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allen dazu gehörigen bebauten und unbebauten Lande, und mit allen Eigenleuten, und was der genannte Graf zu Loken, Prilen, Gablern und in andern Höfen besass und die Berge Chulm, Chrugel, Vnasta mit dem ganzen Walde, der bei den genannten Bergen ist, vom Berge, welcher Junberg heisst bis nach Zelach sammt der Jagd, Fischerei und allem Rechte derselben, mit den Zehenten zu Gradz und den Zehenten zu Jun und den vier Pfarren, und ihren Eigenleuten, von denen eine ist zu Ras, zwei zu Jun, nämlich St. Canzi an und St. Michael und eine zu Gradz alles dieses haben wir der besagten Kirche als Stiftungsgut übergeben, damit es diene zum Unterhalte der Chorherren, welche daselbst ein frommes Leben führen, damit wir uns dadurch für Alles, worin wir uns im mühevollen Kampfe dieses Lebens gegen den Vergelter alles Guten vergangen haben mögen, wieder mit Gott aussöhnen könnten u. s. w. Im Jahre der Geburt des Herrn 1106, 14. Indiction. Geschehen auf dem Hofe Dobrendorf. Und damit diese unsere Anordnung stets gültig und unwiderruflich verbleibe, haben wir befohlen, diese Urkunde durch Aufdrückung unseres Siegels zu bekräftigen.

Zeugen dieser Sache sind: Weriand, Wilhelm, Walchun sein Sohn, Rudolf, Gundaker, Engelbert, Eppo u. s. w.

P. Ambros Eichhorn, dem wir die Kenntniss dieser und vieler hundert anderer für Kärnten wichtiger Urkunden verdanken, hat dieselbe mit vielen schätzenswerthen Anmerkungen versehen, von denen wir mit Dank gegen den leider schon längst verstorbenen Geber Gebrauch machen werden.

Auch diese Urkunde wie jene über die Gründung von Mosach nennt am Eingange den Namen des vom Grafen Kazellin geschenkten Gutes nicht, indem sie nur sagt omne praedium suum, sein ganzes Gut.

Kazellin hatte nicht ausdrücklich begehrt, in Dobrendorf begraben zu werden, sondern sein ganzes Gut nur mit der allgemeinen Bestimmung an Aquileja übergeben, dass es als Dotation jener geistlichen Gemeinschaft zukommen soll, bei welcher er begraben werden würde. Die Auswahl blieb dem Patriarchen Ulrich überlassen, der ihn auch zu St. Paul, Gurk, Ossiach, St. Lambrecht, Admont oder in einem friaulischen Kloster hätte begraben lassen können. Der Patriarch wählte Dobrendorf, wo bereits wie aus der Urkunde klar zu ersehen ist, nicht nur eine Kirche, sondern auch eine geistliche Gemeinschaft von Secular-Chorherren bestand, welche später, nämlich 1154, der Patriarch Peregrin in eine Canonie sogenannter Regular-Chorherren verwandelte. Diese Wahl war unstreitig die zweckmässigste aus allen, die er hätte treffen können. Dorthin liess er nun den Leichnam Kazellin's, der zu Göthelich, dem heutigen Göttling im Bezirke Seckauberg, Marburger Kreises in Steiermark, gestorben war, übertragen. Durch den ausdrücklichen Beisatz, dass dieser Ort im Salzburger Sprengel gelegen sei, zwischen welchem und jenem von Aquileja die Drau die Grenze bildete, wird jener Ort von dem bei Dobrendorf gelegenen Gohtelich, dem heutigen Pfarrorte Köttelach im Bleiburger Decanate unterhalb Schwabeck unterschieden. Zu Dobrendorf bestand damals schon eine Kirche, St. Maria Jun genannt. Der Beisatz Jun ist hier zur Unterscheidung von anderen Marien-Kirchen beigegeben, und bezeichnet in engerer Bedeutung den Ort, wo die Kirche lag, in weiterer aber das ganze Thal, nämlich

das Jaunthal. Der Name Jun ist unstreitig das entstellte Juenna, der Name der Mittelstation zwischen Callatio (Windischgratz) und Virunum (Maria-Saal) im römischen Itinerarium.

