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SEINER MAJESTÄT

DEM KÖNIGE

WILHELM VON WÜRTTEMBERG

IN TIEFSTER EHRFÜRCHT

GEWIDMET.

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VORREDE.

Der zweite Band, der hier im Druck erscheint, gibt zu einigen einleitenden Bemerkungen Anlass, welche sich theilweise noch auf die Bearbeitung des Werkes im Ganzen bezieben.

Dem in der Vorrede zum ersten Bande angedeuteten Plane, auch Urkunden, welche dort im weiteren und uneigentlichen Sinne des Wortes als wirtembergische bezeichnet wurden, aufzunehmen ist keine Folge gegeben worden, wie unter andern eine Vergleichung mit den bei Stälin, wirtemb. Gesch. II, S. 489 ff. enthaltenen Regesten zeigt. Die Menge des vielfach, sozusagen noch unter der Hand anwachsenden Stoffes empfahl, abgesehen von andern hinzutretenden Gründen, diese strengere Abgränzung.

Planmässig sind auch in diesem Bande die vorhandenen falschen Urkunden, meist oberschwäbischen Klöstern, insbesondre dem stark darin vertretenen Kloster Weingarten angehörig, aufgenommen und, wie im vorigen Bande, eingehend behandelt worden.

Eine bei diesem Kloster selbst neben dem erhaltenen ächten Texte vorhandene gleichlautende, nur mit Zuthaten versetzte falsche angebliche Originalurkunde (vgl. S. 23 ff.) und verschiedene Anzeigen, dass auch die übrigen bei demselben zu Tage kommenden Fälschungen mehr oder weniger in solchen Umwandlungen ächter Texte (etwa mit Unterdrückung der letzteren?) bestehen, verbunden mit dem an sich hohen Alter dieser, so gewissermasen syste

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matisch geübten Täuschungen (vgl. S. 431 ff.) alle diese Umstände zusammengenommen schienen zunächst das eingeschlagene Verfahren zu bedingen.

Am Schlusse des zweiten Bandes findet sich eine Reihe Verbesserungen und Zusätze zum vorigen sowohl als zu diesem. Auch ist das Register benützt worden, um einzelne Versehen in diesem Bande ebenfalls bemerklich zu machen.

Diesen Berichtigungen, auf welche hier ausdrücklich aufmerksam gemacht wird (insbesondre auf die zu 1, S. 410, und II, S. 113), ist der Leser gebeten noch folgende hinzuzufügen.

Die im I. Bande (S. 241) enthaltene Urkunde König Heinrichs II. vom 1. October 1005 über Hohentwiel ist nach Gieselbrecht, Gesch. der deutschen Kaiserzeit, Band 2, Lief. 2, S. 546 unterschoben, wie Actum, Datum und Name des Kanzlers zeigen.“

Der Name des Kanzlers und Erzkanzlers kommt allerdings, wie schon Neugart zu dieser Urkunde (II, Nr. 818) bemerkte, unter Heinrich II. sonst nicht vor und, wie hinzugesetzt werden kann, überhaupt auch der Titel archicuncellarius nicht.

Diese Bemerkung ist daher zur Urkunde nachzutragen.

Die im gleichen Bande (S. 344) abgedruckte Bulle Pabst Calixt II. vom 19. März 1120, welche allerdings schon durch den von Gerbert hervorgehobenen und oben in der Anm. zu derselben (346, Aum. 8) näher bezeichneten Umstand verdächtig wird, ist von Jaffé, R. P. R. (S. 950) unter die litteras spurias verwiesen. Es kommt nämlich zu jenem Umstande noch hinzu, dass Calixt II. um die angegebene Zeit noch gar nicht in Rom war, von wo aus die Bulle datirt ist. Ind. XII., incarn. ann. MCXX. und papae I. müssten gleichmässig um die Zahl I erhöht sein, wenn die Zeitangabe stimmen sollte. Im Jahr 1121 war Calixt allerdings den ganzen März über im Lateran.

Nach Urkunden des Klosters Alpirsbach vom Anfang des 14. bis Anfang des 16. Jahrhunderts führte der zollerische Ort Gruol, südwestlich von Haigerloch, früher den Namen Gruorn. Sonach ist anzunehmen, dass der S. 8, Anm. 10 genannte Ort Gruorn nicht der noch jetzt so geheissene Ort auf der schwäbischen Alb, O.A. Urach, ist, sondern das in der Nähe der übrigen mit demselben aufgeführten Orte gelegene, obengenannte Gruol

In der Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins von Mone IX, S. 193 ff. wird aus der dort mitgetheilten notitia fundationis des Klosters S. Georgen (S. 194, Anm. 1. u. S. 218, Anm. 72) nachgewiesen, dass die in den Bullen für dieses Kloster vom 14. April 1139 und 26. März 1179 (vgl. S. 10 und 198 dieses Bandes) genannte villa Walda et

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