suppl. VI [1893] p. 727).

667. De idololatria (über den Götzendienst). Die Scheidung zwischen dem christlichen und heidnischen Leben, welche die Schrift über die Schauspiele angebahnt hatte, will in noch höherem Grade die Abhandlung über den Götzendienst durchführen. Ihr Ziel ist, den Christen von allem, was nur irgendwie mit dem Götzendienst zusammenhängt, loszuschälen. Des Götzendienstes machen sich aber nach Tertullians Ansicht schuldig nicht bloss diejenigen, welche Götzenbilder verfertigen, sondern auch alle diejenigen, welche mit irgendwelcher Thätigkeit dem Götzendienst dienstbar sind. Götzendiener sind ihm die Astrologen und Mathematiker, ja auch die Lehrer der Litteratur, endlich die Kaufleute, welche mit Weihrauch handeln. Alle diese Beschäftigungen der genannten Stände sind unverträglich mit dem Christentum; die Ausrede, dass man doch seinen Lebensunterhalt sich erwerben müsse, kann nicht in die Wagschale fallen. Aber der Verfasser spinnt sein Thema noch weiter, er verbietet dem Christen die Beteiligung an den nationalen Feiertagen und Festlichkeiten, die Beleuchtung und Bekränzung der Thüren als einen heidnischen Gebrauch, ganz besonders aber jede Teilnahme an den Opfern. Dies führt auf die Frage, ob ein Christ ein Staatsamt bekleiden oder Kriegsdienst annehmen kann. Selbstverständlich müssen sich nach seiner Ansicht grosse Unzuträglichkeiten für die christliche Überzeugung ergeben, welche den Kriegsdienst geradezu den Christen unmöglich machen. Nicht einmal die abgegriffenen Schwurformeln bei den Göttern sollen den Christen gestattet sein.

Mit Staunen sieht man in dieser Schrift die grosse Kluft zwischen dem nationalen und dem christlichen Wesen. Die Kunst wird ganz verworfen; im Christentum ist sie noch kein Bedürfnis. Dagegen ist die Unentbehrlichkeit der heidnischen Litteratur Thatsache; und es ist inter

essant, wie Tertullian sich aus dem Dilemma zieht, er verbietet hier das Lehren, gestattet aber das Lernen.

Die Abfassungszeit. c. 15 scio fratrem per visionem eadem nocte castigatum graviter, quod ianuam eius subito adnuntiatis gaudiis publicis servi coronassent. Diese gaudia publica werden sich wohl auf den Sieg bei Lyon (197) bezogen haben (NOELDECHEN, Die Abfassungszeit p. 35). Zugleich zeigt die Nichtheranziehung des Parakleten die vormontanistische Epoche.

668. De cultu feminarum 1. II (gegen den Frauenputz). Das Bestreben, die Christen von den Heiden in jeder Beziehung loszureissen, hatte Tertullian veranlasst, auch eine Broschüre an die Frauen zu richten. Sie bekämpft den Frauenputz. Man muss demnach annehmen, dass die vornehmen Frauen der Gemeinde in Karthago schon sehr von dem christlichen Ideal sich entfernt hatten und in dieser Beziehung mit den Heiden zusammengingen, so dass ein ernstes Wort am Platze war. Es war dies um so mehr geboten, als man auch schon angefangen hatte, Entschuldigungsgründe für den Frauenputz anzuführen. Der Verfasser erinnert im Eingang die Frauen an die schwere Schuld, die ihre Stammmutter auf sich und damit auf das ganze Geschlecht geladen, und meint, dass daher für die Frauen das Busskleid sich eigentlich am besten eigne. Dann geht er auf das Verwerfliche des äusseren Schmuckes ein und führt die Anregung zu demselben als eine Quelle des Bösen auf die gefallenen Engel zurück. Damit ist allem äusseren Tand sein Urteil gesprochen. Als eine Autorität für sein Buch citiert er den apokryphen Enoch und verteidigt die Echtheit desselben. Ein genauer Einblick in das Wesen des äussern Schmucks führt zu demselben Resultat. Er unterscheidet hiebei die Schmuckgegenstände (cultus) und die künstliche Verschönerung (ornatus). Gegen die Schmuckgegenstände (Gold, Silber, Edelsteine) geht er in der Weise vor, dass er sie als wertlos ansieht, weil sie uns keinen Nutzen verschaffen können. Nur die Seltenheit und der fremde Ursprung verleihen denselben ihren Wert. Dadurch wird die Sehnsucht nach dem Besitz derselben angeregt. Doch hier bricht das Buch ab. Der Gegenstand ist also nicht zu Ende geführt. Es ist uns nun noch ein zweites Buch dieser Schrift überliefert; allein dies stellt sich nicht als Fortsetzung, sondern als eine Neubearbeitung des Themas dar; denn es gibt mehr als das dort nicht ausgeführte, es legt den Plan der ersten Schrift zu Grund, führt aber denselben in anderer Anordnung durch, denn Tertullian nimmt zuerst die künstliche Verschönerung 1) vor, während er die Schmuckgegenstände an zweiter Stelle behandelt. Der Ton der Rede ist gemässigter, ich möchte sagen, weit weltlicher. Die allgemeine Betrachtung hat einen viel grösseren Umfang erhalten. In dem ersten Teil des Themas eifert er besonders gegen die künstliche Haarpflege, gegen das Färben, gegen auffallende Frisuren. Sehr interessant ist es, dass er im Vorbeigehen auch die Schönheitspflege der Männer mit einigen Strichen schildert (c. 8). In Bezug auf die Schmuckgegenstände macht der Einwand Schwierigkeiten, dass ja auch diese Dinge von Gott geschaffen seien. Aber der Autor meint, dass