Die Urkunde sagt, der Patriarch habe daselbst eine grössere Kirche erbauen lassen. Diese dürfte wohl die jetzige obere oder Stiftskirche sein, deren Bauart unverkennbar auf ein hohes Alter hindeutet.

Die Güter, welche Graf Kazellin zu seiner Begräbnissstätte stiftete, waren die Höfe Gohtelich und Dobrendorf. Eichhorn versteht unter jenem das heutige Köttelach unter Schwabeck und er mag vielleicht Recht haben, obwohl man sich versucht fühlt, das steirische Götling darunter zu verstehen. Denn die Urkunde sagt omne praedium suum, was einen allgemeinen Sinn zu haben, und so viel zu sagen scheint, als omnia praedia sua, unter welche ja auch sein Allod Göthelich in der Salzburger Diöcese gehörte. Do brendorf ist das heutige Eberndorf. Sein damaliger Name ist in sprachlicher Beziehung merkwürdig, denn er beweist, dass die deutsche Sprache schon im XI. Jahrhunderte über die Drau hinüber vorgedrungen sei, und die sprachlich slawischen Benennungen durch Vermengung mit deutschen zersetzt habe. Denn der ursprüngliche Name von Eberndorf war ohne Zweifel slawisch und mochte Dobrowes gelautet haben, von dobar, dobra, dobro gut, und wes Dorf, das Sonderbare dabei ist nur dies, dass man den Namen nur zur Hälfte verdeutschte, und ihn Dobrendorf und nicht Gutendorf nannte. Die Lage und jetzigen Benennungen der in der Urkunde genau angegebenen Zugehörungen von Dobrendorf, bestimmt Eichhorn also: „Loken, Prilen, Gablern, Kockin, Pröbelsdorf und Gablern Filialen zu Eberndorf. Chulm, Chrugel, Vnasta, Chrugel heisst die Anhöhe, wo das Stift und die obere Kirche stehen, Chulm der nōrdlich anstossende Kulm wald. Iunberch, Zelach, südlich von Eberndorf, der District vom Juneberg bei Sonneck über Jaunstein bis Selach. Gradz, Windischgraz, Ras, Raswald, ad s. Cantianum et s. Michaelem, St. C a nzian liegt (nord-) westlich von Eberndorf, St. Michael östlich nicht weit von Bleiburg." Es ist fast kein Zweifel, dass der Patriarch bei der durch den Bischof Riwin von Concordia vollzogenen Einweihung der neuen Kirche selbst anwesend war, dass dieselbe mit grösster Feierlichkeit vor sich gegangen sei, beweist die grosse Anzahl der Zeugen, die zum Theile den höchsten Adel Kärntens jener Zeit angehören mögen, obgleich sich nur wenige derselben mit Sicherheit bestimmen lassen. Der erste Zeuge mag wohl jener Graf Weriand von Plajen der Bruder des Markgrafen Starchand und des Grafen Ulrich gewesen sein, der an der Gefangennehmung des Erzbischofs Thiemo von Salzburg im Jahre 1095 Theil genommen hatte, die beiden folgenden Zeugen Wilhelm und sein Sohn Walchoun waren Grafen von Hunnenburg. Von den folgenden könnten wir noch einen und den anderen bestimmen, aber wir unterlassen es lieber, da die Sache zunächst nicht hieher gehört. Zu bedauern ist es, dass gerade die Aquilejer Urkunden die Zeugen nur nach ihrem Vor- und nicht auch nach ihrem Geschlechtsnamen anführen, weil daraus für die Genealogie und Geschichte der vornehmen Geschlechter der Nachtheil entsteht, dass man die denselben angehörigen Glieder entweder gar nicht oder nur unsicher erkennt. Dieser Gebrauch ist bei Aquileja um so unerklärbarer, da die italienischen

Urkunden schon lange vorher auch die Geschlechtsnamen anzuführen begonnen haben, und dieser Gebrauch auch bereits schon in Deutschland ziemlich allgemein geworden war.

