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VORWORT.

Schon seit einer Reihe von Jahren haben mich Studien über die Geschichte und die Auslegung des Taufbekenntnisses und der Glaubensregel beschäftigt, Studien, zu denen ich ursprünglich durch eigenthümliche kirchliche Verhältnisse Norwegens und Dänemarks gedrängt worden bin, die ich aber bald auch, und zwar überwiegend, in rein wissenschaftlichem und in allgemein christlich- und kirchlichpraktischem Interesse getrieben habe, und als deren letztes Ziel ein Urkundenbuch zur Geschichte des Taufbekenntnisses und der Glaubensregel, eine Geschichte beider und eine Auslegung des ersteren vor mir stehen. Die eingehende Beschäftigung mit dem im Grunde wenig und niemals vollkommen ex professo behandelten grossen und umfassenden Gegenstande, deren Resultate ich bisher in einer langen Reihe fast ausnahmslos norwegisch geschriebener und als grundlegende Arbeiten zu betrachtender Abhandlungen niedergelegt habe, liess mich eine reiche Fülle theils ganz unbekannten, theils doch wenig bekannten mehr oder minder wichtigen Materials zur Lösung der Aufgaben, die ich mir gestellt, in den Werken der Kirchenväter und kirchlichen Schriftsteller finden; und ebenso ward mir die Richtigkeit der Vermuthung, die sich mir bei meiner Arbeit fortwährend aufdrängte, dass noch vieles zu meinen Zwecken Dienliche in Manuscripten begraben liegen müsse, durch zwei Bibliotheksreisen, die ich zur Auffindung von Solchem unternahm, vollkommen bestätigt. Zugleich aber entstand bei mir der

Wunsch sowohl jenes Material als alles von mir auf diesen Reisen Gefundene und sonst erworbene Handschriftliche für weitere Kreise veröffentlichen und erläutern zu können. Den Anfang zur Erfüllung dieses Wunsches hat mir das akademische Collegium unserer Universität möglich gemacht, indem es mir erlaubt hat die nachfolgenden Abhandlungen als Universitätsprogramm herauszugeben.

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Wie ich schon ausgesprochen, verfolge ich bei meinen Studien über das Taufbekenntniss und die Glaubensregel nicht bloss ein auf die speciellen kirchlichen Verhältnisse, unter denen ich wirke, bezügliches und ein rein wissenschaftliches, sondern auch ein allgemein christlich- und kirchlich-praktisches Interesse. Und ich muss sagen, dass, so abstrakt wissenschaftlich und so ins historische Detail sich verlierend auch meine Abhandlungen erscheinen können, doch alle meine Bestrebungen und Arbeiten auf diesem Gebiete wie ich gewiss bin, der historischen Objectivität gänzlich unbeschadet schliesslich vor Allem von dem letztgenannten Interesse zusammengehalten, getragen und beseelt sind, und dass ich ohne dasselbe kaum bei einer Arbeit verharrt sein und noch verharren würde, die mich zu vielfacher innerer Beunruhigung auf eine sehr lange Zeit aus meinem eigentlichen kirchlich-wissenschaftlichen Lebensberufe, der gelehrten Bearbeitung des Alten Testaments, herausgerissen und mir alte, sehr liebe Arbeiten schmerzlich durchkreuzt hat. Dieses Interesse gilt insbesondere dem unendlich reichen und umfassenden, tiefen und fruchtbaren Inhalt des im grossartigsten Lapidarstyl gehaltenen und trotz seiner hohen Einfachheit zum Theil nichts weniger als leicht verständlichen Taufsymbol, sowie dem grossen, für die Zeit des Abfalls von den Fundamenten des Christenthums, in der wir leben, bedeutsamen und wichtigen apologetischen Moment, das sich an dieses Bekenntniss (und an die ältesten Relationen der Glaubensregel) knüpft. Das Taufbekenntniss geht nämlich ohne alle Frage seinem ganzen Inhalte nach und, wenigstens meiner wissenschaftlichen Ueberzeugung zufolge, zum grössten

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Theile auch nach seiner Form in das apostolische Zeitalter zurück, nach dieser in das johanneische Stadium desselben oder auch schon in die zweite Hälfte des paulinischen, wo die Kirche zuerst festere und entwickeltere Verfassungs- und Cultusformen erhielt; und das verhältnissmässig Wenige, was später zu ihm hinzugekommen ist, ist nicht nur schon Gegenstand apostolischer Verkündigung und urkirchlichen Glaubens gewesen, sondern hat sich auch im Grunde nur, unter verschiedenem äusseren Anlass und Anstoss, aus der vorhandenen Formel, in der es von Anfang an beschlossen lag, und vor deren Thür es, prädestinirt zur Aufnahme, gelagert war, herausentwickelt. Ja, wer erwägt, wie das Taufbekenntniss in der alten Kirche aller Orten denselben Grundtypus hatte, der wird sich selbst kaum des Gedankens erwehren können, dass dieser Grundtypus oder die ursprüngliche Formel von einer höheren Autorität, einer apostolischen, ausgegangen sein müsse, wenn auch nur in irgend welcher mittelbaren Weise, durch Billigung oder Sanction des kirchlich Entstandenen, indem ohne eine solche Annahme wiederum die grosse Freiheit nicht wohl zu erklären ist, mit der die alten Kirchen, insbesondere die orientalischen, seinen Wortlaut behandelt haben. Wenn es sich aber so verhält, so zeigt uns das Taufbekenntniss, ,,der christliche Glaube", wie es die Kirche immer genannt hat, was Summe der apostolischen Verkündigung und was Christenglaube von Anfang an gewesen ist, und wie Niemand auf den christlichen Namen Anspruch machen kann, der sich nicht von Herzen zu seinem ganzen Inhalt bekennt, und gilt Tertullians auf Grund der „regula fidei" gegen die Gnostiker ausgesprochene Präscription noch heute gegen alle Diejenigen, welche seinen Inhalt läugnen und doch Christen zu sein vermeinen und behaupten.

Schliesslich darf ich es nicht unterlassen der hohen norwegischen Regierung für die ausgezeichnete Liberalität, durch die sie mir die zu meinen wissenschaftlichen Zwecken nöthigen Reisen ermöglicht, meinen ehrfurchtsvollen Dank abzustatten. Und ebenso fühle ich mich gedrungen den

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