1) z. B. c. 5 cutem medicaminibus urgent, genas rubore maculant, oculos fuligine porrigunt, c. 6 capillum croco vertere.

Gott dabei die Absicht gehabt habe, die Enthaltsamkeit auf eine Probe zu stellen. Den meisten Wert scheint der Verfasser aber darauf zu legen, dass der Schmuck für die christliche Frau keinen Zweck hat. Endlich macht er noch geltend, dass leicht eine Frau durch den Schmuck in ein übles Gerede kommen kann, und dass das Urteil der Menschen auch von dem Christen nicht völlig bei seite zu schieben ist.

Ueber das Verhältnis des 1. II zu 1. I vgl. HAUCK p. 33 Anm. 2. Anders HESSELBERG p. 53.

Abfassungszeit. Beide Bücher sind vormontanistisch. In der Anrede an die Christinnen zeigt sich keine Spur einer Scheidung (BONWETSCH p. 36). Wie weit 1. I und 1. II auseinander liegen, lässt sich nicht bestimmen, 1. I ist nach de spect. geschrieben (c. 8): nam et omnes istae profanae spectaculorum saecularium voluptates, sicut de illis suum volumen edidimus, ipsa etiam idololatria ex rebus dei constat. Ob aus der Nichterwähnung der Schrift de idol. folgt, dass damals dieselbe noch nicht vorhanden war, steht dahin. Im zweiten Buch erwähnt er die Verschleierung der Jungfrauen (c. 7), aber so, dass man sieht, es war noch kein Streit darüber entbrannt. Daraus schliesst man, dass 1. II vor de or. fällt, wo die Frage schon in Fluss gekommen ist (c. 21); vgl. HAUCK p. 33, 1.

Quelle. NOELDECHEN (Tertullians Verhältnis zu Clem. Alex., Jahrb. f. prot. Theol. 12, 280) behauptet, dass dem Tertullian bei der Schrift der „Paedagogus" des Clemens vorgelegen hat. Vgl. dagegen P. WENDLAND, Quaestiones Musonianae (Berol. 1886) p. 48 ff.

8) Christlich-praktische Schriften.

669. Übersicht. Es sind fünf Schriften, die wir hier einreihen, und zwar über die Taufe, über das Gebet, über die Busse, über die Geduld und die zwei Bücher an seine Frau. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass Tertullian, als er diese Schriften schrieb, zu den Presbytern der karthagischen Christengemeinde gehörte. Es sind wichtige praktische Fragen, welche die Presbyter oft genug beschäftigt haben mochten, es waren damals die Dinge noch im Fluss, Zweifel regten sich, Kontroversen tauchten auf, da mussten die Vorsteher der Gemeinde Stellung nehmen. So sehen wir in Bezug auf die Taufe eine Reihe von Problemen auftauchen, zum Teil einschneidender Art z. B. ob die Taufe der Ketzer gültig sei. Auch in Bezug auf die Art und Weise zu beten ging die Praxis vielfach auseinander, so dass sich hier eine Belehrung dringend nötig erwies. Die schwierigsten und einschneidendsten Fragen bot aber die Bussdisziplin dar, da hier ein Schwerpunkt des christlichen Lebens lag. Die Feststellung desselben nahm geraume Zeit in Anspruch und erfolgte nicht ohne schwere Kämpfe. Endlich war auch die Ehe Gegenstand eifriger Erörterungen; besonders eifrig wurde darüber verhandelt, ob eine zweite Ehe gestattet sei. Mehrmals tritt Tertullian an dieses Thema heran, in den Büchern an seine Frau steht er noch auf dem Standpunkt der Zulässigkeit derselben. Hatte in diesen Schriften Tertullian spezielle Fragen des christlichen Lebens behandelt, so behandelt er in der Abhandlung über die Geduld einen allgemeinen Gegenstand, der aber für das ganze sittliche Leben von Bedeutung ist und der das Christentum ganz besonders scharf vom Heidentum trennt.