In der Urkunde wird ausdrücklich gesagt, dass Graf Kazellin in der Kirche St. Maria zu Jun begraben worden sei, und dass in der Folge Patriarch Ulrich eine grössere Kirche daselbst habe bauen und 1106 einweihen lassen. Also bestand jene kleinere Kirche der heil. Maria schon früher. Eichhorn erwähnt, dass eine beständige, in einem alten Gemälde ausgedrückte Überlieferung einen Grafen Achaz, seine Gemahlin Kunigund, und dann den Grafen Kazellin, für die Stifter der Kirche zu Eberndorf halte. Überlieferungen sollen niemals unbedingt angenommen, sondern immer vorher kritisch beleuchtet werden. Da zeigt es sich nun, dass die genannten Personen, da sie alle früher gestorben waren, nicht Stifter der grösseren Kirche gewesen sein konnten, oder Kazellin nur in so fern, als jene Kirche auf dem vormals von ihm besessenen Grund und Boden erbaut worden war. Achaz und seine Gemahlin Kunigund konnten daher, wenn die Überlieferung überhaupt etwas Wahres enthält, nur Stifter der älteren kleineren Kirche gewesen sein. Eichhorn scheint vermuthet zu haben, Achaz sei ein Graf von Fria ul und eine und dieselbe Person mit dem Grafen Az o von Friaul gewesen, indem er sagt: „Achaz und A zo sind, wie ich glaube, gleiche Namen, nun erscheint unter Kaiser Konrad II. zwischen den Jahren 1022 und 1039 ein Graf Azo von Friaul u. s. w." Allerdings führt Scholliner einen Grafen Azo von Friaul, als den Sohn des Grafen Weriand von Istrien und Friaul an; allein wenn sein Dasein auch wirklich erwiesen wäre, was jedoch der Fall nicht ist, so ist doch der Name Azo oder Azzo nicht eins mit A chaz, sondern die in Italien zu jener Zeit allgemeine Abkürzung des Namens Adalbert, wie sich Jeder die Überzeugung davon in den Notizia Italiane ed Estensi von Muratori verschaffen kann.

Auch war die Kirche St. Maria zu Jun ohne Zweifel viel älter; denn der Ort Jun gab schon im X. Jahrhunderte dem Comitium (statt Comitatus) Jun seinen Namen, und man findet daselbst in der zweiten Hälfte des genannten Jahrhunderts ein mächtiges Grafengeschlecht, des Grafen Albu in's Witwe Hildegard mit ihren Söhnen den Markgrafen Aripo, Hartwig und Albuin, welcher Bischof von Brixen wurde, und ihren zwei Töchtern Gep a und Wezala.

Kommen wir nun zum Grafen Kazellin selbst, dessen Vermächtniss wir bisher besprochen haben. Hier erhebt sich wohl vor allem die Frage: Ist dieser Graf Kazellin derselbe mit dem Stifter von Mosach? Ich glaube diese Frage bejahend beantworten zu sollen, da alle Umstände dafür sprechen. In beiden Ulricianischen Urkunden, nämlich in jener von Mosach und in dieser von Eberndorf, wird er ganz gleich genannt, nämlich Comes Chazelinus in dieser und Comes Kazellinus in jener. Dass der Wechsel von Ch und K, z und c, I und II keinen wesentlichen Unterschied der Benennung begründe, weiss nicht nur der Philolog, sondern auch der Geschichtsforscher, dem ähnliche Namensabänderungen oft genug in den alten Urkunden aufstossen. Jener übergibt Mosach, dieser Eberndorf an Aquileja, dieser wie jener musste daher in einem besonderen Verhältnisse zum Patriarchate stehen, und sich dadurch bestimmt fühlen, seine frommen Vermächtnisse dem Patriarchen anzuvertrauen. Nun wissen wir aber,

dass Chazill de Macosiza, der Stifter von Mosach ein Miles ecclesiae Aquilejensis, d. i. ein Vasall und Dienstmann dieser Kirche war, von welcher er wahrscheinlich bedeutende Güter zu Lehen trug. Dieses Verhältniss erklärt es hinreichend, warum Kazellin auch Eberndorf an Aquileja übergab.