Die zeitliche Aufeinanderfolge der genannten Schriften ist nicht sicher zu bestimmen; nur soviel steht fest, dass die Schriften über die Geduld und die Bücher an seine Frau der montanistischen Zeit des Ver

fassers am nächsten stehen. Auch die zeitliche Einreihung in die Schriften der ganzen Epoche macht Schwierigkeiten.

HAUCK setzt alle fünf Schriften später als die apologetischen, vgl. seine Rechtfertigung p. 109; BONWETSCH gibt bezüglich der drei zuerst genannten keine Entscheidung (p. 32 und p. 85).

670. De baptismo (über die Taufe). Die Schrift über die Taufe hatte in einem äusseren Vorkommnis den Grund ihrer Entstehung. Eine Frau, eine Viper aus der Gajanischen Häresie, welche in dem Titel der Schrift (bei Pamelius) Quintilla genannt wird, hatte eine Agitation gegen die Taufe unternommen, indem sie besonders ihre Notwendigkeit bestritt. Es war daher geboten, durch eine Schrift dem wankend gewordenen Glauben mancher Christen zu Hilfe zu kommen. Das Büchlein hat nicht den Charakter einer blossen Streitschrift gegen Quintilla, dasselbe gibt vielmehr eine vollständige Lehre über die Taufe, wobei jedoch besonders die damals auftretenden Streitfragen genaue Berücksichtigung finden. Und darauf beruht das grosse Interesse des Schriftchens; wir sehen, wie die betreffende Materie gleichsam noch im Fluss begriffen war. Die Streitfragen drehen sich um die verschiedensten Dinge, so werden z. B. untersucht das Wesen der Johannestaufe, dann das Problem, warum Christus nicht selbst getauft habe, die Ungültigkeit der Ketzertaufe u. s. w. Für die Geschichte der Taufe sind interessant die Kapitel über die Art und Weise der Taufspendung, über das für die Taufe geeignete Alter, endlich über die für das Taufen günstige Zeit.

Der Anlass der Schrift. Was es mit dem Gaius für eine Bewandtnis hat, ist schwer zu entscheiden. Tertullian erwähnt die Gaiana haeresis noch De praescr. c. 33 (Gaiana haeresis dicitur). Wir kennen einen Gaius, der unter dem röm. Bischof Zephyrinus einen Dialog mit dem Montanisten Proclus schrieb und den Hippolytos bekämpfte (ZAHN, Geschichte des neutest. Kan. 2, 973). Allein es ist nicht wahrscheinlich, dass dieser Gaius mit dem von Tertullian Genannten identisch ist, vgl. VOLKMAR, Litterar. Centralbl. 1854 p. 35; HARNACK, Zur Quellenkritik der Gesch. des Gnost. p. 59, Geschichte der altchristl. Litt. 1, 601.

Abfassungszeit. Hier lässt sich nur soviel sagen, dass sie vormontanistisch ist (Besonders Eingang und Schluss erweist den Katholiken" BONWETSCH p. 30, vgl. noch NEANDER p. 178), dann dass ihr die griechisch geschriebene Schrift über die Ketzertaufe vorausging (c. 15).

Ueber die Verwandtschaft der Schrift mit der de paenitentia vgl. HAUCK p. 117. 671. De oratione (über das Gebet). Das Schriftchen beginnt mit dem Gedanken, dass dem neuen Bund auch ein neues Gebet notwendig war, es ist dies das Vater Unser. Der Verfasser gibt an der Hand der hl. Schrift eine Erklärung dieses Gebets und fügt dann noch einige allgemeine Vorschriften über das Gebet hinzu z. B. dass man versöhnten Herzens beten, dass man den Geist sammeln soll; Händewaschung hält er nicht für notwendig, dafür verlangt er die Reinheit des Herzens, er eifert weiter gegen den Gebrauch, beim Gebet den Mantel abzulegen und sich nach dem Gebet zu setzen. Dagegen empfiehlt er das Aufheben der Hände. Die Unterlassung des Friedenskusses nach dem Gebet von seite der Fastenden erscheint ihm tadelnswert. Auch die Kleidung der Frauen zieht er in den Kreis seiner Betrachtungen, es war damals eine Streitfrage, ob auch die Jungfrauen wie die Frauen in der Kirche verschleiert erscheinen sollten. Auch das Kniebeugen beim Gebet hatte seine Kontro

verse. Manche wollten am Sabbat dasselbe nicht vornehmen. Tertullian riet zur Nachgiebigkeit. Es folgen Aphorismen über Ort und Zeit des Gebets und noch über einige andere Punkte. Mit einem warmen Preis des Gebets schliesst das Schriftchen, das besonders ein antiquarisches Interesse für uns hat, weil es uns mit den Gebetsbräuchen bekannt macht.