Auch die Umstände der Zeit widerstreiten nicht der Annahme, dass der Mosacher und der Eberndorfer Kazellin eine und dieselbe Person se. Mosach übergab er dem Patriarchen Friedrich, also entweder 1084 oder 1085. Er braucht desshalb nicht sogleich darauf gestorben zu sein; sein Testament, insofern wir dasselbe berücksichtigen wollen, sagt nicht, dass Kazellin jenes Vermächtniss auf dem Todtenbette gemacht habe, sondern sagt vielmehr, er habe es gemacht, da er im Begriffe gewesen sei, eine Seereise zu unternehmen. Diese konnte unterbleiben, oder Kazellin glücklich von derselben zurückgekehrt sein. Es ist daher durchaus kein Grund zur Annahme vorhanden, dass Kazelin 1084 oder 1085 gestorben sei. Er konnte, was auch ganz wahrscheinlich ist, die Schenkung von Mosach noch um mehrere, vielleicht um zehn Jahre, überlebt haben, und um 1094 gestorben sein. Seine Übertragung von Göthelich nach Dobrendorf in die Kirche St. Maria Jun konnte in demselben oder dem folgenden Jahre geschehen sein, und dem Patriarchen Ulrich blieben noch immer zehn Jahre zum Baue und zur inneren Ausschmückung der neuen grösseren Kirche, welche, wie wir erzählten, 1106 eingeweiht wurde.

Dass Kazellin zugleich in Friaul, Kärnten und dessen Ostmark Güter besessen habe, wird Niemanden unwahrscheinlich vorkommen, welcher Testamente, fromme Vermächtnisse, Schenkungen, Gütertheilungen u. s. w. aus Urkunden jener Zeit kennen gelernt hat, z. B. das Testament des Grafen Kuono von Rot, wobei man kaum weiss, ob man mehr über die Menge der Güter oder darüber staunen soll, in welch' verschiedenen Ländern dieselben zerstreut lagen.

Was Kazellin's Abstammung betrifft, so habe ich schon oben bemerkt, dass man mit Gewissheit dieselbe nicht angeben könne, es aber nicht unwahrscheinlich sei, dass er von den Grafen von Leoben abstamme und vielleicht ein Sohn jenes Grafen Chadelhoh sei, dessen Witwe Irmingard man 1074 als Wohlthäterin von Admont findet, wohin sie die Hälfte der Kirche St. Martin neben Strassgang bei Gratz und zwei Salzpfannen zu Halle (Hallein) bei Salzburg 267 geschenkt hatte 267). Aus dieser Schenkung lässt sich noch nicht schliessen, dass sie kinderlos gewesen sei. Wie viele Frauen machten noch weit grössere Schenkungen an Klöster und hatten dennoch Kinder.

Patriarch Ulrich hatte also die verfallene Benedictiner-Abtei Belinia wieder aufgebaut und mit Gütern begabt, die Benedictiner-Abtei Mosach aus dem Vermächtnisse des Grafen Kazellin errichtet und mit Gütern aus seinem Eigenen reichlich ausgestattet, und bei der schon bestandenen Canonie Eberndorf, der letzten Ruhestätte des Grafen Kazellin, eine grosse Kirche gebaut, jener Canonie wahrscheinlich eine festere Ordnung gegeben, und ihr die vom genannten Grafen vermachten Güter eingeräumt. Er starb am 13. December 268 1121 268).

Aber auch sein Bruder, der Herzog Heinrich von Kärnten, hat sich als Stifter verewiget und ein Werk hinterlassen, das seinen Namen bis auf unsere Zeit erhalten hat, und so Gott will, noch ferneren Jahrhunderten erhalten

wird. Dies Werk ist das Benedictiner-Stift St. Lambrecht in der oberen Steiermark.

Unsere Zeit denkt freilich von Klöstern anders und im Jahre 1848 konnte man oft und laut genug den Ruf nach Aufhebung derselben vernehmen, aber man muss eine Zeit, die schon fast um acht Jahrhunderte vor der unsrigen liegt, nicht nach unseren Begriffen und am wenigsten nach jenen des Jahres 1848 beurtheilen. Jede Zeit hat ihre eigenen geistigen Bedürfnisse und sucht dieselben in ihrer Art zu befriedigen. Ein solches Bedürfniss war gerade damals vorhanden, als Herzog Heinrich zur Vollendung seines schon von seinem Vater begonnenen Werkes schritt; denn wir haben bereits gehört, dass schon sein Vater Marquard den Bau eines Benedictiner-Klosters zu Ehren des heil. Lambrecht begonnen habe, demselben aber wegen seines im Jahre 1076 erfolgten Todes nicht habe beenden können. Seinem ältesten Sohne Liut old, der nach ihm Herzog von Kärnten wurde, mochte es zur Vollendung des väterlichen Werkes ebenso an der hiezu nöthigen Musse, wie an religiösem Sinne gemangelt haben. Vielleicht schob er jene Vollendung auf eine ruhigere Zeit, und auf sein Greisenalter auf. Indessen er erlebte weder die eine noch das andere, sondern starb nach einem ganz in Weltlichkeit aufgegangenen Leben im kräftigsten Mannesalter im Jahre 1090, nachdem sein jüngster Bruder Hermann voll Reue über die Usurpation des Bisthums Passau schon 1085 gestorben war. Vielleicht war es aber der frühe Tod der beiden Brüder.... und die dadurch geweckte Betrachtung, wie vergänglich das menschliche Leben und wie eitel die Rechnung auf das Alter sei, was den Herzog Heinrich bewog, die Vollendung des vom Vater begonnenen Werkes nicht aufzuschieben, sondern sogleich vorzunehmen, was er auch that. Wenn man bedenkt, welche Last von Geschäften ihm die übernommene Regierung Kärntens und die in seiner neuen Stellung nothwendig gewordene Theilnahme an allen Unternehmungen des Kaisers in Deutschland und Italien auferlegt habe, so muss man sich darüber verwundern, dass er den Bau des Klosters und der Kirche schon im Jahre 1096 vollendet hatte.

Man unterschied damals und noch Jahrhunderte später zwei Classen von Abteien, exemte und nicht exemte, von denen jene nur dem römischen Stuhle, diese aber dem Diocesanbischofe unterstanden. Der neuerwählte Abt eines exemten Stiftes musste vom Papste, der eines nicht-exemten aber vom Diocesanbischofe bestätiget werden. Die geistliche Gerichtsbarkeit über jenes übte nur der Papst oder jener Bischof, den er dazu delegirte, über dieses aber der Diöcesanbischof aus u. s. w.

Man ersieht schon hieraus, dass die exemten Abteien nach den Begriffen jener Zeit eine höhere Stellung einnahmen, als die nicht exemten, und es ist demnach begreiflich, dass die Stifter von Abteien diesen den Vortheil der Exemtion zu verschaffen trachteten, was jedoch nicht leicht war, und gemeiniglich nur Personen von fürstlicher Abkunft oder solchen, welche sich um die römische Kirche ganz besondere Verdienste erworben hatten, zu erringen möglich war, und lange Unterhandlungen mit Rom, Deputationen vornehmer angesehener Männer und die Verwendung des kaiserlichen Hofes erforderte.

Herzog Heinrich wollte der von ihm gegründeten Abtei St. Lambrecht ebenfalls diese Auszeichnung und höhere Stellung zuwenden, und konnte dies

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