Die Abfassungszeit fällt in die Zeit vor dem Montanismus. So ist sein Standpunkt in der Frage über die Verschleierung der Jungfrauen hier ein anderer als in der montanistischen Zeit; er macht für die Verschleierung noch kein Gebot des Parakleten geltend (c. 21). Auch die Bescheidenheit des c. 20 wäre durchaus nicht am Platz, wenn es sich um eine Vorschrift des hl. Geistes gehandelt hätte. Auch in Bezug auf das Fasten (c. 18) ist sein Standpunkt hier ein anderer als später.

672. De poenitentia (über die Busse). Die Untersuchung geht davon aus, dass das Wesen der Busse den Heiden fremd ist, weil sie nicht das richtige Gottesbewusstsein haben. Nur auf begangene Sünden kann sich die Reue erstrecken, eine Sünde wird aber nicht bloss durch die That, sondern auch durch den Willen begangen, Gott verzeiht den Sündern, verlangt aber die Reue. Die Reue wird nach zweifacher Seite ins Auge gefasst, einmal bei denjenigen, welche sich für die Taufe vorbereiten. Diese Vorbereitungszeit soll aber nicht mit Rücksicht auf die Vergebung aller Sünden durch die Taufe eine Zeit der Sünde, sondern eine Zeit der Reue und Busse sein. Noch wichtiger ist die zweite Reue, welcher sich diejenigen unterziehen müssen, die nach der Taufe schwere Sünden begangen haben. Für diese ist die Exomologesis notwendig, das öffentliche Sündenbekenntnis vor dem Herrn und eine Reihe demütigender Akte. Es ist falsche Scham, sich dieser Demütigung entziehen zu wollen, der Gedanke an die Höllenstrafe muss diese Scheu unwirksam machen. Diese zweite Reue muss aber die letzte (c. 7) sein; ein nochmaliger Rückfall in die Sünde kommt für Tertullian nicht mehr in Frage.

Die Exomologesis qua delictum domino nostrum confitemur wird bestimmt c. 9: prosternendi et humilificandi hominis disciplina est De ipso quoque habitu atque victu mandat sacco et cineri incubare, corpus sordibus obscurare, animum maeroribus deicere, illa quae peccavit tristi tractatione mutare, ceterum pastum et potum pura nosse, non ventris scilicet, sed animae causa, plerumque vero ieiuniis preces alere, ingemiscere, lacrimari et mugire dies noctesque ad dominum deum tuum, presbyteris advolvi, et caris dei adgeniculari, omnibus fratribus legationes deprecationis suae iniungere. Ueber die Geschichte des Worts PREUSCHEN p. 9.

Für die Einführung in die Tertullianische theologische Denkweise eignet sich diese Schrift ganz besonders (vgl. HARNACK, Dogmengesch. 3, 16).

Zeit der Abfassung. Dass die Schrift der vormontanistischen Epoche angehört, ist nicht zweifelhaft. Vgl. HESSELBERG p. 38. Der Standpunkt den T. bezüglich der Busse einnimmt, wird später von ihm in der Schrift de pudicitia verworfen. pud. c. 1 erit igitur et hic adversus psychicos titulus, adversus meae quoque sententiae retro penes illos societatem, quo magis hoc mihi in notam levitatis obiectent (vgl. BONWETSCH, Montanismus p. 111). NOELDECHEN will aus poen. c. 12 quid illum thesaurum ignis aeterni aestimamus, cum fumariola quaedam eius tales flammarum ictus suscitent, ut proximae urbes aut iam nullae extent aut idem sibi de die sperent? Dissiliunt superbissimi montes ignis intrinsecus fetu eine Anspielung auf den Ausbruch des Vesuvs im Jahre 203 erblicken. Allein die Worte sind zu allgemein gehalten. Noch vager ist die Vermutung dass im Eingang auf Severus Verhalten nach dem Tode des Präfekten Plautian angespielt werde. Sever hatte nämlich geäussert, es gereue ihn, den Mann mit Gunst überhäuft zu haben.

Ueber die Bussdisziplin, für welche diese Schrift eine wichtige Quelle ist, vgl. HARNACK unter Lapsi in Realencykl. VIII 420 Dogmengeschichte 1, 331; PREUSCHEN, Tert.s Schriften de poenitentia und de pudicitia mit Rücksicht auf die Bussdisziplin unters., Giessen 1890, der auch eine ins einzelne gehende Analyse der beiden Schriften gibt,

« PreviousContinue »